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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sportbootführerschein in Österreich


Flatti
29.04.2007, 11:58
hi

so weit ich weiß braucht man bei nem segelboot (6m) mit außenborder (4,5ps) keinen führerschein für den motor?

da wir (ich und mein vater) aber schon einige male in kroatien ein großes boot gechartert haben, und man neuerdings einen führerschein fürs dinghi braucht, gedenken wir einen sportbootführerschein zu machen =)

meine fragen:

1) Gilt ein österreichsicher Sportbootführerschein (10m) für Kroatien?
2) Darf ich den in österreich schon mit 16 machen?? (in deutschland und kroatien ist er ab 16, in österreich hab ich online nix

kennt vllt jemand ne seite wo altersbeschränkungen und vorraussetzungen für führerscheine (segel + motor) angeführt sind?

rwalda
29.04.2007, 13:58
1) Gilt ein österreichsicher Sportbootführerschein (10m) für Kroatien?
Grundsätzlich ist das Schiffsführerpatent - 10m ein Binnenpatent!
Über die Anerkennung im Mittelmeer (insbes. Adria) wurde/wird hier im Forum alle paar Wochen mal diskutiert; die Threads sollten leicht zu finden sein.
Es gibt meines Wissens nach eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten, die das österr. Patent im küstennahen Bereich offiziell anerkennen; ansonsten liegts wahrscheinlich am kontrollierenden Beamten.

Mein persönlicher Tip: Zusätzlich das kroatische Patent machen (ist nicht viel Aufwand), und Du hast 2 Papier´dln; das macht einfach mehr Eindruck:win:

2) Darf ich den in österreich schon mit 16 machen?? (in deutschland und kroatien ist er ab 16, in österreich hab ich online nix
Nein, der Erwerb eines Schiffsführerpatents ist erst ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich!

Nachtrag:
Hab da noch was gefunden: Information zur Schiffsführerprüfung vom bmvit (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/downloads/fuehr_pdf.pdf)

hobbycaptain
29.04.2007, 14:32
Grundsätzlich ist das Schiffsführerpatent - 10m ein Binnenpatent!
Über die Anerkennung im Mittelmeer (insbes. Adria) wurde/wird hier im Forum alle paar Wochen mal diskutiert; die Threads sollten leicht zu finden sein.
Es gibt meines Wissens nach eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten, die das österr. Patent im küstennahen Bereich offiziell anerkennen; ansonsten liegts wahrscheinlich am kontrollierenden Beamten.

Mein persönlicher Tip: Zusätzlich das kroatische Patent machen (ist nicht viel Aufwand), und Du hast 2 Papier´dln; das macht einfach mehr Eindruck:win:


Nein, der Erwerb eines Schiffsführerpatents ist erst ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich!

Nachtrag:
Hab da noch was gefunden: Information zur Schiffsführerprüfung vom bmvit (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/binnen/downloads/fuehr_pdf.pdf)

es gibt auch einen österr. Küstenschein FBII und FBIII :schlaumei - darf ich dazu auf die SUCHE verweisen :lachen78: :ka5:

goeberl
29.04.2007, 16:56
aber das 10m patent ist trotzdem für binnen:ka5: :156:
lg martin

i.can.fly
29.04.2007, 19:44
10m Patent ist nur für Binnen.(behördliches Dokument/ wird von Landesregierung ausgestellt)

würde dann auch das kroatische (ebenfalls behördlich)machen, geht so nebenbei ohne Aufwand!

