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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Motor in Wohnwagen


Freelander
19.03.2007, 13:16
Hallo Forum,

für den Transport meines Honda BF40LRTG im Wohnwagen, möchte ich die Lenkungseinheit vom Motor demontieren. Damit ist der Motor transportabler. Hat jemand von Euch einen Plan/Skizze wie ich die Demontage durchzuführen habe.
Eine Montage sollte im Anschluß wieder möglich sein.

Danke

Gruß
Jürgen

DieterM
19.03.2007, 13:29
Servus Jürgen,

der Motor wiegt ja ölgefüllt ca. 96 kg, das geht nicht ohne einen zweiten kräftigen Mann. Die Fernschaltung abnehmen und hinterher die Bastelei mit der korrekten Neueinstellung durchführen finde ich nicht klug. Roll doch die Kabel mit ausreichendem Radius ein und binde das Ganze mit Gummispanner an den Motor.

Die Lenksteuerung ist sowieso zu lösen vom Motor, und kann wenn vom Boot gelöst auch separat mitgehen.

Irgendwann werden Dir diese Bastelarbeiten mit Ab- und Aufbau zuviel werden und Du andere Lösungen suchen, insbesondere bei diesen Schwergewichten. Ein überladener WOWA ist auch nicht das Richtige. :biere:

Dicke Lippe
19.03.2007, 17:59
...
Eine Montage sollte im Anschluß wieder möglich sein.
...


Hallo Jürgen,
damit scheidet der Trennschleifer ja leider aus.:lachen78: :lachen78:

Scherz beiseite, welches Boot nimmst du denn mit, zusammen mit Motor ist der Ww doch schon ausgereizt (bißchen Wasser, Klamotten, paar Sachen im Kühlschrank). Besser ein 3,80er und einen kleineren Motor mit Pinne. Mir ist schon das 4,30m QS zum verladen lästig. Vor allem durch die enge Wohnwagentür :cognemur: , könnte mir vorstellen da den Motor (ohne irgendetwas zu beschädigen) durchzukriegen ist auch mit 2 Personen kein Spaß. :gruebel:
gregor

Twikey
19.03.2007, 19:41
Hallo Jürgen
Vom Transport im Wohnwagen würde ich Dir als:polizist: eher abraten - nur schon weil die Zuladung der Wohnwagen meist sehr gering sind. Das 'Leergewicht' im Fahrzeugausweis ist meist geschönt - stell ihn mal auf die Waage und schau ob das eingetragene stimmt:confused-
Weiter wäre noch die Befestigung im WoWa: die müsste doch sehr stabil sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung hält. Ich wüsste da bei den dünnen Wänden nicht wo anschrauben... Ausserdem müsste das Gewicht in der Mitte des Wohnwagens sein sonst kriegst Du das vorgeschriebene Auflagegewicht an der AH-kupplung (auch das wird manchmal kontrolliert) niemals hin...
Wollte Dich nicht entmutigen, habe aber nach reiflicher Überlegung aus diesen Gründen im Sommer ein Ferienhaus gemietet statt WoWa + Boot. Auf das Schlauchi verzichte ich in Schweden sicher nicht:chapeau:
Gruss aus der Schweiz, Michael

suncamper2005
19.03.2007, 22:33
Hallo Jürgen,
damit scheidet der Trennschleifer ja leider aus.:lachen78: :lachen78:

Scherz beiseite, welches Boot nimmst du denn mit, zusammen mit Motor ist der Ww doch schon ausgereizt (bißchen Wasser, Klamotten, paar Sachen im Kühlschrank). Besser ein 3,80er und einen kleineren Motor mit Pinne. Mir ist schon das 4,30m QS zum verladen lästig. Vor allem durch die enge Wohnwagentür :cognemur: , könnte mir vorstellen da den Motor (ohne irgendetwas zu beschädigen) durchzukriegen ist auch mit 2 Personen kein Spaß. :gruebel:
gregor



Wie zum Geier kriegst du das QS 430 in den Wohnwagen, da bräuchte ich ne Ovale tür:lachen78:

Chris:chapeau:

Freelander
20.03.2007, 08:25
Hallo,

der BF40 hat zwar nur 91 Kg, aber ich bin kein Weichei und lasse meine Muckis und meine Campinggenossen mit anpacken. Ihr habt mich überzeugt, dass ich den Motor nicht in den Wohnwagen packe. Evtl. lege ich den Motor auf die Deichsel. Durch eine Gewichtsverteilung im Wohnwagen müßte das zusätzliche Deichselgewicht möglich sein. Mein Wohnwagen hat eine Zuladung von 575 Kg. Das Schlauchi inkl. der weitere schweren Brocken kommen ins Auto.

