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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : basics???


schlager
17.12.2003, 22:05
tut mir leid wenn ich hier alle langweile aber ich würde gern mal bescheid wissen wie das so ist auf der donau oder anderen binnenschifffahrtswegen mit führerschein, donauzulassung?( wos is des?) kurz und gut dem ganzen rechtlichem schei..., wenn ich mir ein boot kaufe /bastle darf ich damit fahren auf der donau, und in europa? oder warum nicht.
(auch auf die gefahr dass`mich auslachts aber ich würd gern mal die donau bis zum delta runterschippern)
im archiv wurde ich nicht fündig, weil ich nicht rein kam, nur auf die seite wo draufsteht, dass man hier nicht mehr posten soll, sondern auf der neuen seite, was ich hiermitt tue.

lg aus plankenstein

Ferdi
18.12.2003, 01:38
hallo Schlager,

also, ich fang einmal an:
@"Bootsführerschein"
um ein Boot in Österreich mit mehr als 5PS fahren zu dürfen brauchst Du einen Motorbootschein. Für alle Flüsse und Seen brauchst Du das Patent für Flüsse& Seen und für Wasserstrassen (in Österreich im Prinzip nur die Donau, auch wenn es eigentlich 3 oder 4 sind - 2 münden in die Donau und sind nur auf den letzten Kilometern Wasserstrassen, und die March, die nur Behördenboote befahren dürfen) brauchst Du das Patent für Wasserstrassen. Diese beiden "Motorbootscheine" (bis 10m Bootslänge) werden in den meisten österr. Bundesländern und Fahrschulen gemeinsam angeboten (Ausnahme Tirol und ev. noch ein paar), sodass Du danach auf allen Binnengewässern, auf denen Motorbootfahren erlaubt ist in Österreich (Attersee u. Traunsee ganzjährig ausser Juli und August, Donau ganzjährig) und weltweit fahren kannst.
Damit darfst Du aber im Normalfall, ausser das ensprechende Land erkennt diesen Binnenschein auch für die Küste an, nicht am Meer (ist ja kein Binnengewässer) fahren.

@Bootszulassung
diese entspricht im Prinzip der Anmeldung bei einem Auto, Du bekommst dabei auch eine schöne Nummer, die mit dem Buchstaben Deines Heimatbundeslandes beginnt (wie früher unsere Autonummern auch).
Die Zulassung wird von der jeweiligen Schiffahrtsbehörde Deines Bundeslandes durchgeführt (Neuboote werden, wenn alle Papiere vorhanden sind ohne Besichtigung zugelassen, Gebrauchtboote nur nach Besichtigung durch einen Sachverständigen).
-Neuboote dürfen nur noch zugelassen werden, wenn diese CE-zertifiziert sind.
-Gebrauchtboote ohne CE-Zertifizierung dürfen noch zugelassen werden, wenn diese vorher bereits im EU-Raum zum Verkehr zugelassen waren.
-bei selbstgebauten Booten kenn ich mich nicht aus, diese müssen aber sicher von der Behörde geprüft und abgenommen werden, was ich mir nicht einfach vostelle.
Aber da kann Dir sicher Dodl-Martin mehr darüber sagen, der ja mit dem Bau eines eigenen Bootes "gehirnschwanger" war. Jetzt hat er sich doch ein gebrauchtes RIB gekauft.
Mit einem in Österreich zugelassen Boot darfst Du dann weltweit damit fahren, aber nur dort, wo Deine "Führerscheine gelten". Dazu kommt aber in Kürze ein eigener Thread in diesem Forum, mit welchem Schein man wo fahren darf. Mit den Binnenpatenten darfst Du auf alle Fälle auf allen Binnengewässern weltweit fahren.
So, das wars, sollte ich was vergessen haben bzw. was verdreht haben, wird sich sicher jemand finden, der mich ergänzt bzw. verbessert.

lg
Ferdi :captain:

Michel
18.12.2003, 09:05
Hallo Schlager,

das Archiv funktioniert, Du musst auf der Seite wo die Mitteilung steht nur ganz nach unten scrollen, dort findest Du die Beiträge. Die Suchfunktion funktioniert auch, nur Posten kann man dort nicht mehr.

Dort findest Du auch sehr viele interessante Beiträge.

:chapeau: :chapeau: :chapeau: