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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablasten oder Umtypisieren von Bootstrailern


DieterM
21.02.2005, 22:07
Hallo Freunde,

als Hinweis für Interessenten sei hier noch darauf hingewiesen, das der 750 kg Trailer kaum mit mehr als 500 kg Anhängewicht am PKW ausgelastet sein dürfte. Davon gehen dann noch die ca. 50-60 kg Aufliegelast weg. Damit gibt es keine Probleme an PKWs die nur etwa 500 kg Anhängelast zulassen. In Österreich wäre der Anhänger offiziel abzulasten.

PS. Ergänzung: hier geht es um das ZODIAC Angebot mit 750 kg Trailer von Gerry unter Biete, der warscheinlich nur mit ca. 500 kg ausgelastet ist.

Berny
21.02.2005, 22:15
Hallo Freunde,

als Hinweis für Interessenten sei hier noch darauf hingewiesen, das der 750 kg Trailer kaum mit mehr als 500 kg Anhängewicht am PKW ausgelastet sein dürfte. Davon gehen dann noch die ca. 50-60 kg Aufliegelast weg. Damit gibt es keine Probleme an PKWs die nur etwa 500 kg Anhängelast zulassen. In Österreich wäre der Anhänger offiziel abzulasten.

Abzulasten gibts in Österreich nicht!
Bis zu einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kg gilt der Hänger in Österreich als leichter Anhänger, dass passt dann schon.
Wenn ein PKW weniger anhängen darf, muss man die höchste Zulassung entsprechend heruntertypisieren, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, ob da nicht sogar das tatsächliche Gesamtgewicht gilt.

hobbycaptain
21.02.2005, 23:14
Berny/alle - weder Ablasten noch sonst was, das ist richtig.
In A gilt das tatsächliche Gesamtgewicht des Hängers, nicht das zulässige.
Wenn das Auto also nur 500kg ungebremst ziehen darf und das tatsächliche Gewicht des Hängers übersteigt die 500kg nicht, dann darf er es ziehen, auch wenn der Anhänger bis 750kg Gesamtgewicht typisiert ist.

Ich hab wegen so einer Falschinformation beim Kauf meinen 750kg Hänger auf 650kg heruntertypisiert und ein paar Monate danach wieder auf 750 kg rauftypisieren lassen, weil's unnötig war :cognemur: :zunge: .

PS: und noch eine Bitte - für Österreich sollen bitte die Österreicher was schreiben, und für Deutschland die Deutschen, sonst wimmelts nur so von Falschinformationen :ferdis: .

DieterM
22.02.2005, 00:08
Hallo Ihr lieben Österreicher,

zur Klarstellung: das ist keine Falschinformation, da in Österreich Anhänger bei Bedarf heruntertypisiert werden können, wenn man das höhere Gewicht nicht gebrauchen kann. Das gilt für ungebremste als auch gebremste Anhänger in Österreich.

Wir nennen das in Deutschland bei der Zulassung entsprechend ablasten für heruntertypisieren wie Ihr das nennt, das war gemeint. Und sowas wäre wegen der Differenzierung bei dem zul. Anhängegewicht nötig, falls der PKW in Österreich nicht die erforderliche zul. Anhängelast hat (z.Bsp. darf bei Euch ein PKW der 500 kg ziehen darf, keinen Anhänger mit zul Gewicht von 750 kg ziehen, auch wenn er diese bei weitem nicht erreicht).

Sollte sich dieses Thema hier aber jetzt ausbreiten mit für und wieder, dann bitte ich Reini daraus einen separaten Thread woanders zu machen, da es hier um Gerrys Verkaufsthema geht und kein Diskussionsplatz ist, bitte.

dodl
22.02.2005, 00:39
Hallo,

Selbstverstaendlich darfst du einen Haenger mit hoeherem zul. gesamtgewicht ziehen, solange das tatsaechliche Gewicht dem entspricht, was in deiner Autozulassung steht. Das zulaessige gewicht interessiert nicht. Ausser es wird erreicht.

Beispiel: Ich darf 1000kg ziehen. Ob der haenger nun fuer 2000 zugelassen ist, ist wurscht, ich darf halt nur 1000 am haken haben.

Das ist aber auch das allerkleinste Problem bei so nem Import. Da gibts viel gravierendere in Zusammenhang mit den COC papieren und den CE Papierln. Das wuerd ich checken, denn wenn da was fehlt gehts zur Einzeltypisierung. Und die kann im schlimmsten Fall gaenzlich abgelehnt werden.
Und hier schliesst sich auch der Kreis in bezug aufs Angebot :)

cu
martin

reini0077
22.02.2005, 01:03
ich hab die Beiträge aus diesem Thread http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?p=50226#post50226 entfernt.

Ihr könnt jetzt hier weiterdiskutieren. :chapeau:

@Martin, das Zulässige Gesamtgewicht interessiert schon, wenn du z.B. 1000kg ziehen darfst und du aber einen 750 kg Trailer dran hast darf der trotzdem die 750kg nicht überschreiten.
Ab einem Gesamtgewicht über 750 kg muss der Hänger ausserdem gebremst sein.

Hab hier noch einen guten Link vom ÖAMTC
ÖAMTC (http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1108141.html)
lg Reini

dodl
22.02.2005, 01:17
Reini, das ist genau der umgekehrte Fall. Das is logisch, dass ich den Haenger nicht ueberlasten darf.

Aber was viel bloeder ist, den Heku Trailer in A zuzulassen ist teuer und umstaendlich. Selbst wenn du ein COC hast. Normalerweise stellt dir dann der Generalimporteur den Typenschein aus und du faherst zur Zulassung. Heku hat aber keinen A Importeur und keinen Vertrieb. Damit musst du zur Einzeltypisierung. Die kostet in Wien fuers rein und rausfahren 167€. Dann zum Pickerl. Gueltiger TÜV interessiert hier nicht. Nochmal runde 30€. Dann die Zulassung mit nochmal runden 180€.

So wie ich das auf den Bildern erkennen kann, erfuellt der Trailer unsere Beleuchtungsvorschriften nicht. Nochmal 100-200€.
Dazu ein Wust an bescheinigungen, Beglaubigungen und Bestaetigungen von Heku (ich hab damit die Monate Dezember 03-Mai04 verbracht obwohl ich die ABE und gueltigen TÜV hatte). So kostet dich die Zulassung des Trailers hier etwa 500€ und 2-3 Urlaubstage.

Vor diesem Hintergrund ist die 750kg Diskussion eher kabarettistisch angehaucht :)

cu
martin

Berny
22.02.2005, 10:16
Das ist das, was ich oben meinte, ein Leichter Anhänger geht nur bis 750 KG.
Diese Bestimmung hat in A eine wichtige Bedeutung, insbesondere bei den Führerscheinbestimmungen.
zB darf man mit B einen leichen Anhänger ziehen.
damit könnte zB ein Gespann Wohnmobil mit 3,5 T + Anhänger mit 750 kg fahren.
Wenn der Hänger aber 751 kg hat, dann darf man nicht mehr fahren, weil dies dann ein schwerer Änhänger ist, und dieser mit B nur gezogen werden darf, wenn die Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3,5 t nicht übersteigen.

Bei der Anhängelast spielt dies keine Rolle, da gehts ansich nur darum, was ich aus technischen Gründen beim PKW anhängen darf. Deshalb ist hier auch das tatsächliche Gesamtgewicht gefordert und nicht das höchst zulässige.

reini0077
22.02.2005, 10:39
@Martin, ich hab gerade auf der KFZ Stelle des Landes O.Ö. angerufen.

Die kosten betragen ca. 100 €uronen.

Mitzubringen Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, 4 Fotos 2x l.v. und 2x l.h.

Weiters ist darauf zu achten wenn der Trailer breiter als 1,6m ist das die Rückstrahler nach vorne (weis) elektrisch (keine selbstreflektierenden Strahler) beleuchtet sind. Der Beleuchtungsträger muss in der Breite die breiteste Stelle des Trailers abdecken.
Weiters sind an den Kotflügeln rote selbstreflektierende Strahler nach hinten anzubringen. Seitlich sind auch noch orangene selbstreflektierende Strahler zu montieren.

Das war es, ach ja einen Termin musst du auch vereinbaren (hätte nach meinem Anruf schon Morgen auf die KFZ-Prüfstelle fahren können.

Also wie man sieht ist alles nicht so kompliziert wie man meint und vorallem nicht so Teuer wie du schreibst.

lg Reini

hobbycaptain
22.02.2005, 10:47
DieterM,

ich ersuche Dich nochmal, bitte keine Falschinformationen, auch wenn Du glaubst, dass es richtig ist.
Berny, Dodl und ich haben erklärt, wie's in Österreich funktioniert.

danke

dodl
22.02.2005, 12:29
Ja Reini, schoen dass das bei euch so ist, oder am Telefon so klingt.

Ich habs letztes Jahr gemacht und fuer die Zulassung mehr geblecht als fuer den Trailer.
Das ganze fing auch mit einem Telefonat aehnlich deinem an..

cu
martin

DieterM
22.02.2005, 12:52
Hallo Ferdi und Miteinander,

alles klar, dabei handelt es sich hier ja nur um einen ungebremsten Trailer bei dem ich für mögliche Interessenten aus Österreich die Sache ein bischen schmackhafter machen wollte, da Gerry seine Sachen sehr gepflegt hat.

Der HEKU-Trailer scheint aber doch ein paar Hürden in Österreich nehmen zu müssen mit Beleuchtung und Rückstrahlern, da er in Deutschland meist in nur sehr einfacher Ausrüstung geliefert wird im Niedrigpreissegment, und hier die einfachen Anforderung für die Betriebserlaubnisse erfüllt. Das ist ja auch das Kreuz mit den Mehrkosten der besser ausgerüsteten Trailer, die dann teuer erscheinen aber erst eigentlich aus dem Anhänger einen guten Trailer machen der auch auf der Straße alle Sicherheitsanforderungen erfüllt und für das Boote-Handling die richtige Ausrüstung drauf hat.

Im Segment der gebremsten Trailer mit 1000 oder 1300 kg Gesamtgewicht taucht ja auch die Führerscheinfrage in Österreich auf, wo die nächste Stufe bei 1.000 kg liegt. Ich sehe da schon eine Reihe von Problemen auftauchen für gebrauchte 5,5 - 6 m RIBs aus Italien, die ja dort überwiegend mit 1 300 kg Trailer gezogen werden, und die dann in Österreich auch auf 1 000 heruntertypisiert werden müssen, wenn man nicht eine Ergänzungsprüfung bei den Führerscheinen ablegen möchte. Der Trailer wäre dann aber mit 1 000 kg auch echt voll ausgelastet mit den RIBs.

Reini danke ich für die Aufteilung, hier ist das Thema goldrichtig und zeigt mal wieder wie sensibel dieses Thema ist.

dodl
22.02.2005, 13:01
Hm, gebremst kann ich an sich auch alles ziehen was ich will, solang ich im Bereich der Zulassung und insgesamt unter 3500kg bleibe. Da muss man auch nix runtertypisieren. Kein Problem mit dem gewicht. Was den Fuehrerschein angeht erst ab 3500kg Gesamtgewicht.

