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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bei Motortauch komplett neue Nummer und Papiere ?


attorney
11.03.2006, 12:13
Hi,

wenn ich z.B, Motor mässig aufrüste, also einen neuen oder anderen Motor ans Boot schraube, muss ich dann das Boot komplett neu anmelden und mir eine neue Nummer geben lassen, oder braucht man nur die Veränderung sich n den Papieren eintragen lassen ?
Auf meinem IBS erkenne ich da keine solche Möglichkeit.

Gruss
Rainer

frankm
11.03.2006, 12:37
Hallo Rainer.

Beim Bootsschein des WSA kannst du das einfach ändern lassen, vorausgesetzt der Motor ist auch von der Leistung für dein Boot zugelassen. Kaufvertrag mitnehmen und gut ist.:chapeau:

Gruss Frank

Berny
11.03.2006, 12:54
Für Österreicher:
In Österreich ist die Nummer mit dem Boot fixiert, bei einem Motortausch ändert sich die Nummer nicht!

DieterM
11.03.2006, 13:02
Hi,


....
Auf meinem IBS erkenne ich da keine solche Möglichkeit.

Gruss
Rainer

Ab sicher geht das, Antrag stellen und Beleg beifügen, kostet Änderungsgebühr und fertig.

matte
11.03.2006, 14:03
Hallo Rainer,
wenn du dein Boot beim WSA angemeldet hast, kein Problem.
Antrag mit 10 € hinschicken, kommt geändert per Post zurück.
Ruf voher mal bei deinem WSA an. Ich bin in Schweinfurt angemeldet.
Habe ich schon ein paar mal so gemacht.
Matthias

DieterM
11.03.2006, 17:01
Hallo Rainer,
wenn du dein Boot beim WSA angemeldet hast, kein Problem.

...
Matthias

Rainer hat aber einen IBS und keine WSA-Zulassung.

HaraldGesser
12.03.2006, 08:51
Hallo.

Laut Merkblatt des ADAC sieht es so aus:

Zitat:
Gültigkeitsdauer des Internationalen Bootsscheins
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der UNO hat in den Bestimmungen über die Erteilung des Internationalen Bootsscheins für dieses Dokument - für die Befahrung der Gewässer außerhalb Deutschlands - eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren ab Ausstellungsdatum festgelegt. Der Internationale Bootsschein wird ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder wenn sich
im Dokument eingetragene Daten über den Bootseigner, das Boot, den Motor, die Ausrüstung oder den Heimathafen geändert haben oder das Boot verkauft wurde bzw. verloren gegangen ist. Das ungültig gewordene Dokument ist dem ADAC mit Angabe über Änderungen, Verkauf etc. unverzüglich
zurückzuschicken. Bei Änderung der Anschrift des Bootseigners, des
Bootsnamens, des Heimathafens, der Besegelung oder der Ausrüstung sind diese Änderungen im einzusendenden Dokument zu vermerken und zu bezeichnen. Bei Änderung des Motors muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis (Rechnung/Kaufvertrag) eingereicht werden. Bei Neukauf oder Neubau eines Bootes muss ein neues Antragsformular mit Eigentumsnachweis vorgelegt
werden.
Zitat ende.

Im gleichen Merkblatt
Zitat:

In folgenden Fällen wird der Kennzeichenausweis ungültig:
- Änderung des Bootseigners
- Änderung des Bootsnamens
- Änderung des Heimathafens
- Änderung der Besegelung
- Änderung der Ausrüstung
- Änderung des Motors
- Verkauf, Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit des Bootes
Zitat Ende.

Das interpretiere ich so, daß bei einem Motorwechsel zwar der Schein, sprich Kennzeichenausweis, nicht aber das Kennzeichen ungültig wird.

Im Übrigen wird der Schein ja alle zwei Jahre im internationalen Verkehr sowieso ungültig und muss erneuert werden, da wäre es ja ein Unsinn wenn sich alle Eigner dann jedesmal neue Nummern auf die Boote pinseln müssten.

Grüße

Harald

skipperteam
14.03.2006, 09:03
Das interpretiere ich so, daß bei einem Motorwechsel zwar der Schein, sprich Kennzeichenausweis, nicht aber das Kennzeichen ungültig wird.


Dem ist auch so,
habe im letzten Jahr beim ADAC einen Motorentausch, Yamaha 5 PS auf Johnson 15 PS, gemeldet. Die Nummer hat sich nicht geändert, nur der Schein wurde neu ausgestellt. Wichtig ist eine Kopie des Eigentumsnachweis, ansonsten keine Probleme.

Gruß

Harald

holzspan
01.04.2006, 14:24
Rainer hat aber einen IBS und keine WSA-Zulassung.

Hallo zusammen,
der threat ist zwar schon ein paar Tage alt aber
hier noch mal ne Zwischenfrage:schlaumei :

Brauche ich für mein mit WSA im Ausland den IBS ???

zugegeben.: Sorry, wird mit Sicherheit schon mal diskutiert
worden sein :polizist:

Gruß
Norbert

HaraldGesser
01.04.2006, 14:46
Hallo Norbert,

der Ausweis des WSA ist ein amtliches Dokument und wird überall anerkannt.
Zeitlich unbegrenzt, solange sich die Daten nicht verändern.

Der IBS ist ein amtlich anerkanntes Dokument, erfüllt den gleichen Zweck, muss aber für das Ausland alle zwei Jahre kostenpflichtig erneuert werden.


Grüße

Harald

holzspan
01.04.2006, 18:14
der Ausweis des WSA ist ein amtliches Dokument und wird überall anerkannt.
Zeitlich unbegrenzt,

Hallo Harald,
bedankt! :chapeau:
....sich den Schweiß von der Stirn wischend.....
Hintergrund:Mein Ausweis von der WSA ist gestern gekommen.
Wäre es anders gewesen :cognemur: