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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Donau-Führerschein


Ferdi
18.09.2003, 16:11
also, das mit dem Donauverlauf lernen und so gibt es jetzt schon seit vielen Jahren nicht mehr. Ist wohl schon länger her, dass Du den Schein gemacht hast, oder Berny?
Wasserstrassen(=Donau)-Prüfung ist jetzt viel leichter und unterscheidet sich nur mehr wenig (Lichterführung und Flaggensignale von Schleppern und Schleppverbänden, Strudenstrecke, spezifische Regeln fürs Wasserschifahren, ......) von Flüsse&Seen.
Wo welche Untiefe ist, wo welches Signal steht, bei welchem Flusskilomter eine Brücke/Fähre/Fahrwassertonne ist - alles nix mehr. Nur noch allgemein.
Aber wie gesagt, wird in manchen Bundesländern gar nicht angeboten.

lg
Ferdi :captain:

Berny
18.09.2003, 16:24
Hmmm, da muß ich ja direkt nachfragen !!!

Berny
18.09.2003, 16:40
ok, hab mich jetzt erkundigt:
Es müssen zum Unterschied zu den Binnengewässern noch der Straßenverlauf, die Durchfahrtsvorschriften bei Schleusen und bei Brücken gekonnt werden, außerdem muß auf der Donau eine praktische Fahrt durchgeführt werden.

Klar, ich habe den Kurs in Kammer am Attersee gemacht, die fahren deshalb nicht unbedingt auf der Donau, weshalb sie das Donaupatent auch nicht unbedint durchziehen, wenns nicht unbedingt notwendig ist. Die machen ja auch die Kurse für viele Segler, die fahren nicht auf der Donau. Nachträglich gesehen, eigentlich schade:marteau:

Patent nachmachen: das ist so eine Sache, ansich reicht es aus, wenn man die zusätzlichen Vorschriften kann. Aber: Bei der Prüfung mußt ja nicht nur die neu gelernten Vorschriften kennen, du mußt natürlich auch die anderen Vorschriften kennen, die du schon einmal gelernt hast :ka5: = sprich: du kannst alles wieder neu lernen !:gemütlich

Ebenso solltest du Übungsfahrten auf der Donau machen, da durch die Fließgeschwindigkeit der Donau das Fahrverhalten ein anderes ist, als am See. = Du mußt dir da einen Fahrlehrer (oder Fahrschule) oder so suchen, der dir das beibringt (zumindest die offizielle Seite lautet so :biere: )

Ferdi
18.09.2003, 16:48
alles Schwachsinn (naja, fast alles).
Die Theorie hast Du in 3 Tagen intus, das Fahren ist genauso wie am See, beim Anlegen musst halt aufpassen, wegen der Strömung, ist aber auch nichts anderes, als wenn Du starken Wind hast.
Ich z.B: hab die Prüfung im Staubereich Greifenstein gemacht - ist wie See, 2 km/h Fliessgeschw. - merkst gar nicht.
Und die paar Regeln, die es auf unseren Wasserstrassen (Donau, March, Enns - glaub 3km bis zum Ennshafen von der Donau rein, 4. fällt mir nicht ein) gibt, sind in 2 Stunden erklärt und gelernt.
Man muss die Kraftwerke (10) nach der Reihenfolge kennen/können.
Das Ganze ist viel leichter als ein Autoführerschein, nicht zu vergleichen.

lg
Ferdi :captain:

Berny
18.09.2003, 16:52
hmmm
da wärs ja wirklich zu überlegen, das Patent nachzumachen

Mir hat das halt so ein Fahlehrer erklärt

Nemo
18.09.2003, 16:55
Original geschrieben von bootsboerse.at
Patent nachmachen: das ist so eine Sache, ansich reicht es aus, wenn man die zusätzlichen Vorschriften kann. Aber: Bei der Prüfung mußt ja nicht nur die neu gelernten Vorschriften kennen, du mußt natürlich auch die anderen Vorschriften kennen, die du schon einmal gelernt hast :ka5: = sprich: du kannst alles wieder neu lernen !:gemütlich
He He He kann natürlich ein Grund sein es nicht machen zu wollen :wink:
IMHO ist es aber sicher keine schlechte Idee wenn man sich die Vorschriften nochmal durch den Kopf gehen lässt, weil eins müsst ihr zugeben: Schwer ist das ganze Zeugs nicht.

Original geschrieben von bootsboerse.at
Ebenso solltest du Übungsfahrten auf der Donau machen, da durch die Fließgeschwindigkeit der Donau das Fahrverhalten ein anderes ist, als am See. = Du mußt dir da einen Fahrlehrer (oder Fahrschule) oder so suchen, der dir das beibringt (zumindest die offizielle Seite lautet so :biere: )
*räusper*
Ich bin vorher auch immer nur am Bodensee gefahren, aber einen Unterschied zur Donau kann ich nicht wirklich ausmachen...
Einzig eventuell das Anlegen bei Strömung, aber das ist lediglich ein anderes Feeling und nicht komplizierter.

Ansonsten lass einfach mal Dein Boot kurz ins Wasser und dreh ein paar Runden. Du wirst sehen, ob das Wasser unterm Kiel gegenüber dem Ufer nun in Bewegung oder nicht macht keinen Unterschied, weder bei Kurvenfahrten, Rettungsring/Mann-über-Bord Manöver (Der Rettungsring schwimmt schließlich mit derselben Geschwindigkeit!) oder weiß der Teufel was man da alles aufführen kann...

YMMV,

Berny
18.09.2003, 17:01
Wie gesagt, dies waren die Antworten von einem Motorbootfahrlehrer, hab das nur so wiedergegeben.
Ich vermute aber, daß auch das von Fahrschule zu Fahrschule, und von Bundesland zu Bundesland verschieden bewertet wird.

DieterM
18.09.2003, 19:18
Hallo Olaf,

Wieso brauchen denn nur die Ösis auf ihrem Fluss so ein Patent.

... weil es eigentlich "Gebirgskraxler" san! ... wenn sie dann aufs Wasser gehen ... dann gehört die Schwimmweste dazu, oder ... sie machen das Donaupatent!:coool:


Spaß beiseite, ich finde die spezielle Prüfung für gut, denn ein Strom wie die Donau ist nicht irgendein Fluß. Als ich letztes Frühjahr zum ersten mal auf den Rhein ging, und dies am Oberrhein, nahm ich gerne die ASC Gruppe unter Führung von Conny als Einweiser an, da er besonders viel Erfahrung mit großen Gruppen und großen Strömen hat. Die Erfahrungen mit dem z.T. sehr schnell fließenden Rhein und dem regen Schiffverkehr als auch das Schleusen in den großen Schiffahrtsschleusen hat sich mir sehr gut eingeprägt. Diese Erfahrungen waren sehr wertvoll.

Abgesehen davon haben wir in der BRD auf dem Rhein und auch auf der Donau Abschnitte, für die der Sportbootfahrer eine spezielle Prüfung (Patent) benötigt. Da reicht der SBF Binnen nicht aus.

Also ich plädiere auch für den Gardasee in der o.a. Abstimmung.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt

Berny
19.09.2003, 11:22
@Ferdi: anscheinend können ja die Österreicher auf der deutschen Donau fahren, oder nicht ?
@Hirnsi: kannst du das näher erleutern, du kennst dich da eh aus!
@Deutschland: gibts da Probleme bei euch, bezüglich der Donau in diesem Abschnitt ???

Ferdi
19.09.2003, 11:28
Berny,

Weiss nicht - normalerweise darfst Du im Ausland genau dort fahren, wozu Dich Dein Führerschein im Inland berechtigt - das würde bedeuten Flüsse & Seen weltweit - aber keine Wasserstrassen.
Da die Donau Wasserstrasse auch in Deutschland ist, würde das bedeuten, dass ohne Wasserstrassenpatent die Donau auch in der BRD Tabu ist.

lg
Ferdi :captain:

Berny
19.09.2003, 11:39
Hmmm, und wieso darf ich dann auf der Küste fahren, dort gibts ja auch Wasserstraßen, oder ist das dann was anderes?

Michel
19.09.2003, 11:43
Hier ein Link für die Befahrensregelung der Donau.

Seit 6 ist interssant, das andere aber sicher auch. Dort steht sinngemäß, dass man den im Heimatland gültigen Bachweis bringen muss um auf deutschen Gewässern zu fahren.

Also hieße das,

kein Donaupatent Ö, kein fahren auf der Donau in D

http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Hinweise-Wassersportler-Main-MDK-Donau/Wassersportler-Donau.pdf

:captain: :captain: :captain:

hirnsi
19.09.2003, 13:37
Meines wissens benötigt man für das Befahren der deutschen Gewässer nur ein Ö-Padent ausgenommen Bodensee.
Es gibt nämlich nur in Ö die Streckenprüfung auf der Donau.
Ich habe in Ö keine Streckenprüfung darf aber in D fahren.

