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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SBF See


skipperteam
15.01.2006, 14:13
Hallo zusammen,

nachdem ich heute mir die ein oder andere Internetseite angeschaut habe in der es um das Thema SBF See ging, habe ich das genau Gegenteil von dem erreicht was ich wollte.

Es geht um das Thema Geltungsbereich des SBF See.

Im Lehrgang habe ich gelernt: das der Geltungsbereich inerhalb der 3 Meilenzone von der Küste entfernt liegt.

Folgende Aussagen habe ich im Netz gefunden. Die Frage an die Gurus der Seefahrt ist: Was stimmt denn nun?
Im Forum habe ich unter der Suchfunktion auch nicht die passende Antwort gefunden.

Ich möchte hier das Thema der Sicherheit mal ausklammern sondern die Frage nur auf den tatsächliche Geltungsbereich beschränken.

Anbei verschiedene Aussagen aus dem Internet,

Nimmt man es genau, so ist auf See, egal in welchem Abstand zur Festlandküste für die Sportschifffahrt (nichtgewerblich) nur der Sportbootführerschein See (SBF-See) durch die Seeschifffahrtsstraßenordnung vorgeschrieben. Denn in dem im übrigen Seebereich geltenden Gesetzeswerk, den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), gibt es keine Führerscheinvorschriften
Abschließend die Frage: "Warum freiwillige Scheine?"

Man kann festhalten, je weiter man geht, desto höher werden die Prüfungsanforderungen, gleichsam steigt die Durchfallrate und dementsprechend der Vorbereitungsaufwand.



Für jemanden der geplant hat sich in Küstennähe und in Revieren ohne Gezeit aufzuhalten, mag es ausreichend sein, nur den vorgeschriebenen SBF-See abzulegen. Aber nicht ohne Grund wird dieser Schein auch "Familienversenkschein" genannt. Die Prüfungsinhalte kann man als Basiswissen verstehen. Wenn man sich danach noch ein paar Themengebiete im Selbststudium aneignet oder schon Erfahrungen hat, ist er auch bestimmt ausreichend.

Sportbootführerschein See

(SBF-See)


Geltungsbereich:
innerhalb 3 Seemeilen von der Festlandküste entfernt für Sportboote mit einer Motorleistung von 5PS (3,68kw) und mehr.

Sportküstenschifferschein
(SKS)
Geltungsbereich:
in einem Abstand von bis zu 12 Seemeilen von der Festlandküste.
Es wird sowohl Motor als auch Segeln angeboten bzw. geprüft.

Sportseeschifferschein

(SSS)
Geltungsbereich:
in einem Abstand von bis zu 30 Seemeilen seewärts der Küstenlinie. Um Traditionsschiffe bis 25m Länge fahren zu können muß eine Zusatzprüfung abgelegt werden.


Gruß


Harald

thball
15.01.2006, 17:01
Nimmt man es genau, so ist auf See, egal in welchem Abstand zur Festlandküste für die Sportschifffahrt (nichtgewerblich) nur der Sportbootführerschein See (SBF-See) durch die Seeschifffahrtsstraßenordnung vorgeschrieben. Denn in dem im übrigen Seebereich geltenden Gesetzeswerk, den Kollisionsverhütungsregeln (KVR), gibt es keine Führerscheinvorschriften
Abschließend die Frage: "Warum freiwillige Scheine?"


Hallo Harald,

gebe Dir vollkommen recht - ein Führerschein mach noch keinen guten Wassersportler. Kenne einige super Segler, die auch keinen der freiwilligen Scheine haben und bei Regatten alle hinter sich lassen... :futschlac

Für mich haben die Führerscheine nur folgenden Zweck:

- der Lehrstoff ist definiert und man findet (gerade wenn man noch nie eine Segelschule betreten hat so wie ich) gebündelt viele nützliche Informationen und hat zumindest einen Wegweiser

- für die Versicherungen kann es bei einem Unfall eine wichtige Rolle spielen Deine "Eignung" nachzuweisen

- bei der Teilnahme an Regatten müssen die Führerscheine auch vorhanden sein (steht oft in der Ausschreibung)

- bei Traditionsschiffen vorgeschrieben

jucachris
15.01.2006, 20:06
Hallo Harald,

also da würde mich dann ja doch mal eine Quelle interessieren. Nach allem was ich bisher zu dem Thema gelesen habe darfst du mit dem SBF-See alles auf allen Meeren und Seeschifffahrtsstraßen fahren was als Sportboot zugelassen ist. Ob das sinn- oder verantwortungsvoll ist eine andere Frage!

Ciao
Christoph

Neptun
15.01.2006, 22:18
Hi,

ihr habt doch die SBFs See gemacht und dazu vermutlich auch ein Lehrbuch benutzt.
In meinem ("Der amtliche Sportbootführerschein - See" vom DSV-Verlag) stehts im Vorspann drin,
... geschichtliche Entwicklung, Geltungsbereich, was ist ein Sportboot, .... dazu werden die Verordnungen genannt, wo das festgelegt ist.

Sorry, aber mir ist das zu trocken, das zu zitieren, aber Tatsache ist, dass man den SBF See nur auf den Seeschifffahrtssstraßen und im Küstenbereich innerhalb von 3 sm von der Küstenlinie bzw. der Basislinie braucht. Außerhalb braucht man, rein rechtlich gesehen, keinen SBF.
Gut, wenn dann was passiert, .... aber bei einer Kontrolle kann da keiner was machen.

Grüße
"Neptun"

DieterM
15.01.2006, 22:40
Achtung Leute,

die deutschen Sportboot- und Sportschifferscheine beziehen sich was die Reichweite an der Küste betrifft, nur auf die deutschen Küstengewässer.

Die Sportschifferscheine setzen eine gründlichere Navigationsausbildung voraus und auch Segelkenntnisse einschl. ein Minimum an Meilenerfahrungen (Nachweise). Wer also die alten BR oder BK-Segelscheine hat von vor einem speziellen Datum (aus den 90er Jahren?), kann diese Paiere umschreiben lassen, da man davon ausgeht, das die mindest Seemeilen bereits gefahren ist.

Für den kroatischen Inselbereich in den kroatischen Küstengewässern reicht der deutsche Sortbootführerschein See. Bei Charterung von größeren Motoryachten kann der höhere Sportbootschifferschein verlangt werden vom Vercharterer, der SRC UKW-Schein wird zusätzlich benötigt.

Außerhalb von Küstengewässern ob nun in der 3-Meilen Zone, oder der 12-Meilen Zone, da ist ein Führereschein relativ und kein Thema mehr. Wer da das Bootsfahren nicht beherrscht ist arm dran und selber schuld, wenn er strandet ...

rotbart
15.01.2006, 22:58
Als Deutscher mit einem Schiff unter deutschen Flagge must Du innerhalb deutscher Hoheitsgewässer den passenden Schein haben.
Auf hoher See brauchst Du eigentlich nix , aber dann wird sich die Versicherung freuen, sie braucht dann nicht zahlen.
Die Sportseeschiffer und Sporthochseeschiffer sind eigentlich nur nfür verantwortungsvolle Skipper gedahct, die gern Ihre Crew heil nach Hause bringen wollen, wobei die gern weiter weg von Land fahren als 3 sm:ka5:
Mach Dir keine Gedanken SBF reicht völlig für Leute die nur in Sicht von Land fahren.
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und zum Durchfall muß man sagen --- nicht soviel Bohnen essen:futschlac :futschlac
Auch ein Sporthochseeschiffer ist kein Problem und meine Crews hatten immer 100% Erfolgsquote:chapeau: :chapeau:

snoopy21
15.01.2006, 23:48
Hallo allerseits,

habt ihr euren SBF-"Lappen" schon mal genauer angeschaut ???

Zitat Originaltext SBF See:

Dem Inhaber (Angaben umstehend) wird hiermit die Fahrerlaubnis zu Führenvon motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland (Bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Basislinie) erteilt (§1 Sportbootführerscheinverordnung-See).

Dorten steht:

§1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Ausgenommen sind: ...

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein - See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein - See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenführerschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Dezember 2000(BGBl. I S.1735), oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mit zuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

In der Sportbootführerschein-VO selbst steht nichts drin über die 3 sm.

D. h. die (wie auf dem Lappen abgedruckt) 3 sm beziehen sich nur auf die deutschen Seeschifffahrtsstraßen.

Für HR oder GR oder wo auch immer steht das nicht beschrieben. D. h. wenn Lappen vorhanden, so bezieht sich der m. E. auf die dortigen nationalen Hoheitsgewässer, d. h. 12 sm. Und drüber ist´s eh egal (zumindest "lappentechnisch"). Versicherungssrechtlich sieht´s da ggf. anders aus.

Unter normalen Umständen gibt´s hier für uns Schlauchis eh keine Probs, da wir eigentlich höchst selten außerhalb dieser Zonen fahren.


Der Sportküstenschifferschein (gültig in der 12-sm-Zone) ist ein freiwilliger Befähigungsnachweis, der nicht staatlich, aber ggf. von Vercharterern aus versicherungstechnischen Gründen verlangt wird.

Der Sportseeschifferschein (gültig in der 30-sm-Zone) ist erforderlich zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen.

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