(ist dann so wie eine Matura in Religion und Turnen :futschlac )

auch werden Ö küstenpatente ( kein behördliches Dokument/ da von Verband ausgestellt)in Kroatien nicht mehr anerkannt, so das du ohnehin eins machen mußt.
ist wohl nur zur Abzocke der Touristen, wie auch die Jahresvignette/Permit.

hobbycaptain
29.04.2007, 21:18
........
auch werden Ö küstenpatente ( kein behördliches Dokument/ da von Verband ausgestellt)in Kroatien nicht mehr anerkannt, so das du ohnehin eins machen mußt.
ist wohl nur zur Abzocke der Touristen, wie auch die Jahresvignette/Permit.
das stimmt so nicht, aber das steht schon 10x im Forum. Mittlerweile gibt es nämlich ein Dokument, wo der Bundesadler drauf ist.

goeberl
30.04.2007, 00:01
ferdi, irgendwas hab ich da aber erst neulich gelesen, dass die kroaten österreichische patente, die nach irgendeinem stichtag ausgestellt wurden, nicht mehr anerkennen.
lg martin

i.can.fly
30.04.2007, 11:02
na dann viel spass, für alle die ein österr. küstenpatent machen, und es dann den hafenkapitän in kroatien vorlegen.:ka5:

i.can.fly
30.04.2007, 15:20
siehe unter Kroatienverordnung Pkt 4. !!

Stichtag 01.Jan. 2006, danach kann man(n) sich das Österr. Patent sonstwo hin stecken.:stupid:

http://www.kuestenpatent.info/dokumente/Kroatienverordnung_PDF.pdf

Alf
30.04.2007, 15:34
Hallo :chapeau:
Also ich verstehe das so. Sollte im Heimatland für das entsprechende Boot kein Führerschein vorgeschrieben sein (D - 5PS, A – 6 PS, I – 40 PS) so muss für Kroatien das Kroatische Patent gemacht werden. Sollte jedoch vom Heimatland ein entsprechender Führerschein vorliegen ( D – SBF-See, A – FBII/FBIII) sollte es in Kroatien kein Problem geben.
Sehe ich das so richtig oder liege ich total falsch ? :confused-

Berny
30.04.2007, 15:38
Ähh, ich denke, du verwechselst da jetzt was:

Diese Bestimmung besagt, dass du mit Stichtag 1.1.2006 den Nachweis bringen kannst, dass du im Heimatstaat kein Patent für ein bestimmtes Fahrzeug brauchst, du aber die Fähigkeit zum Führen dieses Fahrzeuges besitzt. (Ausländische Personen ... keinen Fähigkeitsnachweis ... )
Nach diesem Stichtag brauchst sowieso ein Kroatisches Patent.
Für mich betrifft das zB die Kurzkurse, die es in HR gegeben hat, insbesondere bei den Italienern war das interessant, durften die ja nach heimischen Bestimmungen unter 40 PS fahren!

Diese Bestimmung betrifft aber nicht die prinzipiellen Patente, diese fallen da ja nicht rein. (Weil ja damit bewiesen ist, dass derjenige im Einklang mit den Landesvorschriften, unter dessen Fahne er fährt, eine Befähigung besitzt.)

Anders verhält es sich mit der prinzipiellen Anerkennung ausländischer Dokumente, das ist ein anderes Thema.
Hier haben ja die Österreicher das leidige Problem, keine Küste zu haben und deshalb ein prinzipielles Problem diesbezüglich (oder auch nicht, das ist eben das elend lange Diskussionsthema!)
Hier gehts einfach darum, wird der Binnenschein in HR anerkannt oder nicht (FB2 und höher sind da eh weniger betroffen, diese werden normalerweise anerkannt, ist aber auch nicht sicher geregelt!).

Hat aber, wie gesagt, nichts mit dem Punkt 4 der HR-Verordnung zu tun.

herbert
01.05.2007, 22:43
Diese Regelung von 2006 war ein 5 Wochenthema mehr nicht.

Fakt in Kroatien:
ALLE amtlichen bzw. amtlich anerkannten Patente die für Küstenbereich= Meer gültig sind wie SBF,SKS,SSS für D
FB 2 FB3 FB4 für Österreich werden anerkannt.

Da jedes Land in Europa eigene Scheine hat kann es immer wieder vorkommen das auch Binnenpatente angenommen werden.
Diese Binnenpatente sind aber rechtlich ungültig, der Skipper haftet und nicht der HK.

Berny
01.05.2007, 23:17
Diese Binnenpatente sind aber rechtlich ungültig, der Skipper haftet und nicht der HK.

Man sollte es so sehen, dann ist man auf der sicheren Seite.

Dennoch würde ich das nicht so definitiv sagen, weil:
4. Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.
Heißt soviel:
Ich habe ein Binnenpatent = Beweis dass die Person die das Wasserfahrzeug führt dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt

Habe ich überhaupt kein Patent = oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatien.

Man kann es drehen wie man will, es gibt keine genaue Regelung, wie das zu handhaben ist.
In Österreich gibt es keine Vorschriften über das Lenken im Küstenbereich, es gibt lediglich entsprechende Vorschriften von Verbänden usw, diese sind aber keine "nationale Vorschriften des Landes", dies wären nämlich Gesetze, und derartige gibt es nicht in Ermangelung einer Küste in Österreich.

Also wieder von vorne :coffee-n-

PS.: derzeit ist die sicherste Lösung, ein Kroatisches Patent zu machen, leider !

Bernhard
02.05.2007, 12:42
zum vermutlich siebzehnten mal:

es gibt ein amtliches österreichisches patent. das ist der fb 2 und 3 und 4.

das sind keine verbandspatente, sondern amtliche.
der aussteller des scheines ist die republik österreich, und das dokument ist ein amtlich gültiger lichtbildausweis, genauso, wie der pkw führerschein.

seit diesem zeitpunkt, gibt es für einen österreichischen staatsbürger keine andere möglichkeit mehr seine befähigung, wie sie im gesetz verlangt wird nachzuweisen.

ausnahme ist natürlich die möglichkeit, für hr ein hr patent zu machen. für deutschland ein deutsches, für italien ein italienisches.. u.s.w.

also schluß mit verbandspatenten, die gibt es nur noch als grundlage für den amtlichen.

übrigens wird, wenn ich das richtig gehört habe, auch in deutschland zukünftig der geltungsbereich der "sparpatente" sbf see heißt das glaub ich, eingeschränkt, so stands zumindest im letzten boote magazin, wenn ich das richtig gelesen hab.

herbert
02.05.2007, 14:33
seit diesem zeitpunkt, gibt es für einen österreichischen staatsbürger keine andere möglichkeit mehr seine befähigung, wie sie im gesetz verlangt wird nachzuweisen.
Das Ösi Gesetz verlang gar nix das steht fest weil es gar nicht verlangen kann.

Auch das mit dem Staatsbürger kann man nicht so allein stehen lassen.
Wenn schon, dann Wohnsitz Österreicher.

Das einzige was fakt ist, ist das Österreich nun amtliche Scheine hat und nur die gelten als Österreichische Küstenpatente mehr nicht.
Das sagt nur aus das damit die Vereinspatente und alle anderen von Selbsternannten Verbänden nur Papier ist.

Es sagt aber nicht, das man als Österreicher mit Wohnsitz Ösi nicht auch mit anderen amtlichen Scheinen fahren darf.

Also, eine klare Regelung der ehemaligen Verwirrspiele der Ösi Scheine.

Berny
02.05.2007, 22:25
zum vermutlich siebzehnten mal:

es gibt ein amtliches österreichisches patent. das ist der fb 2 und 3 und 4.

das sind keine verbandspatente, sondern amtliche.
der aussteller des scheines ist die republik österreich, und das dokument ist ein amtlich gültiger lichtbildausweis, genauso, wie der pkw führerschein.

seit diesem zeitpunkt, gibt es für einen österreichischen staatsbürger keine andere möglichkeit mehr seine befähigung, wie sie im gesetz verlangt wird nachzuweisen.

ausnahme ist natürlich die möglichkeit, für hr ein hr patent zu machen. für deutschland ein deutsches, für italien ein italienisches.. u.s.w.

also schluß mit verbandspatenten, die gibt es nur noch als grundlage für den amtlichen.

