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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lichter......


Heinz L
18.07.2005, 14:26
Hallo Leutz!

Hab ´ne ganz einfach Frage!
Will mich hier aber nur nochmal vergewissern...
und zwar hab ich vor mit meiner Luftmatratze die Nordsee und das
Binnenland unsicherzumachen in ein paar Wochen. Mein Gerätebügel wollt
ich eigentlich daheimlassen, weil des ding einfach soo globig is.
Daran sin jedoch die Positionslichter montiert.

Müsste ich den nicht gerade kleinen Bügel auch mit auf die Reise nehmen?
Wegen den Lichtern?
Hab eigentlich vor (so gut wie ausschließlich) nur bei Tage und auch nicht bei "unsichtigen Wetter" zu fahren. :seaman:
Kann ich in diesem Fall meine Lichterkette daheimlassen? :ka5:
Wie sehen die Bestimmungen in Holland aus?


danke schon im vorraus
Heinz :-)

DieterM
18.07.2005, 17:33
Hallo Heinz,

was hast Du denn für eine "Luftmatratze"? Aus Deinem Profil ist das leider nicht ersichtlich.

rotbart
18.07.2005, 21:50
Hallo Heinz,

was hast Du denn für eine "Luftmatratze"? Aus Deinem Profil ist das leider nicht ersichtlich.
Hallo Dieter
am 22.05 hatte Heinz ein RIB unbekannter Bauart
am 14.05 hatte er ein Bombard mit 40 PS
Damals wollte er von der Ems aus über den englischen Kanal
------------------------
Ich würde vorschlagen er soll erst einmal sein (zukünftiges) Boot definieren :biere: bevor er versucht es zu versenken :pruegel:

Heinz L
19.07.2005, 08:45
Naja es is bis jetzt bei einer schwarzen Luftmatratze von Bombard (C4) mit ´nem kleenen Antrieb von so 40 Pferdchen die im 4Takt laufen geblieben :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere:



Hey my subjekt was "LICHTERFÜHRUNG" :schlaumei




Ach es kam zu keinem Rib, da die doch 3 Euronen und mehr koschde :motz_4:

DieterM
19.07.2005, 18:06
Hallo Heinz,

deswegen habe ich nach der "Luftmatratze" gefragt. Also ein BOMBARD C4 trägt mit links einen Geräteträger, siehe hierzu die Beiträge von Reini über Selbstgebautes. Und an den Geräteträger paßt ja auch noch der rettungsring so schön dran und hat Signalwirkung durch das leuchtende Orange.

In Deinen Fahrgewässern würde ich möglichst nur mit kompletter Ausrüstung anBord aufs Wasser gehen. Also, nimm den Geräteträger elektr. angeschlossen mit, damit Du die Lichter bei Bedarf auch anmachen kannst und ev. sogar je nach Fahrgebiet auch einen Radarwarner setzen kannst, ganz einfach damit Du mit D/kl. schwarzen "Luftmatratze" auch gesehen wirst. Das ist eine reine Sicherheitsfrage.

Heinz L
19.07.2005, 22:26
Hallo :-)


Ich weiß nicht ob ich mich gut genug ausgedrückt habe, ich besitzte jedoch schon einen Geräteträger....... nur mal so erwähnt.

Mir is natürlich klar Dieter, dass es von der Sicherheit her aufjedenfall vielfach besser ist das Trägerlein mitzunehmen mit Lichtern und sogar mit Radarreflektor zu erweitern.

Dagegen steht aber:
-ich kann das Gespann schon Tage vorher packen und gard in die Garage schieben
-der restliche (hauptteil) der revieres ist mit niedrigen Brücken gespickt
-und ich fahr ja nicht bis zu den Inseln raus.


Und mir gehts eigentlich nur um die bekannten "vorschriften".
Was ich mir jetzt aber mit:
Empfehlenswert ja - nötig nein
beantworte.....


Kritik erlaubt!

gruß Heinz :ka5:

Marton
20.07.2005, 00:27
da gibts doch klare Regeln: :schlaumei
"Lichter müssen geführt werden von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei schlechter Sicht. Sie können geführt werden, "wenn es für nötig befunden wird". Pech ist wenn Du unversehens in eine Nebelbank kommmst.
Marton

Udo
20.07.2005, 08:46
Hallo Heinz,

ich fahr ja auch in NL rum und bin noch nie von der Wapo nach irgendwelchen nicht vorhandenen Lichtern gefragt worden.

Gruß Udo

Kenzy
25.07.2005, 17:28
Hallo,

schon mal erlebt, wie schnell wetter umschlagen kann und selbst auf Flüssen hab ich es schon erlebt, daß man binnen 5 Minuten nicht einmal mehr das Ufer gesehen hat!

Ich finde es ist jedem selbst überlassen, doch wenns dann soweit ist, sagt man hinterher, HÄTT ICH DOCH NUR!

Grüsse Charly

Wenn ich sowas schon hab, dann würd ich es auch mitnehmen, gerade dann, wenn es auf dem Hänger steht!

ArCa
26.07.2005, 16:35
Hallo,
für Binnengewässer gibt es ein Urteil, nach dem Lichter immer mitzuführen sind, auch wenn man nicht beabsichtigt, nach Sonnenuntergang zu fahren, weil es ja einmal plötzlich "unsichtig" werden könnte :schlaumei - das Urteil war, glaube ich, in der Boote veröffentlich. Der "Lichtsünder" musste das verhängte Bußgeld zahlen. Ich habe mir daraufhin für mein damaliges 3,8m Zodiac brav einen Gerätebügel mit Beleuchtung zugelegt - man will ja schließlich nicht unangenehm auffallen... :dev3: :ka5: ...- und habe das Licht nicht ein einziges mal benutzt.
Trotzdem werde ich das neue Boot jetzt auch wieder hübsch beleuchten...
Für Küstengewässern kann man die Argumentation des Urteils sicher besser nachvollziehen, als bei einem Fluß, bei dem man ja zur Not jederzeit ans Ufer fahren kann, wenn es einmal plötzlich nebelig wird. Ich fürchte, wenn Du Dich korrekt verhalten willst, mußt Du den lästigen Bügel mitnehmen.
Gruß
Carsten

rotbart
26.07.2005, 23:25
Hallo,
für Binnengewässer gibt es ein Urteil, nach dem Lichter immer mitzuführen sind, auch wenn man nicht beabsichtigt, nach Sonnenuntergang zu fahren, weil es ja einmal plötzlich "unsichtig" werden könnte
Gruß
Carsten
HI
dieser Thread ist doch völlig überflüssig und klingt für mich gefakt, da will einer seine Lichter nicht mitnehmen, weil er nur tagsüber fahren will OK
und tagüber regnet es nicht, gibt es keinen Dunst oder ähnlichen Unbill wo Lichterführung vorgeschrieben ist - OK er hat einen Draht zu Benedikt dem 16ten
------------
Dann ist er aber auch lebensmüde und soll er doch - das nennt man darwinsche auslese :cognemur: :motz_4: :motz_4: :sportschi

DschungisKahn
27.07.2005, 07:11
Hallo Heinz,

ich kenn die Nordsee nicht - ich lese von einem schwarzen Boot und dass Du Lichter hast.

Warum hast Du die Lichter eigentlich gekauft???

Für Mittelmeer und da speziell GR könnte ich schon Aussagen machen - nicht notwendig, aber wenn Du bereits Geld für die Beleuchtung ausgegeben hast...

Ich hab mir so einen Kombi Lichter/Flaggenmast zum Boot dazugekauft - also wirklich darauf angewiesen, dass die Funzeln mich sichtbar machen, möchte ich nicht sein.

Ein schwarzes oder auch graues Boot kann man ganz schlecht am Meer erkennen - das war/ist ein Grund warum ich rote Boote bevorzuge.

Nordsee??? Ostsee??? irgentwie zu kalt

Heinz L
27.07.2005, 09:59
Mhhhh.....


Hey Arnst des Urteil würd ich ja gerne mal sehen......
was machen die ganzen kleenen Luftmatrazen, von 3m?
Wenn die Lichter setzen würden, sieht das aus wie ´en Partyboot :biere:


@ DschungisKahn:
der Gerätebügl war schun beim Boot dabei!
und "was ma hot hot ma". d.h. warum soll ich den Lichterbügel
stehen lassen, wenn er schon beim Verkaufspaket dabei war?!
..... @Nordsee/Ostsee -->kalt!
NEIN! was fürn quatsch! :schlaumei
wenn ma nur die kanaren kennnt, dann könnt die nordsee ach
a bissel rauher sein. awer Nordsee is GEIL :zwinkern:


ciao
heinz

dodl
27.07.2005, 10:57
Hallo,

Mir is zwar egal, ob du mit oder ohne Licht fährst, aber wenn die Entscheidung ohne zu fahren scheinbar eh feststeht, ist die Frage halt unnoetig :chapeau:

Es haben dir alle geschrieben, nimms mit. Wenns dir zuviel Stress is, dann lass das Geraffel halt daheim.

