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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1,5 PS Schlauchboot: Vorschriften Dtl. , Schweiz, Holland


libaan
10.03.2004, 13:09
Hallo erfahrene Leute,
habe mein 20 altes Schlauchboot (Metzeler Tender) mit ebenso altem Außenborder (Yamaha, 1,5 PS) nun flottgekriegt. Jetzt möchte ich wissen, wo ich fahren darf.
1) Wenn ich das richtig sehe, kann ich mit meinen 1,5 PS ohne Führerschein und ohne Bootskennzeichen bzw. -namen auf allen deutschen Flüssen und Seen fahren, auf denen Motorschifffahrt überhaupt erlaubt ist -richtig?
2) Darf ich ebenso in Küstengewässern fahren (soweit sicher)?
3) Und wie ist es aus Schweizer Seen und Holländischen Kanälen? Gibt´s eine Website, wo man die Regeln dafür einsehen kann?
Herzlichen Dank für Ratschläge!
Gruss
Libaan

Michel
10.03.2004, 13:18
Hallo Libaan,

für Deutschland steht

hier (http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Kleinfahrzeuge/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge-2004.pdf)

alles drinnen.

Wie es im Ausland aussieht kann ich Dir nicht sagen.

Empfehlenswert ist aber auf jedenfall eine Bootshaftpflichtversicherung.

:captain: :captain: :captain:

el greco
23.03.2004, 17:08
Grundsätzlich hast Du recht, wenn Du schreibst, dass Du ohne Kennzeichen und Führerschein auf allen Gewässern in Deutschland fahren darfst. Aber eben nur Grundsätzlich, denn in den Gewässern des Landes Berlin benötigst Du für alle Motorfahrzeuge den SBF Binnen (und ggf. ein Kennzeichen, das weis ich aber nicht genau, ggf. reicht Name und Anschrift am Boot angebracht), für den Bodensee benötigt der Motor eine Bodenseefreigabe. Darüber hinaus darfst Du natürlich da nicht fahren, wo das Befahren mit Motorbooten verboten ist, also auf fast allen Seen in Deutschland. Ansonsten sieh Dir die Seite der Wasser- Und Schifffahrtsämter www.elwis.de an.

Holländer
23.03.2004, 17:46
Hallo Libaan,

für Holland gilt für dich das Deutsche Gesetzt da du Deutscher bist...

Also alles was ein Motor hat muss grundsätzlich angemeldet sein beim WSA (sehe link oben) und ein Amtliches Kennzeichen tragen.

Es sei denn dein Boot ist mit nicht mehr als 3 PS "bestückt" und gehört als Tender zu einem Yacht, dann ist nur eine Namenspflicht...

Aber da fallen die meiste NICHT unter.... :D

Frank :)

DieterM
23.03.2004, 23:05
Hallo Freund ohne Namen,

schau mal hier für die BRD:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Kleinfahrzeuge/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge-2004.pdf. Aber gib obach, nicht überall darfst Du und kannst Du mit Deinem Böttle fahren, weil viel zu gefährlich.

In der Schweiz sind nur mehr 4-Takt-Motoren zugelassen und Du mußt für Dein Boot dort je nach Kanton eine spezielle Boot/Motorabnahme bewältigen um eine Urlauberzulassung zu erhalten. Dabei wird auch die Sicherheitsausrüstung an Bord geprüft. Außerdem brauchst wegen dem Motor eine Haftversicherung.

Im Übrigen kannst Du weder in Deutschland, noch Holland, noch in der Schweiz überall fahren, da viele Wasserflächen für Boote mit Motor gesperrt sind.

Auch am Bodensee darfst Du nurmehr mit abgenommenen 4-Takt-Motoren fahren und brauchst ein extra Bodensee-Zulassung.

Einen Führerschein dürftest Du für den leichten Motor wohl nirgends brauchen.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

reini0077
24.03.2004, 07:33
wo du bei uns in Österreich fahren darfst findest du hier:

http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?s=&threadid=1562

ansonnsten müssen bei uns alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor angemeldet werden.

Ausnahme:

Fahrzeuge die im Ausland zugelassen sind und die Österreichischen Gewässer nicht länger als 3 Monate im Jahr befahren.

Holländer
24.03.2004, 08:27
Original geschrieben von reini0077
...wo du bei uns in Österreich fahren darfst findest du hier...

Werr möchten nun freiwillig in Österreich fahren wann die Gewässer
mit deinem C4 unsicher machst...
:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:


Frank :)