So stehts auch drin. Leichter Anhaenger ODER Anhaenger der nicht schwerer als das Zugfahrzeug ist. In diesem Fall dann aber höchstzulaessiges Gesamtgewicht des Haengers :)

Warum einfach wenns kompliziert auch geht...beim Fuehrerschein dreht sich alles um die summe der höchstzulaessigen Gesamtgewichte. Klar ich darf ja auch keinen leeren LKW fahren, auch wenn er grade leichter als 3500kg ist.

cu
martin

DieterM
22.02.2005, 13:35
Hallo Martin-D,

da gibt es aber eine Führerschein Einschränkung bei dem zulässigen Anhängergewicht mit 1000 kg oder 1300 kg in Österreich, und Mathias R war drauf gestoßen, als wir sein Boot in Italien holten. Du triffst ihn ja demnächst und sprich ihn mal bitte auf dieses Thema an, denn er hat bereits den neuen EU-Schein, da steht es drin.

hobbycaptain
22.02.2005, 13:48
DieterM,

es gibt in A keine Führerscheineinschränkung auf 1000kg oder was auch immer beim Hänger.
Nur, mit einem gebremsten Trailer darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht über 3500kg kommen, wenn man nur den B-Schein, also nur den PKW-Schein hat.
Um mehr als 3,5 Tonnen bewegen zu dürfen braucht man den C-Schein (LKW) und/oder den E (Hängerschein) . Das hat man aber gleich mit einem GW, der sagen wir 2500 Gesamtgewicht hat und einem 1300kg Hänger. Der müsste dann auf 1000kg runtertypisiert werden, was aber meistens eben nicht geht, weil man schwerer ist.

Mit meinem X-Trail, der ca. 2000kg zul. Gesamtgewicht haben darf, darf ich also einen gebremsten Hänger bis 1500kg ziehen, auch wenn im Zulassungsschein eigentlich 2000kg zulässige Anhängelast steht.
Das Heruntertypisieren kann also sehr individuell notwendig werden, aber man kann da nicht verallgemeinern.
Und bitte, das alles nur bei gebremsten Hängern über 750kg.

Wie Dodl schon geschrieben hat, mit einem leichten Anhänger bis 750kg (gebremst oder ungebremst) darf das Zugfahrzeug max. 3500kg zul. Gesamtgewicht haben und der Hänger geht dann noch darüber. Und das alles mit B, also PKW Schein bis 3500 kg. Das Gespann dürfte also im schwersten Fall 4250kg wiegen.

Berny
22.02.2005, 13:55
Hallo Martin-D,

da gibt es aber eine Führerschein Einschränkung bei dem zulässigen Anhängergewicht mit 1000 kg oder 1300 kg in Österreich, und Mathias R war drauf gestoßen, als wir sein Boot in Italien holten. Du triffst ihn ja demnächst und sprich ihn mal bitte auf dieses Thema an, denn er hat bereits den neuen EU-Schein, da steht es drin.

@Dieter, bitte nicht verwechseln: Bei Rotti war damals die Bestimmung bezüglich der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Bedeutung (insgesamt 3500 KG bei B ohne E), er wäre damals mit einem Hänger mit 1300 Kg über diese Marke gekommen. Deshalb hätte er den Hänger heruntertypisieren oder ein anderes Auto nehmen müssen.
Das hat aber nichts mit einer Grenze von 1300 KG oder 1000 KG zu tun, soeine Grenze gibt es in den Führerscheinbestimmungen nicht.

reini0077
22.02.2005, 13:59
Ja Reini, schoen dass das bei euch so ist, oder am Telefon so klingt.

Ich habs letztes Jahr gemacht und fuer die Zulassung mehr geblecht als fuer den Trailer.
Das ganze fing auch mit einem Telefonat aehnlich deinem an..

cu
martin


es ist nicht nur am Telefon so, mein Freund hatte dasselbe durchgemacht wie ich es beschrieben hatte, allerdings mit einem joghurtbecher.
Aber die Formalitäten und das prozedere ist das gleiche. Ohne Probleme und hatte alles zusammen nicht mehr als 130.- €uronen inklusive der benötigten Teile gekostet.

Naja, vielleicht mahlen die Mühlen bei euch anders. Wer weiß wenn der Amtsschimmel mal wiehert,....... :blemblem: :blemblem:

lg Reini

dodl
22.02.2005, 14:13
Also in Wien kostet alleine die Zulassung (auch eines österreichischen Trailers) 170€. Bloss so.

Und vorsicht. Ich hab mich explizit auf Heku bezogen. Normalerweise gehst du mit dem COC Papier zum Importeur und kriegst einen Typenschein. Damit umgehst du die ganze Typisierungssache. Das geht aber bei Heku mangels Importeur nicht. Und ohne österreichischen Typenschein gibts nun mal keine Zulassung. Also Einzeltypisierung, Pickerl, Zulassung. Macht in Wien ohne Bremsen runde 500€, mit Bremsen (beglaubigt asbestfreie neue Beläge :) ) 600€.

cu
martin

ghaffy
22.02.2005, 14:19
Hallo Leute!

Eine Gewichtsbeschränkung hinsichtlich des Anhängergewichts (1000 oder 1300) gibts mit dem Ö Führerschein "B" nicht. Folgende Bestimmungen gelten (BGBl I 120/1997 idgF):

1. Gespann darf 3500 kg höchst zulässige GESAMTMASSE nicht überschreiten.
2. Ein Anhänger darf eine höchstzulässige Gesamtmasse aufweisen, die die EIGENMASSE des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
3. Ausnahme: Anhänger bis 750 kg fallen nicht unter diese Regelung. Die dürfen auch gezogen werden, wenn damit das höchstzulässige Gesamtgewicht von 3500 kg überschritten wird. Alles, was schwerer als 750 kg ist, muss jedenfalls gebremst sein, darunter entscheidet der Hersteller des Zugfahrzeugs (mein Voyager erlaubt zB nur 450 kg ungebremst, und das bei 1980 kg Eigengewicht / 2560 kg GG. Gebremst dürfte ich 1.600 kg ziehen, brauche dazu allerding zumindest die Führerschein-Kombination B+E)

In der Praxis heisst das: das theoretisch höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers von 1750 kg wird wohl nicht erreichbar sein, weil zum Eigengewicht des Zugfahrzeugs noch ein paar hundert kg Nutzlast dazukommen.


Beispiel für Führerschein B:
Eigengewicht des Zugfahrzeugs 1.650 kg, theoretisches Anhängergewicht (wenn vom Hersteller nicht anders angegeben) daher 1.650 kg. ABER:
Höchstzulässiges Gesamtgewicht (Eigengewicht + Nutzlast): 2.150 kg
DAHER maximales Anhängergewicht 1.350 kg

Gruss
Andreas

DieterM
22.02.2005, 17:27
@Dieter, bitte nicht verwechseln: Bei Rotti war damals die Bestimmung bezüglich der höchst zulässigen Gesamtgewichte von Bedeutung (insgesamt 3500 KG bei B ohne E), er wäre damals mit einem Hänger mit 1300 Kg über diese Marke gekommen. Deshalb hätte er den Hänger heruntertypisieren oder ein anderes Auto nehmen müssen.
Das hat aber nichts mit einer Grenze von 1300 KG oder 1000 KG zu tun, soeine Grenze gibt es in den Führerscheinbestimmungen nicht.

Hallo Berny & Ghaffy,

das ist es, ich habe schon verstanden, danke. Auch Ferdi hatte es so schön erklärt vorher, danke! :chapeau:

Diese Abgrenzung ist schon reichlich tricky, und man kann leicht drüber stolpern bei den neuen EU-Bestimmungen.

Die unlängst vor einigen Jahren in Deutschland auch in Kraft getretene EU-Regelung schränken die Führerscheinneulinge jetzt doch stärker ein und man muß aufpassen beim Ziehen von Anhängern, das man innerhalb des erlaubten Gewichtslimits liegt.