übrigens wird, wenn ich das richtig gehört habe, auch in deutschland zukünftig der geltungsbereich der "sparpatente" sbf see heißt das glaub ich, eingeschränkt, so stands zumindest im letzten boote magazin, wenn ich das richtig gelesen hab.


Naja, so einfach ist das eben nicht, weil:
Wo steht das im Gesetz ????
Und vorallem, welche Befähigung für was ?
Und letztendlich, welche Befähigung wird in HR verlangt ?

Deswegen, weil es Scheine für FB2 aufwärts gibt, heißt das noch lange nicht, dass ein Binnenpatentler "nicht zum Lenken des Wasserfahrzeugs befugt ist".

Weil genau diese Bestimmungen gibt es nirgends (weder in A noch in HR) !

Im Gesetz ist lediglich verankert, dass Patente von MSVÖ und ÖSV als amtliche Patente anerkannt werden, und das auch nur in A.

Und hier sind wir wieder (trotz 17ten mal) beim Anfang angelangt:
Es gibt keine eindeutige Regelung !
Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen!
Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues :confused- )

Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ?

MichaelH
03.05.2007, 11:28
da wir (ich und mein vater) aber schon einige male in kroatien ein großes boot gechartert haben, und man neuerdings einen führerschein fürs dinghi braucht, gedenken wir einen sportbootführerschein zu machen =)

Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.

herbert
03.05.2007, 12:24
@Bootsbörse
Es gibt keine eindeutige Regelung !
Das sicherste ist, ein HR-Patent zu machen!
Auch für die amtlichen Patente FB2 aufwärts gibt es keine offizielle Anerkennung in HR (oder gibts da schon was neues )

Da Kroatien und auch Österreich die UN Resolution 40 mit unterschrieben haben, kann man davon ausgehen das alle amtlichen Küsten -Ösi Scheine
weltweit angenommen werden.


Stellt sich auch noch die Frage, wie das genau im internationalen Seerecht verankert ist, da gibts ja auch Bestimmungen, wonach ein Kaptain unter Dschibuti-Flagge nach Dschibuti-Recht nach HR fahren darf, oder ?

das hat aber mit der Sportschifffahrt nix zu tun und das ist auch klar geregelt. nur die Sportbootler sind nicht so klar.

@MichaelH
Der Fragesteller will scheinbar in HR ein Boot chartern. Charteryachten müssen Funk haben, also benötigt man das HR-Patent mit Funk. Der Ö FBII/III oder anderes ist zuwenig, da ohne Funk.

Ist so nicht ganz richtig.
Nicht alle Charterboote in Kroatien brauchen Funk. Dies hängt mit der Zulassung des Bootes zusammen.
Da normalerweise der Seefunk immer extra ist muß man diesen auch extra machen. Jetzt ist halt GMDSS aktuell und den bieten viele an.
FB II und Seefunk / SBF und Seefunk ist OK

Die Kroaten haben da eine gute Lösung, Küstenpatent inkl. Seefunk.

Ob ein Land einen Schein annimmt oder nicht liegt in deren ermessen und nicht im Ösiland.

Kroatien wollte vor 2 ?? Jahren für ihre Küstengewässer das HR Patent vorschreiben, ist aber nix georden. Sie könnten es "NUR" für Charterboote vorschreiben den die fahren alle unter HR Flagge.

Als Seefahrtsschule (HR Patente) kann ich nur eines schreiben.
Jeder Neueinsteiger sollte über Patente SBF/FB II + und HR Patent informiert werden nur so kann er den für sich besten Schein erwerben.
Wir haben kein Interesse den "Kunden" falsch zu informieren, entscheiden welches Patent er machen möchte muß er dann selbst.

Es ist nicht korrekt zu schreiben das nur das HR Patent in HR gilt.
Genauso falsch ist die Behauptung vieler Österreichischer MSVÖ Ausbildungsstätten, das das HR Patent nur in Kroatien gilt und die Versicherungen nicht zahlen.