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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gespann - Gesamtgewicht auf 4250kg !!


Rotti
13.04.2005, 20:52
Hi Freunde!

habe das gerade gelesen:

http://www.auto-reporter.net/artikel.las?artikel=9819
B-Führerschein auch für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen

ar - 13. März 2005. Mit dem "normalen" B-Pkw-Führerschein können wahrscheinlich demnächst auch Reisemobile bzw. Anhänger-Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden. Einem entsprechenden Entwurf, der die gegenwärtige Begrenzung bis 3,5 Tonnen aufhebt, stimmte jetzt das Europäische Parlament in Straßburg in erster Lesung zu.

Dies betrifft hier in Österreich die meisten Gespannfahrer. Zur Erklärung: In Österreich darf das max. zulässige Gesamtgewicht (Summe GG - Zugfahrzeug plus GG Trailer/Hänger/Wowa) bei auflaufgebremsten Hängern die 3500kg nicht überschreiten. Wenn diese Regelung kommt, dann würde man sich den Führerschein E(Hänger) zu B (PKW) ersparen. Mir geht es da mit meinem Espace genau so. Wenn ich den Trailer nicht runtertypisieren hätte können, dann wäre die E - Prüfung bei mir auch notwendig geworden. D.h. dass ich trotz niedriegerem Trailerdaten bei vollgetankten Boot schon (vielleicht) etwas über die erlaubten Gewichte bin. Weis von euch Ösis einer mehr wie weit es damit tatsächlich ist und wie weit dies im Parlement Beschlussfähig ist, sodaß wir in Zukunft endlich nicht illegal ohne E Schein durch die Lande ziehen können??

Gruß Rotti

P.S.: Noch anschließend, weiß jemand ob sich in Richtung 1ookmh Zulassung bei Hängern in Österreich was ändert oder ob eine Änderung dahingehend im Busch liegt??

OLKA
13.04.2005, 21:09
In Österreich darf das max. zulässige Gesamtgewicht (Summe GG - Zugfahrzeug plus GG Trailer/Hänger/Wowa) bei auflaufgebremsten Hängern die 3500kg
Wie jetzt???? Darf ich nicht mehr durch Ösi-Land fahren???

Mein Gespann-Gewicht beträgt 4,5 t und der Trailer ist auflaufgebremst.

Bezieht sich die 3,5 t jetzt auf die Auflaufbremse oder auf den Führerschein??

Lutti069
13.04.2005, 21:15
Hallo Olaf

Du hast doch Bestandsschutz und darfst mit Deinem deutschen Lappen weiterhin bis 7,5 t fahren.

OLKA
13.04.2005, 21:20
Hy Lutti,

um den Lappen geht's mir nicht, ich darf so ziemlich alles fahren, was über Deutschlands Strassen rollen kann :ka5:

Ich hatte das von Rotti so verstanden, dass bei einem auflaufgebremsten Hänger das Gespanngewicht grundsätzlich nur 3,5 t betragen darf.

Bei Rottis seinen Landsleuten weiss man ja nie......

ich erinnere mich an einen Sommer, als die Urlauber aus Italien nicht mehr nach Hause kamen, weil es in Österreich auf einmal ein neues (altes) Gesetz bezüglich der Anhängelast gab, Also unmöglich ist da nix.... :cognemur: :cognemur:

... und wir sind auch noch davon abhängig wenn wir ans Mittelmeer wollen :zerschepp :zerschepp

Rotti
13.04.2005, 21:23
Hi ihr Beiden!

Diese Regelung gilt nur in Österreich f. österr. Führerscheinbesitzer der Klasse B (PKW mit schwerem Anhänger der GG >750kg und auflaufgebremst ist). Ihr dürft soweit das als deutsche Führerscheinbesitzer fahren was bei euch im Heimatland erlaubt ist. Jedoch (O:T) die 100kmh Regelung für die bei euch in Deutschland zugelassene Hänger gilt hier nicht. Also schön mit 8okmh durch die Lande ziehen.

Gruß Rotti

Hansi
14.04.2005, 09:05
und ich Deep mache den E zu B :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur:
:blemblem: :blemblem: :blemblem:
was soll's

Berny
14.04.2005, 17:08
Na endlich, ich dachte mir schon, es kann ja nicht sein, dass die Deutschen sich das gefallen lassen :marteau:
Sie hats ja besonders getroffen, von 7,5 auf 3,5

Für mich ist das auf jedenfall gut, ich hoffe, das kommt bald!!!

Derzeit fahre ich mit 3480 KG herum, geht gerade noch.
Aber bei neueren Autos habe ich das Problem, dass die immer schwerer werden, da geht mein Gespann nicht mehr !

Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !

DschungisKahn
14.04.2005, 17:50
Na endlich, ich dachte mir schon, es kann ja nicht sein, dass die Deutschen sich das gefallen lassen :marteau:
Sie hats ja besonders getroffen, von 7,5 auf 3,5

Für mich ist das auf jedenfall gut, ich hoffe, das kommt bald!!!

Derzeit fahre ich mit 3480 KG herum, geht gerade noch.
Aber bei neueren Autos habe ich das Problem, dass die immer schwerer werden, da geht mein Gespann nicht mehr !

Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !

entschuldigt bitte - nach meinem wissen durfte man den alten *3er* bis 7,5to fahren - mit der Umwidmung wurde daraus die Klasse bis 12 to - und soweit ich den neuausgestellten führerschein meiner frau im kopf habe, steht da tatsächlich die fahrerlaubnis bis 12 to gültig bis zu ihrem 50.ten Lebensjahr, dann verlängerung nach ärztlichem check.

=> sie fährt nur in ausnahmesituationen das 4,3to WoMo.....theorie und praxis....

Berny
14.04.2005, 17:59
Cool bleiben, die Regelungen betrifft erstens die Österreicher, die mit dem B nur bis 3,5 t (oder mit leichtem Anhänger bis 4,25 t) fahren durften, und zwitens seit der Umstellung in D, wo die neuen B ebenfalls nur bis 3,5 t fahren dürfen.

Die alten Führerscheine von D, die damals bis 7,5 t fahren durften, betrifft das vermutlich nicht, es sei denn, es gibt da auch irgendwelche Übergangsbestimmungen (zB 10 Jahresfrist wie in Holland oder so).

OLKA
14.04.2005, 20:51
entschuldigt bitte - nach meinem wissen durfte man den alten *3er* bis 7,5to fahren - mit der Umwidmung wurde daraus die Klasse bis 12 to - und soweit ich den neuausgestellten führerschein meiner frau im kopf habe, steht da tatsächlich die fahrerlaubnis bis 12 to gültig bis zu ihrem 50.ten Lebensjahr, dann verlängerung nach ärztlichem check.

..

Hallo Jürgen,

mit dem "alten 3er" darfst du (wenn ich mich richtig erinnere) Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 18 Tonnen fahren. Also schon richtige Hammerteile und das alles ohne Praxiserfahrung oder Anhängerschulung :cognemur:

7, 5 Tonnen Zugmaschine und einen Anhänger der bei durchgehender Bremsanlage 1,4 mal so schwer sein darf wir das ziehende Fahrzeug (also 10,5 Tonnen Anhänger.)

Rotti
14.04.2005, 21:05
Hi Berny!

Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !

Wenn dass dann nicht für unsere Trailer gilt, dann nützt nur noch eine 9mm Smith & Wesson :lachen78: :lachen78: möglich wärs ja dass die nicht so weit um die Kurve denken können. Hoffe nicht.

Gruß Rotti