PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rudergänger rudert nur???


knobi
11.01.2006, 15:09
Da habe ich doch gerade mit dem WSV in Köln telefoniert, weil ich den neuen Motor in die Zulassungspapiere eingetragen haben möchte. Gleichzeitig wollte ich mich (statt meinem Mann) als Bootseignerin eintragen lassen :captain: , weil er bisher keine gültige Fahrerlaubnis hat.:ka5:

Da konnte der Sachbearbeiter vor Mitleid mit meinem Mann kaum beherrschen :wein: :wein: :wein: und wollte mir begreiflich machen, mein Mann dürfe auch in meiner Anwesenheit nicht ans Steuer!!! Ein Rudergänger dürfe schließlich nur rudern und nicht ein Boot mit Motorleistung fahren.:stupid:
Bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer :help_3: :help_3: oder sitzt da jemand, der keine Ahnung von dem hat, was er beruflich zu verantworten hat.:cognemur: :cognemur:

Sagt mir doch bitte, dass es nicht wahr ist.
Anja

Mutti
11.01.2006, 15:21
Da habe ich doch gerade mit dem WSV in Köln telefoniert, weil ich den neuen Motor in die Zulassungspapiere eingetragen haben möchte. Gleichzeitig wollte ich mich (statt meinem Mann) als Bootseignerin eintragen lassen :captain: , weil er bisher keine gültige Fahrerlaubnis hat.:ka5:

Da konnte der Sachbearbeiter vor Mitleid mit meinem Mann kaum beherrschen :wein: :wein: :wein: und wollte mir begreiflich machen, mein Mann dürfe auch in meiner Anwesenheit nicht ans Steuer!!! Ein Rudergänger dürfe schließlich nur rudern und nicht ein Boot mit Motorleistung fahren.:stupid:
Bin ich jetzt völlig auf dem falschen Dampfer :help_3: :help_3: oder sitzt da jemand, der keine Ahnung von dem hat, was er beruflich zu verantworten hat.:cognemur: :cognemur:

Sagt mir doch bitte, dass es nicht wahr ist.
Anja


Soweit ich weiß darf dein Mann ans Ruder wen du (mit Führerschein )an Bord bist!
Egal ob es dein oder sein Boot ist.

HaraldGesser
11.01.2006, 15:29
Hallo Anja,

Deine Vermutung ist richtig, da sitzt jemand der keine Ahnung hat, wovon er redet.

Bei Schiffen wird das Steuer allgemein als Ruder bezeichnet und jeder, der gesundheitlich dazu in der Lage ist darf, sofern er mindestens 16 Jahre alt ist, in Anwesenheit des Schiffsführers dieses "Ruder", sei es Steuerrad oder Pinne, übernehmen.

Einen "Riemengänger" gibt es nicht.

Ein Eigner muß, nebenbei, auch keinerlei Führerscheine besitzen, er kann dann nur nicht Schiffsführer sein.

Grüße

Harald

jucachris
11.01.2006, 17:16
...uiuiui, Anja,... ob du wirklich den Führerschein hast!?!?? :ka5: Falls ja dann hast du doch gelernt, dass du, im Besitz der Fahrerlaubnis an Bord bist, zum Rudergänger bestimmen darfst wer mind. 16 Jahre alt ist und ansonsten geeigent. Da ich deinem Mann wünsche dass er gesund ist, gehe ich mal davon aus, dass er verdammt jung sein muss :-)

Achja, das Boot kann auch deiner Oma gehören, bzw auf sie eingetragen sein und du darfst es fahren. Lediglich im ausland kann es da Abweichungen geben...

Ciao
Chris

rotbart
11.01.2006, 17:26
Hallo Anja,

Deine Vermutung ist richtig, da sitzt jemand der keine Ahnung hat, wovon er redet.

Bei Schiffen wird das Steuer allgemein als Ruder bezeichnet und jeder, der gesundheitlich dazu in der Lage ist darf, sofern er mindestens 16 Jahre alt ist, in Anwesenheit des Schiffsführers dieses "Ruder", sei es Steuerrad oder Pinne, übernehmen.

