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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Französischer Führerschein in D


solarwarrior
26.01.2006, 20:26
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:

Ich (Deutscher) habe einen französischen Motorbootführerschein. Jetzt gibt es viele Leute, die mir verklickern wolle, der wäre nicht gültig. Unter anderen weil man seinen Führerschein ja immer in dem Land machen muss, in dem man wohnt. Viele Leute denken sicher auch an kroatische Pseudo-Scheine, die in D nicht gültig sind. Nur: Frankreich ist nicht Kroatien, ich habe eine echte Prüfung bei einem staatlichen Prüfer abgelegt und musste schon vorher pauken etc.

Jetzt meine Fragen:

Hat jemand belastbare Quellen dazu? Also mehr als nur irgendwas aus dritter Hand? Da habe ich nämlich schon tausende Meinungen gehört...

Wenn ich den Führerschein nicht benutzen darf, wieso haben mich die Franzosen den überhaupt ablegen lassen?

Wenn ich nun meinen Wohnort nach Frankreich verlegen würde, dann den Schein machen würde, könnte ich ihn dann legal nutzen?
Und wie kann ein deutscher Waschpo-Beamter überhaupt nachprüfen, ob ich vor 5 Jahren (=als ich in F den Schein gemacht habe), dort gewohnt habe?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Florian

thball
26.01.2006, 20:30
Hallo Florian,

weiß auch nicht ob er gültig ist. Aber wer Dir sicher Auskunft geben kann:

http://www.dmyv.de/
DMYV-Führerscheinstelle in Hamburg (Tel. 040 - 6 39 04 30)

Ruf da morgen doch mal an. Wenn er gültig ist kannst Du ihn vielleicht gleich umschreiben lassen und dann hast Du keine Probleme mehr...

DieterM
26.01.2006, 20:42
Hallo Florian,

habe die gleiche Meinung wie Tom. Sprich doch bitte mit dem DMYV. Vielleicht geht eine Umschreibung nachdem Du nun D/Wohnsitzt in der BRD hast. Ev. kann die Umschreibung auch mit einer Ergänzungsprüfung erledigt werden. Aber schließlich sind wir in der EU und da gehört auch dazu, das man sich gegenseitig die Sportboot-Befähigungszeugnisse anerkennt, wie es bei den Straßenführerscheinen und der Arbeitssuche ja auch der Fall ist.

Die EU Richtlinien dazu dürfte die Bundesrepublik bereits seit etlichen Jahren haben, ob dies aber auch umgesetzt wurde, kann Dir bestimmt der DMYV sagen. Viel Glück!

solarwarrior
26.01.2006, 21:02
Ich will ihn ja gar nicht umschreiben lassen - die Gültigkeiten und Restriktionen sind ja ganz andere.
Aber danke für den Tipp!

Berny
26.01.2006, 21:36
Die Quellen sagen eigentlich alle, dass nur das Patent anerkannt wird, in dessen Herkunftsland der Besitzer wohnt.
Ich würde mich deshalb an deiner Stelle eher darum kümmern, dass du das Patent auf D umschreiben läßt.

Beim Autoführerschein ist es auch so, dass nach einem Jahr die Gültigkeit verloren geht, wenn der Besitzer nicht mehr im Ausstellerland wohnt.

axel bernhard
26.01.2006, 23:11
@ Florian

Hallo Florian,

wenn Du Deinen ständigen Wohnsitz in Frankreich hast, hat diese Papier auch Gültigkeit in Deutschland. Bei einem ständigen Wohnsitz in Deutschland muß ein solches Papier umgeschrieben werden. Es gibt sicher die Möglichkeit ohne daß man das französische Patent verliert eine deutsche Erweiterung zu erwerben.

Ich bin auch im Besitz eines solchen Französischen Patents und habe mit diesem keine gültige deutsche Erlaubnis.

Da ich jahrelang nur in Frankreich Urlaub gemacht hatte stellte sich die Frage auch nie.

In Kroatien wurde dieses franz. Patent dann jahrelang anerkannt, bis ich vor 2 Jahren bei einer Kontrolle eine Strafe von 1600 Kuna erhielt, mit der Auflage einen deutschen oder kroatischen Führerschein zu machen.

In Nord- und Ostsee wollte ich bisher nicht schippern. Aber eine Umschreibung würde mich inzwischen schon interessieren, da ich weder mit meinem kroatischen noch mit meinem französischen in deutschen Küstengewässern fahren darf.
Wenn Du über eine Umschreibung genaueres in Erfahrung bringen kannst, berichte doch bitte darüber im Forum.

Gruß Axel:schlaumei :attersee: :attersee: :schlaumei

marcus
26.01.2006, 23:26
@ berny für EU-Staatler war das einmal (zumindest in Deutschland)
Die Ausnahmen bei Entzug gleich welcher Art sind natürlich wieder was anderes,

mfg

Marcus

Edwin
26.01.2006, 23:29
Freunde, Freunde….

Nur: Frankreich ist nicht Kroatien, ich habe eine echte Prüfung bei einem staatlichen Prüfer abgelegt und musste schon vorher pauken etc.

Was denkst Du, wo Du in Kroatien die Prüfung machst – beim Bäckermeister???

Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!

Aber schließlich sind wir in der EU und da gehört auch dazu, das man sich gegenseitig die Sportboot-Befähigungszeugnisse anerkennt

Dem ist aber leider nicht so – zumindest steht das nirgendwo auf Papier! Die Uferstaaten anerkennen i.d.R ALLE amtlichen Bootsführerscheine, zumindest dann, wenn er im Heimatstaat ausgestellt wurde! In der EU werden viel wichtigere Dinge reglementiert, wie z.B. der korrekte Krümmungswinkel einer Gurke...

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)

Wenn ich den Führerschein nicht benutzen darf, wieso haben mich die Franzosen den überhaupt ablegen lassen?

Damit Du in Frankreich ein Boot führen darfst... (Da stellt sich mir aber die Frage - haben die Franzmänner überhaupt eine Führerscheinpflicht?)

Jedenfalls solange der Jetztstand (keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine) besteht, wird sich an der Lage wohl auch nichts ändern…

L.G.


Edwin

thball
26.01.2006, 23:33
Aber egal – ich möchte den Thread nicht für eine Diskussion in Sachen Für und Wider das HR-Patent zweckentfremden!

Schade... :futschlac :futschlac :futschlac
Nix für ungut!


Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)

Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.

axel bernhard
26.01.2006, 23:37
@ Edwin

Servus Edwin,

Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.

Die Prüfung ist mit Sicherheit nicht so einfach wie in Kroatien. Das kann ich beurteilen, da ich Bootsführerscheine beider Länder besitze.

Ein holländischer Sportbootführerschein See wird in Deutschland umgeschrieben. Bei dem französischen vermute ich das auch, bin aber nicht ganz sicher.

Gruß Axel:confused- :ka5: :confused- :ka5:

Edwin
26.01.2006, 23:47
Schade... :futschlac :futschlac :futschlac
Nix für ungut!

Ein andermal gerne! :biere:

Bei den Küstenpatenten weiß ich es nicht. Aber beim Bodenseeschiffahrtspatent ist es sogar verpflichtend gem. BSO.

Da kann ich nicht mitreden - Binnen ist nicht mein Revier! (und am Bodensee herrschen ja ohnehin eigene Gesetze)

Ganz sicher besteht in Frankreich eine Bootsführerscheinpflicht.

Danke - wusste ich wirklich nicht! Ich kenne das in FR nur von den Hausbooten auf den Kanälen, wo man ja beachtliche Pötte ohne Schein fahren darf...

L.G.

Edwin

axel bernhard
27.01.2006, 09:09
@ Edwin

die großen Pötte (Hausboote) können in Holland, Frankreich und Deutschlandmit Sonderregelungen aber nur für bestimmte Strecken gefahren werden.Die fahren dann aber höchstens 10 kmh. An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte. Normalerweise werden die Pötte in Frankreich hauptsächlich für Fahrten auf den Kanälen vermietet. Für das Meer sind die überhaupt nicht tauglich.

Gruß Axel:polizist: :confused- :polizist: :confused- :polizist:

asieber
27.01.2006, 10:03
An wen muss ich mich wenden um herauszufinden ob ich einen Italienischen Schein in Österreich umschreiben lassen kann?

lg, Arne

LA CREVETTE
27.01.2006, 10:17
Ich habe seinerzeit meinen Führerschein in Frankreich angefangen, da dort mein Hauptwohnsitz lag.