Zum thema kalt oder nicht: 17° Wassertemperatur, Wolken, Regen, um die 20° Höchsttemperatur. Das kannst auf den Kanaren vermutlich auch haben. Ende Jaenner :futschlac

cu
martin

DieterM
27.07.2005, 12:14
Mhhhh.....


Hey Arnst des Urteil würd ich ja gerne mal sehen......
was machen die ganzen kleenen Luftmatrazen, von 3m?
Wenn die Lichter setzen würden, sieht das aus wie ´en Partyboot :biere:
...
heinz

Die kleinen Schlauchboote werden in Holland eigentlich fast nur als Tender zu größeren Mutter-Motoryachten eingesetzt. Gelegentlich düsen damit auch Jugendliche herum aber nur in der Nähe der Elternschiffe. Die Holländer setzen sich kaum in solche Nußschalen für andere Zwecke als fürs Übersetzen vom Ankerplatz.

Aber gerade weil soviele größere Motorboote unterwegs sind, empfiehlt es sich bei den kleineren Booten ausreichend auf sich aufmerksam zu machen, damit sie nicht überrollt werden. Allerdings ist Holland überwiegend ein langsames Wasserstraßenrevier mit überwiegend streng limitierter Fahrgeschwindigkeit. Schnelle Bootsfahrer werden dort kaum Spaß haben, außerdem ist die Landschaft in den Niederlanden ja auch viel zu schön um nur durchzuflitzen.

rotbart
28.07.2005, 08:38
Mhhhh.....


Hey Arnst des Urteil würd ich ja gerne mal sehen......
was machen die ganzen kleenen Luftmatrazen, von 3m?
Wenn die Lichter setzen würden, sieht das aus wie ´en Partyboot :biere:

ciao
heinz
Du redest/schreibst Unsinn, das ist Dir klar und Du willst hier offensichtlich nur stänkern - eines Urteils hätte es garnicht bedurft, denn wenn Du einen Führerschein gemacht hättest, hätte es man Dir erklärt, was die Schiffahrtsregeln vorschreiben.
Dein Thread ist die typische Caniden-Art Traffic zu erzeugen, also mein Bester mein letztes Zitat in diesem Thread : Götz von Berlichingen, 3. Akt 4 Szene : .... und sage er dem Kaiser der Kaiser möge mich.................

Daelach
28.07.2005, 12:10
Wie ist denn das eigentlich, wenn man keinen Geräteträger hat - dann muß man ja wenigstens ne Topleuchte am Heckspiegel festpappen. Ist es erlaubt, bei guten Sichtverhältnissen den Stab mit Leuchte im Boot mitzuführen, aber nicht anmontiert? So daß man ihn im Falle von plötzlichem Nebel aber anbauen und anschalten könnte?

Wenn man nur tags bei guter Sicht fährt, wäre das ja sowieso nur als Alibilösung gedacht, dann langt ja auch ein Gerät mit interner Batterie, spart die Verkabelung.

Scheint ja zu sein wie beim Fahrrad, da muß man das Licht tags auch nicht einchalten, aber es muß dennoch vorhanden und funktionsfähig sein..

*winks* Daelach

Chester
28.07.2005, 12:39
Klar geht das - ist doch eine Super-Lösung für kleinere Boote!

Reinhard :chapeau:

Daelach
28.07.2005, 12:53
Sehr interessant:
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Navigationslichter/index.jsp

und dort die runterladbare Broschüre. Ich zitiere:

4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen
können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge
oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben
ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt
ein Notstand vor.
In diesem Fall muss eine elektrische Leuchte
(z. B. eine leistungsstarke Taschenlampe) oder eine
Laterne mit weißem Licht ständig gebrauchsfertig
mitgenommen werden, die zur Vermeidung eines
Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss.

Dabei ist das Bild eines Motorschlauchbootes zu sehen. Sprich, mit so Motorschlauchbooten braucht man dem BSH zufolge keine Topleuchte usw, falls man nur bei guter Sicht fährt.

Dann wäre auch die Argumentation "es könnte ja unvermutet schlechtere Sicht geben" unzulässig, denn genau dafür ist die Taschenlampe ja mitzuführen. Gilt natürlich nur für See soweit.

*winks* Daelach

XJoachimX
29.07.2005, 00:26
Mhmmmm, Dealach,

alles gut und schön, aaaaaaaaaaber.............
du sprichst hier von "seefahrt", also auch von
Verkehrstrennungsgebieten.

Ich bin mir sicher, jeder Berufsschiffer wird dir freudig die
Hände reichen mit deiner Argumentation.

Mennoooooo Leutz !

Nehmt mal etwas Rücksicht auf die Leute, die mit Seefahrt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen,........, das ist schlimm genug.

Wenn hier jemand denkt, wegen 10 oder 15 Euronen sich seinen Urlaub nicht mehr leisten zu können,......., dann
fehlen mir die Argumente, einem Berufsschiffer zu erklären, jetzt mal schnell aufzustoppen, Maschine rückwärts, mit allem was dazugehört,..........., najaaaaaa
ich glaube, man kann auch alles viel zu einfach nehmen.

Mal etwas mehr nachdenken ist wohl doch sinnvoller ???????????

macht ja nix, ciaooooooooooooooo

rotbart
29.07.2005, 01:06
Mhmmmm, Dealach,

alles gut und schön, aaaaaaaaaaber.............
du sprichst hier von "seefahrt", also auch von
Verkehrstrennungsgebieten.

Ich bin mir sicher, jeder Berufsschiffer wird dir freudig die
Hände reichen mit deiner Argumentation.

Mennoooooo Leutz !

Nehmt mal etwas Rücksicht auf die Leute, die mit Seefahrt ihren Lebensunterhalt verdienen müssen,........, das ist schlimm genug.

Wenn hier jemand denkt, wegen 10 oder 15 Euronen sich seinen Urlaub nicht mehr leisten zu können,......., dann
fehlen mir die Argumente, einem Berufsschiffer zu erklären, jetzt mal schnell aufzustoppen, Maschine rückwärts, mit allem was dazugehört,..........., najaaaaaa
ich glaube, man kann auch alles viel zu einfach nehmen.

Mal etwas mehr nachdenken ist wohl doch sinnvoller ???????????

macht ja nix, ciaooooooooooooooo
Auch wenn es hier wohl nicht um den englischen Kanal ging sondern mehr um 600 Meter rund um Ballermann 6 DANKE Du hast mir aus der Seele gesprochen.

Daelach
29.07.2005, 13:13
Wieso aufstoppen und so.. wenn ich n Schlauchboot fahre, dann ist es mir doch egal, wer Vorfahrt hat, weil schon eine Barkasse sowieso nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu bremsen, und ein Containerfrachter erst recht nicht.

Wenn ich tagsüber fahre bei guter Sicht, dann bringt die Beleuchtung mir auch keinen Vorteil, weil wegen der Umgebungshelligkeit der Berufsschiffer mich auch nicht besser sehen kann als ohne Beleuchtung.

Oder frage ich doch mal umgedreht - aus welcher Entfernung müßte ein Containerfrachter mich denn erkennen, um auch nur eine Kurskorrektur einzuleiten? Und wie lebensmüde müßte ich sein, um mich darauf auch noch zu verlassen? Glaubt irgendwer, daß man so ein kleines Toplicht bei schlechter Sicht auch nur wahrnimmt von der Brücke eines Containerschiffes?!

Ich habe daher ein Nico-Leuchtsignalteil bei mir; falls ich aus irgendwelchen Gründen nicht ausweichen kann (Maschinenprobleme oder so), dann kann ich n weißen Leuchtstern abfeuern, um den Frachter auf mich aufmerksam zu machen. Oder gleich nen roten, vielleicht schleppt mich dann jemand ab.

Und ohne Licht darf man nachts oder bei schlechter Sicht ohnehin nicht fahren, auch nicht See.

Unter Licht ist es ja wohl ein Witz, daß das Toplicht VORNE sein muß - damit der Fahrer auch ja nix mehr sehen kann.. vor allem als Brillenträger, wenn es regnet.

Ich schätze mal, daß ich ne steckbare Beleuchtungseinrichtung dann nehme; tags für die WaPo legal steckbar, aber nachts so, daß ich mich nicht auch noch selber gefährde. Lieber illegal, aber sinnvoll.


Ergänzung: Wenn ich mir das so durchrechne, dann kommt (für .de) eine BSH-zugelassene Zweifarblampe plus Toplicht sowieso auf etwa 100 Euro, bloß um binnen den Vorschriften zu genügen.

Wenn ich jetzt noch 50 Euro drauflage, dann besorge ich anstatt eines 360-Grad-Top lieber eins mit 225 und ein Hecklicht mit 135, das kostet dann zwar insgesamt 50 Euro mehr, löst aber zwei Probleme: Erstens kann ich OHNE Umbasteln dann in beiden Revieren komplett legal unterwegs sein, und zweitens vermeide ich Eigenblendung.

Dann würde ich natürlich auch wirklich nachts mal fahren, statt es nur tags als Alibi rumzuschleppen..

*winks* Daelach