PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bergung im Notfall und Eigentum erwirbt der Retter ?


attorney
25.01.2006, 14:41
Hi,

habe mal so eher am Rande mitbekommen, dass im Falle einer Schiffsbergung nach intern. Seerecht womöglich das Bergungsunternehmen aber auch ein herbeigerufener Dritter nur auf Grund seines Einsatzes Eigentum am geborgenen Boot erwerben kann und dass der Eigentumserwerb auch irgendwie davon abhängen soll, wie die Abschleppleine übergeben wird.
Wer von unseren Seerechtsexperten könnte mal zu dieser Frage paar aufklärende Takte schreiben. Wäre nämlich nicht so prickelnd, wenn man im Falle einer Manövrierunfähigkeit womöglich sein Boot an den Retter verliert.

Grus
Rainer

FAR FAR AWAY
25.01.2006, 14:48
Hallo Rainer!

Erinnert mich irgendwie an die Sendung "Strandpiraten"

http://www.fernsehserien.de/index.php?serie=674

Udo
25.01.2006, 14:48
Hallo Rainer,
du musst als zu Bergender immer deine Leine geben sonst hast du schlechte Karten.
Gruß Udo
Ps. mir gehören bestimmt auch schon einige Boote:ka5: :ka5: :ka5:

OLKA
25.01.2006, 14:48
Gehööört habe ich auch davon.....:confused-

Wenn du mit deiner Leine abgeschleppt wirst ist alles im Lot. Benutzt der Helfer seine Leine wird's probleamtisch.... angeblich :confused- :confused-

Edit: Uuups, hat sich mit Udo überschnitten

alex101068
25.01.2006, 15:02
Ja ich hab auch schon an WASCH ein BWA 430 verloren, der alte Bergemeister.
Walter, musst es jetzt leider an der französischen Atlantikküste abholen.

Ist das nicht alles Theorie und sind diese "Bergemärchen" auch auf Privatpersonen anwendbar oder gilt das nur für professionelle Bergeunternehmen ?

Gruß Alex

rotbart
25.01.2006, 15:13
Hallo Rainer,
du musst als zu Bergender immer deine Leine geben sonst hast du schlechte Karten.
Gruß Udo

Hi
ist nicht so ganz richtig.
Das Seerecht ist etwas komplizierter, aber mal ganz einfach :
=> retten von menschen = kostenlos
=> Retten von Material = kostet

begrverträge unterscheiden sich in einen OFFENEN und einen GESCHLOSSENEN Bergevertrag, daher kommt auch das Leinenmärchen.
Kommt ein Berger, und Ihr redet nicht über Konditionen = offener Vertrag, das typische Beispiel war, einer kommt wirft Dir eine Leine zu und fährt los ohne zu sagen was er haben will. = offener Vertrag, max halber Schiffswert (füher heute gibt es differenzierungen)
Wenn Du ihm die Leine gibts geht man davon aus, das ihr vorher verhandelt habt und die Leinenübergabe ist sozusagen der Handschalg beim Pferdehandel:futschlac
Dann gibt es noch die Möglichkeit , dass Ihr das Boot aufgegeben habt (alle sind Ohne Vertrag an Bord des Retters gegangen), dann sie Offener Vertrag oder das Schiff treibt herrenlos und die Reederei (Eigner) hat es aufgegeben, dann gehört es dem der es rettet.

Um es dann wirklich kompliziert zu machen kommt noch die Sache mit der ladung hinzu, wem gehört die ??? meist ist das das eigentlich wertvolle.

Also bei Fremden (Sea TOW / gute Freund / Kumpel / Fischer):futschlac :futschlac ) immer nach dem Preis der Hilfe fragen, an Bord bleiben und zum Abschluß die leine rübergeben oder so man keine mehr hat Vertrag vor Zeugen (Crew) bestätigen.
--------------------
Nachtrag
Es ist völlig egal WER rettet reederei, sar oder ein Amateur

OLKA
25.01.2006, 15:18
@La Crevette: Cool :cool: , mir gehört ein halbes grünes Novamarine RIB 460

:ka5: :ka5: :ka5:

:futschlac :futschlac :futschlac

Mal gut, dass du mit Gabi an Bord geblieben bist beim "Tube fahren"

Lutti069
25.01.2006, 16:11
@La Crevette: Cool :cool: , mir gehört ein halbes grünes Novamarine RIB 460

:ka5: :ka5: :ka5:

:futschlac :futschlac :futschlac

Mal gut, dass du mit Gabi an Bord geblieben bist beim "Tube fahren"

Und ich hatte die Kinder an Bord, was steht mir denn jetzt zu??:futschlac :futschlac

thball
25.01.2006, 16:52
Hallo,

im Prinzip hat Roland schon alles gesagt. Kann nur zwei Dinge ergänzen: Am Bodensee wird das nicht so eng gesehen (mir ist kein Fall bekannt wo Anspruch auf Bergelohn seitens eines Privaten angemeldet worden ist).

Bekannte von mir hatten schon Erfahrungen sammeln können mit "Bergelohn". Sie hatten vor einigen Jahren einen Ruderbruch in yugoslawischen Gewässern und waren aufgrund zunehmenden Windes und Legewallsituation auf fremde Hilfe angewiesen. Abgeschleppt von Fischern in nächsten Hafen (mit eigener Leine). Dann kam die Diskussion auf bezüglich Bergelohn. Hafenkapitän wurde geholt. Schiff an die Kette (Eigeneryacht) und nach zweitägigen Verhandlungen und gegen Bares (mehrere tausend DM, die erst aus D besorgt werden mußten) gabs das Schiff zurück.

Kann hier nur Rolands Aussage unterstützen: Erst verhandeln und dann abbbergen lassen. Wobei das natürlich in einer Stressituation oft gar nicht so einfach ist... :attersee:

Ansonsten gibt es von einigen Anbietern Versicherungen (Rechtschutz, Bergelohn etc.) - habe aber keine Erfahrungen damit. Irgendwann kosten dann die Versicherungen mehr als das Boot... :futschlac

rotbart
25.01.2006, 18:07
Hallo,

Bekannte von mir hatten schon Erfahrungen sammeln können mit "Bergelohn". Sie hatten vor einigen Jahren einen Ruderbruch in yugoslawischen Gewässern und waren aufgrund zunehmenden Windes und Legewallsituation auf fremde Hilfe angewiesen. Abgeschleppt von Fischern in nächsten Hafen (mit eigener Leine). Dann kam die Diskussion auf bezüglich Bergelohn. Hafenkapitän wurde geholt. Schiff an die Kette (Eigeneryacht) und nach zweitägigen Verhandlungen und gegen Bares (mehrere tausend DM, die erst aus D besorgt werden mußten) gabs das Schiff zurück.


Hi Tom
das habe ich als Verhandelnder schon ein paar Mal erlebt und ich kann immer nur warnen - es kann sehr teuer werden.
Und wer aus Dummheit fest steckt (Kein Sprit) zahlt noch mehr, da kennt inzwischen (ich finde es richtig) selbst die DGzRS keine Gnade mehr, die Fälle sind über 3 Instanzen ausgeurteilt worden, und in solchem Fall kann / ja muss die DGzRS kassieren - und was glaubt ihr was 6 Stunden Rettungskreuzer kosten:ka5: :ka5:
Vor etlichen Jahren habe ich im engl. Kanal mal ein Schiff übergeben, mein Nachfolgeskipper lief trotz meiner Warnung aus (aus Brighton Marina UK) und draußen waren Windstärken um Bft 10, in Brighton selbst war Sonnenschein und Bft 0 - er glaubte mir einfach nicht:cognemur:
Da er aus "Würde" nicht nach brighton zurückwollte versuchte er Eumuijden auf der andere Seite zu erreichen (knapp 30 Meilen raumer Wind) na ja und dann lag er auf Schiet 3 KMneben der Hafeneinfahrt aber bei Hochwasser !!!!!!
Die Berger kamen sofort und wollten USD 40.000,--:schlaumei (14 m SY) die Königlich Niederländische Rettungsmaatschappi
rettete die Situation und bat um 1000 Gulden Spende und selbst die wollte der Trottel nicht zahlen man musste ihn dazu "überreden." Eigentlich hätte man ihn wegen Dummheit einsperren müssen - aber das geht ja nicht.

Roland

attorney
25.01.2006, 18:53
Hi,

ich kann mir gut vorstellen, dass da auch manche Fischer darauf aus sind, Notsituationen auszunutzen um mal richtig Reibach zu machen.
Ebenso kann ich mir vorstellen, dass die meisten von uns Schlauchboot - und Ribfahrern in arge finanzielle Bedrängnis kämen, plötzlich im Urlaub einen ausserplanmässigen 5 stelligen Betrag flott machen zu müssen, wenn sie in Seenot geraten sind. Und wer möchte sein mühsam erspartes Boot preisgeben ?
Das verleitet dann womöglich, noch mehr zu riskieren , als Neptun erlaubt.
Ein Problem auf dem Meer kann auch ein noch umsichtiger Skipper bekommen.
So ein Urlaubsrisiko müsste doch auch für unsere Kleinfregatten für die Urlaubszeit versicherbar sein. Kennt sich da jemand aus ?
Nachdem ich obige Erfahrungsberichte gelesen habe, traut man sich ja kaum noch, die eigene Bucht zu verlassen. Was nutzt es dann, wenn unsere Boote quasi unsinkbar sind ?

Gruss
Rainer

Rotti
25.01.2006, 18:56
Hallo,

im Prinzip hat Roland schon alles gesagt. Kann nur zwei Dinge ergänzen: Am Bodensee wird das nicht so eng gesehen (mir ist kein Fall bekannt wo Anspruch auf Bergelohn seitens eines Privaten angemeldet worden ist).

Bekannte von mir hatten schon Erfahrungen sammeln können mit "Bergelohn". Sie hatten vor einigen Jahren einen Ruderbruch in yugoslawischen Gewässern und waren aufgrund zunehmenden Windes und Legewallsituation auf fremde Hilfe angewiesen. Abgeschleppt von Fischern in nächsten Hafen (mit eigener Leine). Dann kam die Diskussion auf bezüglich Bergelohn. Hafenkapitän wurde geholt. Schiff an die Kette (Eigeneryacht) und nach zweitägigen Verhandlungen und gegen Bares (mehrere tausend DM, die erst aus D besorgt werden mußten) gabs das Schiff zurück.

Kann hier nur Rolands Aussage unterstützen: Erst verhandeln und dann abbbergen lassen. Wobei das natürlich in einer Stressituation oft gar nicht so einfach ist... :attersee:

Ansonsten gibt es von einigen Anbietern Versicherungen (Rechtschutz, Bergelohn etc.) - habe aber keine Erfahrungen damit. Irgendwann kosten dann die Versicherungen mehr als das Boot... :futschlac

Hi Thom!

Erkläre mir mal bitte was eine " Legewallsituation" ist??

Danke Mathias

rotbart
25.01.2006, 19:05
Hi,

ich kann mir gut vorstellen, dass da auch manche Fischer darauf aus sind, Notsituationen auszunutzen um mal richtig Reibach zu machen.

Gruss
Rainer

Klar
Ein Boot am Haken ist besser als drei Netze voll Fische :biere:
Das ist auch der einzige Grund warum ich etwas gegen die "Notrufliste" von Alex habe, da hängen am Schluß zwei am Haken, es ist immer besser die offiziellen SAR zu rufen, die müssen zunächst mal helfen und wenn Du wirklich keine Schuld am Notfall hattest, gibt's auch keine Rechnung oder nur eine sehr moderate.
Wir haben schon Leute abbergen lassen müssen wg Unfall da kam der SAR Hubschrauber /riesen Aktion/ Flug in's Krankenhaus und nie was von rechnung gehört - vor ein oder zwei Jahren hat die US Navy bei einer (privaten) Regatta hilfe geleistet und sogar Ihr OP Center an Bord eingesetzt (Brüche) alles for nothing It was a pleasure to help.

rotbart
25.01.2006, 19:06
Hi Thom!

Erkläre mir mal bitte was eine " Legewallsituation" ist??

Danke Mathias

Er meinte Legerwall => Wind kommt von See und drückt dich auf Land, meist auch noch da wo es unbequem ist (Felsen)
ohne Motor oder Segel ist das dann nicht unbedingt lustig:ka5:

DieterM
25.01.2006, 19:40
Hallo Leute,

also juristisch ist was Roland (Rotbart) hier aufgeführt hat alles soweit richtig, wie auch andere bestätigen.

Hier wird aber von einem Seenotfall dauern gesprochen und das bei einem Schlauchi. Mensch Leute, faßt Euch dochmal an den Kopf was das wirklich sein könnte? :ka5:

Alle die hier schon mal abgeschleppt wurden, hatten garantiert Motorausfall oder Benzinmangel! Das mal was am Boot selber war wird ganz ganz selten vorkommen. Also sprechen wir hier eigentlich von techn. Problemen mit dem Antrieb.

Und dabei ist es so einfach bei Maschinenausfall (=Motor) weiterzukommen ohne fremde Hilfe.

Man muß nur ein Notsegel setzen, geht dann ein bischen langsamer als mit Maschine, aber es geht, vielleicht auch nicht da wo man gerade hin möchte. Und in der Bucht oder Hafen den man dann erreicht kann man dann wriggen um das Boot an die Mole oder den Ankerplatz zu bringen. Und dazu braucht man kein Handy, noch UKW Kanal 16 oder auch 10. Man braucht dazu nur das Wissen wie sowas geht, ein bischen Einfallstum gehört auch noch dazu.

Ein Motorausfall ist nur ein kleiner Notfall. Ein richtiger Seenotfall wird das erst, wenn das bei schwerem Wetter passiert. Aber ein richtiger Seenotfall kann auch sein, wenn jemand ernst krank wird anBord. Ein anderer Seenotfall ist, wenn einer mit nonchalance uber eine Felsen brettert und sich die Rumpf ordentlich aufreißt dabei, dann kann es ernst werden, wenn auch nicht bei einem Schlauchi, der ja bekannterweise mit seinem Boot voll Wasser immer noch weiterfahren kann weil die Luftschläuche das Boot über Wasser halten.

Also ein richtiger Seenotfall mit dem Schlauchboot wünsche ich keinem, aber wer sich mit fremder Hilfe beim Motorausfall dann abschleppen lassen will, sollte die Spielregeln kennen, wenn er sich nicht selber zu helfen weiß.

OLKA
25.01.2006, 20:02
Hallo Leute,

also juristisch ist was Roland (Rotbart) hier aufgeführt hat alles soweit richtig, wie auch andere bestätigen.

Hier wird aber von einem Seenotfall dauern gesprochen und das bei einem Schlauchi. Mensch Leute, faßt Euch dochmal an den Kopf was das wirklich sein könnte? :ka5:

Alle die hier schon mal abgeschleppt wurden, hatten garantiert Motorausfall oder Benzinmangel! Das mal was am Boot selber war wird ganz ganz selten vorkommen. Also sprechen wir hier eigentlich von techn. Problemen mit dem Antrieb.

Und dabei ist es so einfach bei Maschinenausfall (=Motor) weiterzukommen ohne fremde Hilfe.


Ich glaub nicht, dass es den Fischer interessiert, warum er mich abschleppt. Ob Seenot oder Maschine kaputt oder Tank leer.... Der PReis wird der gleiche sein.


Man muß nur ein Notsegel setzen,
Segeln, ich dachte aus der Diskussion wäre herausgekommen, dass das nicht geht :futschlac

thball
25.01.2006, 20:16
So ein Urlaubsrisiko müsste doch auch für unsere Kleinfregatten für die Urlaubszeit versicherbar sein. Kennt sich da jemand aus ?
Nachdem ich obige Erfahrungsberichte gelesen habe, traut man sich ja kaum noch, die eigene Bucht zu verlassen. Was nutzt es dann, wenn unsere Boote quasi unsinkbar sind ?


Hallo Rainer,

beim Segeln nütze ich meistens diesen Anbieter:

http://www.yacht-pool.com/

Hier gibt es auch Versicherungen, die so was zumindest teilweise abdecken. Aber wie eingangs erwähnt irgendwann ruiniert man sich durch die ganzen Versicherungen... :futschlac

Vielleicht kann man fürs Forum mal eine Versicherung gewinnen, die den Mitgliedern einen Gruppenrabatt bietet und sich vielleicht noch als Sponsor zur Verfügung stellt??? :chapeau:

Und Dieter hat natürlich auch recht, dass beim Schlauchi das Risiko wahrscheinlich nicht ganz so hoch ist wie beim Segeln...

@Mathias: Roland ist mir zuvor gekommen - aber genau das hatte ich gemeint... :cool:

alex101068
25.01.2006, 20:18
Also Roland,

dich müssen sie im Leben aber schon oft übers Ohr gehauen haben,
wenn du wirklich was gegen die Liste hast weil du dann Angst vor Bergekostenforderungen hast:schlaumei

Wenn wir hier im Forum, ich sag mal "unter Freunden" (manch einen würd ich fast so bezeichen) über anderen Lohn als Bier Wein und köstliches Abendessen, sowie den verfahrenen Sprit diskutieren, :biere:
müsste ich mich schon sehr täuschen.

