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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amtliches Kennzeichen Frage dazu


DSB-Zodiac
21.11.2004, 20:02
Hallo!

Solper gerade hier beim Ausfüllen des Antrag auf Zuteilung eines
amtlichen Kennzeichen über folgende Fragen, vielleicht könnt
Ihr mir da helfen.

1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen?
Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich
sagen 0,2 mtr(mit Kiel).

2. Eigentumsnachweiß für das Boot kann ich nicht erbringen, schon Jahrzehnte
in meinen Besitz, reicht da eine schriftliche Eigentumsbestätigung?
Motor habe ich von Ebay, soll ich der Behörde den Vorgang der Auktion ausdrucken, oder reicht Angabe des Verkäufers?

3. Oder soll ich vorab die nette Dame vom Amt mal anrufen und alles nachfragen? :weissnich

Viele Grüße!

Frank :regensee:

frankm
21.11.2004, 20:09
Hallo!

Solper gerade hier beim Ausfüllen des Antrag auf Zuteilung eines
amtlichen Kennzeichen über folgende Fragen, vielleicht könnt
Ihr mir da helfen.

1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen?
Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich
sagen 0,2 mtr(mit Kiel).

zu1: Ist bei Kleinfahrzeugen uninteressant. Brauchst du nix eintragen. Ich habe es nicht gebraucht.

2. Eigentumsnachweiß für das Boot kann ich nicht erbringen, schon Jahrzehnte
in meinen Besitz, reicht da eine schriftliche Eigentumsbestätigung?
Motor habe ich von Ebay, soll ich der Behörde den Vorgang der Auktion ausdrucken, oder reicht Angabe des Verkäufers?

zu2: Mal das Fräulein vom Amt fragen. Ansonsten reichen Kaufverträge..........von wem auch immer :blemblem: du es gekauft hast :lachen78:

3. Oder soll ich vorab die nette Dame vom Amt mal anrufen und alles nachfragen? :weissnich

Gruss Frank

Matt_CDN
21.11.2004, 20:39
Hallo!

Solper gerade hier beim Ausfüllen des Antrag auf Zuteilung eines
amtlichen Kennzeichen über folgende Fragen, vielleicht könnt
Ihr mir da helfen.

1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen?
Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich
sagen 0,2 mtr(mit Kiel).

2. Eigentumsnachweiß für das Boot kann ich nicht erbringen, schon Jahrzehnte
in meinen Besitz, reicht da eine schriftliche Eigentumsbestätigung?
Motor habe ich von Ebay, soll ich der Behörde den Vorgang der Auktion ausdrucken, oder reicht Angabe des Verkäufers?

3. Oder soll ich vorab die nette Dame vom Amt mal anrufen und alles nachfragen? :weissnich

Viele Grüße!

Frank :regensee:



Das boot verdraengt genausoviel wasser wie es schwer ist. Man kann annehmen 1l wasser = 1kg .... wenn das boot als 1250 kg wiegt verdraengt es 1.25 m3.


Matt

Neptun
21.11.2004, 22:18
Hi Frank,

am besten ist es, du telefonierst mal wegen des Eigentumsnachweises mit der Dame vom Amt.
In so einem Fall kommt freundlich anfragen immer gut an und oft hast du allein durch die Anfrage die Probleme gelöst. ;)

Du musst ja für die WSA-Zulassung nur glaubhaft machen, dass du der Eigentümer bist.

Wasserverdrängung ist bei Kleinfahrzeugen unbedeutend, braucht man nicht auszufüllen.

Grüße
"Neptun"

DSB-Zodiac
24.11.2004, 00:24
@all

Danke für Eure Ratschläge, werde mal ne Nacht drüber schlafen. Sache
geht aber diese Woche noch an. Gebe Euch mal Bescheid wie es gelaufen ist :wink:

Gruß Frank :regensee:

goeberl
24.11.2004, 00:32
hi frank!
mir ist nochwas zum tiefgang eingefallen.
weiß zwar nicht ob es da eine offizielle art gibt den tiefgang zu messen, aber bei schlauchbooten würd cih mal sagen ist der motorschaft der tiefste punkt. und da wird es mit 20cm knapp.
lg martin

moses
24.11.2004, 10:22
hallo frank

mein tipp wäre, wenn du mitglied beim adac bist, die registrierung des bootes über den adac vorzunehmen, beim adac kannst du dir online unter www.adac.de den antrag zur erteilung der IBS ( internationaler bootsschein) ausdrucken kostet dich dann 20,00 € plus 1 euro versandkosten.
wenn du kein mitglied beim adac bist kostet dich der IBS 25 € plus 1 € versandkosten
desweiteren bietet der adac für mitglieder eine sehr günstige versicherung bei einem vertragspartner an.
ich zahle für mein zodiac futura mark3 mit 50 ps im jahr nur 49,40 €
für den auslandseinsatz mußt du den IBS alle 2 jahre verlängern kostet 18 €
alle infos dazu gibts unter www.adac.de
übrigens bei erteilung des IBS für dein boot brauchst du dieses nicht gesondert beim wsa anzumelden. die eigentumsnachweise für das boot und den motor mußt du allerdings erbringen.dürfte aber kein problem sein für das boot einen "kaufvertrag" zu erstellen :biggrin: für den motor reicht denke ich eine kopie des e-bay vertrages.


gruß mo

OLKA
24.11.2004, 10:54
Hallo Mo,

welche Vorteile hat denn der IBS vom ADAC gegenüber der Zulassung beim WSA, mal abgesehen davon, dass die Zulassung beim WSA unbefristet ist und ich beim ADAC alle 2 Jahre bezahlen darf?

DschungisKahn
24.11.2004, 14:52
Hallo!

1. Wasserverdrängung (mhoch3). Wie kann man das berechnen?
Schlauchboot ist ca. 2,70 mtr lang, ca. 1mtr. breit und Tiefgang würde ich
sagen 0,2 mtr(mit Kiel).


bei euch in Niedersachen ist ab 15 m3 Wasserverdrängung ein *Patent* notwendig.

ab 10 m3 muss das Boot in ein Binnenschiffsregister eingetragen werden.

also schreib rein Verdrängung kleiner 1 m3.

Neptun
24.11.2004, 15:34
Hallo Mo,

welche Vorteile hat denn der IBS vom ADAC gegenüber der Zulassung beim WSA, mal abgesehen davon, dass die Zulassung beim WSA unbefristet ist und ich beim ADAC alle 2 Jahre bezahlen darf?

... und dass die WSA-Zulassung im Ausland genau so unbefristet gilt und anerkannt wird!!!!

Obwohl ich, seit ich Auto fahre, und das sind schon einige Jährchen, bald 30, ADAC-Mitglied bin und den Club auch insgesamt schätze, könnte ich bei diesen "Internationalen Bootsscheinen" des ADAC regelmäßig in die Luft gehen!!!

Nochmal deutsch und deutlich:
- der ADAC-Schein ist als Zulassung nicht mehr und nicht weniger wert wie die WSA-Zulassung
- beide gelten im Ausland gleich
- beide sind beim Bootsverkauf übertragbar auf den neuen Eigner

Nur kostet der ADAC-Schein, wenn man ihn im Ausland braucht, alle zwei Jahre Geld für die Verlängerung, die WSA-Zulassung ist unbegrenzt gültig.

Es gibt EIN Argument für den ADAC-Schein, nämlich, dass man in Kroatien in Marinas vielleicht Rabatt bekommt, dieses Jahr waren es angeblich 5%, und zwar nur in ACI-Marinas. Obs das nächstes Jahr noch gibt, weiß kein Mensch, vermutlich nicht mal die Kroaten.

