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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Power Reeds geliefert - aber kein Preis


nordy
12.06.2004, 13:33
Hallo,

mich würde mal eure Meinung interessieren.

Habe gerade von dem belgischen Distributor von Boyesen/USA Reeds von Fedex geliefert bekommen.

Ich hatte ursprünglich bei der belgischen Firma nur nach der Lieferzeit und den Preis nachgefragt.
Habe zuletzt vor 2 Tagen noch mal an den Preis erinnert, aber keinen erhalten.
Eigentlich haben die ohne Auftrag geliefert.

Ich möchte die Dinger natürlich unbedingt haben.

Aber was würde denn passieren, wenn die mir jetzt einen völlig überzogenen Preis in Rechnung stellten ?
In dem Moment, wo ich die Reedsverpackung (versiegelt) öffne, könnte man das rechtlich wohl als Einverständnis mit dem Kaufangebot (ohne Preis) werten und ich müsste wohl zahlen, oder ?

Wie seht ihr das ?

Werde erst mal sicherheitshalber die Verpackung nicht öffnen, sodass ich die Reeds noch zurückschicken kann.

Gruss Nordy

nostromo
12.06.2004, 14:32
Hallo Nordy,

vielleicht irre ich mich, aber ich habe mal etwas darüber gehört, wie es mit
Lieferungen ist, die einem nachweislich unbeauftragt zugesendet werden.

Scheinbar besteht da weder eine Aufbewahrungs- noch Rücksendepflicht
und der Absender kann sehen, wie er seine Ware wiederbekommt.

Wäre ja auch wirklich unmöglich, wenn ich mich nur mal erkundige, was ein Fertighaus kostet...
kriege prompt eins geliefert und kann sehen, wie ich es wieder vom Grundstück runterkriege.
:lachen78:

gruss
n.

nostromo
12.06.2004, 15:05
Nachtrag!

guckst Du hier:

http://www.recht-in.de/kommentare_html/kom_g48p564.html

nordy
14.06.2004, 20:10
Hallo,

habe eben bei Fedex gesehen, dass die Luftfracht (first Priority) alleine 41,3 Euro kostet.
Das haben die auch einfach eigenmächtig gemacht.
Kenne immer noch nicht den Preis, geschweige denn habe ich eine Rechnung.

Ich ahne aber nichts Gutes.
Die Power Reeds werden wohl so insgesamt 130 Euro kosten.
Habe die Reedsverpackung noch nicht geöffnet.
Behalte mir somit eine Rückgabemöglichkeit vor.

Gruss Nordy

Berny
14.06.2004, 22:03
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

Komentar:
4. Ausnahme: Gem. II. bleiben dem Unternehmer zumindest die gesetzlichen Ansprüche erhalten, wenn der Verbraucher erkennen konnte, dass
- entweder die Leistzung nicht für den Emfänger war (Sendung wird bei Müller statt Schulze eingeworfen) und es sich um ein Versehen handelte,
- sowie alternativ, dass der Unternehmer in dem Glauben handelte, es läge eine Bestellung vor.

Genau da wirds eventuell problematisch.
Der Unternehmer kann somit Ansprüche stellen, weil er ev deine E-Mail als Bestellung auffasst. Aber: Wenn du sagst, du hättest nichts bestellt und sendest ihm alles ungeöffnet auf seine Kosten zurück, kann er auch nichts machen.

Was du auf jedenfall hast ist ein Verkaufs-Rücktrittsrecht (in A = 14 Tage). Ob sich das zeitlich auf die Zustellung der Ware oder auf die Rechnungszustellung bezieht, kann ich jetzt leider auch nicht sagen.

nordy
14.06.2004, 22:35
Berny,

so ungefähr wie du sehe ich das auch.

Es wird nur 2 Möglichkeiten geben:

Entweder die Ware behalten und die Rechnung voll bezahlen oder
innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.

Gruss Nordy

mojo99
14.06.2004, 22:57
Hallo nordy,

Du hast auf jeden Fall bei Neuware ein 14tägiges Rückgaberecht in D.

Das Rückgaberecht gilt ab Zustellung der Ware bei Dir. Bei der Rückgabe genügt das Datum des Poststempels am letzten Tag der Rückgabefrist. Es muß nicht innerhalb der Frist beim Händler angekommen sein!

Daher auf jeden Fall aufmachen, Rechnung checken und bei Nichtgefallen oder überhöhter Rechnung zurücksenden. Ab 49€ Warenwert trägt alle Rücksendekosten der Verkäufer.

Viele Grüße

Meik