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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafen für fahren ohne Führerschein


Speedle
22.03.2006, 17:59
Ich hätte da mal eine Frage an die erfahrenen Skipper unter euch. Ich habe zwar nur einen 5 PS Motor der ja an sich Führerscheinfrei ist , aber da wär nur ein Problem ich bin erst 15 einhalb und will den Sportbootführerschein Binnen im Herbst diesen Jahres machen. Was würde jetzt passieren wenn mich die Wapo mit meinen Boot erwischt, könnten die mich für den Führerschein sperren und wenn ja wie lange ? Ich wurde auch schonmal mit meiner Mutter in Rheinsberg angehalten doch da haben die nur nach der Zulassung gefragt obwohl das Boot erst einen Tag alt war (man hätte es ja bei einer Belehrung lassen können:schlaumei ). Natürlich ist das Boot jetzt zugelassen doch das Prob. mit dem Alter wäre immer noch:confused
danke schon mal für die Antworten gruß Christian:biere:

thball
22.03.2006, 18:10
Hallo Christian,

muss Dir leider dringenst davon abraten ohne Führerschein zu fahren. Das kann im schlimmsten Fall einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen. Aber selbst wenn nichts passiert kann es für Dich Konsequenzen haben. Pauschal kann man es leider nicht sagen wie hoch die Strafen und die Konsequenzen sein werden, aber glaube mir, da verstehen die Ordnungshüter keinen Spaß!

Musst leider - wie wir alle mal - darauf warten bis Du den Führerschein machen darfst, bzw. das Boot mit 5 PS fahren darfst!

Kommt schneller als man denkt! :zwinkern:

thomas001
22.03.2006, 18:12
Hi Christian,

magst Du dann auch mit 17 und ohne Führerschein Auto fahren?? Nichts für ungut, finde Dein Vorhanben aber mehr als fahrlässig!! Auch mit einem 5 PS-Boot kann man einen Schwimmer oder anderen Menschen auf dem Wasser schwer verletzen und im schlimmsten Fall auch töten. Von reinen Sachschäden mal ganz abgesehen. Wer soll dann dafür aufkommen? Du oder Deine Eltern ein Leben lang? :stupid: Kann Deine Begeisterung ja verstehen, würde der Vernunft wegen aber schon noch das halbe Jahr warten. :biere:
Eine passende Antwort auf Deine Frage kann ich Dir leider nicht geben, kann mir aber schon Konsequenzen in dieser Richtung vorstellen.

Gruß
Thomas

KlausB
22.03.2006, 18:13
Hallo Speedle,



mir ist dein Alter schon in dem "Tschechien"-Thread aufgefallen, da hast Du geschrieben, dass Du mit deinen Eltern in Urlaub fährst. Da wollte ich dich aber nicht genauer fragen, weil ich nicht den Klug*******r spielen wollte. :schlaumei

Wirklich problematisch ist das in erster Linie, wenn Du ganz alleine fährst, ansonsten zieht das Argument "Mama hat mich mal gerade das Ruder halten lassen" meistens.

Klaus

KlausB
22.03.2006, 18:17
und noch was:

Wenn Du später den Auto-Führerschein machen willst, könntest Du Schwierigkeiten bekommen, von wegen "Eignung", da wirft man Dir dann vor, nicht die geistige Reife zu haben.

Also ganz alleine eher nicht; andererseits weiß ich, dass viele Motoryachtclubs Schlauchbootregatten für die Kinder (in kleinerem Alter) machen. Die fahren da auch mit Motoren bis 5 PS, allein im Boot. Aber natürlich im Rahmen einer Vereinsveranstaltung und unter Aufsicht.

Klaus

Aladin
22.03.2006, 18:20
Moin,

ab 16 darfst du diesen Motor ohne Führerschein fahren.
Wenn du jetzt damit fährst ist es im Prinzip das gleiche als wie wenn du ohne Führerschein fährst. Es kann dir passieren das du eine Sperre bekommst. Aber unter Umständen nicht nur für den Bootsführerschein sondern auch für Mofa, 125er etc...
Der Sportbootführerschein ist genauso ein Amtlicher Führerschein wie auch für Mofa, Roller, 125er, Auto etc... Das heißt z.B. du wirst Besoffen mit dem Boot erwischt ist auch der "normale" Führerschein weg !!!!

Das sind zumindest die Infos die ich so beim SBF Kurs rausgehört habe, sollte ich mich irren, bitte nicht schlagen :biere:

Gruß Carsten

thball
22.03.2006, 18:29
Das sind zumindest die Infos die ich so beim SBF Kurs rausgehört habe, sollte ich mich irren, bitte nicht schlagen :biere:


Carsten,

Du irrst natürlich nie! :zwinkern:

Stimmt wirklich - theoretisch. Das Thema ist nur (aber Christian das nicht als Freibrief sehen), dass die Meldung von der Führerscheinstelle für Kfz an die Führerscheinstelle für den Bootsführerschein erfolgen muss (und umgekehrt). Da happert es manchmal - selbst im gleichem Landratsamt (BSP sind die Landratsämter zuständig). Aber man soll Kommissar Zufall nicht unterschätzen... :sleeping:

Speedle
22.03.2006, 18:31
Allein gefahren bin ich ja bisher auch noch nicht. Mein Vater der den Schein hat war bisher immer dabei bis auf das eine mal mit meiner Mutter ! Und außerdem bin ich auch generrell ein Vernünftiger Mensch . Das mit dem alleine Fahren werd ich lassen, versprochen:angel-smi . Ich find es außerdem super das ihr euch auch Gedanken über andere Mitglieder macht, find ich echt klasse:chapeau: also dann Tschüss Christian :biere:

Udo
22.03.2006, 18:34
Hi,
war da nicht mal was im Gespräch das 12 oder 14 Jährige mit führerscheinfreien Motoren fahren dürfen ?? :confused-
Ich meinte da mal was gehört zu haben, kann aber auch sein das dies nur für Holland gelten sollte.
Hans (Daniels ) weis da bestimmt mehr.
Gruß Udo

HaraldGesser
22.03.2006, 19:04
Hallo,

wenn Du mit 15 fährts und erwischt wirst kommt es mit Sicherheit zu einer Anzeige und wird somit Aktenkundig. Willst Du dann den PKW-Führerschein machen taucht das wieder auf.

Ich weiß von einem Jugendlichen der mit einem "frisierten" Mofa erwischt wurde, das bedeutet gleichzeitig fahren ohne Führerschein.
Als er jetzt 18 wurde und den PKW-Führerschein beantragte musste er vorher zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ("Idiotentest").

Dieses Risiko, neben all den anderen Unannehmlichkeiten, sollte Dir die Sache nicht wert sein. Das halbe Jahr geht auch noch rum.


Grüße

Harald

helbil
22.03.2006, 19:57
Hi
Wo bitte ist das Fahren mit einem führerscheinfreien Motor definiert (außer Versicherung).
Ich hatte früher schonmal gesucht, da aber mein Junior inzwischen die Scheine hat, hatte sich die Sache für mich erledigt.

Speedle
22.03.2006, 20:03
Is gut ihr habt mich bekehrt ich werds mit meinem Boot lassen, natürlich nur bis ich den Schein habe. Bis dahin fahr ich nur noch mit meinem Schnellboot der Bundesmarine spazieren ( keine Angst ist nur ein ferngesteuertes Modell ):cool:

OLKA
22.03.2006, 20:05
Lustig ist, das in D-Land (Der wiehernde Amtsschimmel lässt grüssen) durchaus Wasserstrassen gibt, auf denen probehalber bereits mit 12 Jahren ein motorisiertes Wasserfahrzeug geführt werden darf

http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/verkehrsvorschriften-hinweise-wassersportler/allgemein/Merkblatt-Jugendliche-2006.pdf

...natürlich nur unter bestimmten Umständen (sonst wär's ja nicht D-Land)

HaraldGesser
22.03.2006, 20:05
Hallo Helmut,


in der FeV, Fahrerlaubnisverordnung.

hier kannst Du´s nachlesen: http://www.fahrschule24.net/fev/10.htm




Grüße

Harald

DieterM
22.03.2006, 20:06
Hallo Freunde,

stop, das ist nicht ganz richtig was hier gesagt wird. Denn letztes Jahr wurden in Deutschland versuchsweise das Fahren führerscheinfreie Outboarder freigegeben ab einem Alter von 12 Jahre für das Befahren in bestimmten Binnenbereichen.

Hier für Christian erstmal die Liste der Führerscheinfreien Outboarder, da muß seiner dabei sein, siehe hier

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie%20Sportbootmotoren/Liste.pdf

Werde die Information noch nachbestätigen.

Lediglich darf er mit dem Vater als Skipper anBord unter 16 Jahren nicht das Boot seines Vaters fahren als Rudergänger ohne Führerschein. Dazu fehlt im das nötige Alter.

Aladin
22.03.2006, 20:14
Is gut ihr habt mich bekehrt ich werds mit meinem Boot lassen, natürlich nur bis ich den Schein habe. Bis dahin fahr ich nur noch mit meinem Schnellboot der Bundesmarine spazieren ( keine Angst ist nur ein ferngesteuertes Modell ):cool:

Ok, falls da was mit 12 im Busch ist hast du evtl Glück...
Falls nicht, brauchst du für deine 5 PS KEINEN Führerschein machen sondern einfach nur warten bis du 16 bist. Besser ist es natürlich du machst den Schein (oder auch gleich noch den SBF SEE dazu), dann darfst du auch mit mehr Leistung fahren...
TIP: Erst SBF See und danach Binnen machen, das Spart die Prüfungsfahrt beim Binnenschein :chapeau:

Gruß Carsten

PS: und wo sind die Bilder von deinem "Ersatzboot" ? :chapeau:

nordy
22.03.2006, 20:15
Hallo,

glaubt ihr wirklich, dass sich irgend jemand für ihn von der Wapo interessiert, solange er die Geschwindigkeitslimits einhält ?

Warum soll er nicht mal an sicherer Stelle, wo er nun wirklich niemanden tot fahren kann, "üben" dürfen ?

Sind wir nicht alle in dem Alter schon mal - manchmal auch häufiger - Moped gefahren ?

An der Ostssee rasen 12-Jährige mit den Booten ihrer Väter durch die Badezonen und da die Eltern dort Dauercamper sind und Liegegeld bezahlen, sagt niemand etwas.
Das finde ich viel bedenklicher.

Gruss Nordy

Aladin
22.03.2006, 20:27
Hallo,

glaubt ihr wirklich, dass sich irgend jemand für ihn von der Wapo interessiert, solange er die Geschwindigkeitslimits einhält ?

Warum soll er nicht mal an sicherer Stelle, wo er nun wirklich niemanden tot fahren kann, "üben" dürfen ?

Sind wir nicht alle in dem Alter schon mal - manchmal auch häufiger - Moped gefahren ?

An der Ostssee rasen 12-Jährige mit den Booten ihrer Väter durch die Badezonen und da die Eltern dort Dauercamper sind und Liegegeld bezahlen, sagt niemand etwas.
Das finde ich viel bedenklicher.

Gruss Nordy

Natürlich ist das bedenklicher, ganz ohne Frage. Es geht aber darum ob er Probleme bekommen KANN. Und die kann er ohne Zweifel bekommen (ausser bei dieser Regelung mit 12...)

Gruß Carsten

Speedle
22.03.2006, 20:29
Zu Carsten: den Schein will ich sowieso machen aber der Tipp mit SBF See ist gut:banane: :cool:

helbil
22.03.2006, 20:31
Hallo Helmut,


in der FeV, Fahrerlaubnisverordnung.

hier kannst Du´s nachlesen: http://www.fahrschule24.net/fev/10.htm




Grüße

Harald
Hi Harald


finde nicht was Du meinst.
Wir sperchen doch von Wasser und nicht von Straße?

Aladin
22.03.2006, 20:31
Eigentlich is der Tip nicht von mir sondern von der fahrschule bei der ich momentan den See mach :chapeau: Also Ehre wem Ehre gebührt Sportboot und Segelschule Nürnberg (http://www.sbssn.de)

Gruß Carsten

DieterM
22.03.2006, 20:44
Hallo Freunde,

Jürgen Straßburger sagt im BOOTE-Forum folgendes am 23.6.2004:

„Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein“ heißt es gleichlautend in § 1.09 Absatz 1 aller Schifffahrtspolizeiverordnungen (Rhein, Mosel, Donau) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Damit ist klar, dass der Rudergänger auch eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Ganz eindeutig heißt es deshalb in § 1.09 Abs. 2: „Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb“

Wenn aber schon der Rudergänger eines jeden Fahrzeugs mit Maschinenantrieb 16 Jahre alt sein muss, ist doch wohl auch klar, dass der verantwortliche „Schiffsführer“ auf so einem Fahrzeug ebenfalls nicht jünger sein darf als 16 Jahre. Klar ist aber auch, dass ein Führerscheininhaber, der Schiffsführer auf einem nicht führerscheinpflichtigen Boot ist, seinen noch nicht 16 Jahre alten Sohn nicht einmal ans Ruder lassen darf!!!

Anders verhält sich die Sache auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Klar ist, dass auf Seeschifffahrtsstraßen Boote mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW führerscheinpflichtig sind und das das Mindestalter zum Erwerb des erforderlichen Sportbootführerscheins See 16 Jahre beträgt (Sportbootführerscheinverordnung-See).
Gleichzeitig aber definiert die Seeschifffahrsstraßenordnung kein Mindestalter für das Führen eines führerscheinfreien Fahrzeuges. Es ist also kein Gesetzesverstoß, wenn ein 14jähriger (oder noch jüngerer) ein Bötchen mit weniger als 3,69 kW auf einer Seeschifffahrtsstraße führt. Ob diese Regelung sinnvoll ist, möchte ich hier nicht diskutieren....

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger

Hier ein weiterer Hinweis für die Wasserstraßen des Landes Brandenburg von Jürgen Straßburger v. 30.9.2004:

Zitat von AndyG
Auf den Landeswasserstrassen des Landes Brandenburg gilt für Fahrzeuge bis 3,68kw ein Mindestalter von 10 Jahren.
Wenn der Nachwuchs unbedingt mal motoren(legal) soll, bleibt zumindest die Möglichkeit eines Urlaubs in Brandenburg.
MfG
AndyG


Lieber AndyG,
eine guter Hinweis auf ein Revier, in dem auch Kinder ab zehn (10) Jahren allein (!) legal ein Bötchen bis 3,68 kW führen dürfen.
Allerdings sollte man dazu auch wissen, auf welchen Wasserstraßen in Brandenburg dies möglich ist, weil die meisten Gewässer Brandenburgs Bundeswasserstraßen sind.
Also: Die o.a. Regel gilt unter anderem für:
Dahme-Wasserstraße von Prieros bis Märkisch Buchholz
Emster Gewässer von Lehnin bis Mündung in die UHW
Fehrbelliner Wasserstraße von Fehrbellin bis Ruppiner Wasserstraße km 22,0
Gallun Kanal vom Motzener See (Wehr) bis Mündung in den Notte-Kanal
Gnevsdorfer Vorfluter von km 8,85 bis zur Mündung in die Elbe
Ruppiner Gewässer mit Ruppiner Kanal vom Vileitzsse bis zur HOW
Obere Spree von Schleuse Neuhaus bis Leibsch (km 160.9)

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger

Lieber Christian,

damit ist einiges klar: Du darfst im Bereich der Seeschiffahrtstraßenordnung in Deinem Alter mit 15 Jahren mit dem Führerscheinfreien Outboarder fahren. Ferner darfst Du Binnen auf bestimmten Wasserstraßen im Brandenburg mit Deinem Alter mit dem Führerscheinfreien Outboarder fahren.

Ich würde Dir empfehlen in Rheinsburg bei der dortigen WasserSchutzPolizei anzufragen was Sache für das dortige Revier ist. Dann hast Du es Hieb&Stich fest, und kannst je nachdem Dein Schlauchi mitnehmen.

Ansonsten empfehle ich Dir Dich über die Seezeichen Binnen zu informieren, am besten ein Lernbuch Binnenführerschein besorgen, denn nicht wissen entschuldigt nicht. So würdest Du Dich sicherer auf dem Wasser bewegen können und an die Fahrregeln halten können. Damit würdest Du auch in Deinem Alter bereits seemannschaftliches Können zeigen.

DieterM
22.03.2006, 20:50
Hallo Christian,

noch etwas.

Sollte in dem Gebiet um Rheinsberg das vorgenannte freie Fahren in Deinem Alter nicht erlaubt sein, so würde ich das Schlauchboot Zuhause lassen. Denn Schwarzfahren kann für Dich bei einer Kontrolle oder einem Unfall sehr schlecht ausgehen. Dein Schlauchboot könnte von der WSP beschlagnahmt werden, das ist allerdings Ermessungssache. Und Haftungsschäden bzw. Strafverfahren müssen von Dir oder Deinem Erziehungsberechtigten voll getragen werden.

Ujevic
22.03.2006, 20:51
Also schade, dass ich die Kamera nicht draufgehalten habe, als die Dorfjugend (deutlich unter 15!) von Mirce/Loviste, HR hier mit 4-5 PS und Festrumpf-Minis Piratenverfolgung o.ä. spielte - natürlich vor der Haustüre. Ich sage nur: zukünftige Kapitäne Sabioncellos!

Also, Christian, mach dich mit allem vertraut, auch mit der Bürokratie!
Viel Spaß!

Sonst immer ganz ruhig: Mirce
http://img101.imageshack.us/img101/8109/loviste9cj.jpg (http://imageshack.us)

Aladin
22.03.2006, 20:55
@ Dieter:

Dann war das hier ja richtig Legal:
http://www.czech-home.de/Boot/bilder/8.JPG

Wenns keine Alterseschränkung für See gibt durfte ja mein Sohn (zu dem Zeitpunkt 3) mit dem 5 PS Motor Fahren.
Bevor es jetzt Mecker gibt, ich saß direkt daneben, aber er war stolz bis zum geht nicht mehr :chapeau:

Gruß Carsten

Speedle
22.03.2006, 20:59
Zu Dieter: das mit dem kaufen von einem Lehrbuch und dem lernen kommt ein bisschen zu spät hab nämlich schon in meiner Freizeit fleissig die Schulbank gedrückt und schon einiges angeeignet:ka5: . Ist einfach mal ne interressante Abwechslung zu Mathe und Co.:cool:

DieterM
22.03.2006, 22:04
Naja Christian,

vielleicht hat auch Dein Papa auch etwas nautische Literatur, dann fällt der Apfel sowieso nicht soweit weg vom Baum! :biere:

Aber ich drücke Dir die Daumen für die Klärung Deiner Frage bei der WSP Rheinsberg. Geht es doch, dann wäre es eine tolle Sache für Dich.:biere:

Speedle
23.03.2006, 07:18
Ich danke euch allen für die vielen Antworten werd das mit der Wapo in Rheinsberg klären

kodi56
27.03.2006, 13:14
Hallo Christian,
fahren darfst Du im Binnenbereich erst ab 16, allerdings im Bereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung auch früher (bis max. 3,68 kW).
Seit Anfang 2005 gibt es die B1-Lizenz, mit der man ab 12 Jahren auf bestimmten Wasserstrassen Boote, die bis zur o.a. Stärke reichen, fahren. Die maximale Bootsgrösse ist auch vorgegeben, habe ich allerdings nicht zur Hand (max. 4 m?). Diese B1-Lizenz wird von lizenzierten Trainer C des DMYV (Deutscher Motoryachtverband) abgenommen und ist ein offizieller Führerschein.
Nähere Infos erhälst Du auch unter www.dmyv.de und dann weiter unter "Jugend".
Hier erfährst Du auch, welche Vereine in Deiner Nähe Jugendarbeit betreiben, die über genehmigte Übungsstrecken verfügen, auf denen auch schon 8-Jährige unter Aufsicht fahren dürfen.
Ich hoffe, Dir helfen diese Infos weiter.
Dieter

Pit
28.03.2006, 09:47
...absolut UNVERANTWORTLICH !!!

Einen 3 Jährigen an die Pinne lassen...

...ohne Sonnenbrille, bei dem Wetter!!! :futschlac :futschlac

schäm dich

Simply_m
31.03.2006, 22:01
Was passiert eigentlich wenn sie dich als Erwachsener erwischen? ZB mit einem getunten Motor? Hat das auswirkungen auf den Auto FS?

Aladin
31.03.2006, 22:04
Laut Aussage von meiner Fahrschule ist bei einem Entzug des SBF der Autoschein auch mit weg... Umgekehrt genauso...
Wie es jetzt bei einem getunten Motor aussieht??? Keine Ahnung ob es auf dem Wasser auch Punkte gibt :confused-
Ich könnte ja morgen den Prüfer fragen... Aber ich glaub das macht nicht so einen guten Eindruck :chapeau:

Gruß Carsten

thball
31.03.2006, 22:08
Ich könnte ja morgen den Prüfer fragen... Aber ich glaub das macht nicht so einen guten Eindruck :chapeau:


Hallo Carsten,

frag ihn doch nach der Prüfung... :nuts:

Berny
31.03.2006, 22:30
Wenn das Patent aufgrund der Verkehrsunzuverlässigkeit abgenommen wird, dann hat das auch Auswirkungen auf den Autoführerschein.
Ebenso wenn man ohne Patent unterwegs ist, und deshalb die Verkehrszuverlässigkeit in Frage gestellt wird.
Ich denke, dass das auch in D so ist.

Ich kenne aber bis dato keinen derartigen Fall, was aber auch nix heißen will!

Simply_m
31.03.2006, 22:41
Nein, ich meinte wenn man mit getuntem Motor ohne FS unterwegs ist!
ZB einen 5PS Motor auf, sagen wir mal 10PS steigert. Ein Bekannter von mir hat den gleichen Motor wie ich, im Bootsschein ist der Motor mit 5 PS mit Motornummer und allem drum und dran eingetragen, hat aber ja in wirklichkeit 9,9 PS. Eine PS Angabe am Motor ist nicht vorhanden.

Aladin
31.03.2006, 22:43
Fahren ohne Führerschein... Wenns rauskommt...

Gruß Carsten

HaraldGesser
01.04.2006, 15:03
Ein Bekannter von mir hat den gleichen Motor wie ich, im Bootsschein ist der Motor mit 5 PS mit Motornummer und allem drum und dran eingetragen, hat aber ja in wirklichkeit 9,9 PS. Eine PS Angabe am Motor ist nicht vorhanden.

Hallo Albert,

klar, "Die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn..."
Eine Voraussetzung bestraft zu werden besteht immer darin, vorher erwischt zu werden.

Aber glaubt denn ernstlich jemand, die Herren von der WaPo zögen sich die Hosen mit der Beißzange an? Die Fahrleistungen eines Bootes mit 5 PS von denen eines anderen mit 9,9 PS zu unterscheiden dürfte ja nun wirklich für jemanden, der sich auch nur am Rande damit befasst hat, kein Problem sein.

Was würdest Du denn denken wenn an Dir ein Schlauchboot mit drei Personen vorbeigleitet und auf dem Motor steht nichts oder gar "5" drauf?

Das ist dann das gleiche wie bei den Jungs die ihre Mofas frisieren: Fahren ohne Führerschein.


Grüße

Harald

DieterM
01.04.2006, 17:10
Fahren ohne Führereschein heißt das bei frisierten und nicht angemeldeten fürerscheinfreien Motoren. Die Jungs von der WSP kennen sich da auch technisch aus.

Wehe es passiert dabei auch noch ein Unfall, dann ist das grobe Fahrlässigkeit, das kann Kopf und Kragen kosten! Dann gibts es ein Strafverfahren, bei Alkoholeinwirkung steht man mit einem Bein im Gefängnis, bei Körperverletzung sowieso mit beiden Beinen, und man kann sich für den Rest seines Lebens verschulden um den Schadenersatz zu bezahlen, denn da springt keine Haftversicherung ein.

Dagegen ist das bischen lernen und die ca. Eur 300 für den SBF-Kurs aufzubringen eine Bagatelle, unter Umständen sogar billiger als die Kosten der Frisierung des Motors! :gruebel: :biere:

Simply_m
02.04.2006, 11:25
Ja das ist schon klar, aber er hat das Boot mit dem Motor im echten glauben an die 5PS gekauft! Er hatte es im prinzip erst von mir erfahren das der Motor mehr als 5PS hat. Wie gesagt, ich hab den gleichen! Im Bootsschein bei ihm ist der Motor mit 5PS eingetragen... Wie kann sowas passieren? :confused-
Schauen die beim eintragen denn da nicht drauf?