Grüße
"Neptun"

HCC
25.11.2004, 12:53
... und dass die WSA-Zulassung im Ausland genau so unbefristet gilt und anerkannt wird!!!!

Nochmal deutsch und deutlich:
- der ADAC-Schein ist als Zulassung nicht mehr und nicht weniger wert wie die WSA-Zulassung
- beide gelten im Ausland gleich
- beide sind beim Bootsverkauf übertragbar auf den neuen Eigner

Nur kostet der ADAC-Schein, wenn man ihn im Ausland braucht, alle zwei Jahre Geld für die Verlängerung, die WSA-Zulassung ist unbegrenzt gültig.


Ich will ja nicht widersprechen -

- aber die Zulassung bei dem WSA ist kein internationaler Bootschein, sondern die Zulassung für die Kennzeichnung der Sportboote für die deutschen Binnengewässer. Im Ausland gilt dieses Dokument nicht als Eigentumsnachweis. Diese Zulassung wird in einem deutschen Zentralregister hinterlegt und wird beim Befahren von ausländischen Binnengewässern anerkannt.

- aber die amtliche Registrierung und die damit verbundene Nummer sind beim WSA nicht übertragbar. Wie es bei den anderen Zulassungsstellen, wie ADAC und DMYV ist, kann ich nicht sagen.

Christian

OLKA
25.11.2004, 14:48
Ich will ja nicht widersprechen -

- aber die Zulassung bei dem WSA ist kein internationaler Bootschein, sondern die Zulassung für die Kennzeichnung der Sportboote für die deutschen Binnengewässer. Im Ausland gilt dieses Dokument nicht als Eigentumsnachweis. Diese Zulassung wird in einem deutschen Zentralregister hinterlegt und wird beim Befahren von ausländischen Binnengewässern anerkannt.



Hallo Chirstian,

die Zulassung des WSA wird doch (fast) überall anerkannt, auch auf ausländischen Küstengewässern. Einzige mir bekannte Ausnahme: Küstengewässer von Frankreich. Da brauchst du zusätzlich ein Flaggenzertifikat.


- aber die amtliche Registrierung und die damit verbundene Nummer sind beim WSA nicht übertragbar.

Christian

Wieso nicht??

wenn du ein Boot gebraucht kaufst, dass schon eine Nummer hat, kannst du die doch behalten, sogar, wenn dein Wohnort zu einem anderen Bereich des WSA gehört

Neptun
25.11.2004, 15:47
Ich will ja nicht widersprechen -

- aber die Zulassung bei dem WSA ist kein internationaler Bootschein, sondern die Zulassung für die Kennzeichnung der Sportboote für die deutschen Binnengewässer. Im Ausland gilt dieses Dokument nicht als Eigentumsnachweis. Diese Zulassung wird in einem deutschen Zentralregister hinterlegt und wird beim Befahren von ausländischen Binnengewässern anerkannt.

- aber die amtliche Registrierung und die damit verbundene Nummer sind beim WSA nicht übertragbar. Wie es bei den anderen Zulassungsstellen, wie ADAC und DMYV ist, kann ich nicht sagen.

Christian

Hi Christian,
da liegst du zweimal falsch:

1. heißt die WSA-Zulassung zwar nicht "international...." aber sie ist international gültig und anerkannt, mit Ausnahme Frankreich/Küstengewässer, aber da braucht man das Flaggenzertifikat und da gilt auch der "internationale..." vom ADAC nichts

2. IST die WSA-Zulassung ÜBERTRAGBAR!!!
Ich wohne im Bezirk des WSA Heidelberg, habe ein Boot aus dem Bezirk Schweinfurt gekauft, habe das Boot beim WSA Schweinfurt auf mich umgemeldet, fahre dieses Boot mit der WSA-Zulassung aus Schweinfurt, Kennzeichen "SW-....", auf mich umgemeldet, auf dem Main, auf dem Rhein bei Karlsruhe, in Kroatien, wo ich dieses Jahr auch kontrolliert wurde und keine Probleme damit hatte.
Ich weiß von einem anderen, ähnlich gelagertem Fall in KA, schon von der WSP KA kontrolliert wurde und keinerlei Probleme hatten.

Bitte hört mit diesen Latrinenparolen auf,
ich habe doch die Erfahrungen schon selber gemacht und kenne Leute, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Grüße
"Neptun"

HCC
25.11.2004, 20:49
Hallo Neptun,

ich stimme dir zu - die meisten Länder erkennen die WSA Zulassung an. Aber das bedeutet nicht, dass die Zulassung formaljuristisch Gültigkeit hat. Ich wurde vor zwei Wochen zum ersten Mal kurz hinter der dänischen Grenze kontrolliert. Ich muss dazu sagen, dass es mir zum ersten Mal passiert ist. Man interssierte sich weniger für mein Auto oder den Inhalt, sondern vielmehr für das neue Boot auf dem Trailer. Man(n) bat mich höflich um die Papiere und ich zeigte im guten Glauben den Beamten meine WSA Zulassung. Die haben sich die Beamten angesehen und mir wieder sehr höflich mitgeteilt, dass man das "Eignerbuch" einsehen wolle. Die WSA Zulassung sei zwar ein deutsches Dokument, es würde jedoch in Dänemark nicht als Eigentumnachweis anerkannt. Soviel zur internationalen Gültigkeit als Eigentumsnachweis. Zum Glück hatte ich die nötigen Dokumente bei mir. Auf meine Frage, was passiert wäre, wenn ich diese Dokumente nicht dabei gehabt hätte, bekam ich die Antwort, dass man das Boot zur Prüfung eingezogen hätte. Toll - soviel internationale Gültigkeit. Ist doch gut - oder ?

Und nun zu deiner Übertragbarkeit. Vor 60 Tagen habe ich mein neues Boot angemeldet. Ich musste während der Anmeldeprozedur dafür unterzeichnen, dass ich das Boot beim Verkauf abmelde und mich auf einem eigens dafür gefertigten Formblatt verpflichten, die Nummer an das WSA zurück zu geben. Die Nummer sei nicht übertragbar. Hmmm. Auch gut - oder ? Vielleicht gehen die Uhren in Hamburg anders als in Heilbronn. Mag sein. Aber warum du mich beleidigst und meine Erfahrungen als Latrinenparolen bezeichnest - Hmmm ??

Ich bin immer davon ausgegangen, dass ein Forum von den Erlebnissen und Erfahrungen lebt. Das andere Leser vielleicht davon profitieren können. Aber der Nächste, der hinter der Grenze angehalten wird und auf zwei unerbittliche Beamte trifft, kann immerhin sagen - der Neptun, der aus dem Forum, der hat gesagt, dass das mit der WSA Zulassung so richtig ist. Hmmm. Toll - oder ? :5blindfol

Ich war bisher auch deiner Meinung - bis - ja bis mir das an der dänsichen Grenze passiert ist. Und bei meinem alten Boot habe ich auch die Nummern übernommen - und bin seit 60 Tagen schlauer. Man lernt eben nie aus :wink: :wink: :wink:

Christian

DSB-Zodiac
25.11.2004, 21:59
Hallo!

Habe ja mit meinem Thema ordentlich Wasser aufgeschäumt :wink:
Danke Euch allen recht herzlich, habe mich aber jetzt für das WSA entschieden.
Eigentumsnachweise werde ich schon erbringen, habe ja nichts illigales
begangen.

P.S. Hat jemand von Euch evtl. Blanko Kaufverträge oder Links dazu, am besten für Microsoft Word, könnte ich dann ausfüllen und unterschreiben lassen. Bevor ich mir da handschriftlich ein abbreche und sieht ja auch ärmlich aus! :cool:

Gruß Frank :chapeau:

Michel
25.11.2004, 22:19
Hallo Frank,

hast Du eigentlich schonmal die SUCHE Funktion bemüht?

:mad: http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?t=2934 :mad:

el greco
26.11.2004, 12:24
Wenn Du mir Deine e-Mail-Adresse gibst kann ich Dir die PDF mit Hinweisen zum Gebrauchtkauf und Kaufvertrag des ADAC schicken.
Grüße Jürgen

DSB-Zodiac
27.11.2004, 21:53
@all!

Danke Leute! Antrag ist unterwegs zum WSA. Mal sehen wie es läuft, gebe
Euch selbstverständlich Bescheid. :zicon_vik

Schönes Wochenende!

Viele Grüße Frank :regensee:

seepferd
27.11.2004, 23:19
Hi Schlauchis,

ist wirklich seltsam wie unterschiedlich die Erfahrungen doch sind,gerade bezüglich des Eigentumsnachweises. Ich muss zustimmen 99,9 % in Europa erkennen den Schein des Wsa an, weil man ja gerade durch Kaufvertrag alles nachweisen muss. Aber das Eignerhandbuch sollte man meiner Meiner Meinung nach immer dabei haben, weil bei Diebstahl das der bessere Nachweis ist. Die Zulassung bei einem WSA ist meiner Meinung nach auch egal.Habe die Tante(scheinen immer Tanten zu sein :5bowtie: auch gefragt und die hat mir mitgteilt, dass es egal ist. Wohne auch in Oberbayern und da gibt es kein WSA. Also Regensburg oder Ingolstadt oder Nürnberg oder Bodensee war scheissegal, weil laut Aussage man sowieso keinen "Festlieger mit Heimathafen hat" Aber ihr habt Euch ganz schön hochgezogen an dem Thema.....

Gruß Seepferd :3some: :3some: :3some: :3some: :3some: :3some:

DschungisKahn
28.11.2004, 11:09
Hallo Seepferd,

ich hatte nicht vor die französischen Seegebiete zu befahren, also brauche ich kein Flaggenzertifikat, um ein Flaggenzertifikat zu bekommen brauche ich die amtliche Zulassung bei einem WSA - dieser *Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen* (so steht das aufn Zettl) ist ein Bestandteil des *Flaggenzertifikats* (so stehts irgentwo im Netz).

Im *Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen* sind noch die Motoren eingetragen - bei mir sind es 2 Stück. Die Motoren sind im Eigner-Handbuch nicht aufgeführt, da sind nur bootstypische Dinge und die Konfirmitätserklärung enthalten.
Das Teil ist leider komplett in deutsch - gut wäre noch eine Ausführung, wie beim Führerschein in Englisch.

=> wegen der Motoren ist die Zulassung wichtig, die Motoren sind angeblich auch das begehrte Diebesgut.

Die Auseinandersetzung WSA versus ADAC hab ich life im Führerscheinkurs erlebt, der Kursleiter eines ADAC Schlauchbootclubs hat für eine WSA Anmeldung plädiert - ein Schüler ohne Schein aber mit Kajütmotorboot hat leidenschaftlich für ADAC plädiert - solche Diskussionen laufen in real total haarsträubend ab - der ADAC plädierer hat sich komplett selber ins Aus befördert.....

zu anderen Dingen:
Ich persönlich würde es besser finden gar nicht zu antworten als mit einem Thread-Hinweis, weil es ist für mich echt nervig in fast jedem Thread einen Inhalts-Hinweis zu lesen mit: ***das ist bei uns schon durch, das hatten wir schon, wir kennen uns da schon aus, wir haben keinen Bock uns zu wiederholen***

DSB-Zodiac
08.12.2004, 20:57
@all

So Leute das wäre geschafft, habe Heute Post vom WSA bekommen.
Mein Gefährt ist jetzt angemeldet (Freu!) :5bouncy:
Gab überhaupt Probleme, nach dem ich die 18€ überwiesen hatte, kam
auch schon der Lappen ins Haus geflattert.
Mit der ehrlichen Schiene, fährt man doch noch am besten. :zicon_vik

Danke Leute für die Tips!

Gruß Frank :regensee:

daniels
09.12.2004, 06:13
Hallo Frank,

schaue doch einmal unter:

http://www.web-nautik.de/download/Kaufvertrag.pdf

Notfalls tippst Du die paar Zeilen schnell in Word oder probierst es mit kopieren

Gruß Hans

PS: Kann gelöscht werden. Ich bekam heute morgen die zweite Seite nicht angezeigt und war deshalb etwas hinter der Zeit.! :5bomb: :5bullwhip :5bomb: :5bullwhip Hans

h-d
09.12.2004, 08:33
... um ein Flaggenzertifikat zu bekommen brauche ich die amtliche Zulassung bei einem WSA - dieser *Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen* (so steht das aufn Zettl) ist ein Bestandteil des *Flaggenzertifikats* (so stehts irgentwo im Netz).Das ist absoluter Unsinn. Zur Ausstellung des Flaggenzertifikats ist keine Anmeldung beim WSA erforderlich.

DschungisKahn
09.12.2004, 08:58
Das ist absoluter Unsinn. Zur Ausstellung des Flaggenzertifikats ist keine Anmeldung beim WSA erforderlich.

wie dann??

edit:
5. Kennzeichen (nur auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich)Wird für das amtliche Kennzeichen die Nummer des Flaggenzertifikates gewünscht, so sind imAntrag bei Abschnitt II Nr. 4 „Amtl. Kennzeichen“ nur die Buchstaben „FZ“ einzutragen.

http://www.google.de/search?q=cache:XrZppF6RAG8J:www.bsh.de/de/Antraege/Flaggen/Flaggenzertifikat/MerkblattFlaggenzertifikat.pdf+flaggenzertifikat&hl=de

=> für mich thema erledigt

edit zum edit:
oben die Passage, wenn die Ziffern des Flaggenzertifikats als amtliche Nummern gelten sollen - unten ist die betreffende Passage mit dem amtlichen Kennzeichen.

9. Einfache Kopie eines bereits von anderer Stelle erteilten amtlichen Kennzeichens (falls diesesweiter benutzt werden soll).

Als „amtlich“ gilt eine Beglaubigung nur, wenn sie von einem dienstsiegelführenden Beamten (z. B.der Meldestelle) bzw. einem Notariat bescheinigt wird. Stempelabdrucke und Unterschriften vonSparkassenangestellten, Vereinsvorsitzenden usw. werden nicht anerkannt.

warum???

praktisch habe ich ein mir gehörendes bezahltes Boot und einen Motor - ich darf die Teile aber nicht bewegen, sonst kann es Ärger geben => innnerhalb 1 Stunde hab ich beim WSA Nürnberg die Zulassung inkl. der Wegstrecke und kann dann sofort bei uns am Kanal wassern... also erst hab ich die WSA-Kennzeichen

h-d
09.12.2004, 09:08
wie dann??
Ganz einfach: Antrag ausfüllen, geforderte Unterlagen beifügen (Ausweis über Kennzeichen nur "wenn vorhanden").

Das Flaggenzertifikat ist dann der Ausweis über das Kennzeichen. Auf das Boot pinselst du dann die Nummer des Flaggenzertifikats und ein "-F" hintendran.

Siehe hierzu auch: http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/Kleinfahrzeuge/Kennzeichnung-Kleinfahrzeuge-2004.pdf
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp

DschungisKahn
09.12.2004, 09:25
jo h-d hast recht,

praktisch werde ich vorausichtlich im april mein neues boot in freiburg abholen und dann sofort beim wsa nbg. ein kleinfahrzeugkennzeichen holen (dauer mit fahrt ca. 1 h und kostet mich 18€) und dann bin ich sofort am kanal herumröhren :chapeau:

ob ich ein flaggenzertifikat je beantragen werde, das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.