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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trailer - Versicherung - Zulassung


stebn
26.03.2005, 14:25
Hallo

weil mir das Auf- und Abbauen vom Boot zuviel wurde habe ich mir einen Trailer bestellt!!
Der Trailer ist jetzt da und der Händler hat mir ein grünes TÜV Gutachten zugeschickt das so aufgebaut ist wie ein Kfz-Brief auf der einen Seite und auf der anderen Seite steht Betriebserlaubnis nach § 21StVZO für Zulassungsfreie Fahrzeuge!!

So jetzt meine Fragen::

1. Ist das Gutachten vergleichbar mit einem Fahrzeugbrief??

2. Bekomme ich bei der Zulassung noch einen Fahrzeugschein??

3. Muss (kann) ich den Teiler zulassen ( versichern ) wie jeden anderen Hänger??

4. Habe ich im Ausland Probleme mit einem grünen Kennzeichen??

5. Bekomme ich mit einem grünen Kennzeichen die gleiche Nr. wie das Zugfahrzeug??

6. Wie sieht es aus mit einem Wunschkennzeichen??

7. Während der Fahrt ist der Trailer über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert!! Der Trailer sollte aber nicht angehängt trotzdem gegen Diebstahl versichert sein!!
Ist das auch mit grüner Nr. möglich??

8. Welche Versicherung haftet für Schäden am Boot wenn ich selbstverschuldet einen Unfall baue??
Die Versicherung vom Boot oder die Trailerversicherung??

So das sind zwar viele Fragen aber das ist ja auch ein Trailer und kein normaler Anhänger!! Darüber wüsste ich Bescheid.

So ich bedanke mich schon einmal für euere Antworten!!

Gruß Stefan

blacky GS
26.03.2005, 15:02
So jetzt meine Fragen::

1. Ist das Gutachten vergleichbar mit einem Fahrzeugbrief??

2. Bekomme ich bei der Zulassung noch einen Fahrzeugschein??

3. Muss (kann) ich den Teiler zulassen ( versichern ) wie jeden anderen Hänger??

4. Habe ich im Ausland Probleme mit einem grünen Kennzeichen??

5. Bekomme ich mit einem grünen Kennzeichen die gleiche Nr. wie das Zugfahrzeug??

6. Wie sieht es aus mit einem Wunschkennzeichen??

7. Während der Fahrt ist der Trailer über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert!! Der Trailer sollte aber nicht angehängt trotzdem gegen Diebstahl versichert sein!!
Ist das auch mit grüner Nr. möglich??

8. Welche Versicherung haftet für Schäden am Boot wenn ich selbstverschuldet einen Unfall baue??
Die Versicherung vom Boot oder die Trailerversicherung??

Gruß Stefan

Hallo Stefan,
1. Nein, ist halt ein Gutachten
2. Ja, Betriebserlaubnis
3. Ja, mit dem Gutachten usw. bekommst Du dann die Betriebserlaubnis (steuerfrei)
4: Nein, ist ja amtlich
5: Nein
6. soviel ich weiß ist das moglich
7. Ja
8. kommt auf die Versicherungsart an und wo Du den Unfall baust (Wasser, Straße mit Auto oder beim schieben)

stebn
26.03.2005, 15:50
Hallo Blacky

zu 8. Wenn ich z.B. jemanden die Vorfahrt nehme und der mir dann in den Trailer fährt und dann das Boot und Trailer kaputt ist!!

Die Erstattung vom Trailer übernehme ich weil der nicht so teuer war und sich da keine Volkasko lohnt!!

Aber was ist mit dem Boot?? Ist das während der Fahrt beim Trailer versichert??

oder reicht da die Vollkasko vom Boot aus??

Gruß Stefan

blacky GS
26.03.2005, 15:57
Hallo Blacky

Aber was ist mit dem Boot?? Ist das während der Fahrt beim Trailer versichert??

oder reicht da die Vollkasko vom Boot aus??

Gruß Stefan

Hallo Stafan,

für diese Frage sind hier im Forum sicherlich Versicherungsfachleute. Ich kann Dir diesbezüglich nur was vorschwindeln was ich aber grundsätzlich nicht tue. :biere:

stebn
26.03.2005, 16:08
Na dann warte ich mal.....

DieterM
26.03.2005, 18:09
Hallo Stefan,
1. Nein, ist halt ein Gutachten
2. Ja, Betriebserlaubnis
3. Ja, mit dem Gutachten usw. bekommst Du dann die Betriebserlaubnis (steuerfrei)
4: Nein, ist ja amtlich
5: Nein
6. soviel ich weiß ist das moglich
7. Ja
8. kommt auf die Versicherungsart an und wo Du den Unfall baust (Wasser, Straße mit Auto oder beim schieben)

Hallo Stefan,
Soweit okey, jedoch hier noch ein paar Ergänzungen zu Blacky-Stefan:

1.+2. das Gutachten stellt die Betriebserlaubnis dar, einen Extra-Brief gibt es nicht. Bei der Zulassung bekommst Du dann den KFZ-Schein für den Trailer.
3. bei der Zulassung muß keine Haftversicherung nachgewiesen werden. Die Haftversicherung wird aber empfohlen, weil der Trailer nur im eingekuppelten Zustand am Zugfahrzeug dort bei de Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Im abgekuppelten Zustand dann nicht mehr. Rollt er alleine weg und verursacht einen Schaden woanders, haftest Du persönlich wenn nicht eine separate Haftversicherung für den Trailer abgeschlossen wird, kostet übrigens nur eine Bagatelle.
6. Wunschkennzeichen ja, aber gegen Extragebühr bei den Zulassungstellen.
7. gegen Diebstahl (Achtung Auflagen der Versicherung!) kannst Du den Trailer auch extra versichern mit einer Teilkasko.
8. Bei einem eigenverschuldeten Unfall ist Dein Boot nur versichert, wenn Du dafür eine extra Kasko-Versicherung hast. Diese ist im allgemeinen die teure Versicherung beim Boot, solltest Du aber mit der Bootshaftversicherung verbinden. Die Bootshaftversicherung ist in einige europäischen Ländern Pflicht, in Deutschland wird sie jedoch empfohlen.

Noch Fragen?

stebn
26.03.2005, 18:32
Nochmal Danke an euch beiden!!

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe sollte ich den Trailer Teilkasko und Haftpflicht versichern!! (Das hatte ich sowieso vor)

Und bei einem Unfall würde dann meine Bootsvollkasko- und Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommen!!?!!??
( Die habe ich ja schon )

Achso eins noch!! Wieso haben manche Trailer ein schwarzes Kennzeichen??


Danke nochmal

Gruß Stefan

timo
26.03.2005, 20:46
hallo stebn

das manche trailer schwarze schilder haben, die sind meistens älter ,es gab mal eine zeit da waren die trailer nicht steuerfrei und hatten somit auch keine grüne nummer.


gruß timo

blacky GS
26.03.2005, 20:55
hallo stebn

das manche trailer schwarze schilder haben, die sind meistens älter ,es gab mal eine zeit da waren die trailer nicht steuerfrei und hatten somit auch keine grüne nummer.


gruß timo
Hallo Timo,
soweit ich zurückdenken kann, waren Bootstrailer immer steuerfrei. Es gab früher nur die schwarzen Nummenschilder (steuerfrei) welche aber Wiederholungskennzeichen waren (gleiche Nummer wie der Zugwagen). Außerdem mußte der TÜV noch nicht die Beleuchtung besichtigen :lachen78: :lachen78:

Neptun
26.03.2005, 22:50
Hi Stefan,

red mal mit deinem Versicherungsvertreter.

Ich habe das so gemacht, dass ich Boot und Trailer in einem Vertrag habe, in diesem aber eine Teilsumme für den Trailer gebildet wurde.
Das Boot ist haftpflicht- und Kaskoversichert.
Wird jetzt beispielsweise der Trailer gestohlen, während ich mit dem Boot im Wasser bin, ist es kein Problem, die Versicherungssumme für den Trailer zu bekommen. Das spart im Fall des Falles einen Haufen Ärger.
Außerdem ist der Trailer in die Bootskasko integriert. Das ganze Gespann ist beim Transport versichert, auch bei Eigenverschulden, ebenso im Winterlager.
Im übrigen braucht man für viele Länder die grüne Versicherungskarte. Die bekomme ich von meiner Bootsversicherung jedes Jahr problemlos zugeschickt, zusammen mit der international gültigen Haftpflichtversicherungskarte fürs Boot.

Grüße
"Neptun"

Zanussi
17.06.2005, 11:58
Hallo,

das hört sich ja alles sehr interessant an. Ich habe auch einen Trailer mit grünem Kennzeichen und habe mir noch nie gedanken darüber gemacht. Denn es heißt: Der Sportanhänger ist über das Zugfahrzeug versichert. Aber was ist wenn sich der Trailer auf der Autobahn selbständig macht (Kupplung bricht) und einen Schaden verursacht? Mir ist es schon passiert, dass die Kupplung nicht richtig eingerastet war und nach ca. 100 Metern fahrt sah ich mein Boot nach rechts abbiegen. Da ist zum Glück nicht passiert nur das Kabel ist aus dem Stecker gerissen. Aber was wäre wenn?

Gruß
Bernd

lippi
17.06.2005, 13:09
In dem falle denke ich zahlt die fahrzeugversicherung, da es ja im Zusammenhang mit dem betrieb mit diesem fahrzeug geschah, wenn Du ein Rad vom PKW verlierst ist der Schaden den eventuell dieses rad anrichtet ja auch versichert.
Wie kommt man denn an eine grüne Versicherungskarte (zb für HR nötig) wenn man für den trailer(grünes Kennzeichen) gar keine Versicherung hat ?

Neptun
20.06.2005, 14:08
Hi,
red mit deiner Bootsversicherung.

Ich bekomme die grüne Versicherungskarte von meiner Bootsversicherung.
Das kann natürlich von Fall zu Fall anders geregelt sein :confused-

Grüße
"Neptun"

woso
20.06.2005, 14:42
Wenn der Hänger von der Kupplung springt und einen Unfall verursacht zahl die KFZ- Haftpflicht. Die ist auch bei normalen Hänfern der Fall. Die Versicherung der Hängers tritt nur dann ein wenn der Hänger ohne zutun des KFZ einen Unfall / Schaden verursacht. Ein grüne Versicherungskarte gibt nur bei einer Haftpflichtversicherung die explizit auch den Hänger versichert. Manche Bootshaftpflicht beinhaltet den Hänger. Dies ist aber Versicherungsabhängig. Für die Versicherungen im allgemeinen ein kalkulierbares Risiko, da in der Regel schäden im angehängten Zustand verursacht werden.