Gruß
Jürgen

DieterM
20.03.2007, 11:00
Gewichte HONDA BF40 lt. Prospekt:

BF40 LRTD = 92 kg

BF40 SRD = 88 kg

Dazu kommen

2,5 l Motoröl und 0,5 Getrieböl = rund 2,5 kg
Handsteuerung mit ca. 2,5 m Kabel = ca. 3,0 kg

Du schreibst:
Mein Wohnwagen hat eine Zuladung von 575 Kg.
Das steht warscheinlich in Deinen Zulassungspapieren. Davon gehen aber bereits etliche Einbauten (Sonderwünsche) und was Du sonst noch so in den Wohnwagen gepackt hast ab.

Würde Dir sehr empfehlen das echte Eigengewicht D/WOWA mal auf einer Waage (Kieswerk!) zu prüfen, damit Du Dein Ahaa-Erlebnis hast.

Auf der Deichsel des WOWAS würde ich keinen Outboarder hinpacken, denn diese federt in sich und braucht Freiraum beim Kurvenfahren, außerdem werden dort bereits an der Vorderwand zum WOWA-Aufbau die Gasbehälter angebracht, somit fehlt bereits Platz, ferner ist das ein äußerst dreckiger Sprühplatz und zu schade für den wertvollen Motor.

Wie Dir hier schon gesagt wurde, gehört der schwere Motor aufgeräumt auf einem sauberen Platz über die Achse, entweder im WOWA oder im Zugwagen. Möglicherweise bleibt Dir bei D/Urlaubsfahrt nur die Möglichkeit einen kleineren und leichteren Outboarder mitzunehmen oder das ganze Schlauchboot-Geraffel Zuhause zu lassen. Tut mir Leid für Dich als WOWA-Fahrer.:smileys5_

Als WOMO-Fahrer hättest Du da eine leichtere Lösung, daher das Schlauchboot auf dem Trailer zu ziehen.:smileys5_ :lachen78:

Dicke Lippe
20.03.2007, 13:32
Wie zum Geier kriegst du das QS 430 in den Wohnwagen, da bräuchte ich ne Ovale tür:lachen78:

Chris:chapeau:

Ja das passt scho´!

Ich lasse vorher die Luft raus :lachen78: :lachen78: :lachen78:

Ohne Quatsch, ich habe einen Hobby KMFE 560 BJ ´05. ( Franz.Bett im Bug, Mittelsitzgruppe, Doppelstockbett im Heck). Der Motor (Mercury F5M) kommt unter das hintere Hochbett, Zwischenschott (= Auflage des unteren Bettes) wieder rein und dann rundum abpolstern. Zwischen Schott und festgebolzter Schiebetür, (die Orig. Befestigung war mir zu labbrig und reißt gerne mal aus. Da habe ich in Höhe des Sitzpolsters, also eine unsichtbare Stelle, einen M10 Bolzen durchgebohrt :ka5: ) wird eine Tasche mit Klamotten geklemmt, daher ist da kein Spiel mehr und das hält dann auch bei einer Vollbremsung. Die Tasche mit den Bodenplatten kommt auf die umgebaute mittlere Sitzgruppe flach auf die Polster und das Boot in den Mittelgang zwischen Sitzgruppe und Kühlschrank.
Dadurch ist das Gewicht komplett auf der Achse, die Stützlast bewegt sich um die 85-90kg :chapeau: (im zugelassenen Bereich! Und Stützlast geht ja aufs Zugfahrzeug.) und das Feintuning mache ich mit Wasser im Festtank und Toilette, die beide im Bug sind. Ergebnis: Zugfahrzeug (MB E320T) ist gepäckmäßig leer und mein Hund (50kg) hat den "Kofferraum" komplett für sich allein!:cool:

gregor

N8falke
20.03.2007, 14:50
Wie zum Geier kriegst du das QS 430 in den Wohnwagen, da bräuchte ich ne Ovale tür:lachen78:

Chris:chapeau:

Hallo Chri! :biere:
Ich schätz mal durchs Heckfenster. :confused-

OLKA
20.03.2007, 15:19
ich habe einen Hobby KMFE 560 BJ ´05......


....: Zugfahrzeug (MB E320T) ist gepäckmäßig leer und mein Hund (50kg) hat den "Kofferraum" komplett für sich allein!:cool:

gregor

Hallo Gregor,

dein KMFE 560 http://www.wohnwageninfo.de/560kmfe.gif
hat:
1600 kg zul. Ges.gewicht
1350 kg Leergewicht

Das sind 250 kg Zuladung. Den wirst du wohl überladen haben :ka5:

Dein MB wiegt schätzungsweise ca 1700 - 1800 kg leer.

Das heisst, dein Wohnwagen dürfte fast schwerer sein, als das Zugfahrzeug dass du ja fast leer hast.