Ferdi
19.09.2003, 22:48
@Hirnsi,
Streckenprüfugn gibts auf der Donau schon lange nicht mehr.
Jetzt macht man das Patent für Wasserstrassen.
Mit der Streckenprüfung von vor vielen Jahren durfte man ja dann auf der Donau auch nur die entsprechende Strecke befahren, für die man die Prüfung abgelegt hat, sonst nix.
Mit Flüsse&Seen darfst alle Flüsse und Seen weltweit befahren, mit dem Wassserstrassenpatent auch noch weltweit die Wasserstrassen (z.B. St.Laurent Seaway (wasserstr. vom meer zu den großen Seen in USA), DOnau, Rhein usw.

@Berny:
Küste darfst mit Binnenpatent sowieso keine befahren, zumindest nicht offiziell. Ich kenn den Beitrag von Rotti, wo er schreibt, dass Italien, Kroatien und ein paar andere Länder unser Binnenpatent für die Küste anerkennen. kann schon sein, das bleibt aber immer auf das jeweilige Land beschränkt. Normalerweise gilt die gleiche Regel wie oben beschrieben für die Binnengewässer. Was Du im eigenen Land befahren darfst, das darfts Du auch im Ausland - also brauchst für die Küste ein Küstenpatent ! pasta.
Alles andere sind Aussnahmen (wahrscheinl. ist den Italienern ein Österreicher mit Binnenpatent liebr als ohne irgendwas !)

lg
Ferdi :captain:

DieterM
19.09.2003, 23:42
Hallo Freunde, hallo Michael-Ffm,

bezüglich des Führens von Sportbooten, hatte ich in Erinnerung, daß auf der Donau im Bereich Straubing-Deggendorf ein besonderer Befähigungsnachweis erforderlich war, ähnlich wie am Oberrhein im Bereich Schaffhausen Stromabwärts auf einer bestimmten Strecke.

In meinem Donauhandbuch 1 aus dem DSV-Verlag kann ich aber i.M. keinen Hinweis finden. Ganz sicher ist aber auch, daß Österreicher ein Donaupatent haben müssen, wenn sie die deutsche Donau befahren möchten.

Abgesehen davon halte ich das Befahren der deutschen Donau zw. Regensburg und Passau für sehr schwierig und nicht ungefährlich durch die vielen Untiefen und insbesondere auch wegen der zum Teil nur knapp unter Wasser befindlichen Bunen, da auf dieser Strecke bis Straubing nur zwei Schleusen sind, und dann bis Kachlet bei Passau garkeine Schleuse mehr, die den Strom reguliert. Die Beachtung des ausgetonnten Fahrweges und genau Kenntnisse der einzelnen Wasserstände sind absolute Vorraussetzung für ein sicheres Befahren, da viele Buhnen und Leitwerke nicht markiert sind.

Der MDK (Main-Donau-Kanal) ist im Prinzip sehr reizvoll und landschaftlich gerade im Altmühltal besonders schön, aber die Einkehrmöglichkeiten beschränken sich arg auf wenige Clubs, nicht überall sind Bootsschleusen vorhanden, und das Vorwärtskommen wird durch drastische max. 13 kmh beschränkt. Beilngries ist hier eine einzige gute Adresse mit öffentlichen Slip, Yachthafen anbei und sehr gute Gasthof mit eigenem Anlegersteg.

Die deutsche Donau zw. Kelheim und Regensburg ist bei weitem nicht so reizvoll wie der österreichische Strom, wo man dem Wassersportler ab Passau stromabwärts bis Wien ein echtes Pardies bietet. Zwei Abschnitte bieten sich hier besonders an: einmal um die Schlögener Schlinge von Passau und Obernzell/Kasten über das Mühlviertel bis nach Steyeregg hinter Linz, und andermal die Gegend Marbach vom Strudengau bis in die Wachau.

Ich bitte daher alle Interessierten von der Befahrung insbesondere der Donau zw. Regensburg und Passau abzusehen.

Gruß
Dieter

Berny
22.09.2003, 19:59
@Ferdi: Das Küstenpatent habe ich ja, sogar einen eigenen internationalen Führerschein, aber eben nicht das Donaupatent (zumindest noch nicht :grins)

Ferdi
22.09.2003, 20:32
Lieber Berny,
meiner Meinung nach (so hab ichs gelernt), darf man genau dort fahren, wozu man im eigenen Land berechtigt ist.
Hast Du das Donaupatent (eigentlich Wasserstrassen), dann darfts Du weltweit auf diesen fahren, also auch auf der deutschen Donau.
Hast Du nur Flüsse und Seen, dann darfst Du auch weltweit nur auf Flüssen & Seen fahren, und nicht auf Wasserstrassen - darfst Du ja in Österreich dann auch nicht, also auch nicht auf der deutschen Donau.

@Ferdi: anscheinend können ja die Österreicher auf der deutschen Donau fahren, oder nicht ?

Aber Du hast schon Recht - ein prinzipielles Verbot für Österreicher gibt es auf der deutschen Donau meines Wissens nicht . :lachen78: :lachen78: :lachen78:

lg
Ferdi :captain:

PS: bin jetzt meiner eigenen Blödheit aufgesessen, weil ich eine Antwort auf die Frage des letzten Beitrages des 1.Teils dieses Threads gegeben habe :marteau: (hab übersehen, dass es ja noch im 2.Teil weitergeht :marteau: ) . Mir ist das eh komisch vorgekommen, weil ich mir eingebildet habe, eine ähnliche Antwort schon gegeben zu haben (siehe weiter oben). Da die Antwort aber prinzipiell nicht falsch ist, lass ich sie stehen. Und der letzte Satz mit den Österreichern auf der deutschen Donau ist mir zu gut zum Löschen :lachen78:

Michael (MUC)
23.09.2003, 18:15
hallo,

was ist der aktuelle stand. man sollte sich vor allem infomaterial besorgen.

gibts online infomaterial zum befahren der donau in oesterreich.

brauchen noch leute die infos fuer den gadasee o. ist fuer die donau infomaterial zu besorgen.

eine entscheidung macht natuerlich auch erst sinn, wenn alle wissen, ob sie dort fahren koennen.


gruesse michael (muc)

Michael (MUC)
29.09.2003, 13:37
hallo,

alle vermutungen u. glaubhaften meinungen helfen da nichts, man muss an behoerdlicher stelle eben mal nachfragen, dann hat man die richtige information.

da jeder ja die telefonnumern u. anschriften der betreffenden stellen usw. kennt (wie von einigen teilnehmern, in einem anderen thread wo ich das hingeschrieben hatte behauptet), duerfte das nachfragen ja ueberhaupt kein problem sein.

also: "es gibt nicht gutes, ausser man tut es!!!!!!"


in diesem sinne michael (muc)

Hansi
29.09.2003, 22:48
Hallo Leute

wie schaut das denn bei mir aus ich habe das Deutsche-Küstenpatent gemacht und das als Ösi da staunt Ihr was :lachen78: :lachen78: Also darf ich am Gardasee,Donau Seen in HR und auch in der USA fahren und wo machen wir jetzt das Treffen Freunde:zunge: :zunge:


mfg Hansi:captain:

OLKA
30.09.2003, 09:27
Hallo Hansi,

da stimmt aber was nicht :marteau:

Mit dem "Deutschen Küstenpatent" (Sportbootführerschein See) darfst du auf der Donau, Gardasee etc.... nicht fahren. Der Schein gilt nur für Küstengewässer. Aussnahme ist das Ijsselmeer in Holland. Obwohl es ein Binnengewässer ist, ist dort auch der Küstenschein vorgeschrieben.

Gruss Olaf

Michel
30.09.2003, 09:35
Und Hansi nochwas,

in den USA brauchst Du gar keinen Führerschein.

:ka5: :ka5: :ka5:

Holländer
30.09.2003, 09:45
Hallo Jungs,

im England auch nicht..

Fahren wir doch dahin.. Loch Ness oder so.. :D

Fragen wir ob Polymarine uns da ein par Caribe's zu verfügung stellt und fliegen wir gemütlich dorthin.. und legen wir uns mit Nessie an :kämpfer:

Gruß,
Frank :)

Ferdi
30.09.2003, 09:47
hallo Michel,
ganz so stimmt das nicht, Du brauchst in den USA einen Autoführerschein :blemblem: , damit Du mit einem Boot fahren darfst.

lg
Ferdi :captain:

Hansi
02.10.2003, 21:34
aber hallo moment mal das Donaupatent habe ich ja auch noch na also wo fahren wir jezt:moon: :moon: :moon: :lachen78: :coool: :lachen78: :zunge: :zunge: :zunge:


mfg Hansi:banana:

PS: Sprit habe ich auch noch drinnen:marteau: :marteau:

Gummizwerg
08.10.2003, 14:32
hallo alle miteinander!

wollt nur mal kurz was anmerken bezüglich gültigkeitsbereich:

hab vor einem jahr das schiffsführerpatent 10m für wasserstraßen und binnengewässer gemacht.

