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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trailergeschwindigeit Österreich


Michel
13.01.2004, 21:16
Hallo Leute,

ich habe vorhin in einem Beitrag von Rotti etwas von Gewicht des Trailers und Höchstgeschwindigkeit gelesen.

Nun die Frage, wie ist das bei Euch geregelt? Gibt es zwei Geschwindigkeiten und welche für welchen Hänger?

Danke für die Antwort

:captain: :captain: :captain:

Rotti
13.01.2004, 21:38
Servus Micha!

Hier die Antwort. als leichter Hänger gilt ein Anhänger mit einem GG von max. 750kg. Einschwerer Hänger arüber, jedoch darf dieser Hänger das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Ortsgebiet Freiland Autostraße Autobahn

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem leichten Anhänger (Klasse B) 50 km/h 100 km/h 100 km/h 100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger (Klasse B) 50 km/h 80 km/h 80 km/h 100 km/h

Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeugs übersteigt (Klasse BE) 50 km/h 60 km/h 70 km/h 80 km/h -. Hiezu benötigt man jedoch einen Hängerschein

Gruß Rotti

Michel
13.01.2004, 21:45
Danke Rotti,

das war ausführlich, heisst also ich darf mit meinem 1000 kg Hänger, bei 1450 kg Fahrzeuggewicht auf den Autobahnen 100 fahren.

:chapeau: :chapeau: :chapeau:

Rotti
13.01.2004, 21:50
Hallo Michael!

Kommt drauf an, ob du zusammengezählt mit Fahrzeug GG plus Hänger GG die 3.500 kg Gesamtmasse nicht übersteigst. Dann darfst du 100Kmh fahren.

Beispiel

Fahrzeug zul. Gesamtgewicht 2450kg
Hänger""""""""""""""""""""""" 1000kg

Gesamtmasse..........................3450 kg ...... 100Kmh Ja

Fahrzeug zul. Gesamtgewicht 2550kg
Hänger""""""""""""""""""""""" 1000kg

Gesamtmasse..........................3550 kg ...... 100Kmh NEIN

Es wird immer von den zulässigen Gesamtgewichten ausgegangen. D.h. wenn der Trailer 800kg beladen wiegt (wenn du auf Urlaub unterwegs bist) aber 11ookg gesamt zulässiges Gewicht hat, dann werden zur Bemessung diese 11ookg herangezogen.
Das gesamt zulässige Gewicht ergibt sich aus Eigengewicht des Hängers plus erlaubte Zuladung. Achtung ,in Österreich gibt es diese Thema Stützlast nicht, welche man vom Hängergewicht abziehen kann wie in Deutschland. Zumindest ist mir nicht bekannt. Mehr dazu kann uns sicher unser Herr Inspektor Bootsbörse dagen. Gell Berny!!



Rotti :captain:

Michel
13.01.2004, 21:58
Super,

genau das war mir unklar, ich habe aber eben nochmal nachgesehen.

Fahrzeug: 2050 zul. GG
Trailer: 1000 zul. GG

macht 3050 kg

also passt

:chapeau: :chapeau: :chapeau:

Hansi
13.01.2004, 22:37
Hallo Rotti


das war eine sehr gute Aufklärung besser hätte ich sie auch nicht machen können:coool: :coool: :chapeau: :chapeau:


grüße Hansi:banana:

Neptun
14.01.2004, 09:36
Hi,

ich denke, entweder ist da was nicht ganz eindeutig formuliert, oder ihr widersprecht euch, denn ....

--> Rotti
.... schreibt im ersten Beitrag von einem Kraftwagen bis 3500 kg zul. Gesamtmasse mit einem schweren Anhänger Klasse B
==> da würde mein Gespann dazu gehören, nämlich Geländewagen 2810 kg zul Ges.Gewicht plus entweder 1200 kg WoWa oder 1800 kg Trailer und ich dürfte in beiden Fällen auf der Autobahn 100 km/h fahren, denn so wie ich das verstehe, ist damit nur die Gesamtmasse = zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs gemeint.

--> Rotti
.... schreibt im zweiten Beitrag, dass sich das die zul Ges.Gewichte addiert werden.
==> da würden meine Gespanne nicht mehr dazu gehören, da in jedem Falle die Gesamtmasse von 3500 kg (Zugfahrzeug plus Anhänger) überschritten würde.

