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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootszulassung in A + HR


waveflyer
26.04.2006, 11:33
Hi, alle zusammen!

Na ein Wahnsinn, es ist vollbracht.:banane: Erstes Boot samt Aggregat erstanden. Hab die volle Freud’ und kann’s kaum erwarten das Meer zu sehen.
Also alle die damals bei meinem ersten Beitrag der Meinung waren die 5PS Klasse wegen der Gleitfähigkeit selbst als Anfänger zu überspringen haben gewonnen. Es wurde ein Lodestar 320 mit Hochdruckluftboden und ein 9,8er Zweitakter von Tohatsu. Damit sollte jetzt aber anständig was weitergehen. Ausserdem kann ich nicht so eine klingende Benutzer-ID wählen und dann mit 5PS ‚herumgurken’!! Oder?
Und diejenigen die gedrängt haben, das es ratsam wäre das Ganze amtlich zu machen und das Patent zu erstehen, jaaaaaaa auch die haben gewonnen.
Bin bereits für’s HR-Patent angemeldet und schwer am ‚büffeln’!!!!!

Jetzt gibt es da aber doch noch ein paar Fragen auf die ich nicht so wirklich eine Antwort weiß.
Erstens geht’s um die Anmeldung des Bootes. Muss ich dieses in Österreich zulassen, wenn ich vorhabe nur in Kroatien herum zu schippern? Oder genügt es nur den zuständigen Hafenmeister in HR anzusteuern? Oder muss beides geschehen? Wie handhabt ihr das?
Ich bitte in diesem Fall speziell die Ösi’s unter euch um hilfreiche Antworten.
Zweitens würde mich interessieren wie lange diese Genehmigung des Hafenkapitäns gültig ist und welche Kosten für einen 2-wöchigen Urlaub ca. zu erwarten sind?
Dritten’s könnte ich noch Tipp’s gebrauchen über nützliches Zubehör. Macht es etwa Sinn in dieser Bootsklasse einen Anker mitzuschleppen? Oder was sonst noch?:help_3:

Gruß Wolfgang the waveflyer!!

goeberl
26.04.2006, 13:14
hi wolfgang!

erstmal gratulation zum neuen boot.
ist es eigentlich neu oder gebrtaucht? (macht beim anmelden einen unterschied)

zu deinen fragen:
anmelden in Ö ist unbedingt nötig. und in HR mußt dann auch noch zum hafenkapitän, da kommst nicht drum herum.

in wien mußt in die volgsgartenstrasse, dort ist die zuständige ma, das ist die kleine strasse wennst vom ring gleich vorm parlament links abbiegst. dann auf der linken seite, schon fast bei der 2er linie oben.
wenn das ganze schon mal angemeldet war, einfach die alte zulassung mitnehmen und das ganze wird für ca. 70 teuros auf deinen namen umgeschrieben. wenns was neues ist, dann weiß ich auch nicht wies genau funktioniert, aber die ce papiere wirst dann auf alle fälle brauchen.

ohne die österreichische zulassung brauchst garnicht erst zum hafenkapitän gehn.
also mit kroatishem patent und österreichischer zulassung ins hafenamt, dort kanns dann ein bissl länger dauern, in kroatien ist die mittagspause noch heiliger als bei ma2412 der büroschlaf*gg*.
wieviel das kostet, muß ich nachschaun, irgendwo hier im forum steht das.

die kroatische vignette gilt dann ein jahr ab ausstellungsdatum.

zur ausrüstung:
ansich wird dir bei der anmeldung in Ö einiges vorgeschrieben. das"mußt" du dann mitführen.
einen anker würd ich dir dringend empfehlen. den brauchst in HR eigentlich in jeder bucht.

lg martin

kelepaz
26.04.2006, 13:58
hallo,

du kannst das boot ohne österreichische zulassung nach kroatien importieren und als österreicher das boot in kroatien registrieren lassen. ich finde diese möglichkeit durchaus sinnvoll, wenn man ein feriendomizil oder freunde in kroatien hat, wo das boot auch bleiben kann. mit der kroatischer nummer entfällt die jährliche anmeldung (vignette) beim hafenkapitän.

gruss

kelepaz

goeberl
26.04.2006, 14:33
hi davor!
wie ich das erste mal unten war, bin ich auch ohne österreichische zulassung unten vorm hafenkapitän gestanden, und da ließ sich nix machen. also möglich gewesen wäre es schon, aber das wär ein ziemlicher aufwand gewesen, und ich hätte das boot auch unten versteuern müssen. und ob man das boot dann einfach so nach dem urlaub wieder mit heim nehmen kann?
das ganze inst imho nicht sinnvoll. (für dich ist das natürlich anders, du hast kein boot, das man einfach so in den kofferraum schmeißt und außerdem bist du unten ja quasi daheim)
lg martin

geri
26.04.2006, 17:13
Bin bereits für’s HR-Patent angemeldet und schwer am ‚büffeln’!!!!!


Dritten’s könnte ich noch Tipp’s gebrauchen über nützliches Zubehör. Macht es etwa Sinn in dieser Bootsklasse einen Anker mitzuschleppen? Oder was sonst noch?:help_3:

Gruß Wolfgang the waveflyer!!

Hallo Wolfgang

wenn du schon am büffeln bist :biere: dann siehe hinten im buch nach.

da steht welches zubehoer in kroatien verlangt wird.

das solltest du bei einer kontrolle an bord haben:chapeau: sonst:cognemur:

lg
geri

Berny
26.04.2006, 18:34
Ich denke, es macht nicht viel Sinn, das Boot in HR zuzulassen, die Kosten werden ziemlich gleich sein, dennoch solltest du bedenken, dass du dass Boot vermutlich auch verzollen mußt (Export nach HR!!!), diese Dinge werden meistens vergessen!

Weiters bekommst du in A einen Internationalen Zulassungsschein, der auch in HR gilt.

Deshalb macht eine Anmeldung in HR eigentlich keinen wirklichen Sinn, solltest du mal in A fahren wollen, dann hast keine gültige Zulassung!

Das ist übrigens auch mit dem Patent so! Überlege dir auch, irgendwann mal das Österreichische Patent zu machen!

kelepaz
27.04.2006, 08:37
@Goeberl - natürlich habe ich nicht gemeint, daß man einfach hinfährt und ohne Einfuhr zum Hafenkapitän geht, wollte lediglich auf diese Möglichkeit (solange es noch geht) aufmerksam machen!


Ich denke, es macht nicht viel Sinn, das Boot in HR zuzulassen, die Kosten werden ziemlich gleich sein, dennoch solltest du bedenken, dass du dass Boot vermutlich auch verzollen mußt (Export nach HR!!!), diese Dinge werden meistens vergessen!

Meines wissens sind keine Zollabgeben fällig, es müssen trotzdem die Zollformatlitäten gemacht werden.

Weiters bekommst du in A einen Internationalen Zulassungsschein, der auch in HR gilt.

Eine Zulassung in HR gilt auch in Österreich. Ich könnte als Urlauber in Österreich auch mit der kroatischen Zulassung fahren, jedoch nicht länger als 3 Monate das Boot in Ö haben!

Deshalb macht eine Anmeldung in HR eigentlich keinen wirklichen Sinn, solltest du mal in A fahren wollen, dann hast keine gültige Zulassung!

Siehe 1. Beitrag - er möchte ausschliesslich in HR fahren!

Das ist übrigens auch mit dem Patent so! Überlege dir auch, irgendwann mal das Österreichische Patent zu machen!

Das ist richtig!

lg

Kelepaz

goeberl
27.04.2006, 19:11
Deshalb macht eine Anmeldung in HR eigentlich keinen wirklichen Sinn, solltest du mal in A fahren wollen, dann hast keine gültige Zulassung!

Das ist übrigens auch mit dem Patent so! Überlege dir auch, irgendwann mal das Österreichische Patent zu machen!

berny, wenn er in österreich fahren will, braucht er ein anderes patent wie wenn er in hr fahren will. aber mit dem, mit dem er in österreich fahren darf, kommt er (offiziell) in kroatien auch nicht weit. :ka5:
lg martin

Berny
27.04.2006, 21:39
berny, wenn er in österreich fahren will, braucht er ein anderes patent wie wenn er in hr fahren will. aber mit dem, mit dem er in österreich fahren darf, kommt er (offiziell) in kroatien auch nicht weit. :ka5:
lg martin
Das stimmt eben auch wiederum nicht, weil es in Österreich mittlerweile beim IC eine Anpassung mit den Fahrbereichen für CostalWaters gegeben hat, diese kann man jetzt offiziell in Österreich auch machen (MSVÖ oder ÖSV).
Nur die älteren IC haben diesen Fahrbereich nicht drinnen, und da könnte es zu Problemen kommen! (Diese Grauzone wird aber akkzeptiert! Auch offiziell, sobald der Hafenkapitän das Permit ausstellt, wird das vorgelegte Patent als gültig anerkannt!!! Ist auch versicherungstechnisch ein wichtiger Punkt!!!)

Die Frage ist halt immer, wann und wo will einer fahren, und vorallem, wie schaut die Zukunft aus !
Es kann ja sein, dass Wolfgang auch mal eine Runde auf der Donau oder bei einem Treffen an den Seen oder in D mal dabei sein will, und da siehts eben mit dem HR Schein sehr mager aus, und der HR-Schein gilt in Österreich sowieso nicht!!!
Auch wenn er in IT fahren will, geht eben nix (abgesehen von der 40-PS Klausel).
usw usw.

goeberl
28.04.2006, 02:36
Das stimmt eben auch wiederum nicht, weil es in Österreich mittlerweile beim IC eine Anpassung mit den Fahrbereichen für CostalWaters gegeben hat, diese kann man jetzt offiziell in Österreich auch machen (MSVÖ oder ÖSV).
Nur die älteren IC haben diesen Fahrbereich nicht drinnen, und da könnte es zu Problemen kommen! (Diese Grauzone wird aber akkzeptiert! Auch offiziell, sobald der Hafenkapitän das Permit ausstellt, wird das vorgelegte Patent als gültig anerkannt!!! Ist auch versicherungstechnisch ein wichtiger Punkt!!!)


jetzt blick ich nicht ganz durch. :confused-
heißt das jetzt, mit dem österreichischen binnenschein kann ich auch am meer fahren?
lg martin

waveflyer
28.04.2006, 09:04
Hallo,
ja wie soll sich da ein Frischling wie ich auskennen wenn selbst unter euch Vollprofis die Meinungen auseinandergehen!!
Hätte nicht gedacht das ein bisserl Bootfahren so kompliziert ist.
Um den Rest jetzt auch noch richtig zu machen werde ich daher schön bei der MA vorstellig um meine Euro's loszuwerden und in HR beim Capitano, damit auch die Kroaten zufrieden gestellt sind. Eine Haftpflichtversicherung werd' ich auch noch organisieren.


Und dann will endlich Booooootfahren sonst werd' ich noch ganz... :em34:

Danke jedenfalls Allen die sich hier zu Wort gemeldet haben!!!!!!!
Gruß
Wolfgang

goeberl
28.04.2006, 11:18
wolfgang, um die ma kommst so oder so nicht herum. (hab grad mein oberes posting gelesen.... volksgartenstrasse sollte es heißen:cognemur: )

was berny mit dem patent schreibt, verwirrt mich jetzt auch ein bissl, aber ich muß auch zugeben, dass cih mich schon einige jahre nicht soooo mit dem problem auseinandergesetzt hab, weil ich den schein ja schon hab.
würd mich aber echt interessieren, wie das jetzt ist.

wo machst denn das kroatische patent? über eine fahrschule in österreich?

lg martin

waveflyer
28.04.2006, 12:28
Hallo Martin
danke für deine Info's. Hatte eh schon Kontakt mit der zuständigen MA. Und ich war wirklich erstaunt wie fix die dort arbeiten. Einen Tag nach meiner Mail hatte ich schon Antwort und das auf all meine Fragen. Sogar einige Anhänge mit Formularen für Boot u. Motor die ich vorab schon zuhause ausfüllen kann.
Dort wird nicht :sleep_2: und es könnt sich so manch andere MA ein Beispiel nehmen!! Hut Ab!!!!!!!!!!!!!!

Patent mach ich bei Edwin dem hier verlinkten sailornet!!!

Gruß Wolfgang :attersee:

Edwin
28.04.2006, 14:37
...heißt das jetzt, mit dem österreichischen binnenschein kann ich auch am meer fahren?

Hallo Martin!

Können sicher ja - dürfen aber nicht! (zumindest nicht in HR)

Der einzige österr. Schein, der zum Fahren am Meer berechtigt, ist und bleibt der FB2 oder höher! Beim immer wieder angesprochenen IC (international Certificat) gibt es 2 - eines für Binnen und eines für die Küste. Und - IC ist auch nicht gleichbedeutend mit "überall"!

@Berny: Die Ausstellung des Permits (jetzt Vignette) hat mit einer Anerkennung des Bootsführerscheines gar nichts zu tun, denn die Vignette ist rein auf das Boot und nicht auf den Schiffsführer bezogen! I.d.R. schaut sich der Hafenkapitän bei der Bootsanmeldung das Patent gar nicht an, denn es könnte ja genauso ein anderer mit dem Boot fahren! (Man kann ja auch ein Auto anmelden ohne einen Führerschein)

Ich möchte an dieser Stelle auch davor warnen, sich auf die Aussage bzw. Ansichtsweise eines einzelnen Hafenkaptiäns aus "Mali Schießmichtot" zu verlassen - zumindest meine Erfahrung hat gezeigt, dass die Gesetze in Kroatien von Hafenamt zu Hafenamt mehr als unterschiedlich ausgelegt werden! (wenn also der eine Hafenkapo sagt - des geht schon, mach Dir keine Sorgen, kann das bei einer Kontrolle durch die Küstenwache ganz anders aussehen - da hilft es nichts wenn man sagt, der Hafenkapo von dort oder dort hat gesagt, ich darf auch mit meinem Binnenschein fahren!)

L.G.

Edwin

goeberl
29.04.2006, 16:15
das klingt jetzt wieder so, wie ichs auch irgendwo in den grauen zellen abgespeichert gehabt hab*gg*.

also: kroatischen schein (a oder b, oder den alten) fürs meer in kroatien,
um in österreich zu fahren, den österreichischen binnenschein, und den fb2 (oder 3 oder 4), um theoretisch überall am meer fahren zu dürfen (wenn das betreffende land nicht irgendwelche vertrottelten regelungen einführt, um dem tourismus zu schaden*g*)
und IC bedeutet dann nur, dass mir die staatsdruckerei meinen wisch auch für den hafenkapitän in timbuktu leserlich, in fremdsprachen ausstellt*g*

oder hab ich das noch immer nicht richtig kapiert?*g*

lg martin

Edwin
30.04.2006, 09:31
oder hab ich das noch immer nicht richtig kapiert?*g*


Hallo Martin!

Keine Sorge - Deine grauen Zellen arbeiten absolut korrekt und Du hast es richtig verstanden! :daumen:

L.G.

Edwin