tja hatte dann bei der letzten messe in tulln ein nettes gespräch mit einer dame der MA 58, und die hat mir erklärt, dass unter der vorraussetzung das dieses patent internationalisiert ist, es ganz offiziell an der Küste gillt, und zwar für den nichtmehr existierenden FB 1 (Fahrtenbereich 1 = 3 sm)

b-schein gibts eben nurmehr für FB 2-4 (hoffe ich täusch mich jetzt nicht)

lg gzwerg

Gummizwerg
08.10.2003, 15:15
achja hab noch kurz nachgeschaut,

sonst gibts noch den
FB2 - 20 sm
FB3 - 200 sm
FB4 - weltweite fahrt


@ferdi:

bitte nicht bös sein, so wie die Fr. Weber? mir das damlas gesagt hab ich schon angenommen das passt dann auch----leider anscheinend nicht :cognemur:


lg gzwerg

dodl
08.10.2003, 16:24
Hallo,

Zum Thema Fuehrerschein haben wir im boote-forum gerade so schoen gestritten :)

Unterm Strich kam raus, wenn du einen Fuehrerschein See im eigenen Land gemacht hast, dann wird der in der Praxis ueberall anerkannt. Hast du einen Schein im Gastland gemacht, dann gilt der NUR dort. Allerdings, laut oesterreichischem Verkehrsministerium, brauchen die Oesterreicher eigentlich garkeinen Schein fuers Meer, weil in Oesterreich keiner vorgeschrieben ist. Wie auch :)
Man soll sich aber dennoch nicht drauf verlassen, dass das immer gut geht, denn im Zweifelsfall muss man das dann schnell dem Mann von der Wasserpolizei erklaeren....

Jedenfalls gelten kroatische Patente garantiert nicht in D. Und Oesterreicher die in D den Schein gemacht haben, duerfen damit wieder NUR in D fahren. Dass das in der gaengigen Praxis niemanden kratzt ist was anderes.

Oder ums kurz zu machen, wer nicht den Seeschein beim MSVÖ gemacht hat, bewegt sich so irgendwie halblegal, sobald er das fuehrerscheinausstellende Land verlaesst. Damit faellt die Nord und Ostsee wohl fuer 95% der oesterreichischen Forumsmitglieder wohl flach. Obwohl wir rein rechtlich ohne jeden Befaehigungsnachweis rumduesen dürften.

CU
martin

Michel
08.10.2003, 19:02
Hallo Dodl / Martin,

meines Wissens nach ist es nicht ganz richtig was Du schreibst:

Wenn ich das vorhin richtig gelesen habe gibt es bei Euch in Österreich wohl ein amtliches Küstenpatent. FB2 oder so?

Fakt ist, dass in Deutschland, von Bootsfahrern aus dem Ausland, genau der Befähigungsnachweis verlangt wird, der im Heimatland vorgeschrieben ist. Und zwar Egal ob das Land eine Küste hat oder nicht.

Dass heisst, dass wenn bei Euch ein amtlicher Küstenführerschein verlangt wird, darf auch nur mit diesem in deutschen Küstengewässern gefahren werden.

Wenn keiner vorgeschrieben ist, wie z.B. in den USA, dort braucht man nur einen Autoführerschein, dürfen amerikanische Staatsbürger auf deutschen Küstengewässern mit einem Autoführerschein ein 5000 PS Boot fahren.

Irre oder :marteau: :marteau:

Nur zum Beispiel, für die Donau gilt das gleiche, da bei Euch in Österreich ein Donaupatent verlangt wird, braucht Ihr auch das Donaupatent um auf der deutschen Donau fahren zu dürfen.

Wenn man mal genau drüber nachdenkt ist das schon ein riesen Schwachsinn, weil wir kein extra Donaupatent brauchen, dürfen wir aber mit einem "normalen" Binnenschein bei Euch auf der Donau fahren.

:captain: :captain: :captain:

Ferdi
08.10.2003, 21:13
Hallo Michel,

ganz so wie Du schreibst, ist es bei uns nicht.
Das Donaupatent heisst nämlich nur im Volksmund Donaupatent.
In Wahrheit ist es das Wasserstrassenpatent.
In Österreich gibt es also 2 Patente für Binnengewässer:

1) Flüsse&Seen
2) Wasserstrassen

Um in Österreich auf der Donau=Wasserstrasse fahren zu dürfen, brauchst Du also die Deutsche Befähigung und den entsprechenden deutschen Schein für Wasserstrassen, was auch immer das bei Euch ist (vermute irgendwas mit Rhein oder so).

lg
Ferdi :captain:

Michel
08.10.2003, 21:36
Hallo Ferdi,

das stimmt so nicht. In Deutschland gibt es nur einen Binnenführerschein. Mit diesem darf auf allen Gewässern, inklusive der Wasserstrassen, hierzu zählen auch Rhein, Donau, Elbe, um nur die größten zu nennen gefahren werden.

Also darf man mit einem deutschen Binnenschein auch auf der Donau fahren.

Es gibt nur eine respektive zwei Ausnahmen. Das ist einmal der Bodensee, zum anderen der "Hochrhein", die Prüfung für dieses kurze Stück, kann meines Wissens nach mit dem Bodenseepatent miterworben werden.

Die Regeln für die Donau findest Du hier:

http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Hinweise-Wassersportler-Main-MDK-Donau/Wassersportler-Donau.pdf

Auf der Seite 7 findest Du den Absatz

:captain: :captain: :captain:

dodl
08.10.2003, 21:37
Hallo michel,

Das hab ich vom oesterreichischen Verkehrsministerium was fahren auf See angeht

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.

Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Jachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten.

Theoretisch koennten wir also ohne irgendwas rumfahren. Aehnlich den Amis :)
Allerdings koennte Deutschland das auch jederzeit verbieten (Vorschriften der Uferstaaten...)
Der MSVÖ Schein ist NICHT wirklich amtlich. Das ist eine Verein/Verband, aehnlich den Scheinen die man ja auch in D im Bootsclub und so machen kann. Was wirklich "amtliches" gibts bei uns nicht, und ist auch nicht vorgeschrieben. Was Italien angeht, koennten wir dort ohne jeglichen befaehigungsnachweis fahren, wenn wir die entsprechende Bestaetigung des Ministeriums haben (von Italien weiss ich es sicher). Scheinbar geht das auch bei euch, da ja die Englaender und Amis das auch koennen, eure Vorschriften das also zulassen. Cool. :chapeau:

cu
martin

Michel
08.10.2003, 22:01
Hallo Martin,

das ist es doch genau, die Österreicher haben mit Deutschland ein abkommen. Und sie sagen, dass die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten sind. Da wir hier einen Küstenschein brauchen, und die Österreicher darauf verweisen, und einen Schein anbieten, "DAS IST WICHTIG" brauchst Du diesen auch um hier zu fahren.

Die Führerscheine bei uns sind übrigens auch "nur" von Verbänden ausgestellt.

@fedi:

Ich hab hier nochmal die genauen Geltungsbereiche des Binnenführerscheines gesucht:

Sportbootführerschein Binnen:

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung Binnen Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.)
UND
den Schiffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) mit einer Länge von weniger als 15m, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) ausgestattet sind.


Besonderheiten:

Sportschifferpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer Länge von 15m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
DAS MEINTEST DU SICHER,

ALSO KEIN RIB AUF DEM RHEIN DAS LÄNGER ALS 15 METER IST,
14,99 Meter lang und 20000 PS das GEHT NATÜRLICH :lachen78:

Bodenseeschifferpatent:

Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.)

DAS MEINTE ICH

Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit
Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.


:captain: :captain: :captain:

Ferdi
08.10.2003, 22:16
o.k Michel, ich gebe mich geschlagen :allah:, wenn Euer Binnenschein zum Befahren von Wasserstrassen bevollmächtigt, dann gilt er auch auf der Donau, ganz klar.

lg
Ferdi :captain:

dodl
08.10.2003, 22:26
Hallo,

Michel du schröcklicher :) Ich kenne das Abkommen mit D nicht, das muss ich dann so hinnehmen...
Wenns entsprechende Abkommen gibt ist das zumindest klar geregelt. Ansonsten scheint mir das ja alles ein wenig in der Luft zu haengen.

Das mit Italien hab ich auch aus irgendeinem Bundesblatt mit Infos zu Italien. Wo unter anderem auch steht, dass kroatische Scheine bei nichtkroaten NICHT anerkannt werden. Was mich hart trifft, denn gerade da war ich mir sooo sicher..... :moon:

Macht nix, ich bin ja eh ein alter HR Fan, und mit nem kaputten Zodiac oder auch der neuen Nussschale werd ich von der Ueberfahrt nach IT eh nur träumen koennen. Den MSVÖ Schein mit hunderten nachzuweisenden Praxisseemeilen tu ich mir sicher nicht an. Da meld ich meinen Zweitwohnsitz bei Onkelchen an und versuche 186 tage im Jahr da unten zu verbringen. Dann kann ich mit dem HR patent ueberall fahren :chapeau: :lachen78: :chapeau:

cu
martin

Gummizwerg
08.10.2003, 22:38
hab das grad auf einer italienischen seite gefunden!


DER BOOTSSCHEIN IST NOTWENDIG:

- wenn man ausserhalb der Sechsmeilengrenze mit Booten bis 24 Meter Länge fährt (über 24 Meter Länge benötigt man den "Schein für Freizeitschiffe").

- wenn man innerhalb der Sechsmeilengrenze oder auf Binnengewässer mit einem Motor fährt, der die nachstehende Leistung übersteigt:
- 750 cc (bei Zweitakt-Aussenbordmotor)
- 1000 cc (bei Viertakt-Aussenbordmotor)
- 1.300 cc (bei Viertakt-Innenbordmotor)
- 2.000 cc (bei Dieselmotor)
- jedenfalls 30 kw oder 40,8 HP



DER BOOTSSCHEIN IST NICHT NOTWENDIG:


- wenn das Wasserfahrzeug innerhalb der Sechsmeilengrenze fährt
- wenn das Wasserfahrzeug 24 Meter Länge nicht überschreitet
- wenn die Motorleistung geringer ist, als im vorgenannten Punkt angegeben ist
In diesem Fall muss man:
- mindestens 18 Jahre alt sein um ein Segel- oder Motorboot zu kommandieren oder zu steuern
- mindestens 16 Jahre alt sein für Wasserfahrzeuge oder Wassermotorräder
- mindestens 14 Jahre alt sein um mit Wasserfahrzeugen mit Segel mit einer Oberfläche über 4 m, sowie Ruderbooten innerhalb einer Meile von der Küste zu fahren

marinasadria (http://www.marinasnordadria.com)


lg gzwerg

dodl
08.10.2003, 22:49
Hallo,

Das sind jetzt aber 2 Paar Schuhe. Das eine sind die nationalen Fuehrerscheinbestimmungen, also wann wie wo darf gefahren werden. Also was ist fuehrerscheinfrei, was nicht.

Die Info vom MSVÖ betrifft nur den führerscheinpflichtigen Teil des ganzen. Welcher Führerschein ist notwendig. Da schreiben sie:

In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).

Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:

ein italienisches Patent oder

ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder

eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.

Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt.



Mehr weiss ich dazu auch nicht, allerdings ist der MSVÖ diesbezueglich schon eine sehr zuverlaessige Quelle. Schon alleine weil diese Bestimmungen ja gegen seine Interessen sind :erbost: :sonne:

CU
martin

rookie
08.10.2003, 23:11
Martin / Michel

also ich habe gerade mal meine beiden deutschen Führerscheine rausgekrammt.

- Sportbootführerschein See
- Sportbootführerschein Binnen

In den Führerscheinen ist ein sehr deutlicher Stempel auf dem steht " Prüfungsausschuß für den amtlichen Sportbootführerschein"

also ist er doch amtlich , oder ??

In dem Binnenschein steht noch: Internationales Zertifikat für führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe " Binnenschiffahrt" Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.

Ich versteh nur Bahnhof , aber ich glaube bis auf den Bodensee darf ich überall fahren.

CU

Volker

Michel
09.10.2003, 07:30
Hallo Volker,

ja Du darfst mit den "beiden" Führerscheinen in D, bis auf Bodensee und Hochrhein überall fahren.

Klar ist der Führerschein "amtlich", wir aber ausschließlich über Verbände ausgegeben. Diese nehmen auch die Prüfungen ab. Das sind in Deutschland der DMYV und der DSV.

Die führen auch das Führerscheinregister. Das heißt, dass die Führerscheine in Deutschland zwar gesetzlich vorgeschrieben sind, die Umsetzung der Prüfungen etc. aber von einem "nicht staatlichen" Verband geregelt ist.

Das meinte ich mit "nicht so ganz amtlich".

@ferdi:

Da sich dies zu einem richtig interessanten Thema entwickelt hat, welches mit dem Ursprungsthema eigentlich nichts mehr zu tun hat, nun die Frage, ob es möglich ist die Beiträge den Führerschein betreffend zu verschieben und einen Threat im "Papierkram" aufzumachen.

Geht das?

:captain: :captain: :captain:

Hansi
01.11.2003, 19:59
Hallo Ferdi

das ist richtig was Du schreibst denn ich habe den Schein Donau+Seen-International gemacht beim Schiffsführer Ebner genau wie Kosta


lg Hansi:banana:

Ferdi
01.11.2003, 22:59
Lieber Hansi,

ich weiss zwar nicht, auf welchen meiner Beiträge Du Dich beziehst, aber Du hast Recht in dem, was Du schreibst, nämlich dass das richtig ist, was ich schreibe. :coool: Das was ich schreibe ist nämlich immer richtig :lachen78: .

lg
Ferdi :captain:

Gerhard
02.11.2003, 12:31
Hallo!
Womit darf ich an der Donau und an der Küste fahren ist ein ganz wichtiger Beitrag in disen Forum.Ich habe mein Schiffsführerpatent-10m an der Donau gemacht und ich bin froh darüber das Handwerk dort erlernnt zu haben (Schleußen,Anlegen,Nachtfahrt usw.)Das gleiche gilt auch für die Küste(Nachteinsteuerung,Grundkenntnisse ger Nav.usw.)
An der Küste Italien nähe Lignano hatte ich voriges Jahr ein Erlebnis wo ich froh war ein Patent für MJ FB 2 zu haben.Nach der Übernachtung im Naturschutzgebiet interessierte sich der Zoll für uns.Nach vorzeigen meines FB 2 und Versicherungbestättigung in it. war die Welt wieder in Ordnung ,nicht so für meinen Partner der zwar das
SFP-10 m und das kroatische 3 sm Patent hat.Er durfte das Boot 4m ,20 PS nicht selber in den Hafen fahren.Ob es Willkür der it.Behörden war oder nicht (Diskusionen kann mann sich sparen,leider hat der stärkere Recht,Recht einzuklagen verläuft im Sand).Er hatte Glück,den die Strafen der IT,wenn sie strafen sind gewaltig.
Ich möchte mich wenn ich mit dem Boot unterwegs bin entspannen und nicht nachdenken zu müssen ob ich darf oder nicht,versicherungstechnisch seid Ihr gut beraten die notwendigen Papiere zu besitzen.

Gruß Gerhard
#PS:Bin 5 Jahre am Meer nicht kontrolliert worden,an der Donau nur 1 Mal.

Hansi
02.11.2003, 23:42
Hallo Ferdi

ob immer alles richtig ist was Du schreibst weis ich nicht den alles weis ich auch nicht aber das über den Bootsführeschein war richtig:chapeau: :chapeau: aber mach trozdem so weiter das haut schon hin denke ich mal:coool: :coool: oh das glaube ich war mein 200hunderster Beitrag Leute macht aber nichts:moon: :moon:


lg.Hansi:zunge: :zunge:

Grisu1965
03.11.2003, 11:30
Hallo Leute,
ich habe ja vor vierzehn Tagen den Deutschen See Schein erworben und im Prüfungsausschuß waren durchaus Prüfer von underen Staatlichen Institutionen und keinen Clubvorsitzenden oder deren Vertreter. Unter anderem war ein Mitarbeiter der Wasser und Schiffahrtsdirecktion Nord / Nordwest dabei der die Pracktische Prüfung abgenommen hat und Mitarbeiter des WSA . Also kann das mit der Aussage von wegen Clubschein wohl nicht stimmen :ka5:
Der Bootsschein egal ob See oder Binnen ist ein amtlicher Führerschein genau wie der Autoführerschein und wird auch von den Amtlichen Stellen bzw deren Vertreter abgenommen und nicht von Privaten Organisationen wie dem DMYV und der DSV.

Gruß
Jürgen
der seinen SBF-See gerade erst bestanden hat :coool:

Nachtrag: Die Schulen müssen natürlich den o.g. Vereinen angehören damit sie die Ausbildung durchfüren dürfen .Die Prüfung wird aber von den Behörden abgenommen.

Rotti
03.11.2003, 20:04
Servus Gerhard!

Laut Info des MSVÖ als oberster nationaler Sportverband hat dieser unter Adriainfo - Italien (http://www.msvoe.at/adria.htm#Italien) folgendes geschrieben:

Italien

Patente

In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).

Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:

ein italienisches Patent oder

ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder

eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.

Kroatische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn der Inhaber die kroatische Staatsbürgerschaft besitzt.

H.L.

Was heisst das: Das ein Österreicher auch mit seinem 10m Seen u. Flüssepatent in allen Gewässern wo das Bootfahren nicht untersagt ist fahren darf.

Gruß Rotti

P.S.: Vorabinfo - InKürze wird ein neuer Führerscheinthread im Forum erscheinen welcher hauptsächlich die Küstenpatente in Kroatien betrifft. Gespräche sind mit div. Behörden und Versicherungsanstalten bereits im Gang.

Michel
03.11.2003, 20:23
Da bin ich gespannt Rotti.

:captain: :captain: :captain: