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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : unbemanntes Stilliegen


matte
14.01.2005, 15:01
Hallo,
ich möchte eine Kaskoversicherung abschließen.
Es taucht bei vielen Anbietern der Begriff
"unbemanntes Stilliegen (Stillliegen ?) vor offener Küste"
bei den Versicherungsausschlüssen bei Diebstahl auf.
Meine Frage:
Ist das ein eingeführter Begriff, der genau beschreibt was gemeint ist?
Oder sieht das jeder Versicherer anders?
Ich fahre oft nach Kroatien, das Boot liegt dann z.B. in einer Bucht an einer Boje vor dem Campingplatz. Mir geht´s genau darum, das dann das Boot dort gegen Diebstahl, z.B. über Nacht versichert ist.
Hat da jemand schon Erfahrung?
Matthias

DieterM
14.01.2005, 17:23
Hallo Matte,

Boots-Diebstahl an einer Boje oder vor Ankerlieger, oder auch auf dem offenen Strand wird meistens von den Versicherungen ausgeschlossen. Und genau das meinen die Versicherungen bei "unbemanntes Stilliegen vor offener Küste". Das kann auch in einer Bucht sein, jedoch nicht in einem Hafen oder einer Marina.

Das ist auch eine der Gründe, warum ich nach einer Tagestour mein RIB wieder heraus nehme aus dem Wasser und auf den Parkplatz bei meinem Urlaubs-Quartier mitnehme, wenn ich keinen sicheren Hafen-/Marinaplatz habe. Dazu gehört natürlich ein guter Trailer mit Slipvorrichtung und eine sauberer Betonslip. Beides ist wesentlich billiger als ein geklautes Boot.

Wird in einer Bucht oder zu einem Strand geankert, ist immer eine Besatzungsmitglied in Blickreiche des Bootes. Vorsicht ist die Mutter der Porzelanvase! Schließlich möchte ich nicht zu Fuß Nachhause gehen müssen! :smile:

Rotti
14.01.2005, 17:28
Servus Matthias!

Schau dir doch mal diese Seite an http://www.yacht-pool.de/ . Da hab ich das Boot versichert. Diese Versicherung ist zwar etwas teurer als die meisten anderen Anbieter. Aber einen rießen Vorteil hat dier Yacht - Pool. Die haben sehr großzügige Klauseln im Vertrag. Deshalb hab ich auch da und nicht wo anders abgeschlossen. Selbstbehalt von 400.- bei mir mit über 25.ooo.- € Neuwert - Vollkasko. Jahrespreis 365,00 €. Sogar mein Versicherungsvertreter der selbst ein Boot hat, hat bei seiner eigenen Versicherungsanstalt die Bootsversicherung gekündigt und hier neu abgeschlossen weil enorm viele Borteile dafür sprechen. Lies dir in Ruhe mal alles durch.

Gruß Rotti - Mathias

matte
15.01.2005, 09:38
Danke für den Tip, lasse mir gerade ein Angebot machen lassen.
Matthias

rookie
15.01.2005, 19:18
Hallo,
ich möchte eine Kaskoversicherung abschließen.
Es taucht bei vielen Anbietern der Begriff
"unbemanntes Stilliegen (Stillliegen ?) vor offener Küste"
bei den Versicherungsausschlüssen bei Diebstahl auf.
Meine Frage:
Ist das ein eingeführter Begriff, der genau beschreibt was gemeint ist?
Oder sieht das jeder Versicherer anders?
Ich fahre oft nach Kroatien, das Boot liegt dann z.B. in einer Bucht an einer Boje vor dem Campingplatz. Mir geht´s genau darum, das dann das Boot dort gegen Diebstahl, z.B. über Nacht versichert ist.
Hat da jemand schon Erfahrung?
Matthias


Hallo Matthias ,

genau diese Klausel ist mir damals auch aufgefallen und daher habe ich mein Boot nicht bei der günstigen "Erdmanns" versichert , die das auch ausgeschlossen haben , sondern bei einer die das mit versichert hat. In meinem Fall die VVS.

Gruß

Volker

Ist auch noch günstig , nur etwas teurer als Erdmanns.

Rotti
15.01.2005, 19:52
Hallo Volker!

Was bezahlst du bei deiner Versicherung und welches Kaskosumme hast du abgeschlossen? Würde mich interessieren.

LG
Mathias

rookie
15.01.2005, 20:12
Hallo Volker!

Was bezahlst du bei deiner Versicherung und welches Kaskosumme hast du abgeschlossen? Würde mich interessieren.

LG
Mathias


Hallo Rotti ,

Haftpflicht inkl. Trailer : 81,- €

Kasko inkl. Trailer : 250,- € ( 1000,- € Selbsterhalt ; Versicherungssumme 25 T€ )

Gruß

Volker

DieterW
15.01.2005, 20:56
Hallo Volker, was für ein Wert hast Du angegeben? Ich bezahle bei einen Wert von ca. 55-60.000 € im Jahr ca. 550€ mit Vollkasko, bei 40 %

Hansi
18.01.2005, 08:55
Halo Rotti

danke für deinen Beitrag von der Yacht-Pool Versicherung habe die gleiche Versicherungssumme wie Du.Habe auch viel hin und her überlegt welche ich nehmen soll und dann hatte mir auch der Kosta geschrieben ich sollte mir von der Yacht-Pool ein Angebot machen lassen :chapeau: Wie Du schon schreibst ist sie teurer als andere aber ich bin zufrieden damit und kann sie nur weiter empfelen


lg Hansi

matte
02.02.2005, 20:12
Hallo,
ich habe jetzt einige Angebote vorliegen, mit enormen Prämienunterschieden.
Yacht-Pool hat sich leider nicht gemeldet.
Für mich ist am wichtigtsten das mein Boot gegen Diebstahl im Urlaub, z.B. Kroatien versichert ist.
Pfingsten fahren wir beispielsweise nach Rab. Mein Boot liegt da an einer Boje vor dem Campingplatz im Wasser.
Versicherungen mit der Klausel unbemanntes Stilliegen.. habe ich gleich zur Seite gelegt.
Andere Anbieter haben folgende Klausel: Mangelnde Sorgfaltspflicht durch ungenügenden Maßnahmen gegen Diebstahl (Eerdmans).

Meine Frage:
Wer hat !! Leider!! schon mal wg. Diebstahl seines Bootes welche Erfahrungen mit seiner Versicherung gemacht??

Was nützen mir ein paar Euro billigere Prämie, wenn ich im Ernstfall im Regen stehe, nur weil ich mein Boot nicht am Wohnwagen angekettet habe?

P.S.: Jeden Tag per Hand slippen übern Sand ist ja bei einem größeren Boot ja fast nur mit einer halben Fußballmannschaft drin.

dievoggis
03.02.2005, 06:01
Servus Matte :chapeau: ,

ich hab mein Schlaucherl bei Eerdmans versichert.
Gott sei Dank mußte ich von der Versicherung noch keinen Gebrauch machen.
Ich hab mein Boot auch vor dem Campingplatz an einer Boje, in meinen Versicherungsbedingungen hab ich nichts gelesen von "Unbemanntes Stillliegen....". Sicherheitshalber hab ich mir aber vor Abschluß meiner Kaskoversicherung vor 3 Jahren per email die Zusage machen lassen, dass das Boot an der Boje auch tatsächlich versichert ist. Das würd ich an Deiner Stelle auch tun.
Mangelnde Sorgfalt (Zitat):

"der Versicherte verletzt die Sorgfaltspflicht dann, wenn er
versicherte Sachen nicht oder nicht genügend schützt gegen Frost.
das Diebstahlrisiko, insbesondere auch in der Periode, in der die Yacht nicht benutzt wird, nicht durch unmittelbare Aufsicht, Sicherungen etc. so weit wie möglich vermindert.
den Z-Antrieb und die Schraube nicht mit einem hierfür bestimmten Schraubenbolzenschloß gesichert hat.
das Beiboot ohne direkte Aufsicht zurückläßt und dieses nicht mit einer(m) Kette/Kabel mit einem Sicherheitsschloß sichert oder es nicht in einem ordentlich verschlossenen Raum lagert.
den Außenborder nicht mit einer mindestens 5 mm starken Stahlkette oder einer gleichwertigen Sicherung abgeschlossen, oder nicht in einem ordentlich verschlossenen Raum gelagert hat.
den Trailer mit oder ohne Boot, ohne direkte Aufsicht zurückläßt und diesen nicht durch ein dafür bestimmtes Sicherheits-deichelselschloß und eine Sicherheitsradkralle sichert oder nicht in einem ordentlich verschlossenen Raum lagert ".

Sicherheitshalber würd ich mir aber auch noch schriftlich bestätigen lassen, wie ich das Schlauchboot zu sichern hhabe.

Gruß Peter

blackmolly
03.02.2005, 12:27
Liebe Bootsfahrer,

habe soeben BMN Hamburg und Yachtpool angerufen. Liegen an Bojen ist nicht versichert, es sei denn, wir würden 24 Stunden (von Land?) Wache schieben. Also auch Liegen im Hafen!!

