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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was haltet Ihr von diesem Trailer


trolldich
04.10.2007, 19:26
Meine engl. Manufaktur hat sich zu Wort gemeldet: Bootslieferung dauert noch. Ich bin mir z. Zt. aber noch nicht schlüssig ob ich jetzt direkt den Trailer von Ribcraft nehme (Eine Leerfaht nach GB) oder hier einen kaufe. Was würdet Ihr machen? Lt. RC kann ich den Trailer ohne Probleme hier in D zulassen. Was haltet Ihr vom Trailer http://www.trailers.co.uk/uk/View/Trailers/00748%7CDXB
bzw gibt's hier zum vergleichbaren Preis etwas vergleichbares?
Besten Dank für eure Hilfe
Oliver

Stein
04.10.2007, 19:52
Hallo Oli,

spitzen Trailer, bis auf das ein Ersatzrad fehlt (lt. Foto).
Das Problem ist aber das du in Deutschland eine Betriebserlaubnis brauchst, um den dann anzumelden. Stellt nur die Dekra aus. Hatt mich letztes Jahr 120 Euro und 3 Tage Urlaub für einen 500kg Trailer aus Frankreich gekostet.

Gruß Mike

Der Stein der schreibt was rein:lachen78:

rotbart
04.10.2007, 20:00
Wo sind Lichter, wo sind Bremsschuhe - das ist UK Trailer => deutscher TÜV kaum eine Chance:gruebel:

trolldich
04.10.2007, 20:25
Klar hat der auch Lichter - sogar auf D homologiert und auch ein Ersatzrad. Ich kauf doch keinen Trailer ohne Lichtleiste:stupid:
"Lighting system with adjustable and retractable arms"

Wichtig zu erfahren für mich wäre ob ich den Trailer, wenn mir die Papiere zugeschickt werden ohne weiteres zugelassen bekomme?
Gruß
Oliver

Rotti
04.10.2007, 20:43
Hallo Oliver!

Der Trailer hat eine Bauart wie die Satellite Trailer aus Italien/Frankreich. Diese Bauart mit den Rollen find ich super. SChau mal hier:

Schaut mal hier rein bei Satellit http://www.rsa-fr.com/RSA_France.html# und dann rechts unten auf das Video Mise à
l'eau

LG
Mathias

Stein
04.10.2007, 20:54
Hallo Oli,

Also das Problem ist die s.g. allgemeine Betriebserlaubnis. Bei mir hatte die nur die Dekra ausgestellt der TÜV hatte nicht die Ingineure dazu. Probleme gabs z.B. weil:
- Reserverad mit zwei Schrauben sichern (wegen abfallen während der Fahrt)
- Seriennummer mußte neu eingeschlagen werden weil in D nur von rechts lesbar
- Beleuchtungsleiste war nur geklemmt, mußte feste Schraubverbindung sein
(also bohren in den neuen Trailer!!!) auch wegen verlieren während der Fahrt??:cognemur:
-einige Verschraubungen mussten trotz selbstsichernder Muttern noch mit einem Distanzrohr versehen werden, weil sonst eine Verformung des Trägerprofils möglich wäre??:cognemur:

Die Probleme werden also von Ing. zu Ing. wie es immer im Leben ist, unterschiedlich sein. Gruß Mike

Der Stein der schreibt was rein:lachen78:

trolldich
04.10.2007, 21:26
Also: "Deutsche Gründlichkeit" :stupid:

brando
04.10.2007, 21:35
Hallo Oliver,

also der Trailer aus dem Link ist zu klein für Dein neues 585er. :confused-

Freiheit
04.10.2007, 21:49
Hallo Oli,

ich habe letztes Jahr meinen Trailer incl. Boot in It. gekauft und hatte beim Tüv eine Vollabnahme (ohne Probleme).

Hallo Oli,

Also das Problem ist die s.g. allgemeine Betriebserlaubnis. Bei mir hatte die nur die Dekra ausgestellt der TÜV hatte nicht die Ingineure dazu. War kein Problem bei meinem Tüv Probleme gabs z.B. weil:
- Reserverad mit zwei Schrauben sichern (wegen abfallen während der Fahrt)
Bei meinem Trailer auch nur eine Schraube
- Seriennummer mußte neu eingeschlagen werden weil in D nur von rechts lesbar Müsste ich Prüfen!
- Beleuchtungsleiste war nur geklemmt, mußte feste Schraubverbindung sein
(also bohren in den neuen Trailer!!!) auch wegen verlieren während der Fahrt??:cognemur: Meine Leiste ist auch nur geklemmt
-einige Verschraubungen mussten trotz selbstsichernder Muttern noch mit einem Distanzrohr versehen werden, weil sonst eine Verformung des Trägerprofils möglich wäre??:cognemur: War auch kein Problem

Die Probleme werden also von Ing. zu Ing. wie es immer im Leben ist, unterschiedlich sein. Gruß Mike

Der Stein der schreibt was rein:lachen78:

Ich denke die Sache wird regional unterschiedlichst gehandhabt! Ich hatte mit meinem Trailer (Satellite) keine Probleme.:chapeau:

Gruß Michael

Ps: Ich bin mit meinem Trailer sehr zufrieden

trolldich
04.10.2007, 22:08
Hallo Oliver,

also der Trailer aus dem Link ist zu klein für Dein neues 585er. :confused-
Hallo Jörg,
das ist der Trailer auf dem RC das 5.85 ausliefert. Wenn ich das Boot abhole und der Trailer nicht passen sollte könne die den Sch... behalten. Aber ich hoffe mal, dass die Jungs von RC mir den richtigen Trailer unter das Boot schieben.:gruebel:

Gruß
Oliver

DieterM
04.10.2007, 22:11
Hallo Oliver,

kein schlechter Trailer aus UK, bedenke aber, das Du für Dein 585 RIB wesentlkich mehr Nutzlast benötigst, wie Dir hier von Brando schon darauf hinmgewiesen wurdest. Die 800 kg Nutzlast reichen bei weitem nicht aus das 585 RIB mit Motor aufgetankt und dem zusätzlichen Reserverad aufzunehmen. Ich denke da eher an 1300 bis 1500 kg Nutzlast.

Schon mein 5 m MARLIN RIB wiegt mit 60 PS YAM Motor aufgetankt an die 700-720 kg, daher hat mein Alu-Trailer effektiv 750 kg Nutzlast und das gesamte Gewicht von 1000 kg sind oft voll ausgereizt.

Ferner würde ich Dir dringend empfehlen bei Deinem britrischen Händler oder Hersteller RIBKRAFT auf die EU-Zertifizierung zu bestehen und das sollte für die road license Dokumente vorgelegt werden. Nur so kannst Du mit den britischen Papieren direkt zur deutschen Zulassung fahren und den Trailer zulassen. Bekommst Du keine EU-Zertifizierung mit, mußt Du vor der Zulassung ein deutsches TÜV-Gutachten fahren, wozu Du unbedingt eine Achs- und Bremsberechnung benötigst vom britischen Hersteller. Auch die Auflaufbremskupplung wird überprüft dabei. Stimmt etwas nicht, so kann es zu kostspieligen Um- und Nachrüstungen kommen. Also achte bitte auf die EU-Zertifizierung des gesamten Trailers (auch die Beleuchtung gehört dazu), ansonsten kaufe Dir besser einen hiesigen Trailer um keine technischen Probleme zu haben, und verzichte auf den britischen Trailer.:biere:

trolldich
04.10.2007, 22:12
Hallo Oli,

ich habe letztes Jahr meinen Trailer incl. Boot in It. gekauft und hatte beim Tüv eine Vollabnahme (ohne Probleme)

Hallo Michael,

bedeutet das, dass du mit dem Trailer hier zwingend bei der Dekra oder beim Tüv vorfahren musst. Ich habe gedacht, dass, wenn der Trailer das CE Zeichen und EU-Papiere hat, du ihn hier einfach beim Straßenverkehrsamt anmelden kannst. Oder anders: Wie bekomme ich das Ding denn hier rüber, wenn ich keine Nummernschilder habe?:motz_4:
Gruß
Oliver

trolldich
04.10.2007, 22:23
Hallo Oliver,

Ferner würde ich Dir dringend empfehlen bei Deinem britrischen Händler oder Hersteller RIBKRAFT auf die EU-Zertifizierung zu bestehen und das sollte für die road license Dokumente vorgelegt werden. Nur so kannst Du mit den britischen Papieren direkt zur deutschen Zulassung fahren und den Trailer zulassen. Bekommst Du keine EU-Zertifizierung mit, mußt Du vor der Zulassung ein deutsches TÜV-Gutachten fahren, wozu Du unbedingt eine Achs- und Bremsberechnung benötigst vom britischen Hersteller. Auch die Auflaufbremskupplung wird überprüft dabei. Stimmt etwas nicht, so kann es zu kostspieligen Um- und Nachrüstungen kommen. Also achte bitte auf die EU-Zertifizierung des gesamten Trailers (auch die Beleuchtung gehört dazu), ansonsten kaufe Dir besser einen hiesigen Trailer um keine technischen Probleme zu haben, und verzichte auf den britischen Trailer.:biere:

:chapeau: Hallo Dieter,
jetzt kommen wir der Sache schon naher: Boot wiegt leer mit Konsole und allem Pi PA Po 385kg, Tank voll 200kg, Moto 175KG... Sollte also noch gehen.

Also das ist es, was Ribcraft liefert: Die EU-Zertifizierung! Habe ich von denen schriftlich! Bedeutet das, dass ich den Trailer in GB abholen kann und hier ohne weitere TÜV-Vorführung zugelassen bekomme? Wo bekomme ich den N ummernschilder für die Fahrt von GB nach D her?:gruebel: Ist das alles kompliziert!!!
Gruß
Oliver

kerlchen
05.10.2007, 07:24
Hallo Oliver!
Das mit den Gewichtsangaben ist so ne Sache.:schlaumei
Bei unserem Rib 650 hieß es auch das der 1300 kg Trailer reicht. Das Boot wiegt angeblich 460 kg leer, aber wir mußten feststellen das es vollgetankt mit allem was man so drauf benötigt, über die 1000kg Nutzlast drüber kamen.:ka5:
Nun sind wir nach 5 Monaten umgestiegen auf einen 1800kg Trailer. Ist leider mit Geld und Arbeit verbunden.:motz_4:
So haben wir genug Reserve und brauchen das Boot nicht ausräumen beim Transport.
Kann nur unsere Erfahrung weitergeben!

woso
05.10.2007, 07:27
Papier vorher zusenden lassen, Zulassen und mit Kennzeichen und Papieren abholen :chapeau:

Chester
05.10.2007, 08:33
Hallo Oliver - der Trailer schaut gut aus, aber kann's sein, dass er keine verstellbare Achse hat?

Auch die Gewichtsklasse scheint mir wie schon geschrieben etwas sehr knapp gewählt. Gut, Du wirst das Boot fest auf Brac nutzen und Urlaubsfahrten nicht damit machen, oder?

Reinhard

Freiheit
05.10.2007, 08:34
Hallo Michael,

bedeutet das, dass du mit dem Trailer hier zwingend bei der Dekra oder beim Tüv vorfahren musst. Ich habe gedacht, dass, wenn der Trailer das CE Zeichen und EU-Papiere hat, du ihn hier einfach beim Straßenverkehrsamt anmelden kannst. Oder anders: Wie bekomme ich das Ding denn hier rüber, wenn ich keine Nummernschilder habe?:motz_4:
Gruß
Oliver

Hallo Oli,
den Trailer musst du auf jedenfalls Vorfahren, das CE Zeichen und EU-Papiere vereinfachen die Abnahme. Bei der Abnahme meines Trailers hatte der Techniker bedenken wegen der Winde. Als er auf der Winde das CE-Zeichen sah (einfacher Aufkleber, hätte ich selber aufkleben können) war alles in Ordnung!:stupid:
Ich hatte damals das Kennzeichen des Vorbesitzers zur Überführung. Ansonsten gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten über die Zulassungsstelle. Dieses muss vor Ort erfragt werden unter der Berücksichtigung aus welchem Land der Trailer ausgeführt wird und über welche Länder er bei der Überführung gefahren wird. Die einzige richtige Lösung ist ein Ausfuhrkennzeichen, dass in dem Land wo der Trailer gekauft wird, bei einer Behörde erhältlich ist. Einziger Nachteil, die Sache kann Wochen dauern! Somit scheidet dieses bei ca. 90 % der Bootskäufe aus, weil wir meistens das Teil gleich mitnehmen.:ka5:

Gruß Michael

Booner
05.10.2007, 09:08
Hei,

oder bei jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Fünf-Tages-Kurzzeit-Kennzeichen beorgen und damit den Hänger holen.
Allerdings weiß ich nicht, ob die Kennzeichen in GB gültig sind...
Kostet fürn Hänger deutlich unter 50 Euro inkl. Kennzeichen.

Grüße,

Tom

Gunter
05.10.2007, 09:50
Hallo Oli,

die einzigen zwei Möglichkeiten den Hänger zu überführen hat dir Michael ( Freiheit) schon genannt.:chapeau:

Lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle als ich mein Boot aus Italien geholt habe, waren die beiden Möglichkeiten:

- Ausfuhrkennzeichen in dem Land besorgen von welchem man den Hänger importieren möchte.
- Kennzeichen des Vorbesitzers (wenns ein gebr. Hänger ist)

ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.

Gruß
Gunter

DieterM
05.10.2007, 11:07
...

ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.

Gruß
Gunter

Das ist nicht korrekt.

Die 5-Tageszulassung kostet Eur 18 und man braucht eine Haftversicherung dazu, und ... sie gelten auch außerhalb D innerhalb der EU (A, I und NL bisher ohne Probleme! Andere EU-Länder könnten u nterschiedlich reagieren, es liegen hier bisher keine Erfahrungen vor, das gilt auch hier für GB. Auch in der Schweiz wurden diese deutschen Kurz-Kennzeichen nicht beanstandet.

Die alte rote Überführungs-Kennzeichen durften nur eingeschränkt benutzt werden im Ausland, insofern gilt die Aussage der Zulassungsstelle von Gunter nur für frühere rote Kennzeichen.

Auch Österreich hat bereits mehrere italien. Boote/Trailer mit österr. Sonder-Kennzeichen aus Italien geholt in der letzten Zeit.

Gunter
05.10.2007, 12:46
Hallo Dieter,

jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten:

" Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig."

So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt.

Hier noch ein Auszug vom ADAC:

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.



So wie ich das lese, kann es gut gehen oder auch nicht.

Gruß
Gunter

Henning K.
05.10.2007, 13:44
Hallo Oliver,

ich habe gerade ein ähnliches Problem bei dem Import eines Klein-RIBs aus Österreich. Da "Dein" Trailer zZ. nicht zugelassen ist und Du ihn auch nicht ohne TÜV-Bescheinigung in D zulassen kannst, würde ich die Variante mit den Kurzzeitkennzeichen wählen. Bei uns (in Bremen) kostet das 10,50 Euro + Nummernschild. Allerdings würde ich für alle Fälle noch eine Versicherung abschließen bzw. bei der Beantragung der Kurzzeitkennzeichen einen Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte) vorlegen.

PS: Bin kein großer Trailer-/RIB-Experte, aber Deine Rechnung mit 385kg Boot + 175 kg Motor + 200kg Tank bei 800 kg Nutzlast sind doch recht knapp bemessen, oder? Kommst Du denn wirklich mit 40 kg für das ganze Gerödel, dass man so an Bord, aus? Vielleicht solltest Du Dir doch etwas mehr "Luft" nach oben gönnen?!?!?

trolldich
05.10.2007, 16:15
Hallo Oliver,

PS: Bin kein großer Trailer-/RIB-Experte, aber Deine Rechnung mit 385kg Boot + 175 kg Motor + 200kg Tank bei 800 kg Nutzlast sind doch recht knapp bemessen, oder? Kommst Du denn wirklich mit 40 kg für das ganze Gerödel, dass man so an Bord, aus? Vielleicht solltest Du Dir doch etwas mehr "Luft" nach oben gönnen?!?!?

Knapp aber passt! Die Sache sieht so aus als das ich den Trailer nur brauche um das Boot von hier nach CRO zu bringen - das ganze mit leerem Tank! D. H. ich habe die 200kg aus dem Tank ja noch als Reserve. Danach bleibt das Boot bei mir in CRO in der Garage und muss nur 2-3x im Jahr die 100 m aus der Garage ins Meer und irgendwann einmal vielleicht - so Gott will - wieder zurück nach Deutschland - auch wieder mit leerem Tank.
Gruß
Oliver

helbil
08.10.2007, 14:29
Hallo
es ist ein Unterschied ob ein neuer oder gebrauchter Hänger importiert wird.
ein neuer aus der EU braucht keine Vollabnahme mehr. Wenn wir einen Anhänger nach Frankreich vekaufen, bestellen wir den gleich mit französischen Papieren und Typenschild. Papiere hinschicken, die Leute kommen mit dem Schild zum Abholen.

achilles
08.10.2007, 16:39
Aber Oliver,

Trailer aus GB geht doch nicht. Die fahren dort doch alle links und auf dem Kontinent fahren wir doch rechts :lachen78: :lachen78: :lachen78:

DieterM
08.10.2007, 20:36
Hallo Dieter,

jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten:

" Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig."

So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt.

Hier noch ein Auszug vom ADAC:



So wie ich das lese, kann es gut gehen oder auch nicht.

Gruß
Gunter

Hallo Günter, Deine Zulassungsstelle arbeitet antiquiert, keine Ahnung warum der dortige Leiter eine so unsachgemäße Aussage macht!

Gegenbeweis: bin heute vom Attersee in A nach D zurückgefahren, und habe noch auf der österreichischen Seite vor Salzburg mehrere nagelneue MAN Mittlere Reihe LKW auf der AB überholt, die aus dem Werk Steyer nach D auf Achse überführt wurden ... mit deutschem roten Kurzzeichen-Nummer aus Nürnberg.

Bitte nehme unbedingt mit Michael (Ba150) Kontakt auf. Er hat bevor er sein ZAR47 aus Italien geholt hat, sich minuziös mit seiner Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg in Verbindung gesetzt und dabei alle Details für das deutsche Kurz-Kennzeichen geklärt, um dann mit diesem sein Boot mit Trailer aus Italien zu holen. Anderen ist es in diesem Jahr auch bereits so gegangen.

haschibischel
08.10.2007, 22:33
hallo,

mein neues boot hat 650 kg leer,
trailer mit 1300 kg zul. gesammtgewicht ist mit fast leerem tank an der grenze,
immer eine nummer größer ,:cool:
mit der zeit sammelt sich einiges an ,
wollte jetzt die achse tauschen ,
geht aber nicht weil die zugdeichsel auch auf 1300 kg ausgelegt ist ,:cognemur:

gruß torsten

Gunter
09.10.2007, 06:59
Hallo Dieter,

bitte,wenn Du mich schon zitierst, dann Richtig, oder hast Du das Zitat vom ADAC gar nicht gelesen?
Hier nochmal für Dich:
Hier noch ein Auszug vom ADAC:

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.




Dein Gegenbeweis mit den roten Kennzeichen ist auch Äpfel mit Birnen verglichen.
Nach §16 FVZ können rote Kennzeichen nur an Fahrzeughersteller, Teilehersteller oder Händler ausgegeben werden. Als Privatperson bekommst Du gar kein rotes Schild von der Zulassungsstelle.
Die Fahrzeughersteller können mit Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach D einführen.

Zitat Dieter:
Bitte nehme unbedingt mit Michael (Ba150) Kontakt auf. Er hat bevor er sein ZAR47 aus Italien geholt hat, sich minuziös mit seiner Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg in Verbindung gesetzt und dabei alle Details für das deutsche Kurz-Kennzeichen geklärt, um dann mit diesem sein Boot mit Trailer aus Italien zu holen. Anderen ist es in diesem Jahr auch bereits so gegangen.
Warum sollte ich Kontakt mit Michael aufnehmen?
Ich habe doch mein Boot auch aus Italien geholt (incl. minuziöser Vorbereitung) und da ging das mit dem Kurzzeitkennzeichen halt eben nicht.
Wenn es bei all den anderen funktioniert hat ist doch gut.


Zitat Dieter:
und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg

und hier mal ein Auszug aus der antiquitierten Homepage von Bamberg

Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug für eine begrenzte Zeit, z.B. für eine Probe- oder Überführungsfahrt, mit Kurzkennzeichen – sog. rote Nummernschilder - verwenden. Diese Kennzeichen sind grundsätzlich nur im Bundesgebiet gültig.

Ich lass das jetzt auch mal gut sein, denn ich habe ja mein Boot überführt.

Gruß
Gunter (nicht Günter gell Dieter)

trolldich
09.10.2007, 07:30
Hallo Gunter,

Als Privatperson bekommst Du gar kein rotes Schild von der Zulassungsstelle.

Das kann aber auch nicht sein, da ich als Privatperson von unserer Zulassungsstelle schon eines bekommen habe. Ist zwar ca. 8 Jahre her aber ich habe eines bekommen.
Vielleicht ist die Sache aber auch so undurchsichtig, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und "nix genaues weiß man nicht"

Gestrn habe ich die Sache mit dem roten Kennzeichen in der Firma mal in die Runde geworfen und siehe da es fand sich ein Kollege der war vor ca. 12 Jahren mal mit einem roten Kennzeichen in Holland. Folge: Auto in Holland stillgelegt, 500 Gulden Strafe und Auto auf Transporter wieder zurück über die Grenze. Vielleicht hat sich in den Jahren da ja was geändert?!

Ich hab den Jungs in GB, so wie Helmut gesagt hat, mal mitgeteilt, dass sie versuchen sollen den Trailer direkt mit deutschen Papieren vom Hersteller zu bekommen. Mal sehen, was die Antwort ist.
Gruß
Oliver

rookie
09.10.2007, 11:51
Hallo Gunter,


Das kann aber auch nicht sein, da ich als Privatperson von unserer Zulassungsstelle schon eines bekommen habe. Ist zwar ca. 8 Jahre her aber ich habe eines bekommen.



Das hat sich leider inzwischen geändert ! Das klassische rote Kennzeichen wird nur noch an Händler als dauerhaftes rotes Kennzeichen ausgegben !
Für Privatpersonen wurde das rote Kennzeicne durch das Kurzzeitkennzeichen (3-5 Tage) ersetzt !

Gruß
Volker

DieterM
09.10.2007, 19:23
...

Ich hab den Jungs in GB, so wie Helmut gesagt hat, mal mitgeteilt, dass sie versuchen sollen den Trailer direkt mit deutschen Papieren vom Hersteller zu bekommen. Mal sehen, was die Antwort ist.
Gruß
Oliver

Sorry Oliver, aber das gibt es nicht im Ausland, lediglich im Inland und dann auch nur wenn der Importeur eine ABE beim TÜV anfertigen läßt.

Ich sagt Dir schon weiter oben, das Du vom dem Engländer eine englische EU-Zertifizierung benötigst, dann kannst Du - wenn Du Dir diese vorabzusenden läßt - sogar die Zulassung vorab bei Deiner Zulassungsstelle direkt (ohne TÜV Abnahme) holen und mit den Nummerschilder nach England fahren um Trailer mit Boot zu holen. Gehe bitte nicht das Risiko ein den Trailer nach D zu holen ohne eine EU-Zertifizierung und hier eine TÜV-Abnahme zu bestehen, das könnte ein teures Risko werden.

Aber ich muß Dich nochmal warnen, der ausgemachte Trailer mit ca. 800 kg Nutzlast ist einfach zu leicht für das Boot. Die englischen RIBs werden i.A. recht schwer gebaut wegen dem tiefen Kiel-Rumpf, dazu kommt der sicher schwere Outboarder den diese Boote benötigen. Die zusätzliche Sicherheitsausrüstung einschl. der Batterie und die Tankkapazität machen ein Übriges. Aus meiner Sicht wiegt Dein neues RIBCRAFT mit 150 PS Outboarder (?) komplett um die 1000-1100 kg (!). Die Engländer sind schlampig in dieser Sache da sie ihr RIB meist nur vom Stellplatz ins Wasser bewegen, dementsprechend sehen die Trailer auch aus, von Straßensicherheit keine Rede. Schon das Bild am Anfang dieses Beitrages zeigt einen nackten Trailer, den Du garantiert nicht in D so abgenommen bekommen dürftest.:schlaumei Auflaufkupplung mit Rückfahrautomatik (!) mit gebremster Achse einschl. Rahmenstärke müssen genau aufeinander abgestimmt sein (Brems- und Tragfähigkeitsberechnung), die Beleuchtung muß den EU-Normen entsprechen. Stimmt dies nicht werden teure Umrüstkosten anfallen bevor der TÜV-Segen für die Zulassung erfolgen wird. Ich empfehle nochmal: englische EU-Zertifizierung, dann mußt Du Dir nur noch zwei Radkeile besorgen und anbringen.

trolldich
09.10.2007, 19:59
Hallo Dieter,
ich mache es so. wie du beschrieben hast: Lasse mir die EU-Papiere zuschicken, dann anmelden und dann Boot abholen. Hat für mich den Vorteil, dass, wenn ich den Trailer nicht angemeldet bekomme die Engländer ihren Trailer behalten können und ich immer noch hier einen kaufen kann.
Also ich werde die genauen Daten des Trailer noch mal mit den Bootdaten vergleichen. Er soll natürlich passen. Ich brauche halt nur keine riesen Reserven da a) der Motor schon in der Garage in CRO steht und b) ich das Boot ohne Benzin transportiere. Unten wohne ich so nah am Wasser, dass ich das Boot fast von der Garage in's Wasser schieben kann.
Gruß
Oliver

@all Danke für die vielen hilfreichen Tipps. Ich mache ein paar Bilder - wenn denn irgendwann mal alles hier ist.

hausmeisterkrause
09.10.2007, 20:39
Hallo Oliver,

wenn Du es ganz genau wissen willst, lege ich Dir folgende Links des Strassen- Verkehrsamts Aachen ans Herz:

einmal zum Kurzzeit- Kennzeichen klick (http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/Merkblaetter/kurzkennzeichen.html)

und dann noch zur Einfuhr/ Erstanmeldung eines neuen Fahrzeugs aus dem Ausland klick (http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/KFZzulassung/einfuhr/einfuhrfabrikneu.html)

Achte also darauf, dass die EG- Typengenehmigung komplett ausgefüllt ist, da ansonsten offensichtlich zusätzlich ein TÜV- Vollgutachten gefordert wird...

Ach ja, noch zum Kurzzeit- Kennzeichen: hole die Doppelkarte für das Kz tunlichst bei der Versicherung, bei der Du den Trailer später auch anmeldest. Ansonsten wird Dir die Versicherung für die 5 Tage Gültigkeit des Kz einen Kurzzeit- Tarif berechnen, der meist recht teuer ist.

timo
19.11.2007, 07:11
hallo

warum packst du den trailer nicht auf ein autoanhänger,so kannst ihn einfach rüberholen,ohne nummernschild.

gruß timo

Coolpix
15.03.2008, 21:33
Oliver ,

wirst Du noch einmal mit dem Gespann zu einer Wiegestelle ( z.B. Kornhaus ) fahren um das Gewicht zu überprüfen ? oder verlässt Du Dich auf die Herstellerangaben ?

Das Vertrauen birgt aber ein erhebliches Risiko - da die Herstellerangaben , wie schon mehrfach beschrieben , oftmals sehr fragwürdig sind . Passiert etwas - bist Du der Alleinverantwortliche .

Ich würd´s wiegen , dann weißt Du , ob Du noch was zuladen dürftest .

trolldich
26.03.2008, 19:57
Heute war ich mit dem neuen engl. Trailer von "Dixon Bate" beim TÜV.

10 Minuten, keine Beanstandungen, ratzfatz erledigt!!!

...und Ihr habt mich bange gemacht :motz_4: :motz_4: :lachen78:


Gruß
Oliver