Allerdings überschreitet in meinem Fall das zul. Ges.Gew. des Anhängers auf keinen Fall die Leermasse des Zugfahrzeugs, denn unser Zugfahrzeug wiegt leer um die 2100 kg (müsste jetzt erst nachsehen, was genau im Schein eingetragen ist), so dass auch der letzte Fall für meine Gespanne nicht gilt.

Ich bitte um Klarstellung

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun" :chapeau:

Michel
14.01.2004, 09:50
Hallo Neptun,

also ich verstehe das so, hängst Du an Deinen Wagen einen 3 Tonnen Hänger dran, darfst Du auf jedenfall nur 80 fahren. Auch wird immer das zulässige Gesamtgewicht zugrunde gelegt. Macht auch Sinn, da ja sonst bei einer Kontrolle jedes Gespann gewogen werden müsste.

Wenn allerdings der Hänger das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt, und keine Gesamtmasse Zugfahrzeug und Trailer von 3500 kg erreicht wird, darfst du 100 fahren.

Wenn ich Rotti richtig verstanden habe, darfst Du mit einem Zulässigen Gesamtgewicht deines Autos von 2810 kg, weder mit dem Boot noch mit dem WoWa 100 fahren.

Nicht mal wenn Du einen 750 kg Anhänger dranhängst, da Du ja in jedem Fall über die 3,5 Tonnen kommst.

:captain: :captain: :captain:

Ferdi
14.01.2004, 11:45
Hallo,

was mir noch fehlt - bei leichten Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max . 750 kg wird nicht das zulässige Gesamtgewicht des Hängers genommen, sondern nur das tatsächliche Gewicht.
Das heisst, ich darf mit einem Auto, das ungebremst nur 600 kg ziehen darf auch einen ungebremsten Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg ziehen, wenn er tatsäcjlich nur 590 kg wiegt.
Das heisst, ein Heruntertypisieren eines ungebremsten Hängers ist nicht mehr notwendig :chapeau: .

lg
Ferdi :captain:

Michel
14.01.2004, 13:12
Hi Ferdi,

das ist ja klar, sonst dürfte man mit einem Auto was z.B. 1200 kg ziehen darf, keinen leeren 2,5 Tonnen Trailer ziehen.

Aber halt, wenn ich die oben gemachten Aussagen dann entsprechend deute, dürfte ich mit meinem Auto, z.B. einen 2,5 Tonnen Trailer leer zwar ziehen, dürfte aber nur 80 fahren.

Hmmm, recht verwirrend das ganze, was hab ich da nur wieder angestellt mit meiner Frage.

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

:chapeau: :chapeau: :chapeau:

OLKA
14.01.2004, 13:26
Hallöle zusammen,

wenn das stimmt, was Rotti schreibt, dann darf ich mit meinem 550 Kg Anhänger und dem PKW davor also 100 fahren, und mit dem WOMI davor (3400 Kg) darf ich dann nur noch 80 fahren. :cognemur: :cognemur: :cognemur:

Habe ich dich damit richtig verstannden, Rotti????????????

Ferdi
14.01.2004, 13:29
Michel,

so klar ist das auch wieder nicht, es gibt ja keinen ungebremsten 2,5 Tonnen Trailer :marteau: :marteau: . Und ob Du mit einem Polo (mal angenommen 1000 kg Anhängelast gebremst) einen gebremsten, leeren Hänger mit zul. Gesamtgewicht von 2000kg ziehen darfst, bezweifle ich. Bei gebremsten Hängern wird doch immer das zulässige Gewicht genommen, nicht das tatsächliche, oder irre ich mich da ?

Das heisst, ein Heruntertypisieren eines ungebremsten Hängers ist nicht mehr notwendig
in Österreich ist das üblich (hat mir sogar mein Händler, bei dem ich meinen 750kg Hänger gekauft habe, empfohlen). Und Harbeck hat diesen dann gleich auf 650kg heruntertypisiert :cognemur: .
Ich hab dann erst 1 1/2 Jahre später, weil ich jetzt mit vollgetanktem Boot über 650kg komme, den Hänger wieder auf 750kg umtypisieren lassen, nachdem ich mich über die Bestimmungen schlau gemacht habe.

lg
Ferdi :captain:

PS: hat aber nix mit Geschwindigkeit zu tun, da gilt das, was Rotti über leichte Anhänger geschrieben hat

Michel
14.01.2004, 13:39
Hallo Ferdi aber genau darum geht es Doch.

Ist ja nur ne Frage aber, Du schreibst von einem Polo, nehmen wir mal an ich habe einen. Der darf dann von mir aus 1000 kg gebremst ziehen.

Und angenommen ich habe einen leeren 2000 kg Trailer, logisch Gebremst. Sagen wir der hat ein Eigengewicht von 600 kg.

Und jetzt willst Du mir sagen, dass ich den nicht leer mit einem Polo ziehen darf?

Naja ich weiss nicht.

:ka5: :ka5: :ka5:

Wo ist den die Gendarmerie hier?

Bernie hilfe !!!!!!!

Weisst Du das?

Neptun
14.01.2004, 15:23
... und so viel Schlamm aufgewühlt, dass es jetzt keiner mehr blickt???? :marteau: :lachen78: :ka5:

@ Michel, du hast zwar die Frage in den Raum gestellt, aber ich habe dann wohl nochmal durch meine Nach-Frage ordentlich Verwirrung gestiftet, oder?

Aber anscheinend ist die Regelung in Österreich noch ein wenig komplizierter als bei uns in Deutschland, deshalb habe ich ja um Klarstellung gebeten.

Also liebe Österreicher,
* lasst uns nicht dumm sterben!!! :cognemur:
* klärt uns auf!!! :zunge:

--> muss man Anhänger- und Zugfahrzeuggewicht addieren ?

Grüße
"Neptun" :ka5:

Berny
14.01.2004, 16:28
Wirrrwarrrrrr :D

Das was Rotti ganz am Anfang gesagt hat, ist Sache.
Es gibt zwar bezüglich den Anhängern alle mögliche Bestimmungen, aber die zählen im Bezug auf die Geschwindigkeit nicht.

Ein leichter Anhänger ist in Österreich ein Änhänger mit einem höchst zulässigem Gesamtgewicht von höchstens 750 KG !!!
Alles darüber gilt als schwerer Anhänger.
Egal ob gebremst oder ungebremst usw.

@Neptun: höchst zulässiges Gesamtgewicht (oder wie du sagst Gesamtmasse) ist nicht gleich tatsächliches Gesamtgewicht (oder halt auch Gesamtmasse)!!!
Das höchst zulässige Gesamtgewicht sollte im Zulassungsschein (oder auch Fahrzeugbrief in D) eingetragen sein.
verwechsle das nicht !!!
(in Österreich heißt das laut Gesetz übrigens Gesamtgewicht und nicht Gesamtmasse)

@Ferdi und Michel: Die Bestimmungen wurden mal dahingehend geändert, daß beim Zugfahrzeug das Eigengewicht zählt, beim Hänger das tatsächliche Gewicht.
Also Polo mit 600 KG EG Anhänger ist möglich.
Aber ich darf zB mit einem B-Führerschein einen 2,5 T Trailer nicht mit einem 1,2T Auto ziehen, weil dann die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 T übersteigen.
Also nicht verwechseln, Führerscheinbestimmungen und Anhängerbestimmungen.

Dies betrifft aber nicht die Geschwindigkeiten!

Und außerdem michel, du hast ja eh einen deutschen FS, da gelten in Österreich lt Genfer Übereinkommen die deutschen Bestimmungen, also kannst du in Österreich so fahren, wie in Deutschland.

Michel
14.01.2004, 17:51
Danke Bernie, :coool:

der Gesetzeshüter hat gesprochen. :kieberer:

Und wenn wir irgendwann mal in Österreich Probleme bekommen, dürfen wir uns natürlich auf Dich beziehen. :lachen78:

Nein Spaß beiseite, damit bestätigt sich ja, dass Rotti recht hatte. :chapeau:

War ja auch alles klar aber dann kamen Neptun und Ferdi :marteau: :marteau: :marteau:

:ka5:

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Also ich darf bei Euch 100 fahren, das wollte ich nur wissen, und einen Leeren schweren Anhänger darf ich auch ziehen :chapeau:

Das mit dem Abkommen stimmt schon, aber bei uns darf ich nur 80 fahren:cognemur:

Und nochmal, vielleicht ließt ja der eine oder andere Verkekrspolitiker aus Europa mit.

"Nun haben wir alle das gleiche Geld, gleiche Verkehrsvorschriften in Europa, das wär ja mal was"

Und nochmal Danke an alle die sich an der Diskussion beteiligt haben, ich hätte nie gedacht, dass da so ein "Ding" draus wird.

