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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewichtsangabe Adria WoWa


suncamper2005
06.04.2007, 22:51
Hallo Camperfreunde

Ich hab da ein kleines erlebniss zu berichten zwecks Gewichtsangabe beim Adria.

Als Neuling mit E zu B Schein stand, bzw. Stellte ich mein Gefährt auf die Waage.

Mein Gespann bringt zwar über 3500 Kilo zusammen, aber ich darf alles in allem 3800 Kilo.

So aber als ich dann "nur" den hänger wog, fiel ich fast um.

Gut ihr werdet sagen, welcher Camper ist nicht überladen, aber das was ich heute mitmachte war der Hammer.

Nachdem ich mal schon 250 Kilo zu viel hatte HZGGW 1300 Kilo, räumte ich zu Hause aus.

Mein Adria 502 LH Bj 97 sollte laut Schein 950 Kilo leer haben, was verstehen die unter leer? Soll ich die Kästen auch noch ausbauen.:motz_4:

Tatsache ist, ich habe eine Klima mit 30 Kilo und eine Batt mit ca 35 Kilo drinnen was nicht unter leer fällt., aber KEIN GAS, KEIN WASSER GEFÜLLT, toilette leer, Spülwasser leer nur 3 Klappsessel und ein dünnes Sommervorzelt.

Leute ich hab 1300 Kilo!, besser gesagt der Hänger, wo zum Geier sollte ich da mal als "leer" auf 950 kommen, das kanns nicht geben.

Ich möchte mal Camper bitten die auch den Adria 502 aufweisen können wie es bei ihnen mit dem Gewicht ausschaut.

Ich hab nun alles im Auto und am Dachträger und bin noch immer 80 Kilo drüber, denn die Lebensmittel möchte ich bitte schon noch im Kühlschrank mitnehemen oder muss ich den Kühli auch aufs Dach schrauben.:gruebel:

Gruß der gestresste Camper.


PS: War auf 2 Verschiedenen Brückenwaagen, also muss es stimmen.

magic6
06.04.2007, 23:23
Vielleicht kannst du auf 1500 kg auflasten, dann wäre das Problem gelöst, hab ich bei meinen 2 letzten WoWas auch so gemacht, da das Leergewicht fast nie stimmt.

M6

suncamper2005
06.04.2007, 23:33
Vielleicht kannst du auf 1500 kg auflasten, dann wäre das Problem gelöst, hab ich bei meinen 2 letzten WoWas auch so gemacht, da das Leergewicht fast nie stimmt.

M6


Ja muss mir mal die Achse anschauen da stehts eh drauf, die Dämpfer sind leider die falschen habe ich gesehen, laut fareb nur bis 1300 Kilo.

mfg

mcstander
07.04.2007, 10:58
Wie Du schon richtig erkannt hast, sind alle WoWa überladen.
Die Hersteller geben bewußt und gewollt nur das zulässige GGW an. Wenn bei Dir in den Papieren das Leergewicht steht, ist das schon die Ausnahme !!!

Die wichtigtste Stelle Deines WoWa ist und bleibt der Reifen. Schau dort mal nach (an den Seitenwänden), wie die Tragfähigkeit ist.

Aus meiner Erfahrung ist ein überforderter Reifen Unfallursache Nummer 1 bei WoWa.

Zudem kannst Du das zulässige Stützgewicht Deines WoWa/Fz vom WoWa abziehen (i.d.R. 50-75 kg), da sie dem ziehenden Fz hinzugerechnet werden.

KlausB
07.04.2007, 11:15
Hallo,

das gilt übrigens nicht nur für WoWa, sondern auch für die Bootstrailer. Auch hier sind die Trailer häufig unterdimensioniert, insbesondere wenn das Boot volle Benzin- und Wassertanks hat, oder sich nach der Fahrt noch ein paar Liter Wasser im Rumpf befinden. Mit Feuerlöscher, Anker, Schwimmwesten, Geräteträger usw. kommt auch das Rib schnell auf einige Hundert Kilogramm, und da der Trailer ja auch noch was wiegt, ist man dann über das zul. GGW schnell drüber.