Werde möglicherweise kündigen. Wenn einer einen Tip hat, wäre ich dankbar


Gruß Jörg

moses
03.02.2005, 22:03
hallo leute
im moment bin ich dabei eine kaskoversicherung abzuschließen hab mehrere angebote, ein wichtiger aspekt ist z.b. ob das boot einen festen rumpf hat, beim adac sind boote ohne festen rumpf nicht kasko versicherbar. das beste angebot welches ich bis jetzt habe kommt von gnädiger wassersportversicherungen:
zodiac mk 3 4,70 m, 50 ps aussenborder, versicherte summe 10200,- euro incl trailer, fahrtgebiet b also nord bis höhe trondheim,ost bis kurz vor leningrad, süd bis vor die küste afrikas west großbritanien spanien portugal. und alle europ. binnengewässer
ganzjährig . versicherte risiken : Brand, Blitzschlag,explosion, diebstahl des gesamten bootes Sturm ab 8 windstärken, transportmittelunfall,schutz des trailers sofern mitversichert. das boot ist auch dann diebstahlversichert wenn es an einer boje liegt und ortsüblich befestigt ist.
teilkasko ohne selbstbehalt 197,20 euro incl steuer
teilkasko mit 250,- eu selbstbehalt 135,70 eu.
eine haftpflicht für oben genanntes boot kostet im jahr 60,30 eu incl. steuern bei 5 mio eu pausch. da zahl ich beim adac nur 43,- eu bei 4,5 mio eu deckungssumme.
von welcher versicherung das angebot besteht weiß ich im mom noch nicht da der antrag noch nicht da ist

gruß moses

Gerry
21.02.2005, 20:26
Hallo,
ich möchte eine Kaskoversicherung abschließen.
Es taucht bei vielen Anbietern der Begriff
"unbemanntes Stilliegen (Stillliegen ?) vor offener Küste"
bei den Versicherungsausschlüssen bei Diebstahl auf.


Ich bin bei der Versicherung vom ADAC versichert, und seinerzeit ebenfalls über dieses Klausel gestolpert. Habe von der Versicherung folgende Auskunft bekommen:

Bzgl. offener Küste:
Ein Bojenfeld vor einem Campingplatz, sowie ein Steg vor einem Privathaus (diese beiden Fälle hatte ich schriftlich angefragt) ist einem Hafen gleichzusetzen, also versichert.

Bezg. unbenannt:
Wenn man z.B. nur abends zum Schlafen nicht auf dem Boot ist, gilt das nicht als unbenannt, also versichert. Lässt man sein Boot mehre Tage ohne Aufsicht dort liegen (z.B. wenn man nur am WE da ist, oder das Boot im Urlaubsland lässt), gilt das als unbemannt, also nicht versichert.

Ich würde aber an eurer Stelle die jeweilige Gefahrensituation ebenfalls schriftlich bei der Versicherung anfragen, und mit bestätigen lassen, so ist man auf der sicheren Seite.

Gruß, Gerry

hobbycaptain
21.02.2005, 22:24
ich hab grad bei meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:

da steht bei den Ausschlüssen, also, nicht versichert sind:
12) Schäden durch mangelhafte Vertäuung bzw. Verankerung, unbemanntes Stilliegen vor offener Küste sowei mangelhafte Sicherung gegen Wegnahme.

Ich schließe daraus, da ein Campingplatz ja wohl keine offene Küste ist, dass das Boot an der Boje, bei entsprechender Sicherung, versichert ist.

tanzmaus64
22.02.2005, 10:12
ich hab grad bei meinen Versicherungsbedingungen nachgesehen:

da steht bei den Ausschlüssen, also, nicht versichert sind:
12) Schäden durch mangelhafte Vertäuung bzw. Verankerung, unbemanntes Stilliegen vor offener Küste sowei mangelhafte Sicherung gegen Wegnahme.

Ich schließe daraus, da ein Campingplatz ja wohl keine offene Küste ist, dass das Boot an der Boje, bei entsprechender Sicherung, versichert ist.

Das ist immer so eine Sache mit den Versicherungen:
ich habe die Erfahrung gemacht, dass es echtes Geld wert ist, die Versicherung genau zu solchen wischi- waschi- Ausführungen zu befragen und es sich schriftlich bestätigen zu lassen.
Dann können sie es im "Bedarfsfall" nicht so auslegen, wie es gerade passt.
Und Du kannst dann die gewünschten Anforderungen erfüllen.( Oder auch nicht).

Chester
22.02.2005, 10:25
Ich schau jetzt erst mal in meinen Lebensversicherungs-Policen nach.

Meine Holde ist jetzt bald 'ne Woche ohne mich unterwegs - und unbemanntes Stilliegen könnte bei mir dann auch zutreffen.
:lachen78:

Reinhard :chapeau:

tanzmaus64
22.02.2005, 10:28
Ich schau jetzt erst mal in meinen Lebensversicherungs-Policen nach.

Meine Holde ist jetzt bald 'ne Woche ohne mich unterwegs - und unbemanntes Stilliegen könnte bei mir dann auch zutreffen.
:lachen78:

Reinhard :chapeau:

Nein, nein: das gilt dann für Silke (hoffe ich doch für Dich!).
Bei Dir ist es unbefrautes Stillliegen! :naughty: