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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennzeichen Kennzeichnung


helbil
18.01.2005, 20:15
Nachfolgend ein Link mit Hinweisen zu Kennzeichen und Kennzeichnung an Kleinfahrzeugen.
http://www.lvm-bw.de/PDFs/PDF_Merk_lvmbw/Info-LVM-BW-Amtliche-Kennzeichen.pdf
Zu beachten ist der letzte Absatz,
Er erläutert was dauerhaft anbringen meint.
Zitat
Dauerhaft anbringen
Verwendung i.S. "ständig" das Kennzeichen ist so lange zu zeigen, solange man Wasserstrassen befährt, auf denen die Kennzeichen vorgeschrieben ist. "beständig" i.S. gegen Witterungseinlüsse. Nicht gemeint ist jedoch "unbeweglich" oder "nicht zu entfernen". Zitat ende.

D.h. für uns Schlauchbootfahrer, es spricht nichts gegen Kennzeichenschilder die am Boot für die Fahrt Angebracht, und nach der Fahrt wieder entfernt werden.
Ist sicher sinnvoll für die Leute, die sich immer über Ihre ablösenden Buchstaben ärgern. Gründ (www.gruendl.de) hat ein "Montagekit für Zulassungsschilder" im Angebot, das besteht aus je 2 Haltetaschen/Bootsseite,die auf die Schläuche dauerhaft aufgeklebt werden, und in die dann Zulassungsschilder (ähnlich wie Autokennzeichen) reingeschoben werden

Udo
18.01.2005, 22:14
Hi Helbil,
dann war ich ja mit meinen Autokennzeichen die ich mit Kabelbinder am Boot angebracht hatte ja doch legal unterwegs.

Gruß Udo

DschungisKahn
19.01.2005, 06:55
Hallo zusammen,

vielen Dank für den Hinweis mit den KFZ-Schildern - bei der Fa.Gugel auf der Homepage sieht man ein *KFZ-Schild* außen angebracht, dafür hätte ich mich beim Neuen entschieden.

Beim jetzigen Schlauchi hab ich die Ziffern auf den Aussenbordern angebracht. Die Position ist am Heck und sogar gut sichtbar erhöht und der Aussenborder hat eine eigene *Note*, die eventuelle Diebe kurzfristig zumindest sutzig macht.
Die Idee dazu hatte ich hier im Frühjahr 04 gelesen, als ich mir die besorgten Hypalon-Klebeziffern näher belinste und das Aufpappen an der Bootshaut für schlecht befand.

HaraldGesser
06.03.2005, 20:19
Mit der Auslegung von Gesetzen und Bestimmungen beschäftigen sich ganze Berufszweige und werden reich damit.

Ein Jurist wird unter dem Begriff "beweglich" sicher etwas anderes verstehen als der Normalbürger. Beweglich ist da z.B. etwas was nicht unlösbar verbunden ist, z.B. Klebebuchstaben.

Interessanter ist jedoch der Abschnitt davor: Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf beiden Seiten des Kleinfahrzeuges angebracht sein. Also eben auf dem Kleinfahrzeug......

Steht da etwas von einem Träger, der dann mit dem Kleinfahrzeug verbunden wird?

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, die meisten Ordnungshüter werden es wohl übersehen, aber ganz wasserdicht ist diese Auslegung gewiss nicht.

Die Frage der Ästhetik mal ganz aussen vor gelassen. Aber das ist nun wirklich Geschmackssache.


Gruß

Harald

helbil
06.03.2005, 22:46
Hallo Harald

ich meine man muss sich im Leben aus jeder Situation das Positive herausfiltern, und nicht nach dem negativen suchen.

Ich habe ein Mail ans die Wasser und Schiffahrtsverwaltung des Bundes geschickt, mit der Bitte, unser Anliegen zu klären.

Ich meine die Aussage ist schon eindeutig in die Richtung, dass es ein entfernbaren Kennzeichen sein darf.
Es steht auch nirgends, das das Kennzeichen nicht auf einem "Träger" angebracht sein darf.
Zur Frage des Aussehens. Wenn einer sich sein Kennzeichen auf sein Booterl schmiert, oder krumm und bucklig seine Buchstaben aufklebt, sieht es bestimmt nicht besser aus wie ein ordentlich gemacht, und angebrachtes (Auto)kennzeichen
Oder findest Du Dein Auto sieht wegen den angebrachten Kennzeichen schlechter aus?
Falls ich auf meine Mailanfrage eine Antwort erhalte, werde ich sie Euch mitteilen.

HaraldGesser
07.03.2005, 08:05
Hallo Helmut,

alleine die Tatsache, daß man hier unterschiedlicher Meinung sein kann (und das ist nicht der erste Thread zum Thema) zeigt, daß die Bestimmung nicht eindeutig ist.
Folglich ist Dein Weg, die Sache direkt durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung klären zu lassen die einzig wirklich sinnvolle Vorgehensweise um Klarheit zu schaffen.
Natürlich sind wir alle auf eine Antwort gespannt.

Und wer´s dann wie macht ist seine Sache, Hauptsache ihm gefällt´s.

Gruß

Harald

stephen
07.03.2005, 15:52
Hoffentlich steht nicht irgendwo geschrieben, dass das Kennzeichen mit dem Boot verschraubt werden muss. Vielleicht gäbe es da den einen oder anderen, der sich im blinden Gehorsam überlegt, wie man die Verschraubungen am besten abdichtet.

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Neptun
09.03.2005, 10:28
Hi,
vermutlich sehen es die Ordnugnshüter nicht soooo eng.
Beispiel:
Als ich meine praktische Bootsführerscheinprüfung abgelegt habe, war eines der Fahrschulboote ein RIB.
Dieses hatte auf jeder Seite einen Plexiglasstreifen, auf dem das Kennzeichen mit schwarzen Klebebuchstaben aufgeklebt war. Der Plexiglasstreifen war mit Kabelbindern am Boot befestigt.

Meine Vermutung für diese Vorgehensweise ist folgende:
Der Bootseigner hat für sein RIB für Fahrschulzwecke einen kleinen Viertakter dran, vielleicht 25 PS oder so, halt so viel, dass das Boot gerade eben zu fahren ist.
Privat baut er sich den Motor ab und hängt dann 100 oder mehr PS dran, tauscht das Kennzeichen und fertig.

Wenn das bei einem Fahrschulboot geht, warum dann nicht auch bei einem "Normalfahrer"?

Grüße
"Neptun"

DschungisKahn
09.03.2005, 10:48
Hallo Neptun,

in den Binnenpapieren kann man 2 Motoren eintragen - das wirds nicht sein.

Beim dauernden auf/abbauen des Schlauches gehen die Buchstaben ab - das ist klar.
Beim Rib müsste man nicht die Luft herauslassen - außer bei meinem, weil ich sonst nicht in die Garage mit dem fast 7 meter langen Anhänger kommen werde, wenn dann noch das Boot 2,3m breit ist und das Tor nur 2,5m hat - vom rückwärtsfahren will ich nichts sagen und das vor der Garage dauernd Leute parken, die da nichts verloren haben auch nicht.

Für die Nummern gilt:
- man muss sie lesen können - also keine Handtücher, Sweatshirts oder dgl. zum versehentlichen Abdecken benutzen.

Neptun
09.03.2005, 20:20
Hallo Neptun,

in den Binnenpapieren kann man 2 Motoren eintragen - das wirds nicht sein.


Stimmt ja, hast recht,
ich hab mir inzwischen ja auch einen 5 PS als Notmotor besorgt und eintragen lassen. Wo war ich nur mit meinen Gedanken?

Grüße
"Neptun"