Fahre bitte vorsichtig, vor allem bei Berg-ab-fahrten :gruebel:

Ein Gespann so beladen liegt schnell auf der Seite.

Dicke Lippe
20.03.2007, 18:24
Hallo Gregor,

dein KMFE 560 http://www.wohnwageninfo.de/560kmfe.gif
hat:
1600 kg zul. Ges.gewicht
1350 kg Leergewicht

Das sind 250 kg Zuladung. Den wirst du wohl überladen haben :ka5:

Dein MB wiegt schätzungsweise ca 1700 - 1800 kg leer.

Das heisst, dein Wohnwagen dürfte fast schwerer sein, als das Zugfahrzeug dass du ja fast leer hast.

Fahre bitte vorsichtig, vor allem bei Berg-ab-fahrten :gruebel:

Ein Gespann so beladen liegt schnell auf der Seite.

Hallo, das stimmt so nicht ganz,
dank Klimaanlage ( unter der Sitzbank - kein Dachgerät! ) habe ich im Wohnwagen ca. 210kg, zzgl. 85kg damit ~ 300kg Nutzlast. Boot ca. 95kg, Motor 5PS ca. 25kg verbleiben für Klamotten komplett 180kg, die bekomme ich auch mit Wasser nicht zusammen. Die Tanks (Frischwasser + Toilette) benutze ich nur zum Feintuning des Gewichts. Alle Schränke sind komplett leer, das ganze Gepäck ist auf dem Boden gestaut, so halte ich den Schwerpunkt sehr tief. Das Fahrzeug besitzt breite Reifen und serienmäßig eine Schlingerdämpfung (braucht es ja schon wegen der 100er Zulassung).

Der Mercedes wiegt leer dank diversem Zubehör / Werkzeug gewogene 1755 kg, + Insassen (50/30/100/80) + Stützlast 85kg + Fressalien 30kg macht zusammen 2130 kg zu 1600 kg bei optimalem Schwerpunkt. Das sind immerhin über 500kg mehr für das Zugfahrzeug und damit ein gesundes Verhältnis. Zusammen mit ESP, korrektem Reifendruck(!), und nicht zuletzt mehreren 100TKm Erfahrung mit Hängerfahrzeugen ist das ein recht sicheres Fahren. :zwinkern: Schon bei Seitenwind merkt man, daß das Gespann recht stabil auf der Fahrbahn liegt. :chapeau: (Mein alter Galaxy fuhr sich allerdings dank seiner Höhe und des geringeren Überhangs hinten, der Abstand HA-Mitte zu Kugelkopf war immerhin fast 45cm kürzer, noch stabiler. Er hatte aber auch 134PS weniger und das war bergauf nicht ganz so komfortabel wie mit Automatik/ Tempomat und genügend Kraft. )

Auch beruflich als Sped.kaufmann / Lagerleiter lege ich bei unseren Kurieren die immer mit Gefahrgut für uns durch die Gegend fahren viel Wert auf eine wirklich transportsichere Verladung und Befestigung :motz_4: . Das kontrolliere ich auch lieber zu oft als zuwenig! Als "Verlader" bin ich ja sowieso mit in der Pflicht.

Aber wie du schon sagst, das wichtigste ist ein gesunder Menschenverstand und eine angepasste Fahrweise.:biere: Da wir so ja immer auf den Weg in den Urlaub sind und wir uns im Urlaub niemals irgendwelcher Terminhetzerei unterwerfen, fahren wir zwar zügig und meist in einer Etappe (nachts), aber doch gemütlich. :cool: Die 100er Zulassung (Geldschneiderei :cognemur: ) habe ich mir nur zur Vermeidung von Knöllchen und dem guten Gewissen beim Überholen von LKW´s gemacht. Der Tempomat steht meist bei 90km/h. Das ist aber auch eine Verbrauchssache: 80km/h = 12,0 l, 90km/h = 13,3 l, 100m/h = 14,8 l, und (ausprobiert in Frankreich :nuts: ) 120 km/h = 18,5l . Wenn man also nach Spanien "runterknallt" im Urlaub mit 120km/h in der Grande nation, verbraucht man rund 52 Liter mehr von dem teuren franz. Sprit und spart gerade mal ~2,5h ein, dafür ist das aber auch echt Stress! Wiegesagt, im Urlaub habe ich ja Zeit und von dem gesparten Sprit gehen wir lieber lecker Essen.:ka5:
gregor

suncamper2005
20.03.2007, 20:01
habe ich im Wohnwagen ca. 210kg, zzgl. 85kg damit ~ 300kg Nutzlast



Wie kommst du darauf die Stützlast dazuzurechnen oder was ist das mit 85 Kilo?

mfg Chri

OLKA
20.03.2007, 20:34
Wie kommst du darauf die Stützlast dazuzurechnen oder was ist das mit 85 Kilo?

mfg Chri

Das passt so schon: die Stützlast wird beim Gewicht des Zugfahrzeugs mitgerechnet; Nicht beim Anhänger

Henning K.
20.03.2007, 21:11
Das passt so schon: die Stützlast wird beim Gewicht des Zugfahrzeugs mitgerechnet; Nicht beim Anhänger

Hallo Olaf,

das wäre mir aber neu. Es zählt meiner Meinung nach die Masse im Fahrbereiten Zustand, also inkl. Stützlast. Habe schon mal einem Rastplatz gesehen, wie die Polizei die Hänger im abgekuppelten Zustand gewogen hat. Vielleicht kann mal ein anwesender Gesetzeshüter die Sache aufklären.:schlaumei

@ Gregor

Das Leergewicht Deines Autos aus dem Fahrzeugpapieren ist das vom Hersteller errechnete Leergewicht zzgl. pauschal 75kg für den Fahrer.

Deinen Wohnwagen würde ich auf jeden Fall inkl. dem "normalen" Inventar, also mit Küchenausstattung, Gasflasche und was sonst noch im Hänger verbleibt, wiegen lassen. Du wirst überrascht sein, was da schon ohne Klamotten, Vorzelt, Stühle, Tisch und sonstigem Equipment zusammen kommt. Mein Knaus hatte auch ohne Vorzelt und Klamotten nur noch 90kg Luft, d.h. in meinem Fall schon fast 100kg für Kleinkram.

Außerdem würde ich eine eventuell zu hohe Stützlast nicht durch "Gegengewichte" im Heck ausgleichen. Damit wirst eine schöne Pendelbewegung erreichen. Ok, mit so einem schweren Zugfahrzeug wird es noch gehen, aber Du verschlechterst auf jeden Fall die Nachlaufeigenschaften. Man sieht es ja häufig bei Holländischen Gespannen, die gerne ihre Fahrräder auf einem Heckträger transportieren. Wenn dann noch ein verhältnismäßig kleines Zugfahrzeug vorne arbeitet, fangen die schnell an die schwingen...

suncamper2005
20.03.2007, 22:11
Das passt so schon: die Stützlast wird beim Gewicht des Zugfahrzeugs mitgerechnet; Nicht beim Anhänger


Da liegst du zu 100 % falsch, ohne jede diskussion, den ich hatte soeben typisierung und laut zumindest Österreichischen Gesetz ist das nicht so du darfst NIE die Stützlast eventuell noch hernehmen um mehr in den WOWA zu packen.

Bin damit selbst eingefahren:ka5: , zumindest beim Fragen bei der Typisierung.

mfg chri

stebn
20.03.2007, 22:27
Hallo
bei der Anhängelast die ein Auto ziehen darf wird die Stützlast dem Auto angerechnet

Man darf also mit einem Auto dass 1250 kg ziehen darf einen Wohnwagen ziehen der 1300kg zGG. hat/wiegt ( bei 50kg Stützlast )

Das zGG. des Wohnwagen wird abgekoppelt gewogen. Für die Berechnung der Anhängelast wird nur das Gewicht der WW-Achse genommen

suncamper2005
20.03.2007, 22:37
Mein Hinweis geht darauf raus das:

Du darfst nicht wenn dein WW jetzt schon 1300 Kilo hat und du ne Stützlast von 85 Kilo aufweist deinen WW somit mit 1385 Kilo beladen, obwohl nur auf 1300 Typisiert!

Es ist komplett egal wieviel Stützlast du aufweist, es wird der Abgehängte WoWa gewogen Stützrad + Achse!

Mfg chri

stebn
20.03.2007, 22:52
Mein Hinweis geht darauf raus das:

Du darfst nicht wenn dein WW jetzt schon 1300 Kilo hat und du ne Stützlast von 85 Kilo aufweist deinen WW somit mit 1385 Kilo beladen, obwohl nur auf 1300 Typisiert!

Es ist komplett egal wieviel Stützlast du aufweist, es wird der Abgehängte WoWa gewogen Stützrad + Achse!

Mfg chri

Genau so ist das...

Du darfst nur einen etwas schwereren WW ziehen als die eingetragene Anhängelast.

suncamper2005
20.03.2007, 22:52
Hallo
bei der Anhängelast die ein Auto ziehen darf wird die Stützlast dem Auto angerechnet

Man darf also mit einem Auto dass 1250 kg ziehen darf einen Wohnwagen ziehen der 1300kg zGG. hat/wiegt ( bei 50kg Stützlast )







Du hast im Zulassungsschein genau stehen was du ziehen darfst, mein Auto hat 1705 Kilo leergwicht, darf aber auflaufgebremst 1850 Kilo fahren, also nichts mit selber noch die Stützlast dazu oder wegrechnen, IMMER im Zulassungsschein nachschauen!:schlaumei :schlaumei

wenn der Hänger auf der Waage 1850 hat, darf ich noch und passta.

