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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsschutz ausserhalb 3 sm


nordy
24.07.2004, 09:17
Hallo Leute,


der SBF-See gilt nur im Bereich der Seeschifffahrtstrassen (also 3 sm von der

Basislinie aus gerechnet).

Für diesen Geltungsbereich ist er zwingend vorgeschrieben.

Ob man ausserhalb der 3 sm eine Fahrberechtigung benötigt, ist rechtlich

umstritten.

Es ist aber sicherlich empfehlenswert, für den grösseren Geltungsbereich (12

sm-Zone) den Sportküstenschifferschein (SKS) zu machen, aber er ist

nicht vorgeschrieben.


Was ist nun, wenn man wegen eines Unfalls ausserhalb der 3 sm-Zone als

Nur-SBF-See-Besitzer Ansprüche an seine Haftplicht- oder Vollkaskoversicherung

stellt ?

Könnten die Versicherungen unter Hinweis auf das Verlassen der 3 sm-Zone nicht

unter Umständen die Leistungen verweigern ?


Gruss Nordy

Erich der Wikinger
24.07.2004, 09:20
Hallo Nordy,

diesmal sehe ich das genau wie Du. Auch wenn die Sache leicht umstritten ist,
wird die Versicherung in so einem Fall versuchen, den Hals aus der Schlinge zu
ziehen und die Probleme dem Versicherungsnehmer aufzubürden.

Gruß Erich

Kenzy
24.07.2004, 09:45
Hallo Nordy,

ich glaube es gibt bei der Versicherung einen Zusatz der dieses Gebiet ein oder ausgrenzt.

Ich mach mich am Montag mal Schlau, die Sache interessiert mich selber.

Ich hatte allerdings mal außerhalb der 3 Meilen Zone einen Schaden, den haben die Bezahlt. Allerdings hab ich auch nicht die exakte Position angegeben!

Ich meld mich am Montag.

Schönes Wochenende

Charly :sonne:

Michel
24.07.2004, 10:02
Hallo Nordy,

das ist eine interessante Frage, die schon länger heiss diskutiert wird:

Das Recht sagt folgendes, ich darf auch hier Rolf Dreyer zitieren:

Jenseits der 3-sm-Zone gibt es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Wer jedoch einen Unfall macht, ohne eine entsprechende Qualifikation für das betreffende Fahrtgebiet zu besitzen, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit) rechnen. Das kann auch den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.

Das sagt man brauchte im Gebiet von 3 - 12 Seemeilen eigentlich ein SKS-Schein.

Aber:

Die versicherungen geben bei Vertragsabschluss meißtens (so kenne ich das bei meiner Versicherung) ein Fahrtgebiet an, in dem man sich bewegen darf und mit dem man somit auch versichert ist.

Da man ja beim Vertragsabschluss ja auch eintragen muss, was man für einen Führerschein besitzt, und das ganza dann ja unterschrieben wird dürfte es meiner Meinung nach Gültigkeit haben.

Trotzdem werde ich mir für solch eine Tour, falls ich sowas mal fahre, von der Versicherung, den Schutz extra bestätigen lassen um auf der sicheren Seite zu sein.

Aber genau für diesen Fall, werde ich diesen Winter den SKS Schein machen, um eben auf der sicheren Seite zu sein. Weil die Versicherung ist das eine, die strafrechtliche Situation das andere.

:captain: :captain: :captain:

PS:

Ich schiebe den Beitrag mal richtung Papierkram da passt er besser hin