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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootfahren - wo erlaubt und wo nicht?


flachlandtiroler
21.04.2004, 12:38
Hallo Freunde,

ich habe da mal eine allg. Frage. Ich möchte auf versch. Seen mit Schlauchboot angeln fahren.
Es gibt vier Möglichkeiten: mit Elektromotor, 2-Takter, 4-Takter, per Hand.

Wer ist für nicht Bundeswasserstrassen (also allg. Seen +Teiche) zuständig, und kann mir sagen, was wie erlaubt ist. Ich habe keine Lust, mit einem 2-Takter übern See zu fahren und hinterher von irgendeinem anderen eine Anzeige zu bekommen.

Irgendwer muss doch sagen können, auf diesem See ist das und das mit boot erlaubt oder nicht.
In Frage kommen da Seebesitzer, Fischereipächter, Naturschutzbehörden, Gemeinden, Gewässerordnung vom Anglerverband (DAV, da DAV-Gewässer) usw.

Wer weiß Rat?

Chester
21.04.2004, 14:05
Hallo namenloser Flachlandtiroler - frag doch zunächst mal da, wo du fragst (!), ob Du überhaupt ANGELN darfst: Gemeinde/Verwaltung, Angelgeschäfte (die oft lizenziert Gastkarten verkaufen). Wer mit einem Gewässer zu tun hat, weiss da auch mehr. Gästen ist das Angeln mit Boot aber oft verboten! Hast Du denn einen Fischereischein?

Sonst frag mal wegen Motor beim zuständigen WSA (Wasser und Schiffartsamt) nach - aber zum Angeln werden die Dir wahrscheinlich nicht helfen können.
In den meisten Fällen wird's überhaupt nur mit E-Motor oder Ruder gehen, auf den meisten Seen sind Motoren nicht erlaubt.


Gruss Reinhard

flachlandtiroler
21.04.2004, 14:38
Danke erstmal für die Antwort.
Die Frage ist aber nicht ob ich dort angeln darf oder nicht. Das ich und das ich am jeweiligen Ort angeln darf, das ist erstmal Vorraussetzung. Da ich Fischereischein- und DAV Mitglied bin, ist es mir gestattet dort zu angeln, auch mit Boot (DAV Gewässer, DAV-Gewässerordnung des Landes). Es steht aber nirgends etwas in Bezug auf Motortyp (Elektro, ....).

Bisher konnte mir keiner eine richtige Antwort geben. Das meiste was ich höre ist höchstens: "Boote ja, aber ich glaube nur mit E-Motor".
Meine Gegenfrage an den Gesprächspartner: "Wissen Sie es genau und wo steht das?".
Gegenantwort: "Nein, das weiß ich nicht genau und wo es steht auch nicht".

Viele glauben etwas, wissen es aber nicht. Das hilft mir auch nicht weiter. Komischerweise ist auf größeren Seen Benzinmotor erlaubt (durch größere Boote nötig), auf kleineren Seen sieht man kaum welche. Ist auch logisch, da dort mit Motorboot nichts zu machen ist.

Also, wo stehts "gesetzlich" richtig drin?

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Nachtrag: Ist das Thema eigentlich im richtigen Forum?
Falls nein, wo gehörts hin?

DieterM
21.04.2004, 14:50
Hallo Thomas,

wie Reinhard schon sagte, es wird schwierig aus unserer Sicht Deine Frage zu beantworten. Ich habe mir gerade Dein Profil angesehen, anscheinend hast Du einen 2 PS YAMAHA irgendwo erworben und versuchst Dich demnächst mit einem kleinen Schlauchboot mit Angeln im Raum Brandenburg.

Angeln: dazu brauchst Du mit Sicherheit ertsmal den Angelschein, zu dem Du möglicherweise je nach Revier eine Anglerprüfung ablegen darfst. Dazu gehören dann auch die Reviergenehmigungen. Am besten Du erkundigst Dich bei Anglervereinen.

Schlauchbootfahren: freie Fahrt dürfte nur sehr beschränkt mit Antriebsmotoren möglich sein auf den von Dir anvisierten See etc.. Der 2 PS Motor ist bestimmt Führerscheinfrei zu fahren, jedoch je nach Größe und Einsatzgebiet benötigst Du eine Bootszulassung, hier ist das für Deinen Wohnort zuständige WSA (Wasserschiffahrtsamt) anzusprechen, siehe unter http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/.

Fahr-und Angelgebiete: im Raum Brandenburg gibt es bestimmt ein weitverzweigtes Wasserstraßen- und Seengebiet, indem Du auch Dich mit Deinem Boot bewegen kannst. Diese Informationen holst Du am besten bei Deinem zuständigen Gemeindeamt ein, die Dich auch an andere Informationsquellen weiterleiten können.

Wir sind hier eine sehr aktive Schlauchbootgemeinschaft mit kleineren und größeren Schlauchbooten, die Binnen und Butten (See) unterwegs sind. Sicher sind auch etliche dabei, die gerne Angeln. Jedoch wird es wohl sehr schwer werden Deine Vorstellungen zu beantworten, auch wenn etliche Mitglieder im norddeutschen Raum mit dabei sind. Trotzdem Viel Glück für Dein Vorhaben. Angeln ist eine echte Mußebeschäftigung, bei der man sehr viel Geduld braucht.

Ich selber angle gelegentlich im Seeküstenbereich vor Korsika am Mittelmeer mit gesetzter Grundangel und Korkboje ab 25 m Tiefe im Mittel für größere Kaliber, oder trawler auf See mit Schleppangel. Das finde ich interessanter als irgendwo zu sitzen und zu warten. So haben wir bereits 30-45 cm Doraden/Barsch u.a und einmal auch eine 1,5 m lange Muräne hochgeholt. Die Muräne habe ich dann in Schlepp genommen und erst in unserer Strandbucht den Garaus mit einem Holzprügel gemacht, dazu mußte ich Extra-Handschuhe anziehen um sie halten zu können, derweil sie immer wieder schnappte, aber nach dem 3. Schlag auf den Schädel war sie "dahin"... Das war der aufregendste Fang aller Zeiten, und sie hat sehr gut geschmeckt und für uns 2 Personen 3 Tage gereicht, satt!

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

flachlandtiroler
22.04.2004, 11:24
Habe die Lösung gefunden:

Allgemein (§46 Brandenbg. Landeswassergesetz):
(1) Schiffbare Gewässer darf jedermann mit Wasserfahrzeugen befahren, sofern dies nicht nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften untersagt ist. Schiffbar sind die in der Anlage zur Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 1 bestimmten Gewässer. Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Bestimmung weiterer schiffbarer Gewässer oder deren Aufhebung beantragen."

Schiffbare Gewässer:
1. Bundeswasserstrassen
2. Landesschiffartsgewässer, diese sind als Anlage den Landeswassergesetzen zu entnehmen. Dort sind Motoren erlaubt. Je nach größe des Bootes und des Motors müssen jedoch Berechtigungen und Scheine vorgelegt werden (Sportboot-Führerscheine etc.).

Generell gilt auf nicht schiffbaren Gewässern : Motorverbot, d.h. Boote ja, aber nur Eigenantrieb.
Zu finden im Wassergesetz unter der Rubrik "Gemeingebrauch". (Z.b. § 43 Brandbg. Landeswassergetz :
"(1) Jedermann darf oberirdische Gewässer mit Ausnahme der Gewässer, aus denen zur Trinkwasserversorgung Wasser entnommen wird, zum Baden, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Eissport und Befahren mit Fahrzeugen bis zu 1500 kg Wasserverdrängung ohne eigene Triebkraft ohne Erlaubnis oder Bewilligung benutzen."

weiter heisst es:
"(3) Die Wasserbehörde darf ab 1. Januar 1995 das Befahren mit Fahrzeugen, die durch Motorkraft angetrieben werden, auf nicht schiffbaren Gewässern im Einzelfall nur gestatten, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird." - D.h. mit Antrag könnte man eine Gestattung des Befahrens mit Motorkraft erhalten.

Desweiteren gilt z.B. für Land Brandenburg ab 01.01.2005 eine Art Emmisionsgrenze für Benzin- und Dieselmotoren. Welche Grenzen einzuhalten sind steht ebenfalls im Brdbg. Landeswassergesetz.

So oder so ähnlich steht es im wesentlichen in allen Landeswassergetzen.

Hat mich gestern 2,5 Stunden Suche in der Buchhandlung gekostet. War es aber Wert !!!! Jetzt ist man etwas schlauer.

Mit Gruß Euer Thomas