Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ordnungswidrigkeit nach § 7 BinSchAufgG
Hallo Freunde,
hier der Link zu einem Beitrag aus dem Cayo-Forum.
Das Lesen lohnt sich, es ist einmalig:
:zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp
http://cayo-forum.de/viewtopic.php?t=1277&sid=5c34a3958ef6f5e0b2c66c212a5ffbf3
reini0077
13.07.2004, 11:17
eine tolle Story. :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp :zerschepp
Da sieht man wieder wie leicht der Amtsschimmel aus dem Konzept zu bringen ist mit ein wenig Advokatendeutsch.
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:blemblem: :blemblem: :blemblem: :blemblem: :blemblem:
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alex101068
13.07.2004, 12:49
:lachen78: :lachen78: :lachen78: Liest sich echt gut :lachen78: :lachen78: :lachen78:
Danke Michael! :biere:
Wenn das Wetter einen schon nicht aufheitert, dann solche Beiträge gewiss! :lachen78: :lachen78:
Gruß Helge
racer1982
13.07.2004, 16:21
:567: :blemblem: :567:
Sachen gibts....
Gruß
Sven
seepferd
26.07.2004, 11:39
Klasse Klasse ............. :zunge: :coool:
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