Michel
31.08.2004, 15:30
Hallo Freunde,
hier wieder was aktuelles:
Ebay-Nutzern Änderung von Passwörtern empfohlen
München (AFP) - Nach einer Störung der Internet-Adresse von Ebay haben Experten den Nutzern des Online-Auktionshauses eine Änderung ihrer Passwörter empfohlen. Die privaten Zugangsdaten zur Auktionsplattform könnten unbemerkt als Cookie vom eigenen Rechner an einen fremden Server geschickt worden sein, berichtet die Computerzeitschrift "PC Professionell".
Die Domain von Ebay war demnach von Freitagnachmittag bis Samstagvormittag ohne Zustimmung von Ebay auf einen anderen Inhaber übertragen worden. Das Bundeskriminalamt ermittle derzeit, wie es dazu kommen konnte.
Die unfreiwillige Übertragung der Internet-Adresse könnte Schadenersatzklagen gegen Ebay nach sich ziehen, hieß es in dem "PC Professionell"-Bericht. Angebote seien weit unter dem zu erwartenden Preis über den Auktionstisch gegangen. Die Versteigerungen liefen, Kaufinteressenten hätten aber nicht bieten können. Nach Ansicht von auf Online-Auktionshandel spezialisierten Anwälten könnte Ebay demnach die vertragliche Pflicht gegenüber seinen Mitgliedern verletzt haben, eine funktionierende Handelsplattform zur Verfügung zu stellen.
Quelle:
http://de.news.yahoo.com/040831/286/46pyf.html
:captain: :captain: :captain:
hier wieder was aktuelles:
Ebay-Nutzern Änderung von Passwörtern empfohlen
München (AFP) - Nach einer Störung der Internet-Adresse von Ebay haben Experten den Nutzern des Online-Auktionshauses eine Änderung ihrer Passwörter empfohlen. Die privaten Zugangsdaten zur Auktionsplattform könnten unbemerkt als Cookie vom eigenen Rechner an einen fremden Server geschickt worden sein, berichtet die Computerzeitschrift "PC Professionell".
Die Domain von Ebay war demnach von Freitagnachmittag bis Samstagvormittag ohne Zustimmung von Ebay auf einen anderen Inhaber übertragen worden. Das Bundeskriminalamt ermittle derzeit, wie es dazu kommen konnte.
Die unfreiwillige Übertragung der Internet-Adresse könnte Schadenersatzklagen gegen Ebay nach sich ziehen, hieß es in dem "PC Professionell"-Bericht. Angebote seien weit unter dem zu erwartenden Preis über den Auktionstisch gegangen. Die Versteigerungen liefen, Kaufinteressenten hätten aber nicht bieten können. Nach Ansicht von auf Online-Auktionshandel spezialisierten Anwälten könnte Ebay demnach die vertragliche Pflicht gegenüber seinen Mitgliedern verletzt haben, eine funktionierende Handelsplattform zur Verfügung zu stellen.
Quelle:
http://de.news.yahoo.com/040831/286/46pyf.html
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