Ich muss mit meinem auch mal zum Wiegen auf die Waage, nur ich wag mich nicht, das Wiegen zu wagen...

Klaus

mcstander
07.04.2007, 14:04
Nie einen Kenntnisstand erlangen, der einen zum Handeln zwingt :schlaumei

Twikey
07.04.2007, 20:07
Hallo Suncamper
Leider muss ich als :polizist: wieder mal den 'Besserwisser' spielen - einige der oben gegebenen Kommentare dürfen nicht einfach so stehen gelassen werden...
Ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt, da ich mit WoWa und Schlauchi diesen Sommer nach Schweden fahren wollte. Bei meinem WoWa wäre das Leergewicht offiziell 950 Kilo, effektiv wiegt er (ohne irgendwelche Batterien oder Klimaanlagen <Klima find ich, in Klammern, in Europa einigermassen übertrieben> 1130 Kilo. Zulässiges Ges.gewicht 1180 Kilo. Deshalb mache ich mit dem Ding keine Auslandreisen, denn
- Überlast kann je nach Land ganz schön hohe Bussen geben (in der CH ist die Toleranz z.B. nur 2 %)
- viel schlimmer: bei Überlast darfst Du - zumindest in der CH - nicht mehr weiterfahren! Wir zwingen die Leute jeweils umzuladen (z.B. Sachen aus Anhänger in PW oder so). Geht bei Dir ja auch nicht... So müsstest Du einen Transport nach Hause/Bahnverlad oder Ähnliches organisieren. Der Urlaub wäre im A...:cognemur:
- Noch schlimmer: bei einem Unfall (auch wenn Du nicht mal Schuld bist, denn Du weisst ja, dass Du etwas früher bremsen musst) mit Überlast haften weder PW- noch WoWa-Hersteller und auch die Haftpflichtversicherung wird nicht alles zahlen (z.B. in CH gesetzlicher Selbstbehalt mind. 10 %).
- Zumindest in der CH ist das mit der Stützlast ein Märchen - wir stellen Anhänger immer separat auf die Waage.
Ich hab mich erkundigt, wie das mit dem Auflasten geht (mein Volvo kann/darf 1800 Kilo ziehen). Kein Problem - ich müsste einfach eine komplette WoWa-Achse kaufen und einbauen lassen und das ganze wieder zur MFK (= TÜV) bringen. Lohnt bei meinem WoWa (Jg. 84) niemals:stupid:
Bei neueren WoWa wird gemäss Händler nicht mehr so stark besch... , ausserdem ist dort die Zuladung eh besser. Den nächsten stell ich vor dem Kauf auf die Waage:ka5:
Gruss aus der Schweiz, Michael
P.S. Sommerurlaub wird leicht anders als geplant - ich bekomme von einem Freund ein kleines Ferienhaus und das Quicksilver HD 430 passt locker in den Kombi:biere:

Twikey
07.04.2007, 20:10
Nie einen Kenntnisstand erlangen, der einen zum Handeln zwingt :schlaumei

Hallo Olli
Du musst nicht handeln - wir :polizist: :polizist: handeln dann schon:confused- Denke aber nicht, dass man dann noch mit uns handeln kann:motz_4:
Gruss, Michael