:coool: :coool: :coool:

Berny
14.01.2004, 20:07
Muß noch anfügen:
Die Geschwindigkeiten sind Länderspezifisch und haben mit dem Abkommen nichts zu tun.
Also auch wenn ich zB in Ö 100 fahren darf, heißt das aber nicht, daß ich in D auch 100 fahren darf, wenn lt D-Gesetz nur 80 erlaubt wären, eh klar, oder :D

Riblothar
14.01.2004, 20:19
AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH

BrüLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLLL LLLLLLLLLLLLL

Michel
14.01.2004, 21:18
Hallo Bernie,

ja aber Gott sei Dank ist es in meinem Fall anders herum.

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

rookie
14.01.2004, 21:58
Ich möchte ja keine Verwirung stiften aber habe ich das jetzt richtig verstanden:

Es zählt nur das tatsächliche Gewicht und die Gewichte Auto und Anhänger werden nicht addiert

Bis 3,5 Tonnen tatsächlichem Gewicht = 100 KM/H


:hä: :hä:

Gruß

Volker

Neptun
14.01.2004, 22:34
Hi,

@ bootsboerse.at:
--> Der Begriff "Gesamtmasse" stammt von Rotti. Für mich war das schon immer "Gesamtgewicht", denn so stehts in meinen Papieren. Ich habe mich nur angepasst, weil ich dachte, Ihr nennt das anders!
--> Dass die zulässigen Gesamtgewichte in den entsprechenden Scheinen eingetragen sind, ist klar, hat auch keiner danach gefragt, zumindest ich nicht.

@ michel
Ich bin immer noch der Meinung, dass entweder Rotti's erster Beitrag unklar bzw. zweideutig formuliert ist, oder er sich widerspricht.

Die Antwort ist noch nicht eindeutig gegeben:
--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das ganze Gespann , also Zugfahrzeug plus Hänger unter 3500kg ist????
Und darüber gilt 80 km/h?

oder

--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das Zugfahrzeug unter 3500 kg ist?
Und darüber gilt 80 km/h?
(wobei dann das max. Anhängergewicht auch noch mit einbezogen werden muss, aber das würde alles noch weiter verwirren und kommt in unseren Fällen, Trailer bzw. Wohnwagen sowieso nie in Frage.)

Grüße
"Neptun"
... immer noch nicht zufrieden :ka5:

Rotti
15.01.2004, 21:10
Servus Neptun !


Die Antwort ist noch nicht eindeutig gegeben:
--> gilt die Geschwindigkeit 100 km/h nun, wenn das ganze Gespann , also Zugfahrzeug plus Hänger unter 3500kg ist????
Und darüber gilt 80 km/h?


100Kmh nur wenn du die GEsamtmasse beider Fahrzeuge sprich Hänger und Zugfahrzeug die 3500kg nicht überschreiten.

Gesamtmasse ergibt sich aus:

Zul. Gesamtgewicht Zugfahrzeug plus zul. GEsamtgewicht Hänger.

In Österreich f. österr. Führerscheinbesitzer:

Wenn du mit der GEsamtmasser beider Fahrzeuge über 3500kg kommst, so benötigst du für den Hänger einen eigenen Führerschein. Dieser nennt sich in Österreich E (Hängerschein) zu B (Führerschein PKW bis max. zul. Gesamtgewicht von 3.500kg )

Ich hoffe es passt??
:biere:

Gruß Rotti

Schaut da mal rein http://www.ooe.gv.at/verkehr/broschueren/ziehen_anhaenger.pdf

Neptun
16.01.2004, 08:57
Danke Rotti,

das war die Antwort auf meine Frage :chapeau:

Also darf ich in Österreich grundsätzlich nur 80 km/h max. fahren, denn meine Gespanne sind auf jeden Fall über der 3500 kg-Grenze drüber.

Grüße
"Neptun"

Berny
16.01.2004, 13:53
Ich weiß nicht, wie es in Deutschland ist, aber in Österreich gibts neben dem schweren Anhänger noch den Begriff des leichten Anhängers.
Dies ist ein Anhänger mit nicht mehr als 750 KG höchst zulässigen Gesamtgewicht.

Demnach ist ein Anhänger mit zB höchst zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg (zB 2000 Kg wie bei michel) ein schwerer Anhänger, auch wenn jetzt das tatsächliche Gewicht geringer (wie zB nur 600 Kg bei michel) ist, weil halt gerade damit nichts transportiert wird.

Bei den ganzen Bestimmungen sollte darauf immer Bedacht genommen werden.

Was das zB bedeutet:
In Österreich darf ich mit dem B Führerschein ein KFZ mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 T fahren (abgesehen von den Sitzplätzen usw), auch wenn damit ein leichter Anhänger gezogen wird.
Demach darf ich zB ein Auto mit 3,5 T fahren und einen 750 KG Hänger ziehen, auch wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte des Gespanns mehr als 3,5 T ausmacht (4,25 T)
(Dieses Beispiel ist leider in dem Link von Rotti nicht angeführt, sollte aber klar sein).

Hat der Hänger aber 751 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht, dann ist es ein schwerer Anhänger.
Da trifft dann die zweite Bestimmung zu, daß ein schwerer Anhänger nur gezogen werden darf, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte 3,5 T nicht übersteigen.

Kennt ihr euch noch aus :D

So ähnlich verhält es sich auch mit den Geschwindigkeitet, beachtet immer den Begriff leichter bzw schwerer Anhänger

DieterM
16.01.2004, 14:35
Hallo Freunde,

in Ergänzung sei noch gesagt, daß die deutschen aktuellen Fahrvorschriften gemäß den EU-Vorschriften für Führerscheine gelten, die in Österreich indentisch sind.

Lediglich deutsche Altführerscheinbesitzer sind im Vorteil mit Bewahrung ihres Führerscheinbesitzstandes (Klasse 3 mit Fahrerlaubnis bis 7,5 t), die in die neuen umgeschriebenen EU-Führerscheine mit übernommen wurden.

Neu ist allerdings für mich auch, daß ich jetzt alle 4 Jahre eine medizinische Untersuchung einschl. Sehtest machen lassen muß wegen meiner LKW Fahr-Lizenz Klasse 2, weil ich über 50 Jahre alt bin. Die wird dieses Jahr wieder fällig und bestimmt auch bestanden.

Das kein EU-Sehtest für alle Führerscheinbesitzer über 50 eingeführt wurde, ist erstaunlich, wo doch so viele "Blinde" auch jüngeren Alters fahren wie die "Feuerwehr"!

Gruß
Dieter

OLKA
20.01.2004, 16:37
Irgendwie ist das alles sehr verwirrend und verstanden habe ich es immer noch nicht. Jeder sagt was anderes :erbost: :erbost:

Die folgende Tabelle habe ich im Internet bei einer österreichischen Fahrschule gefunden, und ich hoffe es stimmt was da steht.

Danach darf ich mit meinem Gespann (Womi mit 3,4 t und Anhänger mit 550 kg ) in Österreich ausserhalb von Ortsgebieten überall 100 fahren.

Neptun
20.01.2004, 17:04
... ihr Österreicher seid ja noch bürokratischer als wir Deutschen :lachen78: :lachen78:

Hier bei uns ist diese Sache mit den Anhängern doch recht einfach geregelt:
- innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
- außerhalb 80 km/h
- auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen 80 km/h, wenn das Gespann eine Sondergenehmigung hat, dann 100 km/h. Die Sondergehehmigung muss man sich vom TÜV holen und eintragen lassen.
fertig.

Was anderes ist die Einstufung in die verschiedenen Führerscheinklassen, Dank EU :ka5:
In dieser Richtung kenne ich mich nicht aus, da ich noch den guten, alten "Einser" fürs Motorrad und den genau so guten, alten "Dreier" für den Pkw und Gespanne habe :chapeau:
Aber ich glaube, führerscheinrechtlich unterscheidet man in Deutschland jetzt auch sowas wie "leichte" und "schwere" Anhänger, möchte da aber jetzt nichts behaupten.
Das ist letztendlich für die Höchstgeschwindigkeit auch egal.

Ach so, bei uns zählt für die Anhängelast nur das tatsächliche Anhängergewicht, d.h., wenn ein Auto gebremst 1800 kg ziehen darf, dann darf man da durchaus einen 2,5-t-Hänger dranhängen, wenn man den mit nicht mehr als 1800 kg plus Aufliegelast belädt. Die Aufliegelast wird dem Zugfahrzeuggewicht zugeschlagen. :D

Grüße aus dem Hohenlohe'schen
"Neptun"

... wartet sehnsüchtig auf den Frühling :captain:

OLKA
23.01.2004, 12:48
Original geschrieben von Neptun
[B

Aber ich glaube, führerscheinrechtlich unterscheidet man in Deutschland jetzt auch sowas wie "leichte" und "schwere" Anhänger,
[/B]

Hallo Neptun,

korrekt!!!!! Wenn du einen Anhänger mit mehr als 750 Kg ziehen willst, benötigst du auch in D-Land den Führerschein "E", oder den "alten grauen Lappen" der Klasse 3 (oder 2)

Gruss Olaf

320Cdi
12.05.2004, 11:04
hallo,
ich weiß, es wurde schon mal diskutiert, aber irgendwie blick ich immer noch nicht richtig durch.Darf ich mit diesem Gespann in Österreich 100km/h schnell fahren?

Zugfahrzeug:
Zulässiges Gesamtgewicht 2460kg
Leergewicht 1885 kg

Trailer mit Boot:
Zulässiges Gesamtgewicht 1500kg
Tatsächliches Gesamtgewicht ebenso.

In Deutschland habe ich eine 100km/h Zulassung für dieses Gespann, gilt die auch in Österreich, es gibt doch irgendein Genfer Abkommen?

Wie siehts in Italien aus?


Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüsse...

Oli

Michel
12.05.2004, 11:12
Hallo Oli,

es ist aber besser, wenn wir im passenden Beitrag weiterreden sonst wird es unübersichtlich.

:captain: :captain: :captain:

Ferdi
12.05.2004, 11:59
Oli,

meiner Meinung nach darfst Du in Österreich auf der AB sowieso 100 fahren, unabhängig, wie schnell Du damit in D fahren darfst (80 oder 100, je nach Deiner Zulassung). Und auf Bundesstrassen 80 km/h.
Das gilt für alle, auch für Ausländer.

lg
Ferdi :captain:

OLKA
12.05.2004, 13:01
Oli,

meiner Meinung nach darfst Du in Österreich auf der AB sowieso 100 fahren, unabhängig, wie schnell Du damit in D fahren darfst (80 oder 100, je nach Deiner Zulassung). Und auf Bundesstrassen 80 km/h.
:captain:

Nö, Ferdi, das sehe ich anders. Das gesamte Gespann von Oli wiegt mehr als 3500 kg. damit gilt Zeile 5 der Tabelle (http://www.schlauchboot-online.com/forum/attachment.php?attachmentid=332)
Autobahn: 80
Autostrasse: 70
Freiland: 60


Gruss Olaf

Ferdi
12.05.2004, 13:29
sorry, OLKA/Olaf hat Recht :schlaumai . Hab nicht auf die Gewichte geschaut, Oli wird dann ja wie ein LKW behandelt :zunge: .

lg
Ferdi :captain:

the_ace
12.05.2004, 16:54
was ist denn das für ein unsinniges gesetz?
demnach darf ich mir meinem geländewagen (auch 2810 kg) und dem sb (650 kg ungebremst) keine 100 fahren? aber laut schein darf ich ungebremst 800 kg dranpacken und ungebremst sogar 3,3 tonnen!
das boot fällt doch an dem auto gar nicht weiter auf. und son bmw, der gerade mal 1700 kg (und dazu als zugmaschine recht leicht ist) draufhat, darf schneller fahren? ist da nicht ne milchmädchenrechnung? :weissnich
gruss frank

Ferdi
12.05.2004, 17:08
Tja Frank, unsere Bürokratie :cognemur: ,
Milchmädchenrechnung hin oder her, es ist halt so. Bei einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gilt 80km/h auf der AB. :zunge: Sei froh, dass die Ruhensbestimmungen nicht auch noch kontrolliert werden :lachen78: . Und wie das mit der LKW-Maut ist ? Bezahl halt mal prophylaktisch :lachen78: .
Sorry, die letzten Sätze waren nicht wirklich ernst gemeint, aber wegen Maut kannst da reinschauen: http://www.schlauchboot-online.com/forum/showthread.php?t=977&highlight=maut . Fällt in Deinem Fall nicht an.

lg
Ferdi :captain:

320Cdi
12.05.2004, 19:51
sorry, OLKA/Olaf hat Recht :schlaumai . Hab nicht auf die Gewichte geschaut, Oli wird dann ja wie ein LKW behandelt :zunge: .

lg
Ferdi :captain:



Hallo,
danke für die Info .
Ich habs eigentlich schon vermutet......... :weiner: :weiner: :weiner: :weiner:
Und LKW- Maut bezahlen darf ich wahrscheinlich auch noch?????? :marteau: :marteau:

Viele Grüsse........

Oli der Bootstrucker :567: :567: :567: :567: