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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patent in Italien


huegli
10.05.2004, 14:37
Hi,

habe vor, am Küstenbereich in Italien mit meinem Boot zu fahren. Bin Besitzer des Binnenpatents und des kroatischen Küstenpatents. Darf ich das nun mit meinen Scheinen oder nicht? Aus den vorhergehenden Threads bin ich nicht wirklich schlau geworden... :weissnich

LG
Harry

DieterM
10.05.2004, 15:04
Servus Harry,

Dein Kroatisches Küstenpatent ist definitiv in Italien und auch in keinem anderen Land gültig.

In wie weit Dein österreichische Patent dafür (Italien Küste) ausreicht, hängt von der Prüfungsstufe ab die Du dafür absolviert hast, da es in Österreich verschieden Patente gibt.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

Ferdi
10.05.2004, 15:11
DieterM, Hügli !
In wie weit Dein österreichische Patent dafür (Italien Küste) ausreicht, hängt von der Prüfungsstufe ab die Du dafür absolviert hast, da es in Österreich verschieden Patente gibt. da gibt es keine Prüfungsstufen, nur ein Binnenpatent und ein Küstenpatent. Und wie der Name schon sagt, Binnen für Binnen, Küsten für Küste. Wie schon in unzähligen Threads beschrieben, scheiden sich bei uns Ösis die Geister, weil wir ja keine Küste haben und daher auch kein staatl. Küstenpatent, nur ein privates, das vom Staat anerkannt wird. Aber dazu gibts wirklich mehr als einen Thread, wo das behandelt wird.
Das kroatische gilt für uns nur in Kroatien, für einen Kroaten gilt es auch in Italien.

lg
Ferdi :captain:

herbert
10.05.2004, 15:57
Ich würde mit dem HR Patent in I fahren

Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben.

Herbert

Scarab
10.05.2004, 16:41
Ich hab´s aufgegeben DAS verstehen zu wollen ... :cognemur: :cognemur: :cognemur:

Gummizwerg
10.05.2004, 18:30
Ich würde mit dem HR Patent in I fahren

Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben.

Herbert

Erklär mal näher? wie funktioniert das? und das wird dann tatsächlich anerkannt? :glotz:

ich hab schon so viele meinungen und aussagen auch von behördlichen mitarbeitern gehört.....also die rechtslage scheint keinem so wirklich klar zu sein!!

grüße gzwerg

Berny
10.05.2004, 18:44
Du kannst als Österreicher mit einem HR-Küstenpatent nicht in I fahren, Punkt und aus.
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.

Du kannst aber mit dem Binnenschein iV dem Internationalen Schein in I an der Küste fahren, weil es in A kein vergleichbares Patent gibt und der Binnenschein in I anerkannt ist. Dies betrifft 2 Seemeilen (oder 3 :weissnich) vom Festland weg.

Für weiter entferntere Gebiete (FB2 und weiter) brauchst wiederum einen anderen Schein. Da genügt dann für Österreicher zB auch der Donau-Schein.
Ob der Binnenschein für FB2 in I anerkannt ist, weiß ich leider auch nicht, müßte man nachlesen.

Lese in den diversen Threads nach, da steht das ausreichend beschrieben und ist auch mit diversen Dokumenten belegt.

@Herbert: Das was du meinst betrifft nur Boote mit Motoren, wofür du in A keinen FS brauchst (unter 4 KW). Für alle anderen gilt diese Bescheinigung nicht.
Diese brauchst in der Praxis aber nicht, weil die I-Behörden die Bestimmungen des Auslands sehr wohl kennen (zumindest die von A und D, fahren ja genug herum da unten). Wichtig ist in I aber zB die Versicherung, da legen die Behörden seit neuestem sehr viel Wert darauf und strafen auch Lenker mit nicht versicherten Booten sehr hoch.

Zum Abschluß des ganzen Themas noch einmal ein Statement meinerseits:

Ich habe damals mit dem BMIVT (Verkehrsministerium in A) gesprochen, diese haben mir mitgeteilt, daß es kein Abkommen zwischen A und HR gibt.
Demnach hängt die alleinige Entscheidung, ob ein A-Patent in HR anerkannt wird alleine vom Hafenkaptiän ab.
Die Italiener sind in der EU. Damit werden auch alle Konstellationen (Boote und FS) die im Heimatland gültig und EU-konform sind, anerkannt.
(Da wären wir wieder bei Zulassung in A ohne EU-Gültigkeit :lachen78: :marteau: )

dodl
10.05.2004, 18:50
Hallo,

Die Sache ist die, dass ueblicherweise das Gastland den Schein akzeptiert, der auch in deinem Heimatstaat vorgeschrieben ist. Nun ist logischerweise in A kein Kuestenschein vorgeschrieben. Jetzt waere nach dieser Auffassung fuer Österreicher theoretisch garkein Schein noetig. Man kann sich aber wieder nicht drauf verlassen, dass das Gastland fahren ganz ohne Schein akzeptiert :)

Wenn du jetzt ein HR Patent und den Rechtslagebescheid hast, wird dir das in Italien bei einer Kontrolle sehr hilfreich sein, wenn der Polizist was schriftliches haben will. Wobei, obwohl offiziell nicht anerkannt, mir kein einziger Fall bekannt ist, wo einer der unzaehligen Oesterreicher mit HR Patent in I irgendein Problem gehabt haetten.

Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufst du kurz die Botschaft in 1030 Wien an. Die sind nett dort. Ich hab aber die Nummer grad nicht hier...

cu
martin

Berny
10.05.2004, 20:01
So, nochmals nachgefragt und hier eine Erklärung:

Es gibt im Internationalen Führerschein nur den Unterschied des Inland Water und Costal Water.
Für den Begriff Inland Water werden auch Küstengebiete innerhalb der 3-Meilen Zone angesehen. Die 3-Meilen Zone ist von letzten Land (also auch Inseln!) aus zu sehen.

Schiffsführerpatente für Seen und Flüsse (in Österreich heißen die so) gelten im Internationalen Führerschein (Dieser muß natürlich vorhanden sein, kann aber nachgemacht werden, dabei sind nur die Druckkosten zu bezahlen) als Inland Waters . Damit gilt die 3 Meilen Zone.
Außerhalb dieser Zone muß der Führerschein für Costal Waters vorhanden sein.

Wenn in Zukunft über dieses Thema diskutiert wird, sollte dann auch die 3-Meilenzone entsprechend erwähnt werden.

Es ist also bei diesen Definitonen immer die 3-Meilen Zone zu berücksichtigen (zB Küstengewässer innerhalb der 3-Meilen Zone)

Soweit ich weiß, gibt es auch noch andere im Forum, die an einer Lösung bezüglich Donaupatent in Verbindung mit Costal Waters drann sind, da weiß ich über den Stand der Dinge nicht bescheid.

Die Bestätigungen, die von diversen Verbänden oder anderen Institutionen angeboten werden sind rechtlich nicht haltbar. Ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, dabei gehts aber meistens nur um das Geschäft.

Es macht keinen Sinn, etwas zu bestätigen, was rechtlich vorhanden ist.
Ebenso ist es bedenklich, etwas zu bestätigen, was rechtlich nicht vorhanden ist.

Zu was also überhaupt was bestätigen ?

Ich würde als Exekutivbeamter auf Bestätigungen irgendwelcher ausländischen Vereine sowieso nichts geben.

Wo wir bei den Patenten der Deutschen sind (http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?t=1980):
Ich gebe nichts auf ein Patent, welches von einem ausländischen Verein ausgestellt wurde. Wenn ein Patent aber von einer ausländischen Behörde stammt, dann wird das anerkannt.

So, ich hoffe jetzt, einiges zur Klärung beigetragen zu haben. :hä: :hä: :hä:

Ferdi
10.05.2004, 20:11
Hi Berny,

super Abhandlung :chapeau: . Gibst Du auch Deine Quelle bekannt ? :weissnich Sonst muss ich dem ital. Beamten, wenn er mich kontrolliert, erzählen, das hat mir alles der Berny gesagt, dass ich in der Lagune von Venedig keinen Küstenschein brauche (weil das int. Flüsse, Seen und Wasserstrassen hab ich ja).

Gleichzeitig würde das aber auch bedeuten, dass ich, wenn ich innerhalb der 3 Meilen-Zone bleibe, und das ist ganz schön viel, über 5km, auch in HR kein HR-Patent brauche, sondern dort mit meinem int. Binnenschein herumschippern darf :confused: . Was sagt da der "Luca Capitanja" , oder wie immer man den schreibt, dazu ?

lg
Ferdi :captain:

dodl
10.05.2004, 20:27
Vor allem wuerde das heissen, versicherungsrechtliches mal ausgelassen, dass du fahren kannst wo du willst mit deinem Binnenpatent, weil du ab 3sm ueberhaupt nix mehr brauchst. All die Fuehrerscheine brauchst du eigentlich nur um dich in den 3sm zu bewegen. Gabs auch ne schoene Abhandlung in einem anderen Forum...

Also rechtssicherheit hast du wohl nur, wenn du viel Geld beim MSVÖ liegen laesst :)

cu
martin

herbert
10.05.2004, 20:34
@Berny
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.
Kannst du mir eine amtliche Stelle in Österreich nennen wo das steht ?

Bitte nur für Österreicher :chapeau:
Ist schon eigenartig das es KEINE Internationale Regelung gibt aber einige immer von EU Regelung schreiben, wieso ?
Wenn Österr. nix vorschreibt dann braucht man nix, ist auch bei den Engländern so wenn sie in Deutschland fahren. Wenn also auf der Internetseite des Ministerium steht das nichts vorgeschrieben ist, kann man davon ausgehen das dies der Wahrheit entspricht. Das dies auch auf Deutschland zutrifft wurde bereits von einem Redakteur einer Bootszeitschrift bestätigt. Als Ösi darf ich in Deutschland 1 Jahr ohne Schein fahren, ebensoalle Länder die keinen Schein für ihre Bürger vorschreiben.

Da ja auch Österreicher in Italien mit einem deutschen Schein fahren, ohne einen Wohnsitz in D zu haben, wäre dieser demnach dem HR Patent gleich zu schalten und damit ungültig, wenn es so wäre !!

So nun meine Frage: Was schreibt Österreich vor ?

Nichts !!

Und warum soll ein EU Bürger aus England andere Rechte haben als wir ?

so sehe ich das

herbert

Berny
10.05.2004, 20:40
Diese Information stammt vom Fahrlehrer der Fahrschule Mittendorfer.
Er ist ein Gendarm und bei diesen Gesetzen sehr gewissenhaft und gut informiert.
Er hat letztens mit den Prüfern der OÖ Landesregierung über dieses Thema gesprochen, da genau diese Frage aufgetaucht ist.

Er wird mir auch das entsprechende Dokument zukommen lassen.

Laut seinen Angaben ist die Information auf der Homepage des BMVIT schlecht formuliert und damit unbrauchbar.

Wichtig
Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.

Wer sich also absolut sicher gehen will, dem wird es nicht ausbleiben, entweder sich die Bewilligung des jeweiligen Landes einzuholen (zB über die Botschaft) oder den entsprechenden Schein des dortigen Landes (zB Küstenpatent in HR für HR) zu machen.
Im österreichischen Verkehrsministerium bekommst auf jedenfall nichts:
Sehr geehrter Herr Stummer !

Mein Wissensstand ist auf unserer homepage vollständig wiedergegeben;
möglicherweise können Sie über die jeweiligen Vertretungsbehörden in
Österreich Näheres bzw. Konkreteres über die im Ausland geltende
Rechtslage in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen !


Dr. Andreas LINHART
Ich denke aber, daß die Regelung, die mir der Fahlehrer gab, die richtige ist, da sie am logischten erscheint, zumal ich in A kein Küstenpatent machen kann.


Nicht so wichtig
Wer aber will, kann ja trotzdem sagen: Der Berny hat gsagt ...
:lachen78: :lachen78: :lachen78:

@Herbert: http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/_e1/2/_e2/4/_e3/2000/_relid/350/_id/2866

dodl
10.05.2004, 20:44
Noe berny, du kannst sehr wohl fuer alle Fahrtenbereiche auf See bei uns ein Patent machen. Und du kannst in HR NICHT mit Binnenpatent fahren. Nicht mal aus dem hafen. Fortnox weiss das aus eigener Erfahrung...

cu
martin

Rotti
10.05.2004, 20:46
Stimmt nicht!!!!!!!!!!!!!

Rotti

dodl
10.05.2004, 20:49
Kurz und bündig :lachen78:
Aber was stimmt jetzt nicht??

cu
martin

Berny
10.05.2004, 20:51
@dodl: woher nimmst du das, daß du ab der 3-sm Zone nichts mehr brauchst?

Das stimmt nicht!!!

dodl
10.05.2004, 20:53
Jetzt such ich es dir extra raus :)
Dauert a bissl...

bis dann
martin

herbert
10.05.2004, 20:57
@Berny :biere: :lachen78:

Ich würde eher dem Ministerium trauen.

Die Prüfer werden sich doch nicht das Wasser abgraben :hä:

Wir werden in den nächsten Wochen so eine Rechtsmittelbescheinigung besorgen, bin gespannt wie lange so etwas dauert. Muß aber einen Umweg über ein anderes Ministerium gehen vielleicht hilft dies etwas.

Wie du richtig schreibst, Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.

Ob die Botschaft dieses Jahr es schafft :lachen78:

Berny
10.05.2004, 21:00
Ja, genau das meinte ich.
Ich denke, daß die Schilderung des Kollegen zwar richtig ist, aber dennoch eine ausländische Bestätigung für jemanden, der sicher gehen will, nötig sein wird.

Mal sehen, was du da bekommst.

Auf jedenfall sind Bestätigungen irgendwelcher Vereine (ach ja, lustig, daß sich gerade das BMVIT auf einen privaten Verein beruft, können die das nicht selber :glotz: :glotz: :glotz: ) mit Sicherheit keine Rechtsgültigkeit haben können.
Vielleicht im Inland, aber sicher nicht im Ausland.

Rotti
10.05.2004, 21:08
Was nicht stimmt!

1. kannst du in Italien ohne weiteres mit dem Binnenpatent fahren Es muss sich aber allerdings um das internationale Certifikat handel. (inernat. 10m Seen und Flüsse inkl. Wasserstraßen) Mehr wird von den Italienern nicht verlangt. FB1/2/3 sind Vereinspatente Punkt und fertig. Wer es nicht glaubt der soll in Italien bei einem Hafenkapitän anrufen.

2 Kannst du genauso mit dem intern. 10m Seen und Flüsse... auch in Kroatien fahren. Siehe hiezu folgende Anfrage an den Touristikverband in Labin/Rabc von menem Sohn.

Dear Sirs,



concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.



Or in other words: Does the Croatian administration accept the Austrian international licence as certificate of competence to drive a boat in the Croatian sea.

If yes, is there any limitation how far I can drive away from the coast (e.g. 2 sm or more).

Thank you for you support or advise which ministry or official administration could provide me a reasonable answer to my question!

Best regards from Austria![/B]

Antwort:

Dear sir,



Regarding your question about Austrian int. boat driving licence - it is valuable in Croatia and you can drive your boat with no problem. Also, there is no limit as to the distance from the coast. What is forbidden is the the distance of 300 meters from the coast - safety rules which regard swimmers on the beaches - it is not safe for them to go to that length and also, the boats must respect it when driving by the beach areas.

Best regards

Labin tourist association

Weiters eine Anwort von einer österreichischen Bootsfahrschule welche alle Ausbilungsgenehmigungen hat:


1-Anfrage an die Bootsschule:

Sehr geehrte Damen und Herren!



Wie auf Ihrer Website beschrieben, findet sich unter dem Punkt Internationales Patent (Zertifikat) folgender Satz: „Bei Fahrten im Ausland (Italien, Kroatien, Griechenland) von Vorteil.“ Kann ich nun davon ausgehen, dass ich mit einem solchen Patent in Kroatien ohne Probleme fahren kann, oder benötige ich zusätzlich noch ein Küstenpatent im Fahrbereich 2, 3 oder 4.



Sie würden mir in diesem Fall sehr weiterhelfen, da ich mich im Moment hinsichtlich der Schiffsführerpatente schlau machen möchte, um abzuwägen, welches für meine Bedürfnisse geeignet ist.



Vielen Dank

Antwort:

Sehr geehrter Herr Ro........r!



Vielen Dank für Ihre Anfrage.



Was wollen sie in Zukunft machen. Wollen sie nur "Insel Hupfen, einen Badeurlaub, Wasserschifahren oder nur eine Küstennahe Fahrt machen " oder wollen sie doch größere Ausfahrten unternehmen.

Sollte das zweitere der Fall sein FB II (20 SM) FB III (200SM) so ist es unumgänflich eine gute Ausbildung zu absolvieren.

In diesem Ausbildungsprogramm muß die Navigation, die Seemanschaft, die Sicherheit, das Wetter, Richtiges umgehen mit einem Schiff enthalten sein. ( Ausbildungsdauer für die Theoríe ca. 40 h ) Dann ist es sicherlich auch unverantwortlich ein Patent zu erwerben ohne Praxisausbildung am Meer. Sie sind auch dann sicher kein Profi, aber sie erhalten eine Berechtigung zum "selbsttätigen Weiterüben" mit welcher sie eine Gute Ausgangsbasis für Ihr Hobby haben.

Fragen sie nach, es ibt hier sicher die tollsten Angebote, lassen sie sich die Angebote mit genauer Beschreibung zusenden.

Wer ist die Prüfungskommission, wieviele Stunden Ausbildung, Gesamtkosten für dieTheorie, mit sämtlichen Kosten, Karte, Lehrbuch, Prüfungskosten, Prüferspesen usw. Was kostet die Praxis, wo ist die Prüfung sind hier alle Spesen in dem Angebot enthalten. (Treibstoff, Hafengebühr, Prüfungskosten, Spesen usw.)



Sollten sie weitere Fragen haben bin stehe ich gerne zur Verfügung.



ab 16.00 Uhr 0664/135....



mfg Karl!

Nochmalige Nachfrage:

Sehr geehrter Herr H...!



Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich möchte Ihnen noch einmal kurz den Hintergrund meiner Anfrage darlegen. Ich besitze seit nunmehr 2 Jahren das 10 m Schiffführerpatent für Seen und Flüsse mit dazugehörigem Internationalen Zertifikat und die Prüfung für die Donau abgelegt. Da ich aber seit geraumer Zeit mit meinen Bekannten immer wieder diskutiere, ob nun dieses internationale Zertifikat auch für die Fahrt auf kroatischen Gewässern gültig ist – wie Sie so treffen formulierten ausschließlich für „Insel Hupfen, einen Badeurlaub, Wasserschifahren oder nur eine Küstennahe Fahrt machen“ – oder nicht, habe ich schon das Bundesministerium angeschrieben. Dieses konnte mir aber auch keine eindeutige Antwort geben.



Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann kann ich dieses „Insel Hupfen“ sehr wohl mit diesem Patent ausüben, sofern ich mich nicht mehr als 2-3 sm von der Küste entferne. Sollte ich aber größere Ausfahrten machen, ist aber ein FB II bzw. FB III unumgänglich, das klarer Weise aus der Sicht der eigenen Sicherheit und Kenntnis vorteilhaft ist.



Könnten Sie mir nur kurz mitteilen, ob ich Sie richtig verstanden habe? Weiters möchte ich mich vorab bei Ihnen für Ihre ausführliche Antwort bedanken, was nicht selbstverständlich ist! Und sollten sich meine Interessen hinsichtlich der Schiffsfahrt noch vertiefen – womit ich fest rechne – weiß ich genau bei welcher Fahrschule meine Präferenzen liegen.



Schöne Grüße aus Salzburg

Wolfgang R..........

Darauf hin die Antwort:

Sehr geehrter Herr R..........!



Leider gibt es in Kroatien keine garantien, man ist aber sicher mit dem 10m Patent lieber gesehen , überhaupt mit dem Internationalen Zertifikat als mit irgend einem selbstgeschnitzten. Auch in Italien und Grichenland wurde von mir schon erpropt und es gab keine Propleme. Also ab in den Süden.



mfg Karl H....

Weiters habe ich bei der Bootsüberprüfung von dem Herrn der Sbg. Landesregierung genau das selbe bestätigt bekommen. Intern. Patent genügt meiner Meinung nach. Alles andere ist Geschäft.


Genau noch was. Auch die deutschen Patente welche von Österreichern gemacht werden sind weder in Italien noch in Kroatien gültig.
D.H. entweder das kroatische Küstenpatent in Kroatien oder das intern. österr. Patent. Detto Italien.

Gruß Rotti

P.S.: Ich werde es heuer genau so machen. Mein Sohn macht es auch so!! Alles andere ist Geschäftemacherei!!!!!!! :cognemur:

herbert
10.05.2004, 21:10
@Berni

Der Bund und das Land können ja nur Scheine Ausstellen über Gewässer die sich in Österreich befinden.

Ich nehme an mit dem Verein ist der Verband der konzess. Schiffsführer gemeint :lachen78: in ÖÖ zu hause.

Leider habe ich keine Kenntniß über die Ital. Scheine, unterscheiden die auch zwischen Segel und Motorschiff so wie bei uns ?

dodl
10.05.2004, 21:18
Rotti, bei der Anfrage an die Kroaten war aber nur die Rede davon, ob sie ein österreichisches Patent anerkennen. Dass das ein Binnenpatent ist, war aus dem Brief nicht ersichtlich.

Die 3sm Sache war uebrigens nix amtliches. Sorry Berny. das war nur der Umkehrschluss aus der Definition des deutschen SBF See. Da der nur innerhalb 3sm gilt. Und trotzdem jeder damit nach Belieben rumfaehrt.

Es war doch der Fortnox Martin, der auf Krk das HR patent im Urlaub machen musste, weil das Binnenpatent in HR nicht mehr anerkannt wird?

cu
martin

Berny
10.05.2004, 21:21
@Herbert: nein, "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und der "Österreichische Segelverband (ÖSV)"

@Rotti: Was meine Ansicht und auch die Ausführungen meines Kollegen bestätigt.

Zu Bemerken ist, daß selbst die von dir zitierte Fahrschule angibt, du sollst einen Schein (FB2 und FB3) machen, wenn du weiter fahren willst, aber im gleichen Atemzug sagt, daß diese möglicherweise in HR nicht anerkannt sind ("Es gibt keine Garantien...")
Demnach könnte deine These stimmen, daß selbst diese Sachen nur der Geschäftemacherei dienen.

Dennoch möchte ich eines dazu sagen: ich würde mich ohne einem FB2 oder FB3 Kurs nie in solche Gegenden hinaus wagen! :captain:

@dodl: Es gibt in Österreich kein Küstenpatent, demnach kann Kroatien diesbezüglich in Österreich keinen Unterschied machen !!!
Im Internationalen FS gibt es nur i (inland waters) und C (costal waters)

Wer hat in österreich einen internationalen FS mit costal waters, der möge jetzt vortreten und mir erklären, wo er diese Prüfung gemacht hat!!!

Rotti
10.05.2004, 21:25
Hi Martin!

Hier das Patent welches ich meine im Anhang.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft Republic of Austria

Zu Martin:

Der Hafenkapitän wird wohl gerne Geld verdient haben :zerschepp - Schön langsam glaube ich geht es echt nur um den Cash - und bei Martin könnte es auch sein dass er nur das Binnen und nicht das Internationale hatte. Martin gib mal dein Statement ab-bitte1

Noch was:

Immer wieder wird behauptet dass die Hafenkapitäne bei der Bootsanmeldung in HR auch den Schein verlangen. ICh fahre nun seit 5 Jahren mit dem Boot dort runter und noch kein Hafenkapitän hat sich je für meinen SChein interessiert.

Gruß Rotti

herbert
10.05.2004, 21:25
@Rotti
Ich denke das du da etwas verwechselst.

Lassen wir einmal das internationale weg, das gibt es bei Küstenpatente gar nicht. Wenn du die Donau hast, das ist eine Internationale Wasserstraße und da darfst du auch auf allen Wasserstrassen fahren. Dann haben wir Ösis ja auch noch Flüsse und Seen.

Ich glaube es war so vor 4 Jahren in Punat Insel Krk, da sind reihenweise Bootfahrer aus D und A mit langen Gesichtern vom Hafenamt gegangen denn sie hatten nur Binnenscheine. Auch von anderen Orten auf Krk hörte ich das gleiche.
Von Rab, Zadar, Losinj kommen die selben Meldungen. Werde mal unseren FREUND F.Rink anfragen damit er aus Pula auch noch infos einholt. :schlaumai

Das es noch vorkommt das Binnenpatente in HR genommen werden kann schon sein. Über Versicherungsfragen möchte ich aber nicht schreiben.

Bei Binnen ist aber keine Navigation vorgesehen, wie soll da der nächste Hafen gefunden werden :lachen78: :lachen78: bitte nicht ernst nehmen.

Ferdi
10.05.2004, 21:27
Rotti,

in Deinem (oder Deines Sohnes) brief an die Kroaten steht folgendes:
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea. da steht nix von Binnenpatent. Wenn ich das als Kroate lesen würde, wenn einer bei mir am Meer fahren will, dann würde ich annehmen "Küstenpatent" und mit "no problem" oder "nema problema" antworten. Hast schon auf Deinem int. Binnenschein geschaut ? Ich hab auch geglaubt, dass der jetzt überall gültig ist, bis ich gesehen habe, dass bei Punkt 10 nur "I" und "M" steht. Auf der Rückseite ist die Erklärung dazu, nämlich
I = Inland Waters , M = motorized craft, und C wäre Coastal Waters, steht aber leider nicht drauf :cognemur: .

lg
Ferdi :captain:

PS: edit - hab grad gesehen, dass das auch auf Deinem steht - da war ich wohl etwas langsam mit dem Schreiben, in der Zeit haben sich mehrere Beiträge überschnitten

herbert
10.05.2004, 21:35
Wo fahren die meisten Boot ???

In Kroatien :chapeau: :lachen78:
Und was macht man dann für ein Patent ???? :chapeau: das kroatische :biere:
und warum ? :schlaumai weil es VIEL preiswerter ist und auch noch Funk dabei ist :chapeau:

@ Rotti

Beim chartern wird das Patent verlangt.
Wenn du das alte Permit vorlegst wird der Hafenkapitän denken das du ein gültiges Patent hast.

Rotti
10.05.2004, 21:37
Servus Ferdi!

Ich weis dass ich nur I und M habe. Es ist ja international dieser Schein, aber leider hat Österreich keine Küste- deshalb auch nur M und I.

(Wie sieht eigentlich der Schein für FB 2/3 aus???)

Zitat
concerning my next trip to Croatia/Rabac I would like to ask you if it is allowed to drive any boat/vessel (with more than 8 hp and a length until 10 m) with my Austrian international boat driving licence in the Croatian sea.

Ich glaube aus der Frage geht heror, dass es sich um ein internationales Patent und sich nicht nicht um ein intern. Küstenpatent handelt. Aber das werden wir noch nachholen.

Zu deutschen Scheinen:

Was machen dann die Österreicher die ein deutsches Küstenpatent haben, wenn die dort gefilzt werden??


Versicherung:

Letzten Winter machte ich bei meiner Bootsversicherung eine Anfrage welchen Schein ich den für Kroatien oder Italien brauche, um in den Genuss des Versicherungsschutzes zu kommen.

Antwort meiner Versicherung:

...das können wir Ihnen nicht genau sagen :lachen78: :lachen78:

Sorry noch mal, ich weis das der Thread unter der Frage ital. Genehmigung stand.



Gruß Rotti

Berny
10.05.2004, 21:39
@Rotti
Ich denke das du da etwas verwechselst.

Lassen wir einmal das internationale weg, das gibt es bei Küstenpatente gar nicht. Wenn du die Donau hast, das ist eine Internationale Wasserstraße und da darfst du auch auf allen Wasserstrassen fahren. Dann haben wir Ösis ja auch noch Flüsse und Seen.


Wieder falsch: C= Coastal water, I = Inland Water

In Österreich kann ich aber kein C machen, weil es in Österreich keine Küste gibt.
Ergo: Muß ein Österreicher überall in jedem Staat das entsprechende Küstenpatent machen. Das kanns ja dann auch nicht sein.
Demnach bin ich wieder der Meinung, daß die Schilderungen, daß der internationale I-Schein innerhalb der 3SM-Zone gilt.

Nochwas: Wenn du in Österreich das Donaupatent machst, heißt das nicht, daß du eine internationale Befähigung besitzt, nur weil die Donau eine Wasserstraße ist.
Dies ist ein fataler Kurzschluß in der Denkweise. Das Donaupatent gilt nur in Österreich. Es wird eventuell von anderen Staaten für die Donau oder andere Wasserstraßen anerkannt, ist aber deswegen noch lange nicht, ein internationaler Führerschein !

Bez Coastal Waters siehe Grafik (ist leider etwas schlecht geworden)

dodl
10.05.2004, 21:40
Hallo,

die wollen definitiv keinen Binnenschein.

Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 2), für die nahe Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 3) und die Schifffahrt auf dem offenen Meer (Schifffahrtsgebiet 4).

Die Schwierigkeiten vor 2-3 Jahren mit dem Binnenschein, der ja frueher anerkannt wurde, sind eh mehrfach beschrieben in allen einschlägigen Foren.


Rotti, zu dem Schreiben:

Hier das Patent welches ich meine im Anhang.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft Republic of Austria

Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...

cu
martin

Rotti
10.05.2004, 21:46
Alos Leute!

Das alles ist ganz einfach. Wir müssen uns nur um einen kroatischen Staatsbürger umschauen der bei uns im Forum mitmacht oder um Leute die die engl.Sprache gut beherrschen. Wenn wir das haben, dann wird mal für eine Woche lang ein Mailbombardement an die kroatischen Behörden abgefeuert. Mal sehen ob wir dann nicht ganz genau wissen was Sache ist :coool: :blemblem:

Rotti

reini0077
10.05.2004, 21:52
der Sohn von Mathias hatten dieses Thema bereits am Attersee diskutiert.

Wir hatten beide Erkundigungen eingeholt.

Hier die Antworten die ich erhalten habe:

1. Vom Fremdenverkehrsamt in Cres:

Hallo,


ich mache schon seit 4 Jahren Urlaub in Martinscica (Mobilheime Gebetsroither) und möchte heuer mein Schlauchboot 4,3m mit 30 PS Motor mitnehmen.

Brauche ich unbedingt ein Küstenpatent um mit dem Boot in Küstennähe zu fahren oder genügt dazu mein Donaupatent 10m mit internationaler Zertificierung?

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr ...........,

Es ist genugt Ihre Donaupatent und das Boot mussen Sie bei der Hafenkapitan in Cres Anmelden .

Wir freune uns auf Ihr Kommen und verbleiben mit freundliche Grusse



2. Hafenamt in Cres:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte im heurigen Sommerurlaub mein Schlauchboot (4,3m und 30 PS Motor) in den Urlaub nach Croatien (Insel Cres) mitnehmen.

Ich habe bei uns in Österreich das Donaupatent 10m gemacht.

Genügt dieses Patent um mein Boot in Croatien anzumelden und in Küstennähe ( 2 - 3 SM) zu steuern, oder benötige ich dazu eine andere Ausbildung (Küstenpatent) oder ähnliches.

Antwort:

Dear Sir,

you Austrian licence is sufficient.

Best regards


Also hier kann man sehen das man mit dem Donaupatent auch in HR fahren darf.

Berny
10.05.2004, 21:53
Hallo,

die wollen definitiv keinen Binnenschein.

Wo steht jetzt das wieder?


Da steht frei uebersetzt
Internationales Zertifikat für Lenker eines Freizeitbootes Republik Österreich.
Kein Wort von Binnen oder See.
Zwar mag ein gutgelaunter Hafenkapitaen kein Patent verlangen, wenns die Cops tun, dann ist das fast noch schlimmer...


Jetzt verstehe ich das aber nicht.
Lt Kroatischer Behörde ist der internationale Führerschein für die österreichischen Patente gültig.
Indem es in Österreich kein Küstenpatent gibt, gibt es nur I (übrigens auch für das Donaupatent, da gibts auch kein C !!!)

Wie soll der Kroate feststellen, ob ich das Donaupatent habe, wenns im internationalen Führerschein nicht angeführt ist.
Ich brauche aber nur den internationalen.

Ergo: laut diesen Aussagen sind beide Patente gültig!

Nachsatz: Ich formuliere das anders:
Der internationale Führerschein der Klasse I (Inland Waters) wird für Österreich in Kroatien anerkannt.

Ferdi
10.05.2004, 22:06
@Reini,
was Du da hast, da steht nix von Kroatien, da steht, dass Du in Cres fahren darfst :moon: .

@Berni
wie soll ein österr. intern. Patent für die Küste/Meer gültig sein, wenn Du es in A nicht machen kannst ?
Am int. Patent steht eindeutig drauf, wo es gültig ist - weltweit auf I = Inland Waters. Und dazu gehören auch alle Wasserstrassen, solange diese zu Binnengewässern zählen. Der St. Laurent Sea-Way z.b. gilt da nicht, der zählt glaub ich bis zu den großen Seen als Seeweg.
Wenn C drauf stehen würde, dann würde es auch weltweit auf Coastal Waters gelten. Basta.

lg
Ferdi :captain:

PS: ich fahr trotzdem/auch mit meinem HR Patent und dem int. Binnen nach I in die Lagune von Venedig :moon:

dodl
10.05.2004, 22:09
OK, ich gebe auf :lachen78:

Hab gerade beim verkehrsministerium gesehen, dass Inhaber der Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in kuestennahen Gewaessern fahren duerfen.

Unter anderem HR hat 2001 die Anwendung der ECE-Resolution Nr. 13 gemeldet. Womit Rotti und Ferdi aus dem Schneider sind :)

Das Problem vom martin war ja scheinbar, dass sein vater ein "normales" Binnenpatent hatte.

Hmm, bleibt die Frage, wie weit darf man damit rausfahren?
Und was genau muss man nun in Italien haben?

cu
martin

Rotti
10.05.2004, 22:27
Martin D.!

Gib mir mal den Link bitte vom Ministerium - danke.

Rotti

dodl
10.05.2004, 22:29
jetzt muass i scho wieder suchen... :naughty:

kommt gleich...

http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/_e1/2/_e2/4/_e3/2000/_relid/350/_id/2866

Der Teil mit der ECE13 steht ganz unten.

cu
martin

DieterM
10.05.2004, 22:29
Hallo Feunde,

wenn Österreich noch bis an die ADRIA herunterreichen würde, wie es mal war, dann hättet Ihr auch Euren echten Küsten Sportbootfürerschein und könntet mit der österreichischen Marine Eure Flagge dippen... :sonne:

Nachdem das ja alles schon vor vielen Jahren abgeschafft wurde und Österreich diese Gebiete an andere Kaiserhäuser abtreten durfte ... damals, habt Ihr es leider garnicht mehr so leicht. :weiner:

Trotzdem würde ich meinen, hier mit dem Dokument von Mathias Rotti problemlos an der Küste Italiens genauso wie an der von HR fahren zu können. Weiter draußen fährt sowieso jeder auf eigene Gefahr, und da ist eigentlich weiteres Wissen insbesondere über Navigation und über See- und Wetterkunde unbedingt zu empfehlen. Das bekommt man in der Praxis mit Skipperkursen bei Herbert / Wien und in den Bootsfahrschulen. Ich sehe das nicht unbedingt als Geldmacherei, da solche Ausbildung nun mal Arbeit macht und eben Geld kostet um das nötige Wissen zu erabeiten.

Gruß
Dieter

herbert
10.05.2004, 22:46
Kann es sein das es da verschiedene Patente gibt ? Ich meine alte und neue Scheine. Mein Freund hat noch keine Scheckkarte also die alten Patente.

Morgen kommt er zu mir da werden wir einmal nachsehen was da draufsteht.

Ist ja bei den Autoführerscheinen auch so ähnlich, da steht auch meinem etwas anderes als bei den neuen.

Ist doch immer wieder ein Thema was vielen am Herzen liegt :zerschepp

Jetzt noch ein plus für den HR Schein, du "darfst" auch Segelschiffe als Skipper führen. Bitte beachten du darfst :chapeau:

Mit den MSVÖ Patent darfst du das nicht.
Und ein Segler mit SVÖ Schein darf zwar sein Segelboot unter Maschine fahren aber ein Motorboot darf er nicht fahren, das versteh einer.
Jetzt wird mir auch klar warum die Segler auf ihren Beibooten nur max. 5 PS haben. :lachen78: :lachen78:
Viel Aufwand für ein Binnenland

herbert
10.05.2004, 22:54
@Dieter :chapeau: Danke

Bei unserer Ösi Diskusion gehts ja nur ums dürfen. Ich nehme schon an das das können bei den meisten schon vorhanden ist.

Würde mich aber freuen auch einige aus diesem Forum nächstes Jahr auf den Schrottkuttern zu treffen.

Die ersten Fotos sind ja schon in unserem Fotoalbum (http://groups.msn.com/BooteForumBilder/cayoforumtrn.msnw) und auch im Cayo Forum gibt es auch welche und Videos sind auch schon da. Ich hoffe das ich es diese Woche noch schaffe die Skippertrainingsseite auf den neuesten Stand zu bringen.

dodl
10.05.2004, 22:58
Da habt ihr einen schoenen Törn gemacht. Ich seh nur Bierflaschen und Wein ausm Reindl :lachen78:

Muesste ich nicht gerade den gegenwert eines solchen Skippertrainings unseren Behoerden und dem Finanzamt spenden, dann waer ich schon gern dabei gewesen :chapeau:

cu
martin

huegli
11.05.2004, 10:09
Hi,

zunächst einmal DANKE SEHR für die vielen Antworten und Diskussionen...ich sehe, ein - immer noch - ziemlich interessantes Thema. Was entnehme ich daraus: erstens anscheinend gibts ziemlich viel Auffassungsunterschiede und zweitens werde ich es einfach mit meinen Patenten probieren und drittens werde ich bei der italienischen Botschaft anrufen.

LG
Harry

Ferdi
11.05.2004, 13:41
Harry,

Was entnehme ich daraus: erstens anscheinend gibts ziemlich viel Auffassungsunterschiede und zweitens werde ich es einfach mit meinen Patenten probieren und drittens werde ich bei der italienischen Botschaft anrufen und 4. das Ergebnis hier wieder posten :D

lg
Ferdi :captain:

huegli
11.05.2004, 17:12
Harry,

und 4. das Ergebnis hier wieder posten :D

lg
Ferdi :captain:

Selbstverständlich - dann schaffen wir es vielleicht den Thread zum Längsten des Forums zu machen :chapeau:

Gummizwerg
12.05.2004, 15:49
so wie es ausschaut werden wir über das thema noch viele diskussionen haben, da die rechtslage reltiv unpräzise ist! :schlaumai
diese diskussion zeigt wiedermal auf wieviel verschiedene arten man die ganze sache auslegen kann!

also ich war mit dem wasserstraßen und seen patent (mit dem internationalen) in italien unterwegs :attersee: war absolut kein problem. gut zugegeben bin nicht kontrolliert worden, habe mich aber zuvor bei regionalen stellen erkundigt von überall kam das okay, mit dem hinweis das viele österreichische bootseigner mit diesem Patent unterwegs sind! :glotz:

ich werd auch weiterhin ohne bedenken mit meinem ö-patent an der ital. küste herumgurken.... :daumenhoc
und ich hab dabei auch absolut kein schlechtes gewissen!

lg gzwerg

birndi
08.06.2004, 01:26
Hallo Leute !!!!!!
Ich fahre schon seit einigen Jahren mit mit folgenden Patenten:
Österreichisches Binnenpatent Wasserstrassen, Seen und Flüsse 10 m und das internationale und
Küstenpatent FB II des VKSÖ und
SRC (GMDSS) - neues Funkpatent
und hatte weder bei Charteragenturen in HR, I, und D Probleme damit.
Mache jetzt am 12. Juni das Kroatische Küstenpatent nur wegen dem Segeln nach.
Ich glaube dann bin ich fürs erste mit Patenten eingedeckt.
Grüsse
Birndi :sonne: :coool: :biere:

nordy
08.06.2004, 10:44
@gummizwerg

Zitat:
ich werd auch weiterhin ohne bedenken mit meinem ö-patent an der ital. küste herumgurken....
und ich hab dabei auch absolut kein schlechtes gewissen!


Hoffentlich ändert sich das nicht, wenn du mal unfallwegens deine Haftpflichtversicherung brauchst.

Die Versicherungen müssten doch am ehesten die Rechtslage kennen.
Mit einer kleinen Geldstrafe im Falle nicht gültiger Fahrberechtigung kann, glaube ich, jeder von uns leben, aber nicht mit den finanziellen Folgen der Invalidität eines Geschädigten.

Gruss Nordy