klaus52
07.04.2007, 20:49
Hallo Olli,
dass die Stützlast am Gesamtgewicht abgezogen wird stimmt, zumindest in Deutschland, nicht. Lediglich bei der Anhängelast des Zugwagens wird die Stützlast gerechnet. Ein Beispiel: Das Auto darf 1000 kg ziehen und der Wohnwagen hat ein Gesamtgewicht von 1050 kg,hier wird die Stützlast dem Auto zugerechnet und der Wohnwagen darf gezogen werden. Haben Auto und Wohnwagen eine höhere Stützlast, geht es um dieses auch mehr, es verringert sich aber die Zuladung des Autos um die Stützlast. Beim Gesamtgewicht des Wohnwagens, wird die Stützlast nicht abgezogen. Es passiert allerdings öfter, dass die Polizei nur die Wohnwagenachse wiegt, da hat man Glück gehabt, es ist aber nicht die Regel.
Gruß Klaus

skymann1
07.04.2007, 22:47
Hallo Klaus,
hmm, ich bin eigentlich auch der Meinung von Olli, bezügl. der Stützlast die abgezogen wird, auch vom Gesamtgewicht.

Ich finde nur gerade das blöde :cognemur: Buch nicht in dem es genau steht, bzw. ich bin zu blöd das Buch zu finden.....:gruebel:

Ich bin zwar der Meinung, das man (ich) immer mindestes 10-15 % Reserve haben sollte und nicht immer alles was erlaubt ist bis zum letzten Kilo ausnutzen sollte, dann lieber gleich größer kaufen.

Aber man sieht ja, wie die Leute über´s Ohr gehauen werden mit Werksangaben.....!:ka5:

Vielleicht hat ja jemand einen Link, wo wir nachlesen können was jetzt richtig ist, ich korrigiere gerne meine Meinung, wenn ich mich irre!

Gruß Peter :chapeau:

klaus52
09.04.2007, 11:35
Hallo Peter,
ich habe mal gesucht und das gefunden, irgendwo steht es auch in der Stvo, ich finde es aber auch jetzt nicht. http://www.logistik-inside.de/fm/2350/anh_nger_langfassung.pdf . Musst zu " was ist Anhängelast " rollen.

Gruß Klaus

oskj
09.04.2007, 13:09
Hallo Suncamper
Leider muss ich als :polizist: wieder mal den 'Besserwisser' spielen - einige der oben gegebenen Kommentare dürfen nicht einfach so stehen gelassen werden...
Deshalb mache ich mit dem Ding keine Auslandreisen, denn
- Überlast kann je nach Land ganz schön hohe Bussen geben (in der CH ist die Toleranz z.B. nur 2 %)
- Zumindest in der CH ist das mit der Stützlast ein Märchen - wir stellen Anhänger immer separat auf die Waage.
ausserdem ist dort die Zuladung eh besser. Den nächsten stell ich vor dem Kauf auf die Waage:ka5:
:
Ja ja wir Schweizer,
Ich musste letzthin auch der Polizei hintennach fahren in Oftringen und dann auf die Waage bei der Kehrrichtverbrennung mit meinem Bootstrailer. Und dies obwohl ich eine Bestätigung einer Waage mit dabei hatte. Der Polizist meinte nur das dies ja auch einfach ein anderer Anhänger auf der Bescheinigung sein könnte:stupid:
Na ja war bis auf 25 kg genau das Gewicht und nach 4 Runden um mein damals ca.5 Monate alter Passat,der hat doch tatsächlich auch am Auto alle 4 Reifen kontrolliert :lachen78:,durfte ich dann wieder weiterfahren.

Aber es sind ja zum Glück nicht alle Polizisten so.......pingelig:chapeau:
Gruss Oliver

Klausowitz
10.04.2007, 13:19
Hallo Suncamper,

Das kann sogar Wasser ( Was wir ja alle so lieben ) sein.
Wenn du Deinen Wohnwagen im Winter nicht nutzt und heizt, so hast du
in einigen fällen bis zu 100 liter Wasser an Bord. Wo ? In den Möbeln und
sonstigen Einbauten z.b. Matratzen.
Vor einigen Jahren war es schon mal Thema.
Da hatten sich auch Neukunden beim Hersteller beschwert, das ihr neuer WG
zu schwer ist. Der Hersteller wunderte sich und suchte. Es kam heraus das Fahrzeuge nach der Fertigstellung bis zu 100 Kilo weniger hatten als bei der Auslieferung. Fazit, Wasser war das Problem.

Mich graust es auch immer, wenn ich in Campingzeitschriften lesen muß,
das der "Reisecaravan des Monats" von 8m Länge eine Zuladung von 180 Kilo aufweist.

Für Kroatien nur mit Badehosen oder nichts würde es ja noch langen.:lachen78:

Gruß Thomas:biere:

marcus
10.04.2007, 16:55
Hallo
In Deutschland gibt es:
Zulässiges Gesamtgewicht oder zulässige Gesamtmasse
das ist der Pkw/Trailer/Wowa alleine für sich
(lt Fahrzeugschein)
Leergewicht (auch lt. Fahrzeugschein,) beim Zugfahrzeug mit einem Norm-Fahrer von 75 kg)
Gesamtzuggewicht (ist manchmal vorgeschrieben)
Tatsächliches Gewicht (wie es der Name schon sagt)
Anhängelast (Wiegung des Anhängers ohne Zugfahrzeug, aber angekuppelt)
(somit ohne Stützlast)
und dann gibt es noch als besonderes Schmankerl die Achslasten,

In Deutschland wird eine Verkehrsfehlergrenze der Waagen abgezogen, dies differiert pro Waage können 5 10, oder auch 20 kg sein, bei unseren Wiegeplatten, die unsere Schwerlastgruppe dabei haben, ist sie sogar 50 kg (pro Platte)

bis 5 % Überladung besteht keine Pflicht zum Abladen
zwischen 5 und 10 % steht es üblicherweise im Ermessen des Kontrollierenden
Darüberhinaus geht das Ermessen gegen 0 (Unterschiedliche Bundesländer in Deutschland können unterschiedliche Regelungen haben)
bis 10 % bleibt es eine Verwarnung mit Zahlung von Verwarnungsgeld und darüberhinaus wird es ein Bußgeld mit Punkten im KBA (=Flensburg)

Die ganzen Verstöße kann man nun auch alle miteinander begehen, d.h. wenn das Auto überladen ist und zusätzlich noch die Stützlast zu groß ist hat man schon 3 Verstöße
zGG PKW
Achslast hinten
Stützlast (nur bei einer Überschreitung von mehr als 50 %)
Ist dann noch der Anhänger zu schwer
zGG Anhänger
Achslast Anhänger
Anhängelast

Bußgeldberechnung ist dann etwas komplex

Wiegekosten müssen bei einem Verstoß vom Verwogenen gezahlt werden...

Hinsichtlich der Anhängelast ist diese meist mit unterschiedlichen Steigungen lt Werk vorgegeben, aber meist nur der niedrigere Wert eingetragen.
Da würde ich mich als Gendarm auch hinsichtlich des größeren Wertes bei einem vernünftigen Nachweis überzeugen lassen.

Hinsichtlich einem eventuellen Fahren ohne Fahrerlaubnis (bei fehlender Kl. E)
gilt (einschränkung für Deutschland):durch überladung kann ich kein Fahren ohne FE begehen (wenn ich zum Fahren des nichtüberladenen Gespanns berechtigt wäre),
( Ich kann ja auch in einen VW Bus 12 Mann reinsetzen und er behält seine 9 Sitze, so dass ich keinen Busschein benötige)

mfg

Marcus

magic6
24.04.2007, 22:43
alzu teuer sind die Dämpfer ja gar nicht, wenn es die Achse erlaubt, wird man davon nicht arm und fährt sicherer.

Bsp:http://cgi.ebay.de/2-Stueck-Achsstossdaempfer-Universal-ALKO-ORIGINAL_W0QQitemZ120109417319QQihZ002QQcategoryZ4 0923QQrdZ1QQcmdZViewItem

grüssle

Martin