PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Papiere zur Anmeldung


racer1982
03.05.2004, 00:50
Hallo,
wollte in den nächsten Wochen mein Schlauchboot anmelden.
Habe gelesen das man einen Eigentumsnachweis beifügen muss.

Für mein Boot habe ich die Rechnung da ich dieses neu gekauft habe.
Desweiteren besitze ich zwei AB's (Yamaha 5PS und Tomos 4Ps) für die ich keinen Nachwweis habe (Alte Modelle einen Gebraucht gekauft, den anderen geschenkt bekommen)
Muss ich da mit Problemen rechnen???

Vielen Dank

Sven

Ferdi
03.05.2004, 00:55
Hi Sven,

mach einfach einen Kaufvertrag mit einem Freund, bei uns in Österreich geht das.
Aber nur, wenn Du Dir sicher bist, dass der AB nicht auf irgendeiner Liste der gestohlenen Aussenborder drauf ist, dann wär's blöd.

lg
Ferdi :captain:

Michel
03.05.2004, 08:28
Hallo Sven,

Ferdi hat recht, solltest Du hier auch machen. Ein einfacher Kaufvertrag reicht.

:captain: :captain: :captain:

DieterM
03.05.2004, 10:12
Hallo Sven,

die WSA (WasserSchiffahrtsÄmter-siehe unter www.elwis.de, weiter Freizeitschiffahrt) sind im Allgemeinen nicht so pingelig wie das BSH (BundesamtfürSchiffahrtundHydrografie=Flaggenauswe is, wird in Frankreichs Küsten verlangt), wo Du den Kaufausweis wirklich nachweisen mußt mit Zahlungsquittung.

Mit der Rechnung für D/Boot (Typ+Nr.) und den Angaben über den stärkeren 5 PS Outboarder mit Typ und Nummmer angeben (den 4 PS Motor nur falls Du öfters auch diesen einsetzen möchtest diesen mit angeben) und Deinem Personalausweis, müßte die Zulassung für Dein kleines Schlauchboot klappen. Kann ev. sogar per FAX erledigt werden, wie es hier einige schon gemacht haben. Die Kosten beim WSA liegen bei Eur 18 oder 19, und die Zulassung gilt solange wie Du Dein Boot nicht weiterverkaufst ohne das diese zwischenzeitlich wieder erneuert werden muß, übrigens auch im Ausland, da es eine amtliche deutsche Zulassung ist.

Erst bei wirklich größeren Bootswerten und stärkeren Motoren werden sie aufmerksamer und wollen Nachweise sehen. Sollte nach der Herkunft der Motoren tatsächlich gefragt werden, dann kannst Du sicher auch den Verkäufer bzw. den Schenker nennen, von denen Du die Motoren hast. Ich finde Ehrlichkeit führt hier weiter. Außerdem kannst Du Dir sicher entsprechende Bestätigungen nachträglich von Deinen Gönnern einholen, falls es Wiedererwartens nicht wie oben erwähnt klappen sollte.

Ich halte garnichts von getürkten Papieren, zumindest nicht in Deutschland.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

mampfred
03.05.2004, 12:19
Hallo,

war bei mir auch schon mal so (Gfk-Boot + 5 PS Yamaha). Für beide hatte ich keinen Kaufbeleg/Eigentumsnachweis.

Als ich dann beim WSA angerufen habe, schickte mir die Dame des WSA ein Formular zu, auf dem ich bestätigen mußte, dass das Boot und der Motor mir gehört.
Ich habe dann dieses (ausgefüllte) Formular mit meinem (ausgefüllten) Antrag zurückgeschickt und innerhalb 3 Tage meine Zulassung bekommen.

Ich denke, wenn du mal bei deinem zuständigen WSA anrufst wirst du dieses Formular auch bekommen. :chapeau:

Gruß
Ingo M.

OLKA
03.05.2004, 12:55
Hallo Sven,
Infos zur Sportbootanmeldung gibt's auch hier (http://www.wsa-duisburg-meiderich.de/ha_a_22.htm)

Unter anderem kannst du da auch die Formblätter herunterladen.

Gruss Olaf

racer1982
03.05.2004, 21:42
Hallo Sven,


Die Kosten beim WSA liegen bei Eur 18 oder 19, und die Zulassung gilt solange wie Du Dein Boot nicht weiterverkaufst ohne das diese zwischenzeitlich wieder erneuert werden muß, übrigens auch im Ausland, da es eine amtliche deutsche Zulassung ist.




Erstmal danke für die vielen Antworten, aber ist es nicht so, das die Zulassung im Ausland nur für 2 Jahre gültig ist und man sie dann verlängern lassen muss?
(meine soetwas gelesen zu haben)

Sven

DieterM
03.05.2004, 21:47
Nein Sven,

das ist nur der Fall bei den sogenannten Vereinszulassungen, wie ADAC oder DMYC, wo laufend alle paar Jahre erneuert werden muß und Gebühren verlangt werden.

Gruß
Dieter

racer1982
04.05.2004, 16:29
Hallo,

hab heute beim WSA-Duisburg angerufen.....
Die haben mir gesagt, mit dem Motor das sei kein Problem, ich solle nur zusätzlich zu dem Antrag eine schriftliche Eigentumsbestätigung einsenden :coool: (hiermit bestätige ich, das ich dem Motor rechtmäßig erworben hab....bla...bla...bla...)

:attersee:
Sven