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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der blosse Rudergänger braucht keinen Führerschein -oder ?


attorney
29.01.2006, 14:21
Hi,

mit ein wenig Ungläubigkeit aber auch dankbar habe ich die Aussage eines Bootsschuleninhabers zur Kenntnis genommen, dass bei einer Bootsfahrt, derjenige, der am Steuer ist, den vorgeschriebenen Führerschein nicht benötigt, wenn der gleichzeitig an Bord anwesende Schiffsführer die erforderliche Lizenz besitzt. Das sei anders als beim Autofahren. Dh. praktisch, dass man auch ab 5 PS Frauchen oder sein mind. 16 Jahre altes Kind an die Pinne/das Steuerrad lassen darf, wenn sie /es keine Fahrerlaubnis besitzt. Oder habe ich mich da verhört ?

Gruss
Rainer

stebn
29.01.2006, 14:32
Hallo
ja so ist es. Da hast du dich nicht verhört!!

Gruß Stefan

thomas001
29.01.2006, 14:55
Hi,

dem kann ich nur beipflichten. So konnte ich mir mit Freunden als einziger Führerscheininhaber schöne Zeiten beim chartern machen.

Gruß
Thomas

herbert
29.01.2006, 15:03
Wenn du Seefunk hast dann steht auch in Kroatien einem Chartertörn nix wege.

jucachris
29.01.2006, 15:23
Hi Rainer,

so ist es: der / die Rudergänger(in) muss lediglich mind. 16 Jahre alt sein und geeignet (also nicht blind, taub oder Rot-Grün-Schwäche).

Grüße
Christoph

Uwe S.
29.01.2006, 15:26
Ist es denn in allen Ländern so? Ich meine ich auch mal gehört es gäbe da Ausnahmen, also Länder in denen nur der mit der Fahrerlaubnis fahren darf???

Wer weiß da mehr zu????

Gruss

rotbart
29.01.2006, 15:37
Ist es denn in allen Ländern so? Ich meine ich auch mal gehört es gäbe da Ausnahmen, also Länder in denen nur der mit der Fahrerlaubnis fahren darf???

Wer weiß da mehr zu????

Gruss
Das ist internationales Recht, noch nicht einmal auf EU eingeschränkt, aber bitte beachten HAFTEN muß der Skipper, also der mit dem Schein, die Fehler des Rudergängers sind ihm zuzrechnen, wie das so schön heisst

skipperteam
29.01.2006, 20:47
Hallo,

es stimmt tatsächlich, ich war anfänglich auch irritiert darüber und hab mich informiert. Das heißt die Frau fährt und wir haben die ganze Verantwortung:biere:

Gruß

Harald

rotbart
30.01.2006, 11:38
Hallo,

es stimmt tatsächlich, ich war anfänglich auch irritiert darüber und hab mich informiert. Das heißt die Frau fährt und wir haben die ganze Verantwortung:biere:

Gruß

Harald
Sonst müsste ja der Traumschiff - Captain permanent am Ruder stehen und könnte keine Probleme seiner Passagier lösen:biere: :banane:

jucachris
30.01.2006, 18:32
Das ist internationales Recht, noch nicht einmal auf EU eingeschränkt, aber bitte beachten HAFTEN muß der Skipper, also der mit dem Schein, die Fehler des Rudergängers sind ihm zuzrechnen, wie das so schön heisst

... genau, der Skipper ist immer der doofe :-(
Wo wir gerade bei dem Thema sind: wenn mehr als ein Inhaber des entsprechenden Führerscheins an Bord sind, dann soll ja vor Fahrtantritt der Schiffsführer bestimmt werden. Mal abgesehen vom Chartern, wo sowas wohl im Chartervertrag fixiert sein wird, wie macht ihr das denn vor Fahrtantritt? Ist es empfehlenswert das schriftlich zu fixieren oder wäre das dann doch etwas überzogen?

Ciao
Chris

thball
30.01.2006, 18:42
... genau, der Skipper ist immer der doofe :-(
Wo wir gerade bei dem Thema sind: wenn mehr als ein Inhaber des entsprechenden Führerscheins an Bord sind, dann soll ja vor Fahrtantritt der Schiffsführer bestimmt werden. Mal abgesehen vom Chartern, wo sowas wohl im Chartervertrag fixiert sein wird, wie macht ihr das denn vor Fahrtantritt? Ist es empfehlenswert das schriftlich zu fixieren oder wäre das dann doch etwas überzogen?


Hallo Chris,

wenn wir Chartern ist es so wie Du sagst. Und wenn ich mit meinem Boot draussen bin traut sich auch niemand anders Skipper zu spielen... :futschlac

Schriftlich zu fixieren kann u.U. sinnvoll sein (Logbucheintrag würde ja auch genügen), aber unter normalen Umständen genügt die einfache Absprache. Wenn Du von der Polizei kontrolliert wirst reicht auch die mündliche Aussage wer Skipper ist... :chapeau:

rotbart
30.01.2006, 19:36
... genau, der Skipper ist immer der doofe :-(
Wo wir gerade bei dem Thema sind: wenn mehr als ein Inhaber des entsprechenden Führerscheins an Bord sind, dann soll ja vor Fahrtantritt der Schiffsführer bestimmt werden. Mal abgesehen vom Chartern, wo sowas wohl im Chartervertrag fixiert sein wird, wie macht ihr das denn vor Fahrtantritt? Ist es empfehlenswert das schriftlich zu fixieren oder wäre das dann doch etwas überzogen?

Ciao
Chris
Hi Chris,
auf 'nem Gummiboot ist es wohl überzogen, bei einer Segelyacht, haben wir vorher die Rollen verteilt (Skipper, Wachführer, Vorschiffscaptain etc), dies wurde dann in's Logbuch eingetragen - das war's.
Das Problem ist ja nicht das tägliche Leben (s. thball) sondern der Unfall egal ob groß oder klein.
Und zum anderen MUSS auch klar sein, wer bei schlechtem Wetter das sagen hat, da kann und darf es keine drei Meinungen geben - der Skipper is Master next God:schlaumei
Aber auf'm Schlauchi ist das wohl zuviel des Guten.

thball
30.01.2006, 21:32
hat, da kann und darf es keine drei Meinungen geben - der Skipper is Master next God:schlaumei


Genau und nachdem Gott so selten zu uns spricht... :chapeau:

Bitte jetzt keinen Blasphemie-Thread eröffnen! :erbost: