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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trailerimport aus Italien -welches Kennzeichen?


KlausB
27.07.2006, 13:30
Hallo zusammen,

nachdem mir die Suchfunktion einen Fall wie den meinen nicht liefern konnte, frage ich jetzt mal nach, ob sich jemand damit auskennt:

Es ist soweit: Ich möchte in Italien ein RIB kaufen, mit Trailer (wenn ich nun sage, dass es sich um ein Marlin handelt, wisst Ihr, wer es vermittelt hat...).

Dieser Trailer, Bj. 03, ist in Italien zugelassen. In Italien müssen diese Sportanhänger extra versichert sein (nicht wie in Deutschland, wo sie über das Zugfahrzeug mitversichert sind). Diese Versicherung in I ist abgelaufen.

Wie bringe ich jetzt das Boot mit dem Hänger nach Deutschland? Möglichst korrekt, aber möglichst einfach?

a.) Indem ich mir hier eine Deckungszusage meiner Versicherung hole und den Trailer mit dem ital. Kennzeichen nach D fahre?

Oder b.) hole ich mir Deckungszusage und Kurzzeitkennzeichen in D, schraube das Kennz in I dran?

Oder c.) brauche ich sogar ein ital. Export-Kennz (wahrscheinlich der absolut korrekte Weg, kann ich den umgehen?)

Kennt jemand eine unbürokratische , aber halbwegs legale Lösung, wie ich das Boot auf dem Trailer nach D bringe? Es eilt, ich will morgen abend losfahren...

Klaus

stebn
27.07.2006, 13:34
Hallo
es gibt Ausfuhrkennzeichen. Dann wird es bestimmt auch Einfuhrkennzeichen geben.

Frage mal beim Straßenverkehrsamt nach!

KlausB
27.07.2006, 13:37
Habe ich schon, die sind der Meinung: Lösung c.)

Aber selbst nach der Internetseite des ADAC handelt es sich da um eine mögliche Lösung, mit dt. Kurzzeitkennzeichen in I zu fahren....

Klaus

rotbart
27.07.2006, 13:37
Schick DieterM mal eine PN, der ist ja schon soetwas wie ein Profi für den Import von Marlins :biere: :biere:
Der kann Dir alle Details auswendig sagen.

KlausB
27.07.2006, 13:39
Hallo Rotbart,



Dieter weiss eh schon Bescheid. Aber so wie er bisher die Boote geholt hat (Weg a.)) , funktioniert es diesmal nicht, deswegen frage ich hier nach.



Klaus

DieterM
27.07.2006, 15:00
Hallo Klaus,

vielleicht noch Version E.).

E.) wenn Du den Verkäufer motivieren könntest, die Vesicherung für den Trailer neu zu aktivieren und das für 3 Tage, dann wärest doch sicher auch aus dem Schneider und die vermeintlichen italien. Vorschriften wären eingehalten. Die Kosten können ja nur gering sein. Das ließe sich doch am Montag nach der positiven Besichtigung realisieren, da am Wochenende sowas sicherlich nicht möglich wäre, da alles geschlossen ist.

Ich bin ja nach wie vor der Meinung, das die deutsche Haftversicherungvom Zugfahrzeug (Version A.)) die Haftversicherung des italien. straßenzugelassenen Trailers abdeckt. Aber die letzte Sicherheit kann Dir nur der deutsche Zugfahrzeugversicherer geben.

Wünsche Dir am Wochenende alles Gute bei der Besichtigung. Gute Fahrt!:biere:

KlausB
27.07.2006, 15:18
Hallo Dieter,



habe die Verkäufer jetzt angemailt, das Problem geschildert, und als Möglichkeiten den ganz offiziellen Weg angedacht, bei dem ich aber ihre Hilfe bräuchte, oder genau die von dir vorgeschlagene Version E.

Ich habe jetzt mal im Internet nachgeforscht, mit dt. Kurzzeitkennzeichen ging für Export aus D nach I, nicht in unserer Richtung.

Verstösse werden in I mit Strafen bis 1000 Euro und Beschlagnahme des Fahrzeuges geahndet....

Klaus

KlausB
27.07.2006, 16:20
Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun... :ka5:

Klaus

stebn
27.07.2006, 17:21
Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun... :ka5:

Klaus

JaJa die Rechtsverdreher:stupid: :stupid: :chapeau: :chapeau:

AndreasHH
01.10.2009, 13:19
Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun... :ka5:

Klaus

Gilt das noch?
Gilt das auch für Österreich?

Was heißt das genau? Wenn ich eine Kontrolle habe, sage ich, ich transportiere das Boot nur für den Besitzer, weil der es in die Ostsee legen will?

Wenn es so geht, macht es dann Sinn, sich trotzdem bzw. zusätzlich von meiner eigenen Versicherung eine kurzfristige Deckung für Kasko und Haftpflicht geben zu lassen? Falls ja, nur für das Boot oder auch für den Trailer?

Monoposti
01.10.2009, 13:33
Wenn Du so eine Aktion machst, macht es u.U. Sinn, das Boot zu versichern (VK) die eine Haftpflichtversicherung für den Trailer miteinschließt.

Du mußt dann aber die ital. Papiere wieder zurückschicken, so daß Dein Verkäufer den Trailer abmelden kann, evtl. möchte Dein LA aber die Papiere wieder zurück,bevor Du deine Zulassung bekommst.Könnte dumm laufen :ka5::ka5:

Kann ein kleines Lied davon singen:ka5::ka5:

KlausB
01.10.2009, 16:08
Gilt das noch?
Gilt das auch für Österreich?


Also so liefs bei uns vor drei Jahren: Die Italiener haben den Trailer (der vorher nicht angemeldet war - das war das Problem) neu angemeldet und versichert. Wir haben das Boot ganz offiziell und legal in Italien gekauft und dann mit diesem ital. Kennzeichen nach D gebracht (das war bei uns die Scjhwwierigkeit, weil wir unterwegs ein Rad vom Trailer verloren haben). In D TÜV-Abnahme und Ummeldung. Dabei wurden die ital. Papiere und das ital. Kennzeichen eingezogen, wenn ich mich recht erinnere.

Gehe nicht davon aus, dass sich da viel geändert hat. Aber vielleicht schreibt einer von denen, die dieses Jahr (2009) ein Boot mit Trailer nach Deutschland geholt haben, mehr...

Warum fragst Du nach Österreich? Du bringst das Boot doch nach Deutschland?

Klaus

AndreasHH
01.10.2009, 16:39
Warum fragst Du nach Österreich? Du bringst das Boot doch nach Deutschland?

Da gibt es auch schöne Boote. Und die Kommunikation klappt besser.

Nachdem ich anhand Eurer Hinweise und Dieters Laufzettel den italienischen Verkäufer um konkrete Auskunft und Bilder -insbesondere von der Bootsnummer- gebeten habe, habe ich nichts mehr von ihm gehört.

Er besteht übrigens auf 1998. Ich habe gesucht und ein Boot gleicher Bauart woanders gefunden, mit Baujahr 1988. Der Anbieter hat das Boot in einer anderen Plattform eingestellt mit Bj 1999.

Ich wäre vielleicht trotzdem interessiert gewesen, aber wenn die zwingend notwendigen Papiere schon nicht bestätigt werden... . Dann noch die Sache mit dem Trailer. Och nö.

DieterM
01.10.2009, 17:54
Hallo Freunde,
Vorsicht ist geboten, und nicht immer mögen die Italiener die Überführung auf ihrem Kennzeichen, was sie bevollmächtigen müssen im Kaufvertrag. Danach wird die Trailer Zulasssung bei der deutschen oder österreichischen Zulassung gelöscht und amtlich intern nach Italien zurückgemeldet. Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug nicht an zwei Stellen gleichzeitig zugelassen sein.

Daher erfolgt in der letzten Zeit immer mehr die Abholung in Italien mit einer Kurzzeit-Überführungs-Nummer, so nach A wie auch nach D. Dann verpflichtet sich der Verkäufer die Trailer-Zulassung in Italien kurzfristig abzumelden und diese Dokumente dem Käufer per Einschreibpost nachzusenden für seine einheimische Zulassung. Manchmal ist die Abmeldung schon erfolgt, und die Dokumente vom Trailer können gleich mitgegeben werden.

Für manch einen ist dies Neuland und auch Zweifel kommen auf, was verständlich ist. Hinzu kommt das deutsche Zulassungsämter hier auch nicht immer korrekte Auskünfte geben, weil hier das Wissen fehlt. Aber nach 40-bis 50 Booten, die bereits aus Italien geholt wurden in den letzten Jahren spricht etliches dafür, da besonders im italienischen Gebrauchtmarkt für Festrumpfschlauchboote das Angebot riesig ist, wenn auch nicht alle Angebote immer ganz korrekt formuliert werden.

Die gebräuchlichste Formulierung bei italienischen Angeboten ist immer wieder "comme nuovo" oder "pochissime hori", und das für Schrottleichen!:lachen78:

Hier noch der erforderliche Text im Kaufvertrag mit den Bevollmächtigungen für die Überführung mit dem italienischen Kennzeichen:

Für die Überführung bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer den Trailer mit der italienischen Zulassung in sein Heimatland zu überführen.
Nachdem der Käufer in sein Heimatland zurückgefahren ist, verpflichtet er sich die Nummerschildern und die Unterlagen des Trailers unverzüglich dem Verkäufer per Einschreibpost zurückzusenden. Auf diese Weise wird der Verkäufer den Trailer aus dem italienischen Kraftfahrzeugregister (PRA), wegen Ausfuhr ins Ausland, löschen dürfen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Bestätigungsanlage des beendeten Trailerlöschungsverfahrens sofort dem Käufer zu senden.

Monoposti
01.10.2009, 19:04
Hallo Freunde,
Vorsicht ist geboten, und nicht immer mögen die Italiener die Überführung auf ihrem Kennzeichen, was sie bevollmächtigen müssen im Kaufvertrag. Danach wird die Trailer Zulasssung bei der deutschen oder österreichischen Zulassung gelöscht und amtlich intern nach Italien zurückgemeldet. Innerhalb der EU darf ein Fahrzeug nicht an zwei Stellen gleichzeitig zugelassen sein.

Daher erfolgt in der letzten Zeit immer mehr die Abholung in Italien mit einer Kurzzeit-Überführungs-Nummer, so nach A wie auch nach D. Dann verpflichtet sich der Verkäufer die Trailer-Zulassung in Italien kurzfristig abzumelden und diese Dokumente dem Käufer per Einschreibpost nachzusenden für seine einheimische Zulassung. Manchmal ist die Abmeldung schon erfolgt, und die Dokumente vom Trailer können gleich mitgegeben werden.

Für manch einen ist dies Neuland und auch Zweifel kommen auf, was verständlich ist. Hinzu kommt das deutsche Zulassungsämter hier auch nicht immer korrekte Auskünfte geben, weil hier das Wissen fehlt. Aber nach 40-bis 50 Booten, die bereits aus Italien geholt wurden in den letzten Jahren spricht etliches dafür, da besonders im italienischen Gebrauchtmarkt für Festrumpfschlauchboote das Angebot riesig ist, wenn auch nicht alle Angebote immer ganz korrekt formuliert werden.

Die gebräuchlichste Formulierung bei italienischen Angeboten ist immer wieder "comme nuovo" oder "pochissime hori", und das für Schrottleichen!:lachen78:

Hier noch der erforderliche Text im Kaufvertrag mit den Bevollmächtigungen für die Überführung mit dem italienischen Kennzeichen:

Für die Überführung bevollmächtigt der Verkäufer den Käufer den Trailer mit der italienischen Zulassung in sein Heimatland zu überführen.
Nachdem der Käufer in sein Heimatland zurückgefahren ist, verpflichtet er sich die Nummerschildern und die Unterlagen des Trailers unverzüglich dem Verkäufer per Einschreibpost zurückzusenden. Auf diese Weise wird der Verkäufer den Trailer aus dem italienischen Kraftfahrzeugregister (PRA), wegen Ausfuhr ins Ausland, löschen dürfen. Der Verkäufer verpflichtet sich die Bestätigungsanlage des beendeten Trailerlöschungsverfahrens sofort dem Käufer zu senden.


Hallo Dieter,

im Grunde hast Du im Ablauf recht.Was ich jetzt vor 2 Wochen festgestellt habe, die Ummeldung bzw. Abmeldung innerhalb des EG Raumes funktioniert nicht einwandfrei.Dauert u.U. Monate.

Ich habe mit dem Zulassungamt vereinbart, ich bekomme den ital.angemeldeten Trailerbrief entwertet(von dt. Landratsamt) zurück, sende diesen zurück so daß der Italiener sein Trailer abmelden kann und nicht länger zahlen muß,nur weil die Ämter so lange brauchen.Kennzeichen wird in Italien eingezogen, der Brief kommt zu uns nach Deutschland zurück.A weng kompliziert, aber so haben wir uns geeinigt.

DieterM
01.10.2009, 19:14
Hallo Ralf,

wenn der Italiener es selber macht und Dir die abgemeldeten Trailer Unterlagen zusendet, dann kann das bis zu 2 Wochen dauern, nicht mehr. Läuft das über den amtlichen Weg, dann kann das Monate dauern.

Einfacher ist es, der Verkäufer gibt Dir die noch angemeldeten Unterlagen mit und Du machst die Ummeldung hier mit der Löschung der italienischen Zulassungsunterlagen. Und darin liegt oft die Schwierigkeit, da die Italiener wenig Vertrauen haben, man muß es aber versuchen und hie und da klappt es dann auch. Dem Verkäufer solltest Du dann unverzüglich Kopien dieser deutschen Abmeldung zusenden, da der amtliche Weg von hier nach Italien auch zeitraubend ist, so ist er bereits informiert.

Der von Dir praktzierte Weg ist der schnellste und hat etliche Male auch bei anderen geklappt. :smileys5_

tirador
01.10.2009, 20:55
Ich hatte im Oktober 2008 (als ich das Nuova Jolly) holen wollte das Problem dass
der Verkäufer Probleme machte und mir den Trailer nur abgemeldet übergeben
wollte. Laut seiner Aussage sei der Trailer bei seinem PKW mitversichert und
von daher würde das nicht gehen.

Bin dann auch mit dem entsprechenden Kurzzeitkennzeichen nach Italien.

Im nachhinein muss ich sagen zum Glück nicht gekauft. :chapeau:

HubiSepp
01.10.2009, 21:10
ich habe auch schon 2 Boote incl. Trailer aus Italien geholt. Ich weis nicht wie das bei euren Autowerkstätten ist, wir in Österreich haben Blaue Kennzeichen für Probefahrten.
Es gibt Blaue die auch im Ausland Versichert sind. Wenn mich nicht alles täuscht sind das bei euch in Deutschland rote. Frage mal bei deiner Autofirma ob sie solche Kennzeichen haben und wenn ja ob sie dir diese leihen.
Ich mach´s immer so.

LG
SEPP

tirador
01.10.2009, 21:23
Wenn mich nicht alles täuscht sind das bei euch in Deutschland rote. Frage mal bei deiner Autofirma ob sie solche Kennzeichen haben und wenn ja ob sie dir diese leihen.
Ich mach´s immer so.

LG
SEPP

V O R S I C H T ,

das habe ich mir letztes Jahr auch gedacht da ein Freund, von seiner Werksatt
her, auch rote Kennzeichen hat.

Das Problem ist, dass für die ROTEN KENNZEICHEN auch der Transport von Anhängern
mit angemeldet werden muss. Das war bei ihm leider nicht der Fall. Von daher dürfen
dann keine Anhänger damit gefahren werden und es besteht auch kein
Versicherungschutz.

roehrig
01.10.2009, 21:41
Genau so ist es !!!

Der Betrieb, der die roten Kennzeichen für LKW hat, kann damit keine PKWs überführen, weil es die Versicherung nicht hergibt. M.E. gibt es auch keine Deckungszusagen im Ausland. Also: Geht im Grunde nicht.

Monoposti
02.10.2009, 00:33
Jetzt gibt es Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte fürs Ausland.
Hatte ich auch dabei.Wird inzwischen von allen EG Staaten akzeptiert.

Auch Schweiz war kein Problem.Einziges Manko....nicht mal unsere Landratsämter wissen, daß dies seit ca. 6 Monaten praktiziert wird :stupid::stupid::stupid:

AndreasHH
02.10.2009, 10:38
Jetzt gibt es Kurzzeitkennzeichen mit grüner Versicherungskarte fürs Ausland.
Hatte ich auch dabei.Wird inzwischen von allen EG Staaten akzeptiert.

Auch Schweiz war kein Problem.Einziges Manko....nicht mal unsere Landratsämter wissen, daß dies seit ca. 6 Monaten praktiziert wird :stupid::stupid::stupid:

Das ist wohl gut möglich.

Anruf bei meiner Versicherung: Kurzfristige Deckung Kasko und Haftpflicht kein Problem.

Anruf bei der Verkehrbehörde HH: Kurzzeitzulassung geht nicht, gilt nur innerhalb Deutschlands.
Mit dem ausländischen Kennzeichen darf nur der (ausländische) Eigentümer fahren (bei Kauf).
Einzige Möglichkeit: Ausfuhrkennzeichen, ausgestellt von der Behörde des Exportlandes.

Anruf beim ADAC in HH: Grenzversicherung kaufen beim ADAC. Kostet 22 Euro und gilt 29 Tage. Deckungskarte (elektronische Deckungsnummer) und Trailerdaten notwendig. Damit zur Verkehrsbehörde.

Anruf bei der Verkehrsbehörde: der ADAC hat keine Ahnung, das ist Kurzzeitzulassung und gilt nur innerhalb Deutschlands.:cognemur:

Monoposti
02.10.2009, 12:21
Dann soll Dir mal die Verkehrsbehörde erklären, warum bei den Kurzzeitkennzeichen eine "Grüne Versicherungskarte" für das Ausland dabei ist, wo auch darauf steht, für welche EG-Staaten dies gilt.

Das ist es ja was ich gemeint habe, die Landratsämter sind nicht auf dem Laufenden.

Die Praxis zeigt, daß die meisten Ihre Boote mit Kurzzeitkennzeichen holen und ich glaube keiner hat bisher ein Problem gehabt außer im Jahre 2004, da hat Italien noch Bußgelder verhängt, heute wird es akzeptiert.

P.S. Wahrscheinlich sind die Kennzeichen vom ADAC auch Kurzzeitkennzeichen:lachen78::lachen78::lachen78:

Freiheit
02.10.2009, 12:55
Überführen des Trailers incl. Boot aus It.

Ich habe bereits 2 Trailer incl. der Boote aus It. überführt, wobei ich für keine der beiden Vorgehensweise eine 100% Absicherung von den Ämtern erhalten habe.

1. Ausfuhrkennzeichen
Das wohl einzige richtige, jedoch fast nicht machbar mit den Ausländischenbehörden da zu Zeit aufwändig und zu unsicher.

2. Trailer mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers
Dies habe ich bei meinem ersten Boot so gemacht, jedoch verlangt dies einiges an Vertrauen zwischen Käufer und Verkäufer. In der Regel sind die Trailer bei der Besichtigung bereits abgemeldet.

3. Das rote Kennzeichen in D
Diese Kennzeichen hat nur im Inland einen Versicherungsschutz wird jedoch im Einzelfall geduldet. Ich hatte im Frühjahr, bei meiner letzten Überführung, einen Satz rote Kennzeichen für alle Fälle mit dabei!

4. Kurzzeitkennzeichen
Damit habe ich meinen Trailer (ich betone Trailer) im Frühjahr überführt. Von It. über die Ch. nach D obwohl mir mitgeteilt wurde, das es evtl. in der Ch. zu Probleme führen könnte (daher noch die rote Kennzeichen obwohl diese auch nicht die richtigen gewesen wären).
„Eine Überführung durch Österreich ist mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt“

5. Das Boot auf dem Trailer bei der Überführung mit dem Kurzeitkennzeichen
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist nur der Trailer versichert nicht der Gegenstand (hier das Boot) wo mitgeführt wird. Sollte es zu einer Kontrolle durch die Polizei kommen muss das Boot mind. Haftpflichtversichert sein. Begründet wird dies, dass das Boot bei einem Unfall einen zusätzlichen Schaden anrichten könnte.


Bei meiner letzten Überführung hatte ich dies alles berücksichtigt und innerhalb einer Woche alles von den Ämter und Versicherungen erhalten. Das Boot und Trailer hatte ich bereits nach 3 Tage in D. angemeldet:chapeau:.


Gruß Michael

DieterM
02.10.2009, 14:18
Zur Ergänzung möchte ich noch informieren, das in der Vergangenheit der Versuch eine Ausfuhrzulassung in Italien für zwei Trailer zu bekommen unmöglich war. Selbst ein Händler streikte diesbezüglich. Sie ist machbar, dauert aber mehrere Wochen und kostet in Italien mind. Eur 200,00 +. Das dürfte etwa dasselbe sein was man bei einer deutschen provisorischen Einfuhrzulassung zahlen muß siehe hierzu die HH-Behörden-Info von AndreasHH, wenn die Auskunft in HH richtig wäre.

Ich finde, es gibt immer wieder einen Weg um ein Boot aus Italien mit einem der bewährten italienischen Kipprahmen-Trailer zu übernehmen. Wenn die Nutzlast und die Slipausrüstung zum Boot paßt, dieser technisch i.O. ist, dann sollte man nicht zögern diesen mit abzunehmen. Die Überführung kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich geschehen, wie hier bereits erwähnt. :smileys5_

Wer immer noch Zweifel hat mit der Abholung eines Bootes auf italien. Trailer, der möge sich hier einen zugelassenen Trailer ausleihen und das Boot abholen. Boots-Händler haben meist solche universal verwendbaren Trailer. Danach kann ein Trailer hier besorgt werden, der richtig zum Boot paßt und die passende Slipausrüstung bekommt. Hinzu kommt, das hier inzw. etliche Bootshändler auch gute gebrauchte motorisierte Boote mit und ohne Trailer führen, das dann den Weg bis nach Italien einspart. Und etliche gebrauchte Boote in gutem Zustand werden auch jetzt gerade hier bei FORUMs-Mitgliedern abgegeben, also da spart man sich den ganzen Aufwand mit Italien sowieso.:smileys5_

marcus
02.10.2009, 15:48
Hinweis zur deutschen Rechtsprechung:

Wenn Ihr Euer nationales Händlerkennzeichen im Ausland an einem dort zuletzt zugelassenen Fahrzeug montiert (häufigster mir bekannter Fall: ein deutsches Auto wird mit österr. blauen Händler-Kennzeichen in Deutschland gekauft und überführt) dann wird ein österr. Verwaltungsakt (die Zulassung) auf deutschem Hoheitsgebiet durchgeführt und damit in die Souveränität des deutschen Staates eingegriffen.
Strafbar als Kennzeichenmißbrauch (§22 StVG)
Ob Italien eine ähnliche Rechtsnorm hat, ist mir nicht bekannt.
Ich will auch keine Diskussion über den Sinn und und Unsinn dieser Vorschrift lostreten, sondern nur einen Hinweis geben.

Montiert ihr bsp. das österr. Händlerkennzeichen in NL und fahrt durch Deutschland - problemlos (in Deutschland)

Grüße

Marcus

Chris2
02.10.2009, 23:13
Das ist wohl gut möglich.

Anruf bei meiner Versicherung: Kurzfristige Deckung Kasko und Haftpflicht kein Problem.

Anruf bei der Verkehrbehörde HH: Kurzzeitzulassung geht nicht, gilt nur innerhalb Deutschlands.
Mit dem ausländischen Kennzeichen darf nur der (ausländische) Eigentümer fahren (bei Kauf).
Einzige Möglichkeit: Ausfuhrkennzeichen, ausgestellt von der Behörde des Exportlandes.

Anruf beim ADAC in HH: Grenzversicherung kaufen beim ADAC. Kostet 22 Euro und gilt 29 Tage. Deckungskarte (elektronische Deckungsnummer) und Trailerdaten notwendig. Damit zur Verkehrsbehörde.

Anruf bei der Verkehrsbehörde: der ADAC hat keine Ahnung, das ist Kurzzeitzulassung und gilt nur innerhalb Deutschlands.:cognemur:

Hallo,
mir hat man die gleichen Auskünfte gegeben, mit dem Hinweis die Carabinieri verstehen hier keinen Spaß (1000€ Geldstrafe + Gespann wird Beschlagnahmt).

Wenn der Trailer mit dem Fahrzeug in I mitversichert ist, kann mir doch der Italiener das recht zur Überführung nicht schriftlich geben.

Gibt es in I überhaupt Trailer die selbst versichert sind?

Wenn der Trailer schon abgemeldet ist und ich die Papiere bekomme, wie kann ich in dann vor der Überführung in Deutschland anmelden?
In Deutschland muß ich doch zuerst zum TÜV bevor ich an der Zulassungsstelle die Anmeldung machen kann?

Möchte mir auch in Italien ein Boot mit Trailer kaufen und befasse mich auch schon länger mit dem Thema, komme aber auch auf keinen grünen Zweig, glaubt man eine Lösung zu haben, kommt schon wieder der nächste Hacken.

Mein jetziger Gedanke ist den Trailer mit Boot auf einen Autotransportanhänger zu laden und einfach raufzufahren.
Hat das schon mal einer gemacht oder Erfahrung damit?
Oder geht das garnicht weil ich an irgendwas nicht gedacht habe?

Viele grüße
Christian

DieterM
02.10.2009, 23:47
Hallo,
mir hat man die gleichen Auskünfte gegeben, mit dem Hinweis die Carabinieri verstehen hier keinen Spaß (1000€ Geldstrafe + Gespann wird Beschlagnahmt). Wer gibt denn solche Auskünfte??

Wenn der Trailer mit dem Fahrzeug in I mitversichert ist, kann mir doch der Italiener das recht zur Überführung nicht schriftlich geben. Doch, er kann Dich bevollmächtigen im Kaufvertrag!! Der Trailer muß immer separat in Italien haftversichert werden und dort die Nummer des Zugfahrzeugs mittragen, darf aber bei besondere Fällen (Service, Überführungen etc.) von anderen Fzg. gezogen werden, dazu sind aber Bevollmächtigungen nötig.
Gibt es in I überhaupt Trailer die selbst versichert sind? Ja, zumindest wenn sie eine Straßenzulassung haben, das ist nicht bei allen Troilern der Fall und muß vorher immer geklärt werden.
Wenn der Trailer schon abgemeldet ist und ich die Papiere bekomme, wie kann ich in dann vor der Überführung in Deutschland anmelden? Garnicht, weil Du vor der deutschen Anmeldung eine deutsche TÜV-Abnahme benötigst.
In Deutschland muß ich doch zuerst zum TÜV bevor ich an der Zulassungsstelle die Anmeldung machen kann? Eben ...

Möchte mir auch in Italien ein Boot mit Trailer kaufen und befasse mich auch schon länger mit dem Thema, komme aber auch auf keinen grünen Zweig, glaubt man eine Lösung zu haben, kommt schon wieder der nächste Hacken. Das hat bisher bei 40-50 Booten bereits geklappt. Einmal nicht ganz legal, da wurde wegen der Schwierigkieten bei dem Italiener kurzerhand das Zugfahrzeugkenzeichen hinten an den Trailer geschraubt, und das Gespann kam heil in Rosenheim an.

Mein jetziger Gedanke ist den Trailer mit Boot auf einen Autotransportanhänger zu laden und einfach raufzufahren.
Hat das schon mal einer gemacht oder Erfahrung damit?
Oder geht das garnicht weil ich an irgendwas nicht gedacht habe? Das wurde schonmal gemacht mit einem GFK-Boot und dem Trailer aus HR nach D auf einem ADAC Rückhol-LKW bis ins Rheinland, da war aber der Trailer nicht mehr fahrbereit. Ein Autotransportanhänger dürfte zu kurz sein für einen 6,5 bis 7.5 m Trailer mit geladenem Boot.
Viele grüße
Christian

Ich habe Dir ein paar Antworten kurz rot in Deinen Text geschrieben. :smileys5_

AndreasHH
03.10.2009, 10:26
...Mein jetziger Gedanke ist den Trailer mit Boot auf einen Autotransportanhänger zu laden und einfach raufzufahren.
Hat das schon mal einer gemacht oder Erfahrung damit?
Oder geht das garnicht weil ich an irgendwas nicht gedacht habe?

Viele grüße
Christian

Hallo Christian,

es gibt noch eine andere Alternative: mit eigenem (ggfs. gemieteten) deutschen Trailer nach Italien fahren. Natürlich muß das vorher mit dem Anbieter abgestimmt werden. Ist auch ein gutes Argument für die Preisverhandlungen. Der italienische Trailer läßt sich in Italien viel einfacher verkaufen. Der Verkäufer des Bootes wird da schon mitmachen; die werden ihre Boote auch nicht so einfach los.

Nachteile: die Hinfahrt dauert doppelt so lange und man muß dann natürlich in D einen geeigneten Trailer zu einem vernünftigen Preis finden und die sind rar. Wenn man das Boot aber bis zum Frühjahr aufbocken kann, hat man für die Suche den ganzen Winter Zeit.

roehrig
03.10.2009, 11:30
Es ist soweit: Ich möchte in Italien ein RIB kaufen, mit Trailer (wenn ich nun sage, dass es sich um ein Marlin handelt, wisst Ihr, wer es vermittelt hat...).



Ist ja hier völlig untergegangen: Klaus, alles Gute zum Neuen !!! - Die knicklose Zeit ist damit wohl vorüber, oder ????

Viel Spaß Deiner Familie und Dir, immer ne Handbreit Wasser unterm Kiel und so weiter !!!