Beim Militär lernte ich die Bedeutung des Wortes Kammeradschaft kennen
und hoffe doch sehr das es dieses Wort und seine Bedeutung auch heute
noch gibt. Es muß ja nicht immer um die Kohle gehen.

Gruß Alex

Fortnox
25.01.2006, 20:37
Hallo Rainer,

beim Segeln nütze ich meistens diesen Anbieter:

http://www.yacht-pool.com/

Hier gibt es auch Versicherungen, die so was zumindest teilweise abdecken. Aber wie eingangs erwähnt irgendwann ruiniert man sich durch die ganzen Versicherungen... :futschlac

Vielleicht kann man fürs Forum mal eine Versicherung gewinnen, die den Mitgliedern einen Gruppenrabatt bietet und sich vielleicht noch als Sponsor zur Verfügung stellt??? :chapeau:

Und Dieter hat natürlich auch recht, dass beim Schlauchi das Risiko wahrscheinlich nicht ganz so hoch ist wie beim Segeln...

@Mathias: Roland ist mir zuvor gekommen - aber genau das hatte ich gemeint... :cool:

Ich hatte schon mal ein Gespräch mit einem Leiter einer großen Bootsversicherungsgesellschaft bzgl. Sponsoring usw. und er kennt auch unser Forum. Er hat aber auch freundlich und dankend abgelehnt, da er schon mitbekommen hat wie User mit unseren Sponsoren umgehen.

Möchte aber darauf hinweissen dass seine Ansicht allgemein aus Vorsicht besteht in einem Forum als Sponsor tätig zu sein.

Ich kann auch gut verstehen was er damit meinte.:ka5:

Matt_CDN
25.01.2006, 21:10
Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Ein netter kaeptn kommt vorbei und schleppt das boot zum slip zurueck. Ihm steht kien teil des bootes zu. (Mir wuerden schon so viele boote gehoeren ;)



O.g schaluchi treibt im wind auf einen wasserfall zu und wuerde ohne fremdhilfe runterfallen. Dann steht dem schlepper/retter ein teil des bootes zu

In jedem fall kann es nicht schaden zumindest eine muendliche vereinbahrung zu treffen ...


Matt

rotbart
25.01.2006, 21:16
Ein wichtiges merkmal zu sache, zumindest in NA, aber sicher gilt weltweit ist dass ein unterschied zwischen abschleppen und bergen/retten besteht.

Um ein anrecht auf ein teil des schiffswertes zu haben muss sich das zu rettende schiff in einer notlage befunden oder vor der zerstoerung gerettet worden sein.

Z.b.

Dem schlauchi geht bei sonnenschein, null stroemung, kein wind, der motor kaputt. Das boot sitzt also mittem im wasser (ao auch immer) und ist nicht unmittelbar in gefahr.

Matt
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren

rotbart
25.01.2006, 21:20
Also Roland,

dich müssen sie im Leben aber schon oft übers Ohr gehauen haben,
wenn du wirklich was gegen die Liste hast weil du dann Angst vor Bergekostenforderungen hast:schlaumei

Beim Militär lernte ich die Bedeutung des Wortes Kammeradschaft kennen
und hoffe doch sehr das es dieses Wort und seine Bedeutung auch heute
noch gibt. Es muß ja nicht immer um die Kohle gehen.

Gruß Alex
Hi Alex
zu (a) No mich nicht
zu (b) Ich bin nicht nur in einem Segelclub, sondern auch in einer Verbindung und habe schon manchem geholfen, allein aus meiner (dort) entstandenen Erfahrung und vielen vielen Meilen segln weiß ich was passieren KANN.
Ich bin nicht gegen Deine Liste, ich versuche nur die Grenzen aufzuzeigen und klar zu machen, dass man für den NOTfall immer die echten Nummern parat haben sollte.

DieterM
25.01.2006, 21:40
[QUOTE=OLKA...

Segeln, ich dachte aus der Diskussion wäre herausgekommen, dass das nicht geht :futschlac[/QUOTE]

Nein Olaf, es geht!

Ich hätte auf meinem Boot (RIB) gleich zwei Möglichkeiten ein Segel-Notrigg aufzubauen mit vorhandenen Bootsmittel. So einfach, z. Bsp. kann man das aufgespannte Bimini (anBord) seitlich legen und an der Rehling und anderen Punkten befestigen, sogar der Winkel zum hier eher achterlicher Wind ließe sich einstellen. Zweitens könnte man ein großes Badehandtuch (auch anBord) mit den beiden Enterhaken senkrecht an der Festhalteleiste am Steuerstand oder dem hinteren Geräteträger befestigen mit Gummispannern, alles ist anBord. Gelenkt würde mit der Motorfinne, Prop läuft leer da Gang raus. Wenn der Wind um 3-4 Bf wehen sollte, rechne ich immerhin mit etwa 2-3 kn Fahrt.

Auch Wriggen ist sehr einfach um ein Boot vorwärtszubewegen. Derzeit habe ich einen ausziehbaren extralangen kräftigen bis zu 2,5 m langen DAVIS Enterhaken. Der wird mit einem der beiden Paddel verbunden, und dann brauche ich am Heck, hier der Geräteträger , einen Anlenkpunkt, wo ich die improvisierte "Wriggstange" sichere, und los geht es. Und wriggen ist nicht ermüdend wie das Paddeln, wo Du garantiert nach 2 Minuten Dich geschlagen gibst wegen der ungünstigen Sitzposition auf den seitlichen Schläuchen. Beim Wriggen stehst Du.

Auch wenn ich zwei Paddel (anBord) und mit zwei Enterhaken (anBord) verbinde (Gummispanner), und auf jeder Seite an der Rehling einen Halte Punkt anbringe z.Bsp. mit einem Tampen, dann kannst Du auch rudern!

Nur die Wenigsten hier machen sich Gedanken wie kann ich weiter kommen ohne fremde Hilfe aufzunehmen. That's the real problem, aber ... kein Seenotfall!

Udo
25.01.2006, 21:44
Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.:confused-
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.:ka5:
Gruß Udo

rotbart
25.01.2006, 21:47
Nein Olaf, es geht!

Ich hätte auf meinem Boot (RIB) gleich zwei Möglichkeiten ein Segel-Notrigg aufzubauen mit vorhandenen Bootsmittel. So einfach, z. Bsp. kann man das aufgespannte Bimini (anBord) seitlich legen und an der Rehling und anderen Punkten befestigen, sogar der Winkel zum hier eher achterlicher Wind ließe sich einstellen. Zweitens könnte man ein großes Badehandtuch (auch anBord) mit den beiden Enterhaken senkrecht an der Festhalteleiste am Steuerstand oder dem hinteren Geräteträger befestigen mit Gummispannern, alles ist anBord. Gelenkt würde mit der Motorfinne, Prop läuft leer da Gang raus. Wenn der Wind um 3-4 Bf wehen sollte, rechne ich immerhin mit etwa 2-3 kn Fahrt.


Hallo Olaf / Dieter
ich weis:Hail: :Hail: ich nerve Dieter :Hail: :Hail: aber ich glaube das erst wenn ich es sehe :biere: :biere: und zwar bei 3-4 BfT:ka5: :ka5: :ka5:

Matt_CDN
25.01.2006, 21:49
Hi Matt
wir haben ablandige Strömung, der SchlauchiCaptain hat kein Trinkwasser mehr an Bord, Außentemp 35° Celsius, wolkenloser Himmel, außer dem Captain sind zwei kleine Kinder an Bord.
Der ist nicht in Not ???????

und selbst bei Deiner Schilderung hätte er Anrecht auf Schleppgebühren

meiner meinung nach keine not fuer das boot. die menschen muessen ohnehin gratis geborgen werden....

Was ich vergeblich versuchte rueberzubringen ist dass wenn du irgendwo ein boot was in keinerlei gefahr ist ans ufer ziehst du kein anrecht auf das boot hast. Ganz egal wer wem eine leine zugeworfen hat.

Alle anderen haarspaltereien wird wohl nur ein richter beantworten koennen.

Matt

Matt_CDN
25.01.2006, 21:59
Hi,
wem von uns Schlauchbootfahreren ist es denn schon mal passiert das er Bergungskosten zahlen musste.:confused-
Mir käme es nie in den Sinn von jemandem etwas zu fordern nur weil ich ihn abgeschleppt habe.
Ich glaube auch nicht das ein Urlauber einen anderen Urlauber abzockt nur weil er ihn abgeschleppt hat.Sorry,aber wir haben alle das gleiche Hobby und jeder kann mal in solch eine Situation kommen.
Am Leukermeer laufen solche Aktionen ohne jegliche Komplikationen ab, da hilft man untereinander und trinkt dann auf den Schreck Abends zusammen ein Bier, fertig.
Und jeder der für eine Abschleppaktion Geld fordern würde hätte bei uns auf dem Campingplatz keine Freunde mehr.:ka5:
Gruß Udo

ich kenne niemandem dem das schon passiert ist. Es ist auch ein unterschied zwischen abschleppkosten und dem berger ein teil des bootes zu uebereignen ... Wenn einen ein seenotrettungskreuzer irgendwo ohne sprit abschleppt zaht man dem halt seinen zornige stundenlohn aber IMO stellen die nicht einen anspruch auf den marktwertes des bootes.

Dass das ganze sehr selten passiert liegt daran dass (wie ich beschrieben habe) es nicht reicht jemandem eine leine zuzuwerfen und damit das boot zu besitzten.


Die bergeregelung stammt aus zeiten wo schiffe (keine schlauchboote) gerne mal in ernste not kamen (zb im sturm ohne mootr auf ein kliff zutreiben).

Verstaendlicherweise haben sich die anderen kapitaene nicht darum gerissen ihr eigenes schiff in die gleiche lage zu bringen um dem ungluecksraben "fuer umme" zu helfen.

Daher die regel dass wenn man ein solches schiff aus einer fuers schiff (!) bedrohlichen (oder gestrandetes schiff) befreit man entlohnt wird dadurch dass man ein teil des wertes des schiffes als lohn bekommt. Das deshalb da auch ein bankrotter kaeptn nicht wegkommt, da man einfach sein schiff behaelt.

Und nein, ein am strand geparketes schlauchi zehlt nicht als gestrandetes schiff :futschlac

Also nochmal ein beispiel fuer Rotbart.
Wenn also bei meinem klein schlauchi auf einem kleinen (!) see (!) der motor verstirbt (kein wind, keine wellen, keine stroemung, keine haie, keine gefahr, das boot parkt einfach friedlich auf dem wasser).

Und ich da ohne unmittelbare gefahr im wasserplatsche (genuegend wasser und sonnencreme LSF90 fuer die kids ist auch da) und dann kommt der Rotti angezischt, wirft mir eine leine zu, und zieht mich ans ufer. Dann hat er kein anrecht auf mein boot oder einen teil davon.

Wuerde von mir aber folgendes bekommen:

:smileys5_ :smileys5_ :smileys5_ :biere: :biere: :biere:

Er koennte sicher seine unkosten in rechnung stellen, woraufhin ich mich gezwungen saehe alles bier alleine auszutrinken und ihn kraeftig anzuruelpsen ;)


Matt

attorney
25.01.2006, 22:01
Hi,

dass mit der mündlichen Vereinbarung - sog. geschlossener Vertrag - ist ja auch so eine vage Sache wegen der Beweislage.
Wenn du mit z.B. mit Frau und Kind an Bord bist und dich schleppt ein Fischerboot ab, womöglich auch mit 2 Mann Beatzung, ja wem glaubt da wohl der Hafenmeister mit gleicher Nationalität wie die Fischer ?
In der konkreten Praxis sieht dann - wenn es einer darauf anlegt, Reibach zu machen-alles nochmals schwieriger für den Betroffenen aus, insbesondere, wenn die Beute lukrativ ist. Vielleicht sollte man da für den Fall eines Falles in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache ein schriftliches Vertragsformular für den may day-case in der Führerscheinmappe mitführen.

Auch ohne 5 PS-Ersatzhilfsmotor sollten etwas grössere Ribs nicht auf grössere Touren gehen.
Ich kann mir auch vorstellen, dass da viele Urlaubsbootler völlig unbedarft in Fallen tappen können. Auf so was (dass ein hilfsbereiter abschleppender Fischer oder gar noch Sportskollege Rechte am eigenen Schiff für seine Tat erwirbt) kommt ein normal denkender Mensch nicht. An dieser Regel haben offensichtlich noch Freibeuter aus dem 18. Jhdt. mitgeschrieben. Sonderbar finde ich auch, dass von dieser Regel auch die normalen Sportboote betroffen sind. Dass gewerbliche Bergungsunternehmen ein Unternehmerpfandrecht in Höhe der Bergungskosten am geborgenen Schiff erwerben, lass ich ja noch angehen. Alles andere ist aber schon grotesk und im Geiste Störtebeckers,.

Gruss
Rainer

rotbart
25.01.2006, 22:57
... Wenn einen ein seenotrettungskreuzer irgendwo ohne sprit abschleppt zaht man dem halt seinen zornige stundenlohn aber IMO stellen die nicht einen anspruch auf den marktwertes des bootes.

Er koennte sicher seine unkosten in rechnung stellen, woraufhin ich mich gezwungen saehe alles bier alleine auszutrinken und ihn kraeftig anzuruelpsen ;)

Matt
Matt
Du HAST RECHT Ihr alle habt RECHT, nur die Dummheit der Menschen ist unendlich und darauf weise ich hin.
SAR Beispiel (echt) MY läuft aus HH aus Richtung Helgoland, Motor stirbt in der Elbmündung (spät abends, ebbstrom) er macht an einer Fahrwassertonne fest:stupid: stellt fest kein Sprit mehr, sendet SOS.
DgzRS Kreuzer kommt gegen Mitternacht, holt die (verfrorene) Crew an Bord gibt Ihnen Tee und fragt den Skipper ob man denn sein Boot mit nach HH nehmen sollte ? Antwort ja bitte
Alsdann kam die Rechnung etwa 35.000,-- DM, drei Instanzen der Eigner verloren samt Kosten wohl etwa 50.000,--DM, DGzRS konnte nachweisen, das die Selbstkosten so hoch waren, sie hatten noch nicht einmal was verdiehnt, das Gericht gestand aber BERGELOHN zu (dem Grunde nach).
Nur der Tee und die Passage der Crew nach HH war kostenlos:futschlac
d.H. einen Schlauchi in der Bucht passiert das nicht, aber man sollte mögliche Risiken kennen
und ausserdem interessiert einen Berger auch kein Schlauchi (hat er selbst)

Alex_CH
26.01.2006, 01:03
Hab auch noch was zu dem Thema:

1. Also mich hat mal nach einem Motorversager, sprich Vergaserverstopfung durch schmutzigen Treibstoff, ein Italiener aus einer Bucht heimgeschleppt. Von bergeloh war da nie die rede. Ich musste ihn zwingen wenigstens einige Euro als Teibstoff Entschädigung anzunehmen. Ich war froh, wieder daheim zu sein, er tats aus "Kammeradschaft"

2. Vor Jahren Schleppten wir mal mit 8PS einen kleineren, von Toursiten gemieteten Fischkutter ab, bei dem der Motor nicht wieder ansprang. Natürlich für Dank und ein gutes gewissen.

3. Letzten Sommer berichtete der Skipper auf dem Segeltörn (er selbst Weltumsegler) vor Sardinien sei immer wieder die Sat. Meldung über ein "führerloser Frachter ca. 30m" reingekommen. drifft in richtung küste. Ich habe ihn dann auf das Thema "Bergung, etc." angesprochen. er meinte nur dazu: und wer bezahlt die Entsorgungskosten für den Pot?"

Wenn ich die vorgehenden Berichte lese, wird man sich bewust, wie man trotz rettung denn nochmal schwein braucht, um nicht abgerissen zu werden. Sicher ein guter Tipp sich vorher über die "Bergekosten" zu einigen.

P.S. für mich ists eigentlich selbstverständlich sowas für :biere: zu tun, nur ob die anderen auch so denken? kommt schwer auf den "Retter" an. :chapeau:

Grüsse Euch

Matt_CDN
26.01.2006, 06:22
Matt
Du HAST RECHT Ihr alle habt RECHT, nur die Dummheit der Menschen ist unendlich und darauf weise ich hin.
SAR Beispiel (echt) MY läuft aus HH aus Richtung Helgoland, Motor stirbt in der Elbmündung (spät abends, ebbstrom) er macht an einer Fahrwassertonne fest:stupid: stellt fest kein Sprit mehr, sendet SOS.
DgzRS Kreuzer kommt gegen Mitternacht, holt die (verfrorene) Crew an Bord gibt Ihnen Tee und fragt den Skipper ob man denn sein Boot mit nach HH nehmen sollte ? Antwort ja bitte
Alsdann kam die Rechnung etwa 35.000,-- DM, drei Instanzen der Eigner verloren samt Kosten wohl etwa 50.000,--DM, DGzRS konnte nachweisen, das die Selbstkosten so hoch waren, sie hatten noch nicht einmal was verdiehnt, das Gericht gestand aber BERGELOHN zu (dem Grunde nach).
Nur der Tee und die Passage der Crew nach HH war kostenlos:futschlac
d.H. einen Schlauchi in der Bucht passiert das nicht, aber man sollte mögliche Risiken kennen
und ausserdem interessiert einen Berger auch kein Schlauchi (hat er selbst)


Ja die dummheit ist leider grenzenlos .. in dem fall kann man wohl von glueck ausgehen dass der sprit VOR dem offenen Meer ausgegangen war .. somit waren die 50k noch gut ins ueberleben investiert (der Darwin award gruesst).

Ich weis nicht welche details da mitgespielt haben aber ich kann mir vorstellen dass die rechnung proportional zum wert des bootes und arroganz des eigners und umgekehrt proportional zum IQ ausfaellt :futschlac :futschlac :futschlac

Matt

CarstenLT31
26.01.2006, 09:57
Alsdann kam die Rechnung etwa 35.000,-- DM, drei Instanzen der Eigner verloren samt Kosten wohl etwa 50.000,--DM, DGzRS konnte nachweisen, das die Selbstkosten so hoch waren, sie hatten noch nicht einmal was verdiehnt,


Richtig nachvollziehen kann ich es trotzdem nicht.

OK, die DGzRS rettet vom Grundsatz her über Spenden Menschenleben - keine Schiffe. Soweit so gut.
Die 35000,- sind also entstanden, weil die ein paar Stunden mit dem Rettungskreuzer unterwegs waren, um die Menschen zu retten/bergen.
Vermutlich hätte es gereicht, das Beiboot zum Abschleppen hinzuschicken, aber das weiss man ja vorher nicht (wenn die auch SOS funken...).

Und welche Mehrkosten sind nun entstanden, weil die auf dem Rückweg das Boot an den Haken genommen haben? Fast keine, oder?

Da wird doch nur jemand wegen mangelnder Seemannschaft abgestraft.
Wer ohne Sprit an einer Tonne hängt, ist ja noch längst nicht in Lebensgefahr, also kein SOS-Fall, sondern "PanPan", oder?

Verstehe ich einfach nicht, sowas. Die kosten sind da, ob die das Boot mitnehmen oder nicht. Sonst kollidiert womöglich noch jemand damit, wenn es sich irgendwann losreisst.

Gruß
Carsten

rotbart
26.01.2006, 10:14
Da wird doch nur jemand wegen mangelnder Seemannschaft abgestraft.
Wer ohne Sprit an einer Tonne hängt, ist ja noch längst nicht in Lebensgefahr, also kein SOS-Fall, sondern "PanPan", oder?

Verstehe ich einfach nicht, sowas. Die kosten sind da, ob die das Boot mitnehmen oder nicht. Sonst kollidiert womöglich noch jemand damit, wenn es sich irgendwann losreisst.

Gruß
Carsten
Das ist die Milchmädchenrechnung wie : Ich fahre mit dem Auto, das kostet nur Sprit und ist sowieso da :motz_4:
Also :
Nur wegen dem SOS ist der Kreuzer ausgelaufen, das war schon mal eine fehlerhafte Alarmierung
Dann war das Boot verlassen worden und hing an einer Fahrwassertonne, das ist Verkehrsgefährdung und die DGzRS hätte einen Schlepper anfordern müssen.
Dann hat sie ja den Skipper gefragt ob sie es abschleppen sollen:ka5: und der hat JA gesagt:ka5: damit fallen von nun an Schleppgebühren an.
Dabei ist es wurscht ob die ehemalige Crew an Deck bei Tee sitzt oder schon im Taxi
Dann musste der Kreuzer natürlich langsam zurückfahren und war nicht einsatzbereit, eine andere Crew musste also bereit stehen.

Und wenn man nun die Kosten von Crew/Kreuzer/Abschreibung etc auf die Stunden umlegt kommt das raus, die haben ja auch keinen Bergelohn verlangt, sondern nur die Kosten:schlaumei

UND JA hoffentlich woollten sie dem Trottel einen Denkzettel verpassen, so einer gehört nicht auf's Wasser und schon garnicht auf eine belebte Seeschiffahrtsstrasse, der soll in der Badewanne Plastikschiffe fahren:marteau: :marteau: :marteau: :Duell:

CarstenLT31
26.01.2006, 10:53
Das ist die Milchmädchenrechnung wie : Ich fahre mit dem Auto, das kostet nur Sprit und ist sowieso da :motz_4:


Nein, es kostet aber das gleiche, egal ob einer mehr oder weniger mitfährt.

Anhänger kostet etwas mehr Sprit. Wenn jemand anders dann in echter Not ist, können die das Boot immer noch treiben lassen (oder an die nächste Tonne binden ;-) ).

Gruß
Carsten

Berny
26.01.2006, 11:02
Ich kenn zwar das angesprochene Seerecht so nicht, aber ich weiß folgendes aus dem Österreichischen ABG:
Wenn zB eine Werkstätte an einem Auto eine Reparatur durchführt, und diese wird nicht bezahlt, kann der Werkstättenbesitzer bis zur vollständigen Bezahlung das Auto zurückbehalten.
Wenn jemand etwas findet, und der Verlustträger den Finderlohn nicht bezahlen will, kann der Finder das Fundstück zurückbehalten.
Ähnlich wird es auch hier sein, vermutlich geht es gar nicht um die Sache ansich, sondern um den gleichen Umstand, Zurückbehaltung bis zur Bezahlung.

Bergekosten sind hoch, das ist auch deshalb so, weil nicht nur Sprit, sondern auch die ganzen Erhaltungskosten der Firma miteinberechnet werden müssen.
Die Fahrt mit einem Rot Kreuz Auto wird mit ca 35 € Grundgeld und dann 1,5 € pro Kilometer verrechnet. Jeder Taxifahrer, der von seinem Job leben muss, verdient weniger ! Aber der Umstand, dass die Autos viel kosten, dass der Verwaltungsaparat mitbezahlt werden muss und noch vieles mehr (Spenden an diverse Leute :stupid: ) muss eben mitbezahlt werden.

Eine Hubschauberbergung von einem Berg kostet um die 5 bis 10 tausen Euro!
Die Benzinkosten alleine sind das nicht !

Alleine aus diesen Gründen zahlt sich eine ordentliche Versicherung aus!!!

rotbart
26.01.2006, 11:40
Nein, es kostet aber das gleiche, egal ob einer mehr oder weniger mitfährt.

Anhänger kostet etwas mehr Sprit. Wenn jemand anders dann in echter Not ist, können die das Boot immer noch treiben lassen (oder an die nächste Tonne binden ;-) ).

Gruß
Carsten
Woher willst Du wissen wer in ECHTER Not ist, wenn der nächste Trottel wegen Benzinmangel SOS funkt ????
Und du siehst das falsch, der Kreuzer ist komplett umsonst ausgelaufen, denn die Menschen waren ja auch nicht in Not, nur ein bischen verfroren weil Sie an Deck saßen.

Nun hohl Du mal die feuerwehr per Notruf weil Du ein Streichholz in der hand hast - ich möchte die Rechnung sehen die Du dann bekommst:schlaumei

CarstenLT31
26.01.2006, 12:26
Und du siehst das falsch, der Kreuzer ist komplett umsonst ausgelaufen, denn die Menschen waren ja auch nicht in Not, nur ein bischen verfroren weil Sie an Deck saßen.

Aber das ist doch der Kern der Sache:
die hätten die Rechnung auch kriegen müssen, wenn das Boot nicht geborgen worden wäre.
Ob das Boot mitgenommen wird oder nicht tut doch nichts zur Sache: es ist und bleibt ein Fehlalarm.
Entweder man kriegt dann eine Rechnung oder nicht. Aber doch nicht, weil noch das Boot hintendranhängt.

Gruß
Carsten

daniels
26.01.2006, 13:21
, wenn der nächste Trottel wegen Benzinmangel SOS funkt ????


Dann hat der wohl beim Funkkurs nicht richtig zugehört. Pan Pan hätte doch auch gereicht. Oder ? :futschlac :futschlac

Hans

thball
26.01.2006, 13:33
Bergekosten sind hoch, das ist auch deshalb so, weil nicht nur Sprit, sondern auch die ganzen Erhaltungskosten der Firma miteinberechnet werden müssen.


und auch das Risiko. Wenn ein kroatischer Fischer Hilfe leistet mit seinem Boot , das vielleicht seine ganze Existenz bedeutet und sich selbst vielleicht in Gefahr begibt, dann kann ich die Argumentation schon nachempfinden, dass er bei einer erfolgreichen Bergung auch etwas dafür will...

der mit dem Gummiboot
26.01.2006, 16:45
Wie iss es denn nun andersrum, wenn Retter erscheinen die du nicht gerufen hast und bei dir Schaden machen??
Ich wurde mal Opfer einer Verwechslung.
Ich war auf der Ostsee mit Schlauchi, Wellen 0,5-1,5 m, mach nen Gemütlichen, Motor aus,hab mich lang gemacht, lasse mich von den Wellen treiben und genieße das Meer.
Ich höre ein Fluggeräusch von nem Hubschrauber und denk mir nix dabei, fliegt ja allerhand rum.
Plötzlich kommt der über mir in Standschwebe, wißt ihr was da abgeht, ne Dusche ist da noch angenehm.
Gröhlen hilft da auch nicht, das hört eh keiner.
Ein Typ seilt sich ab, und als der angekommen ist, frag ich den, ob sie nen A.... offen haben, "ich brauch keine Hilfe", gröhl ich den an.
Der geht wieder nach oben und erst als der Hubi wegschwebt seh ich wieder etwas.
Ich klatschnaß, meine Klamotten naß, das Boot halb voll Wasser, den Tag haben die mir gründlich versaut, ich schau nach Handy und Navi, die ich im Bug verstaut hatte, alle Geräte naß und aus.
Ich zieh den Lenzstopfen, reiß den Motor an und fahr zurück an Land.
Handy und Navi haben diesen Einsatz leider nicht überlebt.
Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, daß seitens der DGzRS keine Kostenübernahme der entstandenen Schäden möglich sei.

rotbart
26.01.2006, 17:08
Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, daß seitens der DGzRS keine Kostenübernahme der entstandenen Schäden möglich sei.
BEI EINER RETTUNG ist das korrekt, nicht bei einer Belästigung, aber die Hummel war auch sicher von der Landesverteidigung, die fliegt nämlich die Einsätze - also den verteidigungminister verklagen:biere: :hiiillfe_

Opa25867
26.01.2006, 17:29
...auch wenn's für dich Sche.... war, gesehen hätt ich es trotzdem gerne.
gruß Uwe

rotbart
26.01.2006, 18:24
...auch wenn's für dich Sche.... war, gesehen hätt ich es trotzdem gerne.
gruß Uwe
Siiii - muß ein Bild für Götter gewesen sein:futschlac besonders am Schluß:futschlac :futschlac

thball
26.01.2006, 18:41
Wie iss es denn nun andersrum, wenn Retter erscheinen die du nicht gerufen hast und bei dir Schaden machen??
Ich wurde mal Opfer einer Verwechslung.

Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, daß seitens der DGzRS keine Kostenübernahme der entstandenen Schäden möglich sei.


das ist ja wirklich eine heftige Story... wenn Dir nichts kaputt gegangen wäre könnte man echt darüber Lachen... :zwinkern:

mich wundert es aber auch, dass Dein Schaden nicht ersetzt worden ist. Müßten ja auch versichert sein... :confused-