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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungspflicht ? Anmeldung?


AKor74
09.06.2004, 22:31
Moin, ich habe ein 3,80m langes Metzeler Adventure, motorisiert mit 5PS. Ab wann muß man das Boot irgendwo registrieren lassen, ich haben schon oft Schlauchyachten gesehen, die vorne eine Nummer/ Buchstabenkombi drauf hatten.

Wie sieht es versicherungstechnisch aus? Wenn mir das Boot aus der Garage geklaut wird, sollte die Hausrat bezahlen, auch wenn es an der See abhanden kommt, da es zum Haushalt gehört und nur für einen bestimmten Zweck und für bestimmte Zeit an die See verbracht worden ist.

Wie ist es aber mit der privaten Haftpflichtversicherung. Greift diese, wenn man damit einen Schaden verursachen würde? Was könnte mit einem Schlauchboot und 5PS passieren?

Vielen Dank, AKor

racer1982
09.06.2004, 22:42
Hallo Akor,

anmelden musst du alle Boote mit mehr als 3 PS Leistung, wenn du damit in Deutschen Binnengewässern und im Ausland fahren willst.

Soweit ich weiß, brauchst du gegen Diebstahl eine extra Boots- Kasko.

Und für Haftpflicht- Schäden brauchst du auch eine extra Bootsversicherung...(Versicherung ist in Deutschland keine Pflicht, aber teilweise in anderen EU Ländern)

MfG
Sven

DieterM
09.06.2004, 22:50
Servus Arcor,

Sven liegt richtig.

Wenn D/Boot aus der Garage geklaut wird, ersetzt das keine Hausratversicherung genausowenig wie Dein Auto. Gegen Klau hilft nur sichern und ev. eine KASCO-Versicherung, die hat aber ihre eigenen Spielregeln bevor sie Schadenersatz leistet.

Im Allgemeinen brauchst Du eine WSA Bootszulassung, siehe hierzu http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/. Für den Bodensee gibt es besondere Vorschriften.

Die Haftversicherung ist in der BRD nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen. In etlichen EU-Ländern wie auch der Schweiz ist diese Vorschrift.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

Michel
09.06.2004, 22:54
Und ich auch noch mal,

benutze doch bitte auch die Suchfunktion unter Verwendung "intelligenter" Suchbegriffe, dann wirst Du von Antworten auf Deine Fragen erschlagen.

Nicht falsch verstehen, aber das waren alles Fragen, die hier schon behandelt wurden.

:biere: :biere: :biere:

AKor74
10.06.2004, 10:04
Moin,

ich habe mich jetzt auf der gelinkten Site schlaugelesen, vielen Dank. Ist es wirklich nur mit Einmalkosten, 18€ (Kennzeichen) und 13€ für die Erstausstellung verbunden und wollen die auch noch mal jährlich Euonen sehen?

racer1982
10.06.2004, 10:24
Moin,
du brachst nur einmal die 18 Teuros zahlen....der Schein mit Kennzeichen ist so lange gültig, bis sich irgend ein Zustand an deinem Boot ändert...(z.B.anderer Motor)
Wegen Haftpflicht schau mal unter www.wengert-makler.de die haben extra günstige Schlauchboot-Tarife...

Gruß
Sven

AKor74
10.06.2004, 10:54
So, erste Hürde ist geschafft. Der WSA Braunschweig schickt mir die notwendigen Unterlagen zu, meinen Allianzer habe ich auch schon in die Spur geschickt. :chapeau:

AKor74
28.06.2004, 10:53
So, habe ein Kennzeichen zugeteilt bekommen, jetzt mach ich mir erstmal ´nen Plan wie ich das auf das Boot bekomme. Bootsfarbe für die Hypalonhaut?

MfG AKor
(jetzt kümmere ich mich noch um die Bootsversicherung)

AKor74
28.06.2004, 15:10
So, habe über die ESA (Allianz) eine Wassersportversicherung abgeschlossen. Somit ist daas leidige Thema erledigt, in der Hoffnung, dass nix passiert.

MfG AKor :regensee:

Calvin
05.07.2004, 15:23
Und wenn ich den Kram per Fax schicke, wie läuft das mit den 18 Euro???
Muss ich anschließend überweisen, oder ziehen die die von meinem Konto???

Michel
05.07.2004, 15:32
Hallo Calvin,

Dies hier ausfüllen:

http://www.wsv.de/Service/Form_und_Merkblaetter/ANTRAG_Kennzeichen.pdf

Kaufvertrag oder Rechnung in Kopie dazu.

Verrechnungsscheck mit dazu.

Und das ganze an das nächste WSA gesendet.

Kannst aber auch persönlich vorbei gehen, ist ne Sache von einer halben Stunde.

:captain: :captain: :captain:

Du kommst aus Essen, da müsste die WSD West in Münster zuständig sein.

Dienststellen gibt es noch in:

Köln
Duisburg 2x
Rheine
Meppen
Datteln.


WSD West
Cheruskerring 11
48147 Münster

07:30 - 16:00 Uhr (Mo.-Do.)
07:30 - 14:00 Uhr (Fr.)

Tel.: (02 51) 27 08-0
Fax: (02 51) 27 08-1 15

:captain: :captain: :captain:

Calvin
07.07.2004, 21:26
Ich hab noch mal zwei Fragen:

Was soll ich bei Tiefgang und Verdrängung angeben???
Hab ein Sevylor T68, Tiefgang kann doch höchstens 5 cm sein....
Und Verdrängung in m³, keinen Ahnung....

Habt ihr da überhaupt etwas angegeben???


Kann man die 18 € nicht überweisen oder die ganze Sache per Bankeinzug machen? Da steht doch extra man könnte denen die Sachen auch faxen.....
Hab nämlich keine Verrechnung Checks und wüßte auch nicht wioe ich an welche kommen sollte.... :hä:

goeberl
13.07.2004, 00:47
hi calvin!
als tiefgang würd ich mich an den außenborder halten. bei meinem boot ist der bootsboden hinten ziemlich genau auf wasserhöhe, und dann kannst dir an land abmessen wie tief der schaft ins wasser schaut.
und als verdrängung nimmst das gewicht inkl aller ausrüstung, 100kg bootsgewicht sind 0,1m³ verdrängung. (ist einfache physik, ein schwimmernder körper verdrängt soviel wasser wie seinem gewicht entspricht)
lg martin