Es geht mir halt darum das man nicht selbst noch eventuell ein paar Kilo rausholt und die Stützlast eventuell noch abzieht beim Hänger um mehr einzupacken!

Die Stützlast sollte man halt immer am Maximum haben.

Du glaubst nicht was für Irssinige Sachen da oft rauskommen.


Mfg Chri

stebn
20.03.2007, 22:55
Du hast im Zulassungsschein genau stehen was du ziehen darfst, mein Auto hat 1705 Kilo leergwicht, darf aber auflaufgebremst 1850 Kilo fahren, also nichts mit selber noch die Stützlast dazu oder wegrechnen, IMMER im Zulassungsschein nachschauen!:schlaumei :schlaumei

wenn der Hänger auf der Waage 1850 hat, darf ich noch und passta.

Es geht mir halt darum das man nicht selbst noch eventuell ein paar Kilo rausholt und die Stützlast eventuell noch abzieht beim Hänger um mehr einzupacken!

Die Stützlast sollte man halt immer am Maximum haben.

Du glaubst nicht was für Irssinige Sachen da oft rauskommen.


Mfg Chri


In D. wird die Stützlast dem Auto zugerechnet!!

suncamper2005
20.03.2007, 23:02
Also bei der Typisierung habe ich folgend gefragt:

Wenn ich bsp 1300 kilo habe Hzggw und auch geladen, und ich hab stützlast bsp 50 Kilo, darf ich dann die 50 Kilo beim WoWa abziehen, klare Antwort NEIN.

Denn im falle einer Kontrolle wird der WOWA aalleine gewogen, das machst du ja auch mit der komischen Waage die es da zum kaufen gibt,

Stützrad,
Rechte Rad,
linkes Rad
= Gesamtgewicht

Wegen der Zieherei habe ich beim E zu B (Hängerschein in Österreich ) folgendes gelernt:


1850 Kilo laut Zulassung = Gesamtgewicht Händer (Egal wie Stützlast ist)

Wobei immer die Maximale Stützlast geladen werden soll.

So genug mal davon, sind schon etwas weiter weg vom Anfangsthema.

Mfg Chri

stebn
20.03.2007, 23:06
Also bei der Typisierung habe ich folgend gefragt:

Wenn ich bsp 1300 kilo habe Hzggw und auch geladen, und ich hab stützlast bsp 50 Kilo, darf ich dann die 50 Kilo beim WoWa abziehen, klare Antwort NEIN.

Denn im falle einer Kontrolle wird der WOWA aalleine gewogen, das machst du ja auch mit der komischen Waage die es da zum kaufen gibt,

Stützrad,
Rechte Rad,
linkes Rad
= Gesamtgewicht

Wegen der Zieherei habe ich beim E zu B (Hängerschein in Österreich ) folgendes gelernt:


1850 Kilo laut Zulassung = Gesamtgewicht Händer (Egal wie Stützlast ist)

Wobei immer die Maximale Stützlast geladen werden soll.

So genug mal davon, sind schon etwas weiter weg vom Anfangsthema.

Mfg Chri

hier ein Beispiel

http://www.caravaning.de/stuetzlast.93595.htm

suncamper2005
20.03.2007, 23:45
aha, naja ich habs halt so gelernt wie im Zulassungschein und fertig, interressant.

mfg

Dicke Lippe
21.03.2007, 01:06
@ Henning
Das Leergewicht wird heute sogar inkl. gefülltem Tank angegeben, aber ich habe ausdrücklich geschrieben "gewogen" übrigens ohne Fahrer, daher habe ich meine 100kg :cognemur: draufgerechnet! :futschlac

Meine Tanks befinden sich im Bug, also gleiche ich keine falschen Lasten durch Gegengewichte im Heck aus. Mir geht es darum die Stützlast bei vernünftiger (Hauptlast über der Achse) und gleichmäßiger Beladung voll auszuschöpfen, da der Wowa dann wesentlich ruhiger läuft.

Ich komme mit meiner Beladung und den Gewichten laut Waage jedenfalls gut hin. Eine Fahrt zur Waage kann ich auch nur jedem empfehlen, gerade bei Wohnwagen wird sehr gerne seitens des Herstellers geschummelt!

Aber auch bei einem Anhänger mit 2100 kg könnte man den noch recht sicher mit meinem leeren Benz (nur mit Fahrer) ziehen, findet jedenfalls TÜV und Hersteller. :ka5:

( Ausnahmegenehmigung gibt es sogar bei Pferdeanhängern für noch höhere Gewichte, und das in der Tat mit der offiziellen Begründung, daß Pferde beim Berganfahren zur Not aussteigen dürfen...:lachen78: :lachen78: )

Gregor

Kleinandi
21.03.2007, 06:31
Hallo,

der BF40 hat zwar nur 91 Kg, aber ich bin kein Weichei und lasse meine Muckis und meine Campinggenossen mit anpacken. Ihr habt mich überzeugt, dass ich den Motor nicht in den Wohnwagen packe. Evtl. lege ich den Motor auf die Deichsel. Durch eine Gewichtsverteilung im Wohnwagen müßte das zusätzliche Deichselgewicht möglich sein. Mein Wohnwagen hat eine Zuladung von 575 Kg. Das Schlauchi inkl. der weitere schweren Brocken kommen ins Auto.

Gruß
Jürgen


Hi
was für ein Wohnwagen hast Du?575 Kg sind schon genial..:chapeau:

Freelander
21.03.2007, 09:24
Hallo Andi,

ich haben einen KNAUS Südwind 550 FSK mit 1700 kg zul. Gesamtgewicht. Dieser wiegt laut Waage Baywa 1226 kg, Kupplungslast ca. 28 kg, natürlich noch ohne Klamotten und Urlaubsinventar.

Gruß
Jürgen

Dicke Lippe
21.03.2007, 09:52
Hallo Andi,

... Kupplungslast ca. 28 kg, ...

Gruß
Jürgen

Die Stützlast hast du wohl gemessen? Ist ja nur knapp über dem gesetzlichen Minimum.:gruebel:

Ich würde auf jeden Fall so beladen, daß ich das am Zugfahrzeug zulässige Maximum fast erreiche (bei 1700kg Anhängelast schätze ich mindestens ~75kg!). Natürlich auch die Grenzen des Wowa beachten, es gibt Geländefahrzeuge die vertragen eine extrem große Stützlast (bis zu 140kg), die nicht jeder Anhänger "bedienen" kann.

Der Wowa läuft viel stabiler hinter dir her und du vermeidest eine große Anzahl an "Nulldurchgängen" (das sind die, durch das Wippen auf Unebenheiten entstehenden Entlastungen, bei denen die Stützlast unter 0kg geht!) und die verursachen eine große Instabilität. Im schlimmsten Fall gerät der Anhänger auf Bodenwellen so stark ins Wippen, daß dein Anhänger deine HA vom Zugfahrzeug entlastet, das kann bei einer in dieser Situation eingeleiteten Bremsung zum Verlust der Seitenführungskraft der HA führen und die ist für die gesamte Richtungsstabilität des Gespanns verantwortlich. Außerdem regelt dein ABS dann auf jeden Fall die Bremskraft der HA runter, was zu einem wesentlich erhöhten Bremsweg führt. Auch die Hersteller weisen darauf hin, daß das gesetzliche Minimum, gerade schon bei einem zul.Ges.Gew. des Anhängers von 1700kg nicht ausreicht!

Probier es einfach mal aus, der Unterschied ist so deutlich, daß du mir recht geben wirst. :chapeau:

gregor

Udo
21.03.2007, 10:12
Hallo Andi,

ich haben einen KNAUS Südwind 550 FSK mit 1700 kg zul. Gesamtgewicht. Dieser wiegt laut Waage Baywa 1226 kg, Kupplungslast ca. 28 kg, natürlich noch ohne Klamotten und Urlaubsinventar.

Gruß
Jürgen

Hi Jürgen,
Knaus gibt den Südwind 550 FSK leer mit 1295 kg an , im fahrbereitem Zustand sind es dann aber mit Sicherheit schon über 1300KG.
Somit bleiben dir dann nur 400KG , und die kommen sehr schnell zusammen.
War mal beladen mit unserem Hobby Prestige 560 UF auf der Waage , er darf 1600KG , gewogen hatte er dann knapp über 1700KG.
Und zu Hause hatte ich noch so einiges stehen was noch mit musste :ka5:
Gruß Udo

Reimar Heger
21.03.2007, 10:13
Hallo Freunde!
Um auf das ursprüngliche Thema wieder zu kommen - Außenborder im Wohnwagen - kann ich nur sagen, bin ich froh, daß ich noch einen "leichten"
2-Takter 15 PS Motor habe. Der ist spielend zu verstauen, leicht zu tragen (ca. 36 kg)und reicht für den Urlaub locker aus. Gefahren wird mit Pinne. Also ein solches "Gewichtsmonster" wie der 40er Honda wäre für mich unakzeptabel außer an einem Rib, aber nie an einem zerlegbaren Boot. Schließlich soll ein zerlegbares Boot auch leicht zu handhaben sein. Die Gewichte der heutigen 4-takter Außenborder sind schlichtweg der helle Wahnsinn - obwohl die Motore echt gut sind. Nur das Gewicht!! und die Größe der Motore. Das ist im Grunde alles nichts mehr zum leichten mitnehmen - mal die kleinen ausgenommen. Grüße Reimar

DieterM
21.03.2007, 19:20
Hallo Freunde,

hier nochmal zur generellen Klarstellung:

nur in Deutschland darf man auf der Straße die Stützlast dem Zugwagen zuschlagen!

Schon über die Grenze gefahren gilt diese Regelung nicht mehr. Siehe hierzu auch die Typisierung in Österreich (=Suncamper und in früheren älteren Beiträgen auch bereits erwähnt!).

Also wer über die deutsche Grenze ins Ausland fährt darf sich nicht mehr darauf verlassen, das dort die Stützlast bei einer Gewichtskontrolle auch zum Zugwagengewicht gerechnet wird. Generell gelten im Ausland immer die lokalen Straßenvorschriften, das betrifft auch die Gewichte und zulässigen Gewichte der Fahrzeuge.

Reimar Heger
22.03.2007, 10:48
Hallo Dieter!
Interessant, das habe ich nicht gewusst, danke für den Hinweis! Grüße Reimar

DieterM
23.03.2007, 22:47
Hallo Freunde,

das Thema mit der Stützlastanrechnung zum Zugwagen wurde auch im BOOTE-Forum diskutiert. Auch wenn in Österreich diese nicht zum Zugwagen zugeschlagen wird bei der einheimischen Zulassung (Typisierung), so wurde ich eines besseren belehrt über die Behandlung wenn man von D über die Grenze fährt. Die Begründung dazu möchte ich hier bekannt machen:


Hallo Dieter,
ich muss Dir leider Wiedersprechen, dass das Wiener Übereinkommen „Asbach Uralt“ ist und von EU-Richtlinien überholt wurde.
Im WÜ geht es nicht um die Festlegung von von Bau- und Betriebsvorschriften, sondern um die gegenseitige Anerkennung von Rechtsakten. Das was Du im letzten Beitrag geschrieben hast, trifft nicht den Kern der Sache.
Das WÜ unterzeichneten seiner Zeit mehr als nur die damaligen 6 EWG-Staate und es regelt weiterhin die verkehrsrechtlichen Sachverhalte Vertragsparteien.

In der Kommentierten Ausgabe der StVZO (Blaues Buch, Kirschbaum Verlag Bonn) ist es Heute noch erwähnt. Dort ist u. a. unter RdNr. 14 zu § 28 folgendes zu Lesen:

Zitat:
.... „Antwort von Herrn Kinnock im Namen der EU-KOM:
Die EU-KOM möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Bedingungen für die endgültige oder vorläufige Zulassung von Fahrzeugen in den Zuständigkeitsbe-reich der Mitgliedstaaten fallen. Im Hinblick auf das spezielle vom Herrn Abgeord-neten angesprochene Problem der Anerkennung von Zulassungen kann die EU-KOM folgende Angaben machen:
Die internationale Anerkennung von Fahrzeugzulassungen aufgrund des Zulas-sungsscheins und des Kennzeichens ist durch internationale Übereinkommen geregelt. Das letzte davon ist das Wiener Übereinkommen von 1968.
Gemäß diesen Übereinkommen müssen die Vertragsparteien Fahrzeuge, die im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei zugelassen sind, zum Verkehr in ih-rem Hoheitsgebiet zulassen, wenn für diese Fahrzeuge ein gültiger, von einer zu-ständigen Behörde ausgestellter Zulassungsschein vorliegt. „
Zitat Ende.

Alaska hat schon ganz Richtig bemerkt, dass bei Kontrollen die Fahrzeugkombination nicht getrennt gewogen wird und das das zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs auch nicht Überschritten werden darf mit dem angehängtem Anhänger. Hier wirkt also die Stützlast auf das ziehende Fahrzeug und sein Anteil erscheint auch im Wiegeprotokoll.
Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist es geboten nich am Lzmet sich zu Verhalten, weil für den Notfall keine Reserven mehr vorhanden sind. Ich denke darüber sind wir uns einig. Mir geht es darum Klarzustellen, was die Vorschriftenlage aussagt; wie der einzelne damit umgeht bleit ihm überlassen.
Einen schönen Gruß an ALLE
Rainer Zufall

Natürlich steht es jedem frei damit umzugehen wie es ihm beliebt, schließlich muß jeder sich selber verantworten. :biere:

Henning K.
24.03.2007, 00:25
Hallo Dieter,

jetzt bin ich ein bisschen verwirrt, aber ich versuche das mal für mich (und vielleicht auch für andere) zusammenzufassen:

In Deutschland wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet, also darf ich im Umkehrschluss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers eben um diese Stützlast überschreiten, wenn ich sie beim Zugfahrzeug wiederum "einsparen" muss. Richtig? :gruebel:

In z.B. Österreich (wenn ich Chris richtig verstanden habe) ist das anders, aber weil ich eine Zulassung in Deutschland habe, darf ich trotzdem so in Österreich fahren. Habe ich das jetzt richtig verstanden? :confused-

PS: Es geht mir bei dieser Frage nur um den rechtlichen Standpunkt - nicht darum ob es sinnvoll ist so hart am Limit der Zuladung zu fahren.

DieterM
24.03.2007, 14:58
Servus Henning,

was D betrifft, so liegst Du nur richtig was das zulässige Gesamtgewicht des Trailers auf der Achse betrifft. Eine ev. Stützlast wird im angekoppelten Zustand auf den Zugwagen übertragen. Im nicht angekoppelten Zustand gilt auch wieder das zulässige Gesamtgewicht auf der Achse. Dazu rechnen darfst Du diese nicht.

Was das Wiener Übereinkommen von 1968 betrifft, das für mich Asbach uralt ist, so kann ich Dir keine rechtliche Sicherheit geben. Denn wir haben inzw. das Jahr 2007.

Ich empfehle daher grundsätzlich Überladungen zu vermeiden und nicht überladen ins Ausland zu fahren. Im Gegenteil, es wäre sogar von Vorteil die Gewichstgrenzen nicht unbedingt auszureizen, da die Fahrsicherheit darunter leidet. :biere:

Wie ich aber schonmal sagte, jeder ist für sich selber verantwortlich.

Reimar Heger
28.03.2007, 16:51
Freunde, wenn ich da so manchen Bootstransport sehe und wie die - schon optisch - überladen sind, und oft noch z.B. über der zulässigen Breite (wird einfach im Bootsschein falsch angegeben) usw. usw. dann wird einem schon schlecht wie manche ohne Scheu ihren z.B. überladenen Anhänger nach Süden ziehen.
Bin froh, daß ich da keine Probleme habe. Kann 3,5 to ziehen und habe sowohl beim Wohnwagen als auch beim Bootsanhänger genügend Reserven. Aber was man da so manchmal sieht!!! Grüße Reimar

stebn
28.03.2007, 17:13
In Deutschland wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet, also darf ich im Umkehrschluss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers eben um diese Stützlast überschreiten


Nein leider nicht!!

Du darfst das zulässige Gesamtgewicht beim Hänger nicht überschreiten.

1300kg bleiben 1300kg!! Du darfst nur bei der Anhängelast die Stützlast draufrechnen.
Also wenn dein Auto 1250kg ziehen darf darfst du einen Hänger ziehen der 1300kg wiegt 1250kg + 50kg Stützlast.

Die Hänger werden auch in Deutschland abgehangen gewogen um das Gesamtgewicht zu ermitteln.
Um die Anhängelast zu ermitteln wird die Stützlast abgezogen.

Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht nicht verwechseln!!!!

Twikey
29.03.2007, 17:23
Ein weiterer Beitrag zur Verwirrung:
In der Schweiz gilt das effektive Gewicht des Anhängers ohne Abzüge etc., denn
- wir Polizisten können nicht rechnen:confused-
- auch die Stützlast muss irgendwie gebremst werden
- bei Steigungen muss der ganze Anhänger hochgezogen werden
Ein gegenseitiges 'Verrechnen' (z.B. Anhänger zu schwer, Auto dafür noch nicht am Limit) ist nicht zulässig - Bussen für Überladen werden separat berechnet.

Bei uns ist übrigens im im Fahrzeugausweis eingetragenen Leergewicht ein voller Tank und 75 Kilo für den Fahrer eingerechnet - sonst dürfte ich z.B. in einem Volvo V70 mit 450 Kilo Zuladung nicht mal 4 Kollegen (die alle auch je gut 90 Kilo sind) mitnehmen:cognemur:
Toleranz ist hier übrigens 2 (ZWEI) Prozent :gruebel: alles darüber kostet...

Dass auch meine Kollegen hier und da bei Ausländern ein Auge zudrücken kann ich leider nicht garantieren:ka5:

Gruss aus der Schweiz, Michael

Dicke Lippe
29.03.2007, 23:40
sonst dürfte ich z.B. in einem Volvo V70 mit 450 Kilo Zuladung nicht mal 4 Kollegen (die alle auch je gut 90 Kilo sind) mitnehmen:cognemur:

Dann macht aber bitte um jeden Toyota MR2 einen Bogen, da könnt ihr auf jeden Fall kassieren wenn 2 drinsitzen.:lachen78: :lachen78:
gregor