Als abzusehen war, dass ich meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus beruflichen GrÜnden nach Deutschland verlegen musste, habe ich mich daraufhin bei einer dt Fahrschule angemeldet.

Während der Prüfung sind sie dann über meinen frz Wohnsitz und frz PKW-Führerschein gestolpert und ich musste nachweisen, dass ich zumindest Deutscher war, sonst hätte man mich nicht zur Prûfung in D zugelassen.

Man erklärte mir dort auch, dass ich wenn ich meinen Bootsführerschein in F gemacht hätte, dieser nur GÜltigkeit in D hätte, wenn ich meinen Wohnsitz in F hätte oder Franzose wäre.

Von daher denke ich, wirst Du gezwungen sein, Deinen F-Schein in einen D-Schein umzuschreiben. ÜBer die Möglichkeiten und Bestimmungen hat einer unserer Forumskollegen schon einen Hinweis eingestellt.

Leider habe ich letztens meine frz Lernunterlagen verschenkt, sonst könnte ich klarer dazu Stellung nehmen wo die Unterschiede zwischen beiden Scheinen sind.

Aber was auf jeden Fall klar ist, ist dass der frz einfacher zu erwerben ist. Zum einen gibt es keine Navigationsaufgaben (was wohl auch auf den Geltungsbereich Einfluss hat?) im See-Schein und zum anderen sind die Fragebögen nach dem QMC (Questiononnaire multiple choix) aufgebaut. D.h. man bekommt 3 Antwortmöglichkeiten vorgegeben und muss sich fÜr eine entscheiden, also ähnlich wie beim dt PKW-Schein.

Da ist eine dt Prüfung schon etwas schwieriger.

DieterM
27.01.2006, 11:23
...

Damit Du in Frankreich ein Boot führen darfst... (Da stellt sich mir aber die Frage - haben die Franzmänner überhaupt eine Führerscheinpflicht?)

Jedenfalls solange der Jetztstand (keine internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine) besteht, wird sich an der Lage wohl auch nichts ändern…

L.G.


Edwin

Meines Wissens sind in F für Einheimische Outboarder bis einschl. 10 PS führerscheinfrei, darüber werden Befähigungsausweise benötigt. Ob ein Unterschied Binnen oder Küste gemacht wird, ist mir nicht bekannt.

Was die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EU betrifft, da gibt es bestimmt entspr. Richtlinien, jd. wenden nicht alle Mitgliedstaaten diese an und setzen nach wie vor teilweise ihre nationalen Vorschriften davor.

Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten.

Denke, das unser Freund auf dem DMYV genaue Auskunft bekommt, was Sache ist in seinem Fall.

rotbart
27.01.2006, 12:11
Das trifft z.Bsp. auch die Navi-Beleuchtung, wo in D vom BSH eigene nationale Vorschriften gelten.


Sorry Dieter
ich weis Du leidest drunter, aber die Aussage ist schlicht falsch, das BSH wendet die EU Richtlinien an, nur fallen Deine (innig geliebten:smileys5_ ) Rina Lämpchen eben da nicht drunter.

herbert
27.01.2006, 13:43
@Axel
An der Müritz habe ich erlebt wie ein solch unerfahrener Bootsführer beim Drehen in einem kleinen Hafen die Länge des Bootes nicht einschätzen konnte und mit dem Heck dann 6 kleinere Boote plattmachte

der hatte sicher nur ein HR-Patent:ka5:

rotbart
27.01.2006, 14:48
Freunde, Freunde….

Eine Umschreibung eines franz. Scheines in einen deutschen kann ich mir schlecht vorstellen – es werden z.B. auch keine deutschen Scheine in österr. umgeschrieben und umgekehrt! (es kann kein Uferstaat über die Hoheitsrechte eines anderen Staates verfügen!)
L.G.
Edwin

Doch, wenn ich z.B. meinen Wohnsitz verlege, (fast) jedes Land verfügt über Listen, was wie anerkannt wird. Dabei wird meist nicht ein echter schein ausgestellt, sondern ein papier das der schein mit Segen der staatlichen Gewalt auch in dem neuen Land gilt.
Beispiel selbst erlebt in England : um auf einer englischen Yacht funken zu dürfen, brauchst Du einen englischen Funkschein , ich sendete eine beglaubigte Kopie meines Scheines ein und bekam nach einigen Tagen (OHNE GEBÜHREN zahlen zu müssen) einen netten Brief mit einem Dokument, das feststellt, das ich die Funkerlaubnis xyz für englische Yachten besäße solange meine deutsche Genehmigung gilt !, die deutsche Genehmigung und die Urkunde seien mitzuführen.

Gleiches gilt für FS die Schweiz regelt genau welcher ausländische Schein für was anerkannt wird und wenn ich mich nicht täusche gibt es auch eine Liste in Ö

axel bernhard
27.01.2006, 15:37
@Axel


der hatte sicher nur ein HR-Patent:ka5:

Der hatte überhaupt keinen Schein. Ich versteh die Anspielung nicht, da die meisten Österreicher wohl ein HR-Patent haben. ?????:futschlac :futschlac :futschlac

Gruß Axel

solarwarrior
01.02.2006, 00:10
Danke für die vielen Beiträge,
die meisten haben mir sehr geholfen.
Sobald ich mehr weiss, werde ich das hier posten.

mfg

Florian

Franzman
23.10.2006, 22:24
Hallo,

ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin.
Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!!
Eine Anfrage über verschiedene Personen beim DMYV ergab:
:schlaumei
lieber Franzose, schön das du einen Seeschein hast, aber fahr bitte damit in F!!! Hier in D wird er nicht anerkannt, nur geduldet, und dass, nur im 1. Jahr mit Wohnsitz in D! Auf die Frage wegen der Praxisprüf..: neeeiiin! Gilt nicht. Umschreiben? Geht nicht!!!

Die haben mich eingeladen den Seeschein neu zu machen um die schönen Gewässer der Nord-,Ostsee zu befahren. Da habe ich denen geantwortet, dass die sich ihr Schein in den A.... stecken können und das es mir auf der Nord-,Ostsee nicht schön und viel zu kalt ist (Komme aus Marseille, da kann jeder Boot fahren!).

Hab denn mit viel Frust den Binnenschein inkl. Praxis am Samstag gemacht, um mit meiner Familie ein bisschen in Berlin/Brandenburg zu schippern. Zitat des Prüfers vom DMYV: Sie können ja aussergewöhnlich gut fahren!:stupid:

Viele Grüsse,
Christophe

Kutyus
24.10.2006, 09:07
Die Quellen sagen eigentlich alle, dass nur das Patent anerkannt wird, in dessen Herkunftsland der Besitzer wohnt.
Ich würde mich deshalb an deiner Stelle eher darum kümmern, dass du das Patent auf D umschreiben läßt.

Beim Autoführerschein ist es auch so, dass nach einem Jahr die Gültigkeit verloren geht, wenn der Besitzer nicht mehr im Ausstellerland wohnt.

Bzgl. des Autoführerscheins ist das nicht ganz richtig. Die neuen EU-Führerscheine sind in der gesamten EU unbegrenzt gültig. Ich selber wohne in Österreich und habe einen Führerschein aus Luxembourg ...... der ist jetzt auch hier in Österreich unbegrenzt gültig .....

rotbart
24.10.2006, 10:30
Bzgl. des Autoführerscheins ist das nicht ganz richtig. Die neuen EU-Führerscheine sind in der gesamten EU unbegrenzt gültig. Ich selber wohne in Österreich und habe einen Führerschein aus Luxembourg ...... der ist jetzt auch hier in Österreich unbegrenzt gültig .....
So einfach ist das in D leider nicht (ich glaube auch nicht an die unbegrenzte Gültigkeit in A).

Die Anerkennung eines EU Führerscheines ist NICHT gleichbedeutend mit der FAHRERLAUBNIS, die kann sehr wohl untersagt sein.

Erich der Wikinger
24.10.2006, 20:43
Hallo Christophe und @ all

Da bist Du wohl an den Falschen geraten. Normalerweise müsste ein Führerschein, der im Heimatland gemacht wurde, im Gastland anerkannt und wenn der Ausländer (entschuldige dieses blöde Wort) sich in Deutschland niederlässt, ohne Prüfung umgeschrieben werden, wenn es sich um eine gleichwertige Ausbildung handelt. Dies wurde bislang in der EU so gehandhabt.

Achtung: Meine Erkenntnisse sind leider schon von 1988.

Ich hatte nach meiner Rückkehr nach Deutschland (als Deutscher) nach längerem Aufenthalt in Portugal auch so manche Zoll- und Scheine-Umschreibprobleme, obwohl ich jeweils amtliche Übersetzungen beifügen konnte.

Lediglich den Fischereischein musste ich neu machen, da ich altersbedingt noch zu den "grauen" gehörte, welche nach dem Jugendfischereischein keine Prüfung gemacht hatten. Nach dem ich wegen dem Aufenthalt in Portugal vergaß ihn rechtzeitig zu verlängern, musste ich die Prüfung in Deutschland neu machen. Ich hatte die portugiesische Lizenz, aber da lief alles wirklich wesentlich einfacher ab.

Aber alle anderen Patente und Scheine, die ich so gemacht habe, wurden problemlos???? anerkannt, nachdem ich dutzende
Vorsprachen, Widersprüche und sonstiges durchmachen musste.

Während z. B. der Zoll in Augsburg totale Scherereien machen wollte, obwohl alles rechtlich i. o. war, erfuhr ich, dass ich (mein damaliger Wohnort war Nähe Neu-Ulm) auch zum Zoll nach Ulm gehen könnte. Die kannten alle Gesetze und im Nu waren Boot und Auto durchgewunken.

Merke: Frage 3 Gesetzesträger im hohen Rang und Du bekommst drei unterschiedliche Antworten. Nimm jetzt die für Dich, welche am günstigsten für die ausfällt. Fällt keine günstig aus, wälze Gesetze und wende Dich an den 4. und Du wirst Recht bekommen.

Gruß Erich

Leider kann ich keine Ansprechpartner für dieses Problem benennen.

marcus
24.10.2006, 21:00
Ich setzte jetzt mal voraus, dass Du während des Erwerbs des Führerscheins deinen Hauptwohnsitz in Frankreich hattest.
Wenn nicht, hättest Du die gleichen Einschränkungen wie die Österreicher und Deutschen, die ein Yugo bzw. Kroatienpatent haben.

Jetzt wirft sich weiterhin die Frage auf, ob es amtliche Scheine oder Scheine eines Interessenverbandes , welche anerkannt werden sind.
(als beispiel zur Verdeutlichung Meine Bootsscheine sind vom DMYV, der Autoführerschein ist von der Kreisverwaltungsbehörde ausgestellt)

Somit stellen sich jetzt folgende Fragen Komplexe:
Wird Dein Franz. FS ohne Umschreibung anerkannt?

Falls Nein, wird der Franz. FS umgeschrieben?

Hier wäre mein Ansprechpartner entweder
eine Behörde des Europaministeriums
oder des Verkehrsministeriums
Wärst Du noch in Frankreich wäre es wohl die Dt. Botschaft.

Ich würde eine Behörde als ansprechpartner wählen, weil du nur hier eine rechtsverbindliche Aussage erhältst
Auf nen Schrieb vom DMYV oder dem ADAC oder dem Seglerverband würde ich mich bei einer Kontrolle nicht verlassen.

Andererseits hatte ich in meiner beruflich Praxis auch schon Fälle, wo ein BundesMinisterium eine falsche Auskunft gab....

mfg

Marcus

rotbart
24.10.2006, 22:18
Hallo,

ich muss mich mal kurz melden. Also, ich bin franzose und im Besitz des Sportbootsküstenschein aus F (Permis mer côtier) und lebe seit einige Jahre in Berlin............................

Nun hat mich die Idee gepackt den D Binnenschein zu machen. Ich habe natürlich nachgefragt ob ich mir die Praxisprüfung sparen kann da ich auch ein Seeschein besitze! Frechheit!!!
Viele Grüsse,
Christophe

Also zurück zu den Basic, dieser Küstenschein ist das was unsere Freunde aus A gerne hätten, aber natürlich nicht vergleichbar mit unserem SBF Binnen oder SBF See :
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Toutefois, le Permis Mer Côtier ne permet pas de s'éloigner à plus de 5 miles d'un abri. Pour s'affranchir de cette limite, il est nécessaire d'être titulaire du Permis Mer Hauturier.
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