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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funkscheinpflicht ab 2008 ???


hein-blöd
04.10.2004, 21:04
Hallo zusammen!

Ich habe heute Post von meiner ehemaligen Fahrschule bekommen.

Zu meinem Erschrecken stand direkt auf der ersten Seite, dass ich zwei Funkzeugnisse erwerben muß, wenn meine beiden Führerscheine SBF-Binnen und SBF-See nicht ihre Gültigkeit verlieren sollen. Könnte mich mal bitte einer aufklären, ob da was Wahres dran ist??? Darf ich ab 2008 nicht mehr mit meinem Sportboot auf den Binnenkanälen rumschippern, wenn ich diese Extrascheine nicht mache? Danke für Eure Hilfe!

Berny
04.10.2004, 21:11
Also normalerweise ist das so, daß Führerscheine, die einmal gegolten haben, auch in Zukunft gelten. Es sei den, es gibt dezidierte Übergangsbestimmungen, dann ists oft so, daß Führerscheine umgeschrieben werden. (zB in Holland, da konnten Leute den B auf B+E umschreiben lassen, wenn sie einen Wohnwagen ziehen, Details lasse ich jetzt weg)
Eine Forderung, daß du was nachmachen mußt, ist aber eher unüblich !!! (Rechtliche Grundlage fehlt, ein bereits früher erstandenes Recht kann man nicht von heute auf morgen so einfach aberkennen!)

Im Ausland sieht das aber auf jedenfall anders aus, da kann es schon sein, daß eine Regierung sagt, sie erkennt alte Führerscheine nicht mehr an (zB in HR, da ist alles problematisch)

Ich würde bitten, daß du bei deiner Fahrschule da mal genau nachfrägst, warum das so sei, und die Begründung von denen hier ins Forum stellst, dann kann man sicher besser über Hintergründe diskutieren.

Neptun
04.10.2004, 21:30
Hi,

es gibt sowas wie Bestandsschutz, und niemand kann dir deine beiden Führerscheine aberkennen, oder dir Zusatzkurse aufzwingen, zumindest was das deutsche Recht betrifft.

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich, die Autoführerscheine: (vereinfacht dargestellt!)
Mit der Einführung der EU-Führerscheine wurden ja die Gesamtgewichtsgrenzen drastisch reduziert, außerdem auch die zulässigen Anhängelasten, die man mit dem PKW-Führerschein ziehen darf.
Früher durfte man mit dem Autoführerschein bis max. 7,5 to. zul. Gesamtzuggewicht fahren, mit dem neuen Schein nicht. Trotzdem dürfen die Leute, die noch den "dreier" nach altem Strickmuster haben, weiterhin bis 7,5 to. fahren, AUCH DANN; WENN SIE DEN FS UMTAUSCHEN UND JETZT DAS PLASTIKKÄRTCHEN HABEN!!!!
Ähnliches gilt für die Motorradführerscheine.
Ich habe beide "alten", habe den grauen Lappen mal in den rosa Lappen umgetauscht und habe jetzt die Scheckkarte. Das alles ändert nichts an meinem Recht, beispielsweise bis 7,5 to. zul Gesamtzuggewicht zu fahren, IM IN- UND AUSLAND!!!!

Dasselbe ist auch auf das SBF-Recht anzuwenden.
Es könnte höchstens sein, dass solche "problematischen" Länder wie HR da wieder Sperenzchen machen, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen, denn da hätten sie von jetzt auf nachher kaum noch Bootstouristen im Lande, denn wer von uns hat denn die Funkscheine?

Wer weiß, vielleicht ist das alles nur ein Werbegag deiner alten Fahrschule?
Wie gesagt, meine Meinung und mein Wissen über das dt. Recht.

Grüße
"Neptun"

Michel
04.10.2004, 22:16
Hallo Hein,

jetzt nimm mal den Brief, steck ihn wieder in den Umschlag und sende das Ding "UNFREI" an Deine Fahrschule.

Leg aber noch einen Zettel rein mit der Frage ob Dich Deie Fahrschule für Dumm verkaufen will und ob es da "üblich" ist, mit panikmache und falschen Aussagen Geld zu verdienen.

Jetzt aber zu Deiner Frage:

Dein See und Binnenschein kannst Du behalten, da ändert sich überhaupt nichts. Du brauchst und wirst für die beiden Scheine kein Funkzeugniss brauchen. Anders sieht es aus, wenn Du ein Funkgerät einbaust aber das ist eh klar.

Was Deine Fahrschule meinte aber sicher verwechselt hat ist,

dass vorhandene Sportküstenschifferscheine (SKS), Sportseeschifferscheine (SSS) und Sporthochseeschifferscheine (SHS) ab 2008 Ihre Gültigkeit verlieren, wenn nicht beim SKS das SRC (Short Range Certificate = UKW-Funkbetriebszeugnis) und beim SSS und SHS das LRC (Long Range Certificate = Allgemeines Funkbetriebszeugniss) nachgewiesen wird.

Da aber der SKS ein freiwilliger Schein ist und des SSS und SHS zwar für Privatleute freiwillig, für berufliche Nutzung eines Schiffes aber vorgeschrieben sind, tangiert Dich das sicher nicht.

Den UBI-Schein (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) betrifft diese Regelung gar nicht.

Also lass Dich nicht verrückt machen

Übrigens wird gerade diskutiert, diese Regelung mit dem "Ungültigwerden" von SKS, SSS, SHS, zu kippen weil es hier in D gerade wie schon von den Leuten weiter oben einen Bestandsschutz gibt und man einmal erworbene Fahrerlaubnisse nicht nachträglich für ungültig erklären kann.

Die neuen Scheine wird das aber sicher betreffen.

Hier noch ein Link zum Nachlesen:

http://www.ukw-funkbetriebszeugnis.de

Also nochmal:

LASS DICH NICHT VERRÜCKT MACHEN UND LASS DIR VOR ALLEM KEIN GELD AUS DER TASCHE ZIEHEN, FÜR EINE PRÜFUNG, DIE DU NICHT BRAUCHST.

:biere: :biere: :biere:

hein-blöd
05.10.2004, 10:43
Hallo Ihr Lieben.

Erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Ich habe es schon fast vermutet, da fehlen der Fahrschule wahrscheinlich zum Jahresabschuss noch ein paar „Kröten“ in der Kasse und es wird mal eben ein unseriöses Schreiben aufgesetzt… FRECHHEIT!

Ich hätte es auch nicht verstanden, denn dann müsste es ja auch zur Pflicht gemacht werden, dass jeder der ab 2008 mit seinem „Schlauchi“ rumschippern möchte (egal ob Binnen oder See) dazu verdonnert würde ein passendes Funkgerät mit sich zu führen.

Vielen Dank noch einmal und ein fettes Lob an die kompetenten Mitglieder dieses Forums! :chapeau:

Heini

Berny
05.10.2004, 19:36
Der Thread wurde geteilt, da es sonst unübersichtlich wird.
Die entfernten Postings sind in einem eigenen Thread unter
http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?t=3816
zu lesen.