nordy
24.07.2004, 09:17
Hallo Leute,
der SBF-See gilt nur im Bereich der Seeschifffahrtstrassen (also 3 sm von der
Basislinie aus gerechnet).
Für diesen Geltungsbereich ist er zwingend vorgeschrieben.
Ob man ausserhalb der 3 sm eine Fahrberechtigung benötigt, ist rechtlich
umstritten.
Es ist aber sicherlich empfehlenswert, für den grösseren Geltungsbereich (12
sm-Zone) den Sportküstenschifferschein (SKS) zu machen, aber er ist
nicht vorgeschrieben.
Was ist nun, wenn man wegen eines Unfalls ausserhalb der 3 sm-Zone als
Nur-SBF-See-Besitzer Ansprüche an seine Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung
stellt ?
Könnten die Versicherungen unter Hinweis auf das Verlassen der 3 sm-Zone nicht
unter Umständen die Leistungen verweigern ?
Gruss Nordy
der SBF-See gilt nur im Bereich der Seeschifffahrtstrassen (also 3 sm von der
Basislinie aus gerechnet).
Für diesen Geltungsbereich ist er zwingend vorgeschrieben.
Ob man ausserhalb der 3 sm eine Fahrberechtigung benötigt, ist rechtlich
umstritten.
Es ist aber sicherlich empfehlenswert, für den grösseren Geltungsbereich (12
sm-Zone) den Sportküstenschifferschein (SKS) zu machen, aber er ist
nicht vorgeschrieben.
Was ist nun, wenn man wegen eines Unfalls ausserhalb der 3 sm-Zone als
Nur-SBF-See-Besitzer Ansprüche an seine Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung
stellt ?
Könnten die Versicherungen unter Hinweis auf das Verlassen der 3 sm-Zone nicht
unter Umständen die Leistungen verweigern ?
Gruss Nordy