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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuggewicht PKW


Udo
01.02.2005, 11:53
Hi,
ich darf mit meinem PKW 1500KG ziehen,aber da ich mir einen neuen WoWa (1600Kg ) gekauft habe wollte ich meinen PKW auflasten lassen.

Bis 1900Kg ist eine Auflastung ohne Probleme möglich, aber die gilt dann nur für Sportgeräte( Pferdeanhänger,Trailer) und nicht für den WoWa.

Warum gibt es so bescheuerte Gesetze? :cognemur:

Ich könnte jetzt meinen WoWa auf 1500Kg ablasten lassen aber dann habe ich nur e4ine Zuladung von knapp 100 Kg.

Welche Möglichkeit gibt es noch? Nein, ein neues Auto kann ich mir nicht leisten :marteau: :marteau:


Gruß Udo

Fortnox
01.02.2005, 12:17
Hi Udo!

Wie oft wechselst Du denn den Stellplatz?

Rentiert sich das ganze?

Udo
01.02.2005, 12:25
Hi,

WoWa steht von Ende März bis Ende Juni und Sebtember und Oktober auf dem Stellplatz.
Ist auch kein Problem, ich könnte zum ziehen immer das Auto von meinem Dad nehmen.
Aber es nervt mich einfach das so eine Auflastung nur für Sportgeräte gilt.

Gruß Udo

Fortnox
01.02.2005, 12:29
Hi Udo!

Natürlich ist das nervig und nicht ganz nachzuvollziehen, nur ist die Frage ob sich der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sich wirklich dafür rentieren.


Seit Ihr da immer am selben CP. ?

daniels
01.02.2005, 12:46
Hallo Udo,

worin liegt denn der Grund für die nur auf "Sportgeräte" ausgewiesene Hochlastung der Anhängelast ?

Gruß Hans

Udo
01.02.2005, 13:12
Hi Hans,
das konnte mir bei Mercedes auch keiner sagen. :cognemur:
War am Telefon auch keiner so richtig für zuständig. :hiiilfe:

Aber für Pferdeanhänger würden sie es ohne weiteres machen. :zunge: .

Na ja ich kann zum ziehen ja den Wagen von meinem Dad nehmen.

Gruß Udo

Opa25867
01.02.2005, 13:35
Hallo Udo,
ich dacht schon ich könnt meinen Explorer bei dir loswerden. :lachen78:

Ne Spass beiseite, versuchs mal hier, die Lasten verdammt viele Autos auf.

www.sk-handels-ag.de

Weiss ja nicht genau welchen du hast.

gruß Uwe

Genau aus deinem Grund hab ich mir den Explorer angeschafft ( UND wg. dem Allrad - bin mit dem Wowa so blöd stecken geblieben)

Opa25867
01.02.2005, 13:44
Ach ja ...
sag doch einfach du machst Sport in deinem Wowa , dein Schlauchi ist dir zu unbequem. :lachen78:
Denke dabei an die Umfrage "Sex im Boot".

Uwe

daniels
01.02.2005, 13:44
Hi Hans,
das konnte mir bei Mercedes auch keiner sagen. :cognemur:
War am Telefon auch keiner so richtig für zuständig. :hiiilfe:

Aber für Pferdeanhänger würden sie es ohne weiteres machen. :zunge: .

Na ja ich kann zum ziehen ja den Wagen von meinem Dad nehmen.

Gruß Udo

Hallo Udo,

mit Dad's PKW hast Du natürlich noch Glück.
Nur ein 1900 kg Pferdeanhänger ist sicherlich fahrtechnisch etwas anderes wie ein Wohnwagen. Zumal die meisten Hottas nicht unbedingt zu ruhigen Fahreigenschaften beitragen.
Deshalb interessierte es !
Da würde ich aber in jedem Falle noch einmal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen.


Gruß Hans

Udo
01.02.2005, 13:46
Hi Uwe,

ich glaube ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt.

Mein Benz ( W124 ) benötigt keine Auflastung sondern eine Zuglasterhöhung für die AHK.

Die zu bekommen ist kein Problem,macht jede MB Niederlassung.

Aber eben nur mit der Auflage das ich dann nur Sportgeräte bis zu diesem Gewicht ziehen darf.

Gruß Udo

stebn
01.02.2005, 14:00
hallo udo

soviel ich weiss brauchst du gar nix eintragen zu lassen!!

du darfst den ww eben nur bis 1500kg beladen!!

da du ja nicht soviel km fährst finde ich das nicht zu wild!!

denke auch an das gewicht "masse im fahrbereiten zustand und leergewicht"!!
da sind auch 75kg unterschied!! brauchwasser kannst du auch am platz auffüllen und die gasflasche passt im kofferraum

bis 2% darfst du auch das gewicht überschreiten! das macht bei dir 30kg!!

ich würd mal die polizei anrufen und nachfragen


gruß stefan

Opa25867
01.02.2005, 14:20
Hallo Udo,
stimmt hab ich falsch verstanden, hätte mir aber auch auffallen müssen da es logisch ist.
Was willst du mit ner Auflastung.
Die machen aber auch Zuglasterhöhung z.B T4 auf 3 t, vielleicht ja auch deinen.

@ Stefan: gemacht habe ich das auch, ich denke auch das es erlaubt ist.
Aber Spass gemacht hat es nicht. 1,6 t mit nem alten T3 .

gruß Uwe

daniels
01.02.2005, 14:24
Hallo Stefan,

so leicht darfst Du es Dir nicht machen. Im § 42 der STVZO ist genau definiert was zulässige Anhängelast und Leergewicht bedeutet.
Da gibt es zwar noch die Tolernanzschwelle, aber gerade bei Wohnwagen hast Du den Unterschied zwischen Leergewicht und zul. Gesamtgewicht doch schnell erreicht. Da ist die Propanflasche und der Wassertankinhalt das kleinste übel.

Der 560 er hat doch nach meinem Wissenstand schon zwischen 1400 und 1460 kg (Fabrik)-Leergewicht.

Außerdem ist da Theorie und Fahrpraxis auch noch entscheidend. Ich habe zum Beispiel einen Wagen der darf laut Pkt. 28 der Papiere 1700kg. Ich persönlich finde mit dem 1300 kg Pferdeanhänger, 2 Personen und Material habe ich das gesamte Gespann ausgereizt. An Ampeln und leichten Steigungen merkst Du es dann schon.
Ich habe beim Kauf auch die 1700 kg gesehen und gefreut und bei der ersten Tour unter Belastung geärgert.


Gruß Hans

DieterM
01.02.2005, 14:40
Hallo Udo,

nix da mit WOWA-Ablastung, aber fahre ihn mal über eine Waage (z.Bsp. bei einer Kiesgrube), damit Du den exakten Achslastdruck hast bevor Du ihn mit Ausrüstung auflädst einschl. Gasflasche Füllung. Zu dem Achslatdruck kommt noch das Gewicht an der Kupplung. Wenn Du diese Gewichte hast, hast Du effektive Gewichte, von denen Du ausgehen kannst.

Wegen dem zulässigen Anhängegewicht an Deinem PKW würde ich mir nur Gedanken machen, wenn der Achslastdruck alleine über 1.600 kg liegen sollte, also 10 % Überladung, nur das ist relevant bei Kontrollen. Wenn Du jetzt D/WOWA nur 2 x im Jahr bewegst und die Strecke nicht alzuweit ist, dann sollte das okey sein. Du kannst ja besonders vorsichtig und vielleicht bitte auch ein bischen langsamer fahren. Das macht man so bei den Profis, wenn man "hohe Gewichte" spazieren fährt. Aber fahren kannst Du alleweil, wenn Du die nötige Sorgfalt walten läßt.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann fährst Du den WOWA mit dem schwereren PKW Deines Dads. Was soll das bei einem WOWA der im Jahr nur 2 x bewegt wird, und ansonsten nicht für Urlaubsfahrten verwendet werden soll. Du mußt nur aufpassen, das Du bei diesen Fahrten nicht auch noch alles "Geraffel" mit spazieren fährst, denn das bringt nur unnötiges Gewicht. Viel Glück!

Von weiteren Urlaubsfahrten mit dem leichten PKW und dem schwereren WOWA hintendran würde ich grundsätzlich absehen. Das ist kein schönes Fahren, wenn der Anhänger auch noch schwerer als der Zugwagen ist. Da solltest Du effektiv über einen schwerern Zugwagen nachdenken, auch wenn das nicht aktuell ist bei Dir.

Udo
01.02.2005, 14:46
Hi,
mit den Gewichten ist das auch so eine Sache.

Leergewicht ist 1343 KG
Masse in fahrbereitem Zustand 1460 KG

Zulässiges Gesamt Gewicht 1600 KG

Wenn es denn so ist würde ich wirklich die Gasflasche rauslassen und ohne Wasser fahren dann müsste ich so 1400 KG am Haken haben.
Dann habe ich immer noch 100 kg für Geschirr und ein paar Klamotten.

Ist aber nicht weiter schlimm, ich fahre zum aufbauen eh 2 oder 3 Mal .

So wie ich das sehe werde ich mit meinem PKW fahren,ich fahre ja eh nochmal mit Anhänger und dann nochmal mit Trailer.

Gruß Udo

Opa25867
01.02.2005, 14:52
Hallo Udo,
ich dachte das wäre ein Jahresplatz.

gruß Uwe

Udo
01.02.2005, 14:57
Hi Uwe,
ne da musst du dich auf eine Liste setzen lassen,im Moment ist nichts frei.

Außer direkt am Swimmbad :cognemur: :cognemur: , und den möchte ich nicht :zunge: .

Gruß Udo

DieterM
01.02.2005, 16:19
Servus Udo,

Du liest die Gewichte anscheinend aus Deinen Papieren ab, das mag wohl so stimmen, aber Du solltest von effektiven Gewichten ausgehen, so wie ich es Dir vorher schon geschrieben habe.

Also Aufliegegewicht an der Kupplung mit Hauswaage (aus dem Bad) messen (mit Klotz unter der Kupplung und bei horizontal stehendem Anhänger messen). Dann mit Zuggespann auf die Waage in der Kiesgrube fahren und Achslast messen. Achslast + Aufliegegewicht ist da effektive Gewicht deines WOWas. Auf der Straße ist das Achslastgewicht entscheidend, den das Aufliegegewicht geht auf den Zugwagen. Erst wenn dasAchslastgewicht auf 10 % über der zulässigen Anhängelast Deines PKWs geht wird es kritisch. Allerdings dürfte in den PKW-Daten auch ein zulässiges maximales Gesamtzuggewicht stehen, das Du effektiv nicht überschreiten darfst, daran solltest Du Dich bei der Beladung von PKW und Anhänger unbedingt halten, ansonsten handelst Du fahrlässig (Schadensfall) und mußt mit Versicherungsabstrichen rechnen.

stephen
01.02.2005, 16:25
Hallo,

was man auch noch berücksichtigen kann, ist die Deichsellast, d.h. wenn der Wohnwagen bepackt insgesamt 1600 kg wiegt, aber am Auto angehängt mit 75 kg auf der Anhängekupplung aufliegt, dann werden diese 75 kg der Gewichtszuladung (nicht der Anhängelast) des PKW zugerechnet. Der Wohnwagen wiegt dann faktisch nur noch 1525 kg. Wenn die Polizei Gewichtskontrollen macht, dann wiegt sie den Wohnwagen im angehängten Zustand unter den Rädern und hier zeigt die die Waage logischerweise auch nur die tatsächliche Achslast an, ohne dem Gewicht , das auf der Anhängekupplung liegt.
Gruß
Stephen :chapeau:

Neptun
02.02.2005, 12:45
Hi Udo,
Ablasten ist Quatsch, mach das nicht.

In Deutschland zählt als zulässige Anhängelast das tatsächliche Gewicht des Anhängers!
D.h., wenn du deinen 1600er WoWa nur bis 1500 kg belädst, kräht kein Hahn danach. Dazu kommt, dass du vom tatsächlichen Wohnwagengewicht noch die Aufliegelast deiner Anhängerkupplung abziehen darfst. Wieviel das ist, hängt von der Deichselkonstruktion des WoWa's und von der AHK ab. Bei unterschiedlichen Werten gilt der kleinere.
Für dich könnte das heißen,
WoWa 1600 kg (voll beladen) minus 75 kg Aufliegelast (angenommen) = 1525 kg Anhängelast, d.h., 25 kg zu viel. Inwieweit das relavant ist, musst du selber entscheiden, normalerweise ist das innerhalb der Toleranz.
Die Aufliegelast wird dem Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges angerechnet. Man muss da halt aufpassen, dass man die zul. Hinterachslast nicht überschreitet.

Du dürftest mit deinem Auto auch einen 2,5to-Anhänger ziehen, solange das tatsächliche Gewicht die 1500 kg nicht überschreitet. :chapeau:

Grüße
"Neptun"

rotbart
02.02.2005, 14:29
Hi Udo!

Natürlich ist das nervig und nicht ganz nachzuvollziehen, nur ist die Frage ob sich der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sich wirklich dafür rentieren.


Seit Ihr da immer am selben CP. ?

Doch ist nachzuvollziehen (meine ich) mit einem WoWa legt man viele Kilometer zurück ist wochenland im Urlaub etc.etc , Der Sportanhänger ist nur für eine Überführung aktiv., d.h. die Kilometerleistung ist geringer !!!!!!!

(dauercamper waren noch nicht erfunden als die Verordnung gemacht wurde :ka5: )

rotbart
02.02.2005, 14:37
Hi Udo,
Ablasten ist Quatsch, mach das nicht.

Für dich könnte das heißen,
WoWa 1600 kg (voll beladen) minus 75 kg Aufliegelast (angenommen) = 1525 kg Anhängelast, d.h., 25 kg zu viel. Inwieweit das relavant ist, musst du selber entscheiden, normalerweise ist das innerhalb der Toleranz.
Grüße
"Neptun"

Hi neptun
warum reden hier alle von möglichen Bußgeldern , die man bis 10% Überschreiten nicht bezahlen muß/kann/würde und NIEMAND redet von der Gefahr, die ein solches Gespann für sich und andere darstellt. Ein bis an die Grenze beladenes Fahrzeug, mit einem an die Grenze heranreichenden Hänger und dann ein plötzlicher Wetterumschwung (z.B. im herbst in den Tauern) und schon heißt es im Verkehrsfunk "tauernautobahn gesperrt wegen schwerem Unfall"

Darüber hinaus kam hier das Argument "nur zweimal im jahr mit gefahren" => die Übung des Fahrers ist gleich Null (wer immer es ist - nicht persönlich gemeint) gefahrensituationen sind noch nie vorgekommen, ein ADAC Training war wohl auch nicht drin mit dem Gespann (die hätten es nicht zugelassen) - ein tödliche Mischung.

Man redet doch mal nicht von der Kohle, sondern von der Sicherheit (OK ich weis einem selbst passiert ja nix :marteau: :marteau: )

stebn
02.02.2005, 14:55
Hallo Hans

Ich würde dem Udo auch abraten mit dem WW eine längere Strecke zu fahren. Da es sich ja nur um 100km handelt kann man diese Fahrt mit der nötigen Vorsicht machen. ( 80km/h )

Da Frischwasser, WC-Wasser und Gasflasche für 1,5std. Fahrt nicht nötig sind und gut 75kg ausmachen kann man darauf verzichten und dafür andere Sachen mitnehmen. Es ist auch darauf zu achten dass der Kofferaum auch beladen wird.

Für diesen WW braucht man schon ein Auto mit min.1700-1800kg Leergewicht und min. 2,70 Radstand um diesen sicher zu ziehen.

Gruß Stefan

Udo
02.02.2005, 17:49
Hi,
ich danke euch allen für die zahlreichen Antworten.

Da der WoWa ein Leergewicht (ohne Gasflasche,Wasser) von knapp 1350 KG hat werde ich ihn bis Holland mit meinem eigenem Wagen ziehen.
An meinen PKW darf ich ja 1500 KG hängen.

Da ich eh nochmal mit Anhänger fahre um Grill,Kühlschrank,Fahrräder usw. nach Holland zu schaffen brauche ich den WoWa ja nur mit dem nötigstem beladen.

Gruß Udo

daniels
02.02.2005, 20:05
Hallo Hans

Ich würde dem Udo auch abraten ..........

................ nicht nötig sind und gut 75kg ausmachen ..........................

Für diesen WW braucht man schon ein Auto mit min.1700-1800kg Leergewicht und min. 2,70 Radstand um diesen sicher zu ziehen.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,
genau das waren die Punkte die ich meinte. Ich unterscheide da immer zwischen das darfst Du, das kannst Du und das würde ich tun...


Udo: Wenn das tatsächliche Leergewicht bei 1350kg liegt, dann darfst Du. Keine Frage !


Rotbart: Wenn ich jemand davon abrate, mit so wenig Reserve zwischen dem tatsächlichem Hängerleergewicht und der zulässigen Anhängelast, laut den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren, keine Touren zu wagen, dann ist das Sicherheit. Wenn ich nur von Bußgeld sprechen würdet, klänge das anders.

Gruß Hans