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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsklauseln


Berny
14.05.2006, 17:45
Da es immer wieder zu Unstimmigkeiten bei Versicherungen kommt, hier mal ein Thread, bei dem darüber diskutiert werden kann.
Bitte wenns geht, immer die Versicherung anführen!

1) Versicherungszone:
Mir wurde bekannt, dass Boote oft nur in der 3-Seemeilen Zone versichert sind, die angaben Mittelmeer und so weiter betreffen zwar prinzipiell die Gebiete, aber darin wieder nur die 3-Seemeilenzone!

2) Versicherter Wert:
bei einer Voll/Teilkasko versichert man immer den Neuwert der Produkte. Viele Versicherungen haben aber die Klausel, dass zB ab einem Alter von 3 Jahren (Baujahr, Kaufjahr usw) nur mehr der Zeitwert versichert ist!

3) Schlauchkörper:
Viele Versicherungen haben im Kleingedruckten, dass der Schlauchkörper nicht versichert ist (uahh, bei uns Schlauchler ein absolutes Muss!!!)

4) Boje:
Viele Versicherungen enthalten die Klausel, dass Boote nicht versichert sind, die an Bojen hängen.

5) Motorsicherung:
Der Motor muss mit dem Boot fest verbolzt oder mit einer Kette gesichert sein.

Berny
14.05.2006, 17:48
Yachtpool:

zu 1:
Das stimmt
zu 2:
das stimmt
zu 3:
das stimmt nicht, auch der Schlauch ist versichert!
zu 4:
Wenn das Boot mit einer Kette und einem Schloss an der Boje angehängt ist, gilt es als versichert!
zu 5:
das stimmt.

ba0150
14.05.2006, 17:53
Danke für diesen Thread, Berny !

Kann mir bitte mal Jemand "verständlich eindeutschen" was bei den Eerdmans-Versicherungs-Klauseln damit gemeint ist:

" ... und auf See innerhalb des Gebietes zwischen 15° W.L., 30° Ö.L. , 45° N.B. und 66° N.B. "

Gehe ich recht in der Annahme das diese Koordinaten nur das Seegebiet der Nord- und Ostsee beinhaltet ?

/ Sorry, hab keine Seekarte zur Hand ... /

ba0150
14.05.2006, 18:08
Mir liegen die Kasko- Bedingungen vom Gallion Versicherungskontor vor . Effektiv wird dann meines Wissens bei Allianz Marine & Aviation versichert :

1. Zone: Europ. Binnen einschl. 6 Wochen Nord-Ostsee/Mittelmeer (laut Angebot keine Beschränkung auf 3sm-Zone)
2. ab Alter 5 Jahre = Zeitwert
3. nichts diesbzgl. gefunden
4. Boot muss nicht extra an Boje gesichert sein (habe da extra 2mal nachgefragt)
5. Motor ist nur mitversichert wenn durch Schutzmaßnahme gesichert

thball
14.05.2006, 18:10
Danke für diesen Thread, Berny !

Kann mir bitte mal Jemand "verständlich eindeutschen" was bei den Eerdmans-Versicherungs-Klauseln damit gemeint ist:

" ... und auf See innerhalb des Gebietes zwischen 15° W.L., 30° Ö.L. , 45° N.B. und 66° N.B. "

Gehe ich recht in der Annahme das diese Koordinaten nur das Seegebiet der Nord- und Ostsee beinhaltet ?

/ Sorry, hab keine Seekarte zur Hand ... /

Hi,

15 Grad West wäre ungefähr Fuerteventura, 45 Grad Nord jedoch ungefähr Höhe Bourdeaux (oder Rovinj in Istrien)

30 Grad Ost wäre ungefähr Petersburg und 66 Nord ist da wo es mir deutlich zu kalt ist! :-)

Berny
14.05.2006, 18:43
Gültigkeit der Patente:
Einige Versicherungen bestimmen selbst, welche Patente für die Versicherung ausreichen. Man sollte sich da auch unbedingt erkundigen, ob das eigene Patent für eine Versicherung ausreicht, insbesondere bei den Vollkaskoversicherungen!

Berny
14.05.2006, 18:45
laut Angebot keine Beschränkung auf 3sm-Zone

Nicht unbedingt auf das Angebot verlassen, sondern die Klauseln diesbezüglich durchlesen !!!
Das Angebot ist ja eigentlich nur eine Kurzzusammenfassung, die eigentlichen Bestimmungen stehen eben dann in den einzelnen Klauseln!

Alex N.
14.05.2006, 20:58
Um hier sicher kommenden Spekulationen zum Thema vorzubeugen:
Der (Mindest)Umfang der Versicherung ist in den NATIONALEN Sparten bedingungen festgelegt!
Also ist diese Thema füe A/D/CH usw. verschieden...

Berny
15.05.2006, 11:20
Danke Alex, das erklärt dann einiges!
Wo kann man diese Bedingungen nachlesen bzw sind bezüglich der Bootsversicherungen eigene Bedingungen festgelegt?

Berny
15.05.2006, 13:05
Haftpflicht und Patent

Ich denke, dass einigen nicht klar ist, dass es versicherungsrechtlich ein Problem sein kann, wenn man bei einem Unfall nicht das richtige Patent hat!
zB wenn ein Schlauchler auf eine Untiefe auffährt, und jemand verletzt ist, kann es sein, dass die Versicherung aussteigt, wenn der Schiffsführer kein entsprechendes Patent hat (Küstenpatent, kroatisch oder deutsch oder FB2-Ö oder so! Mit dem Küstenpatent kann man seine Fähigkeiten nachweisen, auch die des Kartenlesens bzw Navigation oder wie auch immer, was halt für das Erkennen der Untiefen wichtig ist!)
Natürlich muss das entsprechende Patent Unfallkausal sein, sprich, es muss ein Zusammenhang bestehen, aber es gibt viele, die ein Ö Binnenpatent haben, in einem derartigen Fall würde das aber nicht zählen!
Wohl aber zB ein HR-Patent!

Alex N.
15.05.2006, 13:36
Danke Alex, das erklärt dann einiges!
Wo kann man diese Bedingungen nachlesen bzw sind bezüglich der Bootsversicherungen eigene Bedingungen festgelegt?

Ich schau mal ob ich die österr. als PDF organisieren kann....

Berny
15.05.2006, 16:09
Ach ja, etwas zum Nachlesen und als Hinweis darauf, warum so manche Versicherungsfragen doch wichtig werden können!

http://www.yacht-pool.at/rechtbsp/rechtbsp.htm