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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Papiere für Motor??


Marty
23.03.2005, 16:35
Hallo Foris,

habe folgendes Problem, ich habe einen Aussebordmotor vom Opa meiner Freundin geschenkt bekommen.
Er hatte diesen Motor mit seinem Boot erworben, hat aber für das Boot und den Motor nur einen Kaufvertrag in dem beide Sachen mit Seriennummer aufgeführt sind.

Jetzt meine Frage:

Wenn ich diesen Motor selbst verwenden oder verkaufen möchte, brauche ich da irgendwelche Papiere (ähnlich Fahrzeugschein) zum vorzeigen bei ner Kontrolle?
Oder reicht da ne Kopie des Kaufvertrags (meinetwegen auch ne beglaubigte Kopie)?
Wenn ja wo kann ich diese Papiere beantragen?
Was bekommt man beim Kauf eines neuen Motors an Papieren mit?


Danke für eure Hilfe :biere:

Gruß Marty

hobbycaptain
23.03.2005, 17:08
Hallo Marty,

das beste wär glaub ich, wenn Du mit dem Opa einen Kaufvertrag machst, wo er Dir nur den Aussenborder verkauft. In den Vertrag schreibt ihr alle Daten rein, auch die Motornummer.
Musst ja nix zahlen dafür :ferdis: , es geht nur um den Vertrag.
Ist genauso, wie wenn Du ihn von einem Fremden kaufen würdest.

goeberl
23.03.2005, 18:21
und wenn der opa nicht griffbereit ist, dann laß einfach irgendwen unterschreiben. ist zwar höchst illegal, aber ich schätz mal, keiner wird bei der anmeldung so genau nachforschen. hab ich mit einem motor, den ich geschenkt bekommen hab, auch so gemacht. damals wars noch ein bissl komplizierter, den motor hab ich nämlich von der erbin eines verstorbenen bastlers bekommen.
lg martin
ps. das ist natürlich jetzt kein ratschlag oder keine aufforderung, was illegales zu machen, ist nur eine möglichkeit die ich aufzeigen wollte :marteau:

DieterM
23.03.2005, 18:38
Hallo Marty,

erstmal willkommen hier im FORUM!

Also wenn etwas übereignet wird (=Übereignungsvertrag oder auch Kaufvertrag ohne Zahlung) , dann sollte schon der Vorbesitzer unterzeichnen, sonst ist das Papier nichtig und die Eigentumsübertragung bzw. Übereignung kann angefochten. Also nixda mit Ersatzperson wie es Goeberl hier vorschlägt. So wie es Ferdi vorschlägt kan man den Motor auf einen neuen Eigner übertragen, das kann auch an den Enkel erfolgen.

Der Text könnte so einfach gestaltet werden:

Übereignungsvertrag

Opa x wohnaft x übereignet kostenlos an Enkel x wohnhaft x

1 Außenborder Typ Marke Nr. xxxx Bj. xx
mit folgendem Zubehör xxx
einschl. verschd. Ersatzteile
und einer Bedienungsanleitung

in betriebsfähigem Zustand.

Datum ......


Unterschrift Opa x Unterschrift Enkel x[/I]

Das Original bekommt der Enkel, eine Kopie verbleibt beim Opa, fertig. Damit hast Du eine klare Eigentumsübertragung und Unterlage für die neue Zulassung mit einem anderen Boot.

goeberl
23.03.2005, 19:00
dieter, du hast natürlich recht, so ein vertrag kann jederzeit angefochten werden. ich würds normalerweise auch nicht machen, aber wenn man schnell was schriftliches für was braucht, was man irgendwann mal geschenkt bekommen hat, ist das eine möglichkeit. ich möcht garnicht dran denken, wie cih den von mir erwähnten motor offiziell korrekt dokumentiert in meinen besitz hätte bringen können.
marty´s frage war aber glaub ich, in welcher form so ein eigentumsnachweis sein muß (beglaubigter kaufvertrag oder dergleichen).
also für österreich recht ein kaufvertrag auf dem name und anschrift beider "geschäftspartner" und die daten zum motor (marke, ps und motornummer) stehen. preis und dergleichen müssen meines wissens nicht vermerkt sein. logischerweise schreibt man dann noch: "gekauft wie gesehen" dazu, sonst gibts ja garantieansprüche.
lg martin

matte
23.03.2005, 19:34
hallo marty,
beim Eintrag in die papiere heist es u.a. sinngemäß "eigentum glaubhaft gemacht".
ich habe einen motor mal von einem freund erhalten. dies habe ich mündlich beim wsa vorgetragen und den motor eingetragen gekriegt.
einen anderen hatte ich bei ebay ersteigert und einfach einen ausdruck vom angebot vorgelegt, auch ohne jede probleme. bei angabe des opas evtl. noch mit adresse sehe kein problem.
gruß
mattthias

DieterM
23.03.2005, 20:07
Hallo Leute,

es soll ja der korrekte Weg begangen werden. Ev. genügt ja auch, wenn der Opa bescheinigt, das er seinem Enkel Name/Adresse den Motor Typ Marke etc. geschenkt hat. Das wäre auch eine Eigentumsübertragung im Sinne des Wortes, und würde bestimmt dem WSA oder auch dem Finanzamt (Erbrecht) genügen.

Damit kann der Enkel dann machen mit dem Motor was er will, auch verkaufen wenn er möchte.

Kommt es zu einem Streitfall, dann gilt das Papier. Hat er garnichts in Händen, dann braucht er einen Zeuge (nicht aus der Familie), der bescheinigt, das der Motor vom Opa weiterverschenkt wurde.

Marty
23.03.2005, 23:38
Danke euch für die schnelle Hilfe, :chapeau:
aber eine Frage habe ich noch:
Wie ist es bei einer Polizeikontrolle brauche ich da nicht auch irgendwelche Papiere- beim Auto oder Motorad habe ich ja auch nen Fahrzeugschein gibt es so etwas nicht auch für Aussenborder/ Boote?

hobbycaptain
24.03.2005, 00:03
Marty,

da wir nicht einmal wissen, ob Du aus A oder D oder CH kommst (Dein profile gibt leider nix her), am besten einmal in der Suchfunktion "Anmeldung", "Bootsanmeldung", "Zulassung" oder "Bootszulassung" eingeben. In den gefundenen Beiträgen steht im Prinzip eh 100x das Gleiche drinnen.