Einen "Riemengänger" gibt es nicht.

Ein Eigner muß, nebenbei, auch keinerlei Führerscheine besitzen, er kann dann nur nicht Schiffsführer sein.

Grüße

Harald
Kann ich nur voll unterstützen, der Herr vo Amt sollte mal geistig die Schlagzahl erhöhen. Auch das mit dem Eigentümer ist vollig korrekt, sonst gäbe es keine Charterschiffe:biere: Zu unterscheiden sind

der Eigentümer, der muss das Geld haben
der Charterer (der muss das Geld haben das Schiff zu mieten, und die Crew bezahlen:cool: )
der Schiffsführer (Kapitän) der ist an allem Schuld und muss ein Patent haben
die Besatzung von ungelernt bis..... und jeder darf auf Anweisung des Skippers am Ruder (nicht Riemen) drehen.
und der/die die im Beiboot an den Riemen zerren (volkstümlich Ruder, Paddel) sind schlicht Ruderer im Paddelboot => Paddler :futschlac

knobi
11.01.2006, 17:26
Mir ist das schon klar. :chapeau:
Aber sollte man nicht erwarten können, dass jemand vom Schifffahrtsamt so'n Stuss für sich behält???
Ich weiss auch, dass ich nicht zwangsläufig als Besitzerin eingetragen sein muss, aber ob ich das einleuchtend der kroatischen Wasserpolizei erklären kann?

Gruß
Anja

reini0077
11.01.2006, 17:29
ich denke auch das da jemand sitzt nur um da zu sitzen, sprich keine Ahnung von dem hat was er wirklich macht. :cognemur: :stupid: :stupid:

Hier ein Auszug aus Wikipedia was Rudergänger heißt. Ist ja auch schon von den anderen beantwortet worden.
Rudergänger
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Rudergänger wird derjenige Seemann bezeichnet, der nach den Weisungen des Steuermanns / nautischen Offiziers oder des Kapitäns das Schiff mit dem Ruder steuert. In der Marine wird der beste Rudergänger als Gefechtsrudergänger bezeichnet. Dieser Begriff hat sich auch in der Handelsschifffahrt eingespielt. Dieser Rudergänger wird dann eingesetzt, wenn es auf sehr genaues Steuern ankommt, zum Beispiel im Revier oder bei Hafen- oder Ankermanövern.

halte dem das mal unter die Nase. Manche sollten vorher lernen beivor sie sch... verzapfen.

lg Reini

rotbart
11.01.2006, 17:30
Mir ist das schon klar. :chapeau:
Aber sollte man nicht erwarten können, dass jemand vom Schifffahrtsamt so'n Stuss für sich behält???
Ich weiss auch, dass ich nicht zwangsläufig als Besitzerin eingetragen sein muss, aber ob ich das einleuchtend der kroatischen Wasserpolizei erklären kann?

Gruß
Anja
Warum nicht, die Unterschiede zwischen Eigentümer und Skipper sind weltweit identisch ???

thball
11.01.2006, 17:34
Hallo Anja,

von mir bekommt Ihr auch noch Unterstützung. Ist natürlich ein Schmarrn. Dein Mann darf ganz klar ans Ruder wenn Du dabei bist. Es heißt prinzipiell, dass eine geeignete Person das Ruder übernehmen darf. :chapeau:

Die Frage mit der Eignung ist natürlich etwas schwammig. Aber wenn Du ihm die wichtigsten Vorfahrtsregeln erläuterst und er auch auf Dich hören sollte (wäre bei mir etwas schwierig) dann brauchst Du kein schlechtes Gewissen haben... :futschlac

rotbart
11.01.2006, 17:34
ich denke auch das da jemand sitzt nur um da zu sitzen, sprich keine Ahnung von dem hat was er wirklich macht. :cognemur: :stupid: :stupid:

lg Reini
Hallo Reini
aber aber... unter Wikipedia versteht der die Trickfilmserie Wicki der Wickinger und der sitzt da um hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen.

Das das Volk ihn bezahlt und ein Beamter eigentlich ein "Diener des Volkes" ist, ist seit Bismark kaum noch bekannt.:futschlac :motz_4: :motz_4:

DieterM
11.01.2006, 20:01
Hallo Anja,

laß den WSA Mann (nicht WSV!) denken was er will. Der ist ja bescheuert, wie Dir hier die Anderen ja schon sagten. Der Schiffsführer muß ein Patent haben, wer am Ruder steht bestimmt der Schiffsführer

Ich bin jedoch der Meinung, das Ihr Zuhause keine Ummeldung benötigt, wenn der Bootsbesitzer (Dein Mann) Dich zum Schiffsführer bestimmt, weil Du den SBF hast. Bei einer Kontrolle sollte das klar zum Ausdruck gebracht werden.

Jedoch darf dann Dein Mann als Rudergänger keinen groben Fahrfehler machen, sonst sitzt Du arg in der Bredullie, auch wenn Ihr was schriftlich miteinander vereinbart haben solltet. Weil dann wird Dir Mangel an Aufsicht unterstellt und die Schiffsführung damit in Frage gestellt. Das könnte dann sehr teuer werden.

Daher ist eine vorsorgliche Ummeldung wohl eine gute Überlegung. Ich würde D/Mann aber empfehlen den SBF zu machen, das wäre die beste Lösung! :ka5: Dann könnte er ja auch mal alleine fahren, oder?

knobi
12.01.2006, 08:21
Wird man bei groben Fahrfehlern erwischt, gibts ja wohl immer Ärger, da kann sich doch kein Führerscheinbesitzer von ausnehmen. So hoch qualifizierend schien mir gerade die praktische Ausbildung bzw. Prüfung nicht zu sein.
(Da meinte der Prüfung doch glatt: "Sie können ja sogar Boot fahren!?" Na toll. Was meint der, warum ich da war?)

Mir persönlich ist es dennoch lieber, wenn Führerscheininhaber, (Haftpflicht)Versicherungsnehmer und Bootseigner übereinstimmen, dann gibt es im Problemfall immer noch eine Sache weniger zu erklären. (Wäre das Geschlechterverhältnis umgekehrt, würde sich eh'kein Mensch Gedanken über die arme Ehefrau machen, die nicht alleine Boot fahren kann!) So aufwändig ist das Umschreiben ja nun auch wieder nicht.

Sollte mein Mann mittelfristig sich auch etwas Zeit zum Lernen abknapsen können :cool: (er macht neben dem Beruf gerade noch eine zusätzliche zeitauwändige Fortbildung) dann kann ja trotzdem alles so bleiben, wie es jetzt eingetragen ist. Wo ist also das Problem?:confused-

Na ja, jedenfalls vielen Dank fürs Mitdenken

Gruß
Anja

geri
13.01.2006, 14:26
hallo anja:banane:

ich glaube der hat dich nur aufgezogen :futschlac :futschlac :futschlac

lg
Geri

:em34: :em34: :em34: :em34: :em34: :em34: :em34:

knobi
13.01.2006, 16:35
Nein Geri,

der hat mich bestimmt nicht aufgezogen.

Ich war heute vormittag beim WSA und bin dem Typen begegnet.
Ich möchte mich ja nicht abfällig über die geistigen Qualitäten meiner Mitmenschen äußern, aber ob dieser Herr dort am richtigen Platz sitzt??!:confused-
Ich finde schon, dass es auch (qualifizierte) Arbeit für Menschen mit ("sozialen") Handicaps geben muss, aber die sollten sich nicht ausgerechnet als Auskunftgeber auf Ämtern betätigen.:stupid: :stupid:
Immerhin hat er sehr schön und ordentlich die Stempel unter die Papiere gesetzt (hat eine 3/4 Stunde gedauert!:cognemur: ).

Gruß

Anja