PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerscheinverordnungen


Michel
07.11.2003, 13:18
Hallo Freunde,

zum Anfang nochmal, ich fand und finde das mit der Klärung der Führerscheinvorschriften eine super Idee.

Ich bin auch mit viel Elan an die Sache herangegangen und muss zugeben, dass ich nun an meine Grenzen gestossen bin. Ich wusste ja, dass in meinem Falle das deutsche Gesetzessystem recht verwirrend ist, aber das dies so schlimm ist hätte ich nicht gedacht.

Also zum Ablauf:

Ich habe mir die Gesetze, welche in Deutschland für uns Sportbootfahrer Grundlage sind mal angesehen. Das sind hauptsächlich zwei.

Die Sportbootführerscheinverordnung Binnen (http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFBinVO.html)

und

Die Sportbootführerscheinverordnung See (http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFSEEVR.html)

Die hab ich mir dann "reingezogen" und bin auf folgende Begriffe gestossen:

Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

Und ganz wichtig:

Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) Europäisches Gegenseitigkeitsabkommen.

Ha dachte ich mir und hab mir gedacht, da frag ich jetzt konkret bei unserem Bunderverkehrsministerium. Aber nix da die Zuständigkeiten sind bei uns der Reihe nach so Aufgeteilt:

1. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
2. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
3. Wasser und Schiffahrtsverwaltung
4. Wasser und Schiffahrtsdirektion 7 Stück + 13 Diensstellen !!!
5. Wasser und Schiffahrtsamt 46 Stück !!!!!!!!!!!!
6. Wasserschtzpolizei
7. Deutscher Motor Yacht Verband

Also hab ich oben angefangen und ein wenig rumtelefoniert, mit dem Ergebniss "nichts genaues wissen wir nicht"

Auch muss ich sagen, dass die Telefonate von "Üeberheblich" Nr.1 bis sehr nett und freundlich Nr.6, die haben sogar zurückgerufen war. Kurzum, keiner konnte richtig Auskunft geben, also hab ich weitergesucht.

Vor allem nach der Resolution Nr. 40, mit dem Ergebniss, dass diese nicht öffentlich im Netz zu finden ist (wie Sinnvoll). Man kann diese aber kaufen, das hätte ich auch gemacht aber das geht nur bei unserem Ministerium, die haben sich aber nicht mal herabgelassen mit mir zu reden, da dei wohl auch nicht wissen wer dort für solche Fragen zuständig ist. Ich hing 10 Minuten in der Warteschleife und hab dann aufgegelegt.

Nun meine Frage an Berny:

Kommst Du vielleicht an diese Resolution ran? Dort müssten alle Länder aufgeführt sein, die dieses "Gegenseitigkeitsabkommen" unterschrieben haben. Ich bekomme dies nicht und es liegt wohl auch nicht offen im Netz, nur in Auszügen.

Beim Suchen hab ich aber doch noch etwas interesanntes gefunden. Und zwar eine Seite, die diese Thematik aber nur zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz behandelt. Das ist aber trotzdem sehr interessant. Ist etwas viel zu lesen aber es lohnt sich:

Welche Führerscheine braucht man wo? (http://www.ibn-online.de/NeueSeiten/fuehres.html)

So nun erst mal genug, ich habe auch heute nochmal ca. 20 Mails losgesendet, aber noch nichts gehört.

Das alles hat mich nun zu dem Entschluss gebracht, eine offizielle Anfrage an das Europäische Parlament zu starten. Die Formulierung lass ich mir noch einfallen aber ich sende das denen, vielleicht bringts ja was.

Nochmal Berny: Kannst Du mal nachschauen?

:captain: :captain: :captain:

DieterM
07.11.2003, 16:34
Lieber Michael,

Dein Aufwand in allen Ehren!!! Das könnte eine Doktorarbeit werden!!!:marteau: :sonne:

Habe soeben mit der WSP in Regensburg telefoniert Tel. 0941-506-2472. WM Schönwart gab mir die klare Auskunft für unsere österreichischen Sportbootsfahrer:

- das österr. Donaupatent erlaubt das Fahren auf der Donau über Passau, Deggendorf, Straubing, Regensburg bis Kelheim.

- ab Kelheim in den MDK rein wird das österr. Flüsse&Seen Patent benötigt, und auch im restlichen Gebiet Binnen und auf den Binnenwasserstraßen. Dort gilt das Donaupatent nicht mehr.

Konkret: das österr. Donaupatent ist bindend für die befahrbare deutsche Donaustrecke. Dort genügt das Flüsse&Seen Patent nicht. Andersherum genügt für das restliche in der BRD befahrbare Gebiet Binnen und Binnenwasserstraßen das Flüsse&Seen Patent, soweit nicht andere besondere Anforderugen und Vorschriften bestehen, z.Bsp. Bodensee, Oberrhein, etc..

Beste Bootsgrüße
Dieter zw. München und Ingolstadt

Michel
07.11.2003, 16:58
Hallo Dieter,

und genau das ist das Problem, ich habe heute auch unter anderem die Wasserschutzpolizei Hessen am Telefon. Dieser Herrr (übrigens sehr freundlich), gab mir die Auskunft, dass sehr wohl der "kleine Binnenschein" der Österreicher anerkannt werden würde.

Bestätigen könne er mir das aber nicht, und er wisse auch nicht, wie das in anderen Zuständigkeitsbereichen der deutschen Wasserschutzpolizei ist. Ein Dokument gibt es auch nicht sagte er.

Nun hab ich mir überlegt, jetzt teste ich etwas und hab bei der WAPO in Mainz angerufen, dieser Kollege meinte das "kleine Patent" reiche nicht !!!

So und da ich dann so in Fahrt war, habe ich noch etwas gemacht. Ich habe bei der Wasserschutzpolizei NORD angerufen. Dort habe ich dem , sehr netten Herren, erklärt, wer wir sind, und dass wir nächstes Jahr Planen ein gemeinsames Treffen an der OSTSEEKÜSTE zu veranstalten. Ich hab Ihm das mit den österreichischen Patenten erklärt und gefragt wie das nun an der Küste aussieht, da es in Österreich kein Küstenpatent gäbe.

Und Dieter was meinst Du was jetzt kommt !!!

Der Mann versprach, sich der Sache anzunehmen und hat auch promt eine Stunde später zurückgerufen. Und? :ka5:

Achtung haltet Euch fest:

Ein Österreicher braucht an der Ostsee, da Österreich an dem Gegenseitigkeitsabkommen teilnimmt ?

Na was?

GAR KEINEN FÜHRERSCHEIN für die KÜSTE um an der Ostsee zu fahren, wenn er dies nur zu Erholungszwecken tut.

Jetzt bist Du platt oder? :cognemur: :cognemur: :cognemur:

Auf meine Frage wo dies geschrieben steht meinte er im "Verkehrsblatt" unter der angegebenen Resolution Nr. 40.

Er hätte die aber auch nicht und ich solle mich wieder an das Verkehrsministerium wenden. So hat sich der Kreis geschlossen und ich war wieder am Anfang.

Dieter, scheinbar haben wir hier einen Bereich, in unserem schönen Europa (vor allem in Deutschland) entdeckt, wo wirklich nichts geregelt ist, obwohl ich mir sicher bin, dass es zumindest in Deutschland ein Gesetzt gibt, wann die Ministerialbeamten, wie lange und wo auf Toilette gehen, und vor allem welches Lied sie dabei Pfeifen dürfen.

Deswegen die Frage ob Berny vielleicht an diese Resolution über den kurzen Dienstweg kommen könnte.

Dort müsste alles drinstehen.

:captain: :captain: :captain:

DieterM
07.11.2003, 17:24
Hallo Michael,

ich glaube mit dem österr. Küstenpatent liegst Du nicht ganz richtig. Das gibt es dort schon und wird mit einer praktischen Prüfung meistens an der Adia abgelegt. Siehe hierzu die verschiedenen Ausführungen im alten FORUM von Herbert aus Wien. Und dieses Patent brauchen die Österreicher immer wenn sie sich auf deutschen Schiffahrststraßen und in diesen Bereichen, hier auch Ostküste, fahren wollen.

Da dürfte der freundliche Beamte keine ganz korrekte Auskunft gegeben haben. Vielleicht meinte er Badeschlauchboote ...

Abgesehen davon würde ich jedem Österreicher empfehlen unbedingt eine gute Küste+Seeausbildung zu machen, denn das dort an der Ostsee ist kein Kaffeetrinken. Da gehören doch eine gehörige Portion Zusatzwissen dazu, bevor sie sich dort aufs Wasser begeben können.

Ich dachte es ginge nur um das Befahren der Donau, siehe dazu die bedingungslosen Vorrausetzungen weiter oben.

Gruß
Dieter

Michel
07.11.2003, 17:48
Hallo Dieter,

es geht hier doch nur darum auszuarbeiten, wo genau die Probleme liegen und ich habe hier nur "original Aussagen" von den Wasserschutzpolizisten, die ja auch letztendlich kontrollieren, veröffentlicht.

Dies nur um rauszuarbeiten, dass wohl eine Regelung existieret, die aber von jedem anders ausgelegt wird.

Ein Papier wo dies alles schwarz auf weiss steht, existiert wohl aber keiner kennt es genau.

Nur darum ging es.

DieterM
07.11.2003, 19:23
Servus Michael,

das österr. Küstenpatent ist ein Vereinsdokument wie unsere DSV-Seglerführerscheine es auch sind, daher anerkannte aber keine ofiziellen Befähigungsnachweise. Die amtlichen gibt es anscheinend überhaupt nicht in Österreich. Vielleicht liegt darin auch die Crux der deutschen Beamte diese definieren zu können, denn wann taucht da schon mal ein Österreicher in der BRD auf dem Wasser auf und kommt dann womöglich in eine Kontrolle.

Unsere Nachbarsfreunde haben es doch zum Mittelmeer viel kürzer! Was sollen sie schon in den norddeutschen Gebieten. Und so einladend ist hier die Donau für die Wassersportler in Bayern auch wieder nicht. Ich selber ziehe es vor lieber auf die österr. Seite rüber zu fahren. Da kommst Du richtig in en erschlossenes Wasserparadies.

Aber vielleicht bekommst Du doch noch eine weitere klare Aussage, wie ich sie in Regensburg bei der WSP bekam, soweit es Binnen betrifft. Damit ist auch die Feststellung welches Papier auf dem Main für die Österreicher gilt klar.

Gruß
Dieter

Gruß
Dieter

Rotti
07.11.2003, 21:03
Hi Boys!

Step by step - so spannend kann gar kein Krimi sein wie eure Berichte:lachen78: :lachen78: :lachen78: . Aber ein Stück weiter sind wir schon - danke.

Gruß Rotti

Berny
07.11.2003, 21:39
Grundsätztlich: Ich kann in Österreich kein Küstenpatent machen, weil es in Österreich keine Küste gibt!
Es gibt da lediglich die Befähigungen für die internationale Schiffahrt.

Die sogenannten "Österreichischen Küstenpatente" sind lediglich Patente anderer Staaten, die von Fahrschulen in österreich theoretisch abgehalten werden, aber die Praxis wiederum zu deren Gültigkeit in den entsprechenden Gewässern abgehalten werden müssen.
Du hast dann zB ein Kroatisches Küstenpatent in einer Österreichischen Fahrschule in Theorie und in Kroatien in Praxis gemacht. Diese werden deshalb angeboten, weil die Fahrschulbesitzer damit rechnen, daß die Leute eh nur in bestimmten Staaten (eben gerade Kroatien) Urlaub machen.

Die rechtliche Problematik: lt internationalen Übereinkommen sind Patente anderer Staaten nur gültig, wenn der Besitzer auch Staatsbürger des Patentausstellenden Staates ist.

dies heißt: ich darf als Österreicher mit dem kroatischen Küstenschein nicht in Italien oder Deutschland oder so fahren, da ich kein Kroate bin!!!

Andersrum hat dies aber auch zur Folge, daß es keine gleichwertige Befähigung in Österreich für zB das deutsche Küstenpatent gibt. Deshalb wiederum gibts dann die Übereinkommen, wonach halt etwas differenziert wird, daß zB der Österreicher mit dem Österreichischen Binnenschein auch in deutschen Küsten fahren darf.
Dies würde auch die Angaben der deutschen WAPO bestätigen.

In der EU sind diese Regelungen ansich eh festgeschrieben, Probleme gibts aber in erster Linie mit den nicht-EU Staaten (zB Kroatien), dort gibt es eben keine Regelungen.

Soweit kein Problem, was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Die berühmte Grauzone.
Aber was ist, und das ist letztendlich der springende Punkt, wenn es zu einem Unfall kommt, wie schauts dann mit der Haftung durch die Versicherungen aus.
Da kanns unter Umständen um viel Geld gehen, weshalb sich das Verlassen auf die Grauzone nicht auszahlt.

Deswegen gehts uns um eine eindeutige rechtliche Beurteilung der ganzen Sachlage.
Es muß irgendjemand geben, der uns das auch eindeutig sagen kann.

@michel: ich werd mich drum bemühen

Michel
07.11.2003, 21:43
Super Berny,

vielleicht kriegst Du etwas rau, und das Hauptproblem ist auch meiner Meinung nach der Versicherungsschutz, da hast Du vollkommen Recht.

Darauf wusste bei meinen Telefonaten auch keiner der Herren eine Antwort.

Ich bleib am Ball.

:captain: :captain: :captain:

Berny
08.11.2003, 10:25
Hab mal im Internet eine Adresse einer Fahrschule gefunden, die dieses Gesetz abgedruckt hat.
http://www.segelschule-schlei.de/Vorschri/SBFBinVO.html
Werde aber trotzdem um eine offizielle Adresse mit offiziellen Text schaun.