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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tempolimit für Wowa in Österreich


Erich der Wikinger
14.05.2006, 20:33
Hallo,

kürzlich hatten wir eine rege Diskussion, ob sich in Österreich etwas für Wohnwagengespanne geändert hatte.

Dabei wurden Geschwindigkeiten zwischen 80 bis 120 km genannt.

Ist mir etwas zu ungenau gewesen. Daher die Frage.

Wie schnell darf man denn nun in Österreich mit dem Wowa hintendran auf Autobahnen und Landstraßen nun tatsächlich fahren ?

Gruß Erich

Zawi
14.05.2006, 20:41
Hallo Erich,
soweit ich weiss darf man in Österreich auf der Autobahn 100 km/h fahren:cool: , Landstrasse weiss ich leider nicht:confused- , aber Berny müsste da doch bestens bescheid wissen:captain: .

Gruss Andreas

DieterM
14.05.2006, 20:52
Hallo Freunde,

das ist nicht ganz so einfach und hängt vom Zuggesamtgewicht ab, also zugelassenes GG vom Zugwagen plus zugelassenes GG des Anhängers.:ka5:

Hallo Österreich-Experten, bitte eine klare Aussage dazu!

DieterW
14.05.2006, 20:55
Diese Frage müßte uns glaube ich mal unser Berny ( Bootsbörse) beantworten können. Arbeitet ja bei der Tatütata:chapeau:

Rotti
14.05.2006, 21:10
Diese Frage müßte uns glaube ich mal unser Berny ( Bootsbörse) beantworten können. Arbeitet ja bei der Tatütata:chapeau:

...seit wann arbeiten die??? Die gehen in den Dienst heisst es allgemein:lachen78: :lachen78: :chapeau:

Hier findet ihr was ihr sucht:

http://static.flickr.com/45/146331281_e6c99bf103_o.jpg

Hohe Auflösung zum Ausdrucken; http://static.flickr.com/45/146331281_e6c99bf103_o.jpg

Führerchein B ist bei uns der normale PKW Schein-weis aber nicht welche Klasse dies in der BRD ist.

LG
Mathias

DieterW
14.05.2006, 21:21
...seit wann arbeiten die??? Die gehen in den Dienst heisst es allgemein:lachen78: :lachen78: :chapeau:

Hier findet ihr was ihr sucht:

http://static.flickr.com/45/146331281_e6c99bf103_o.jpg

Hohe Auflösung zum Ausdrucken; http://static.flickr.com/45/146331281_e6c99bf103_o.jpg

Führerchein B ist bei uns der normale PKW Schein-weis aber nicht welche Klasse dies in der BRD ist.

LG
Mathias

Ok, ich nehme die Arbeit zurück, sagen wir mal,die Erscheinen auf der Dienststelle, und legen die Beine hoch.:cunao:

Dieter

snoopy21
14.05.2006, 22:16
Hallo zusammen,

wie bitte ist denn "schwerer bzw. leichter Anhänger" definiert ????? :confused-

Gibt es da irgendwelche Gewichtshinweise ? Mein Wowa hat 1600 kg zulässiges Gesamtgewicht. Ist das schon ein schwerer Anhänger ???

Aber sei´s wie´s sei... auf der Autobahn dürfte ich demnach eh 100 km/h fahren.

.

goeberl
15.05.2006, 02:32
ein leichter anhänher hat max. 750kg höchtzulässiges gesamtgewicht (hzgg), ein schwerer hat mehr und muß gebremst sein.
klasse B ist der normale pkw führerschein, BE ist für pkw mit schweren anhängern, wenn das hzgg von zugfahrzeug und trailer 3500kg übersteigt.
alles andere ergibt sich glaub ich aus der tabelle.
lg martin

Berny
15.05.2006, 11:28
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da :chapeau:

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch :futschlac

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis:futschlac )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht :futschlac

Manfred
15.05.2006, 11:54
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da :chapeau:

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch :futschlac

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis:futschlac )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht :futschlac

Hallo Berny,
redest du dich auf das Amtsgeheimnis aus weil deine Arbeit ähnlich aussieht wie dein Benutzerbild??:lachen78: :lachen78:
viele Grüße
Manfred

OLKA
15.05.2006, 11:59
...seit wann arbeiten die??? Die gehen in den Dienst heisst es allgemein:lachen78: :lachen78: :chapeau:


Jaaa, die Jungs haben es schon schwer.

Was sollen sie denn machen???????

Wenn sie "arbeiten" und alles anhalten, was zu schnell ist, dann ist's ja auch wieder nicht richtig.

:futschlac :futschlac :futschlac

DieterM
15.05.2006, 11:59
Hallo Berny,
redest du dich auf das Amtsgeheimnis aus weil deine Arbeit ähnlich aussieht wie dein Benutzerbild??:lachen78: :lachen78:
viele Grüße
Manfred

Aber nicht doch, Manfred, das ist doch ein Bild von der Erholungspause der sicher astrengenden Dienstarbeit oder ... auch wenn ihn Lara oder andere Verpflichtungen Zuhause nicht gerade beschlagnahmen! :biere:

Erich der Wikinger
15.05.2006, 20:46
Danke Jungs, super insbesondere Rotti

Fragt sich nur, was ist ein leichter und ein schwerer Wohnwagen.

Oder bin ich zu doof, das kleingedruckte zu lesen ?

Gemein, wer die Arbeit eines Polizeibeamten nach Bernys Bildchen beurteilt.

Oder ist jemand von Euch auf dem Arbeitsplatz in Gefahr, beschossen beworfen etc. zu werden. Wobei in Österreich die Pólizie besser "zulangen" darf wie in Deutschland, wenn es hart wird.

Gruß Erich

goeberl
15.05.2006, 21:01
Fragt sich nur, was ist ein leichter und ein schwerer Wohnwagen.

Oder bin ich zu doof, das kleingedruckte zu lesen ?



dabei ist es nichtmal klein gedruckt:ka5: .
spaß beiseite, posting #8. und da ein wohnwagen ja auch ein anhänger ist, gilt das ganze natürlich auch da.
lg martin

Aladin
15.05.2006, 21:03
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da :chapeau:

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch :futschlac

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis:futschlac )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht :futschlac

Berny, leugnen ist Zwecklos...
Ich habe deinen Dienst gesehen :futschlac :futschlac :biere:

Gruß Carsten

Alf
16.05.2006, 09:24
Hallo Erich :cool:

Ich versuch es nochmals mit eignen Worten zu erklären:

Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn
Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
(gebremst oder ungebremst)

Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger: 80 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn.
Schwerer Anhänger ist ein Anhänger über 750 kg h.z.Gm. (nur gebremst)

Geschwindigkeit mit schwerem Anhänger (Kombination EB oder BE):
70 km/h Freiland, 80 km/h Autobahn.

Eine Kombination Auto - Anhänger (Wohnwagen) gilt dann als EB wenn:
1) die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und
Anhänger) 3.500 kg übersteigen
2) das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des
Zugfahrzeuges übersteigt.

In diesen Fällen ist in A der Führerschein E zu B vorgeschrieben und es gelten die o.a. Geschwindigkeiten.

So, jetzt hab ich mir aber eine Pause verdient :pfeifer:

Grüße, Ralph

Erich der Wikinger
16.05.2006, 10:49
Hallo Alf,

hätte ich den Text von Olaf gscheit gelesen, hättest Du Dich nicht so anstrengen müssen.

Tschuldigung, aber das war klasse, wie Du das das erklärt hast.

Gruß Erich

rotbart
16.05.2006, 11:07
Auch wenn ich gleich wieder als Oberlehrer beschimpft werde :
Das gilt in Österreich für Gespanne mit Österreichischer Zulassung, für Gespanne mit deutscher Zulassung gilt es sozusagen nur halb:
(A) Wenn Du in die Radarfalle kommst, und die passende Gewichtsklasse plus FS hast natürlich kein Ticket
(B) Wenn Du mit 130 km/h einen Unfall hast sagt die deutsche Versicherung Sorry wir zahlen nicht grob fahrlässig, denn das Gespann ist in D nur für 80/100 zugelassen, so ist es versichert und nicht für 130 durch die überhöhte Geschwindigkeit hast Du den Unfall billigend in Kauf genommen, oder sogar grob fahrlässig ausgelöst.

Berny
16.05.2006, 11:25
Blödsinn!

Grundsätzlich:
Das Gespann ist in D nicht für Geschwindigkeiten zugelassen, es gibt Bestimmungen, wie du mit welchen Gespannen fahren darfst.
Lediglich die Zulassung für 100 km/h heißt, dass du in D auch 100 anstatt 80 fahren darfst.
Das heißt aber nicht im Rückschluss, dass der Hänger normal für 80 km/h zugelassen ist !!!
Dies ist nur eine Aufwertung des Hängers, dass er unter bestimmten Bedingungen eben mehr fahren darf.

Ein Auto ist ja in A auch nicht auf 130 km/h zugelassen, nur weil man in A nicht schneller fahren darf (außer jetzt die 160 km/h Teststrecke)
Bei der Zulassung geht es eben nicht um Geschwindigkeiten.

Es gibt zwar bestimmte Zulassungen, in denen auch Geschwindigkeiten definiert sind, diese sind aber meistens für die Landwirtschaft usw (25 km/h usw)

In A zählen die geschilderten Bestimmungen.
Wenn du einen Hänger hast, der nur für 80 km/h zugelassen ist, dann würde das stimmen, aber es gibt eben keinen Hänger (auch nicht in D), der bis 80 zugelassen ist!

Das sollte man so nicht verwechseln!!!

Zu deinen Punkten:
Das mit den 130 ist Blödsinn, weil das trifft generell zu, hat also nichts direkt mit den Anhängerbestimmungen zu tun (in der Schule würe man sagen "Thema verfehlt").

Und zum Thema Radarfalle: Wenn du die entsprechende Berechtigung hast (FS), dann kannst sehr wohl entsprechend fahren! Ein entsprechendes Ticket hast also schon !!!

Dies trifft zB alle Deutschen, die den alten FS noch haben und Wohnwagen ziehen dürfen, obwohl das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge schwerer als 3,5 T ist (weil in D waren das bei Wohnwagen bis zu 7 T!).
In Österreich gibts das nicht.
Wäre das jetzt so, wie du das schilderst, dann dürften diese Deutschen gar nicht durch Österreich fahren, weil sie keine entsprechende Bewilligung haben!
Klar ist aber auch, dass die deutschen Bestimmungen in Österreich nicht zählen, weil es eben österreichische Bestimmungen gibt.

Woher kommen jetzt diese Ungereimtheiten?
Ganz einfach, man darf nicht verwechseln, was persönliches Recht (Führerschein und die darin defenierten Rechte), Zulassung der Fahrzeuge (bilateral anerkannte Rechte) und generelle Straßenrechtsbestimmungen (nationales Recht) ist.

Und das hat Rotbart gemacht!

DieterM
16.05.2006, 11:36
Hallo Freunde,

in Ergänzung zu Rolands Hinweise möchte ich jeden hier aus D auch noch bitten mal seine Reifen am Trailer anzuschauen.

Denn aus Sparnisgründen sind oft vom Hersteller nur Reifen zweiter Wahl und mit Gewichtslimit und Speedlimit aufgezogen, mit denen man meistens garnicht schnell fahren darf. So war mein original WIKING-Trailer damals per ABE (Typisierung in Österreich) auch nur für max. 80 kmh freigegeben, was ich seinerzeit beim TÜV prompt habe ändern lassen müssen, da die Reifen als SR-Reifen ja wesentlich mehr vertrugen und ich nicht mit 80 kmh durch Frankreich nach Korsika fahren wollte.

Hinzu kommt, das Trailerreifen selten ausgewuchtet sind, ein sträfliche Nachlässigkeit, weil gerade die Auswuchtmängel sich besonders bei Geschwindigkeiten um 80 - 100 kmh sich ungünstig auf Radlager, Aufhängung und zu guter letzt auch auf das Boot auswirken, das mit durch vibriert wird (=scheuert auf den Auflagen!).

Ergänzung zu Bernys Kommentar: in D können Anhänger auch per ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) mit Geschwindigkeitslimits belegt werden, siehe hier Punkt 6 in der deutschen Zulasssung.

Berny
16.05.2006, 11:52
Ergänzung zu Bernys Kommentar: in D können Anhänger auch per ABE (Allgemeine Betriebs Erlaubnis) mit Geschwindigkeitslimits belegt werden, siehe hier Punkt 6 in der deutschen Zulasssung.

Ja, das sind aber Ausnahmen, das gleiche wie in A zB mit 25 km/h Begrenzungen und so weiter.
Prinzipiell aber gibt es bei den Hängerzulassungen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen!
Natürlich gibt es bei den Hängern auch technische Höchstgeschwindigkeiten, wie bei den PKW, aber dies ist nur relativ, weil diese höher als 100 km/h liegen.
Des weiteren dürfen in Fr zB vierschiedenste Kombinationen sogar mit 130 km/h auf Autobahnen fahren (sowieso verrückt!)

Bezüglich der Reifen muss ich dir absolut Recht geben!!!
Das ist wirklich ein Punkt, der oft übersehen wird.

rotbart
16.05.2006, 12:18
Kleiner Auszug aus der Strassenverkehrszulassungsordnung
im Falle einer nachträglichen Berichtigung der Fahrzeugpapiere des Anhängers ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation mit einem Formblatt, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird, einen Vorschlag für die Berichtigung nach § 27 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in den Fällen der Nummer 1, ausgenommen Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und bb, erstellt, oder, wenn eine Änderung nach Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb vorliegt, er gemäß § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestätigt hat, dass die Voraussetzungen dieser Verordnung vorliegen und dem Verfügungsberechtigten ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingungen nach § 4 dieser Verordnung ausgehändigt wurde;

die Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage einer Bestätigung nach Nummer 2 mit einem Eintrag in die Fahrzeugpapiere des Anhängers, im Falle des Satzes 2 auch des Zugfahrzeugs, die zulässige Höchstgeschwindigkeit einer Kombination unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Verordnung von 100 km/h bescheinigt;


Wenn in den Papieren 80 drin steht, dann gilt das auch in Kamschatka !!:futschlac

rotbart
16.05.2006, 12:44
Warum denn so draufschlagen Berny, bitte überlegt mal

(Geschwindigkeit sind Beispiele nicht echt!)

Wenn in Ö gelten würde Tempo 100 max für alle und ich fahre 130 mit was auch immer, bekomme ich zu Recht ein Ticket, da hilft weder mein persönliches Recht, noch der D-Führerschein, noch die D-Zulassung, noch sonst etwas.

Wenn ich in Ö (wieder 100 für alle) mit einem D-Fahrzeug 100 fahre, mit dem ich laut D-Zulassungspapiere nur 80 fahren dürfte (in D) bekomme ich kein Ticket, denn für den Ö-schutzmann am Radar fahre ich ja korrekt.

Dritter Fall wieder fahre ich mit dem D/80 Fahrzeug 100 und baue einen Unfall in Ö, das Tempo ist in Ö korrekt, aber meine DEUTSCHE Versicherung (Vollkasko) wird sich erfolgreich weigern zu zahlen, weil das Fahrzeug für 100 nicht zugelassen war und demzufolge ausserhalb der Versicherung war.

Das ist wie wenn ich mit einem für die Adria versicherten Schiff im Nordatlantik fahre, dann zahlt die Vers. auch nichts. (out of Area)

Nichts anderes habe ich (vielleicht etwas umständlich) gesagt.

Im übrigens ist die 100er Regel in Deutschland ja inzwischen vereinfacht worden, nicht mehr an die Kombination Zugwagen/Hänger gebunden, sondern Hänger-spezifisch.
Aber das Problem hat schon oft D-Gerichte beschäftigt, insbesondere weil man in F (wie Du selbst sagst) richtig rasen darf und die Jungs haben sich dann immer gewundert warum die deutschen Vers. nichts gezahlt haben.

Rotti
16.05.2006, 18:30
Also irgenwie versteh ich jetzt warum Menschen Krebs und viele andere Krankheiten bekommen. Da fragt einer wie es aussieht mit dem Geschwindigkeitsbegrenzungen für Anhänger und so eine ( verzeiht mir) sch... komplizierte verdrehte nichtsbringende nur zeitverschwendende Diskussion kommt dabei raus.
Ich für mich will lieber gesund bleiben und bin froh das ich nicht so kompliziert und verstrickt denken muss.
Musste auch mal gesagt sein!!

LG
Mathias

P.S.: Es könnt auch sein dass ich falsch denke und es zur gesellschaftlichen Pflicht gehört alles zu zerklauben :futschlac :futschlac :futschlac ...meine Herren Gesangsverein:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Rotti
16.05.2006, 18:31
Nachtrag:

während ihr hier noch lange kompliziert herumdiskutiert, bin ich schon lange in HR angekommen und pflege Urlaub:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac


So schön kanns ohne Sorgen sein:

http://static.flickr.com/22/33210647_6a43b573ac_b.jpg


LG
Rotti

DieterM
16.05.2006, 18:53
Lieber Mathias,

ausnahmsweise liegst Du mit Deinen Gedanken in Kroatien vollkommen richtig! :biere:

Allerdings ist unser deutsches Bootsführerscheinsystem gegenüber dem österreichischen wesentlich einfacher. Dafür ist aber unsere Straßenverordnung mit unserem Rechts- und Versicherungssystem in Deutschland wesentlich komplizierter als in Österreich, und so schwer zu verstehen, das selbst Berny als gestandener Wachmeister streckenweise total daneben liegt, zumindest was deutsche Vorschriften betrifft.

Daher ist auch das Verständnis dafür so schwierig. Vielleicht gerade aus dieser Sicht muß ich gestehen, das es wenig Sinn macht dieses Thema weiter zu vertiefen. Insofern liegst Du auch wieder richtig.

In 2 Wochen verdrücke ich mich auch nach Kroatien für 3 Wochen! :biere: :biere: :biere:

Berny
16.05.2006, 20:09
Kleiner Auszug aus der Strassenverkehrszulassungsordnung


Wenn in den Papieren 80 drin steht, dann gilt das auch in Kamschatka !!:futschlac

Und was heißt das jetzt?
Wenn eine Geschwindigkeit als höchst zulässig angegeben wird, dann kann man diese nicht überschreiten.
Also wenn 80 drinnenstehen, dann gilt auch in A 80.

Nur, was ist wenn keine Geschwindigkeit angegeben ist?
Dann gilt in D 80 und in A 100. So einfach ist es!

Genau um das gehts nämlich!
Also nicht die Sachen so umdrehen, dass sich keiner mehr auskennt!

Pedoli
17.05.2006, 09:38
Tja, was soll ich nur dazu sagen, steht alles da :chapeau:

So, und jetzt lege ich die Beine wieder hoch :futschlac

So manchen würde ich mal wünschen, mit mir den Dienst zu verrichten, die könnten dann so einiges erzählen! (oder auch nicht, Amtsgeheimnis:futschlac )

Ist eigentlich auch gut, wenn man sich hinter dem Argument des Amtsgeheimnisses verstecken kann und keinem schildern darf, was man eigentlich so den ganzen Tag macht :futschlac

Hallo Berny,
aber Du sieht mal wieder:polizist: diese Ruhe gönnt Dir:lachen78: Keiner!

Erich der Wikinger
17.05.2006, 10:50
Trotzdem hat Rotbart recht.

Bei einer Messung in Österreich wird der Deutsche auf der Autobahn, der 80 fahren darf, sicher nicht angehalten, da der Polizist ja auf seine in Austria erlaubten 100 km auf der Autobahn fixiert ist.

Aber Rotbart, ich glaube nicht, dass deine Versicherung nicht zahlt, wenn Du die Geschwindigkeit um 30 km überschreitest. Vielmehr spielen andere Faktoren eine Rolle, nämlich die genau Situation vor Ort.

Grobe Fahrlässigkeit greift meiner Meinung nur in bestimmten Fällen.

Ich nenne mal ein Beispiel. Der 18 Jährige Tino M. rast mit seiner aufgemotzten Rennsemmel mit 145 km durch eine 70 begrenzte Zone, kommt von der Straße ab, prallt gegen einen Baum und kommt dabei um das Leben.

Seine Eltern wollen von der Versicherung (Vollkasko) das Auto ersetzt bekommen. Diese lehnt wegen grober Fahrlässigkeit ab und die Eltern gehen leer aus. Geschwindigkeit außerorts um das doppelte überschritten ist auf jeden Fall grob fahrlässig.

Gruß Erich

Ups, jetzt schweift der WoWa Thread in einen allgemeinen Verkehrsthread ab.
:verblueff :marteau:

Berny
17.05.2006, 13:32
Bei einer Messung in Österreich wird der Deutsche auf der Autobahn, der 80 fahren darf, sicher nicht angehalten, da der Polizist ja auf seine in Austria erlaubten 100 km auf der Autobahn fixiert ist.

Das ist ja die Frage, warum soll der Deutsche in Ö nicht 100 fahren dürfen, wenn im Zulassungsschein (Fahrzeugschein) die Höchstgeschwindigkeit nicht mit 80 defeniert ist?

Schaut halt einfach mal nach, ob in euren Papieren des Trailers eine Höchstgeschwindigkeit mit 80 angegeben ist oder nicht!

Wenn dies der Fall ist, dann darf man nur 80 fahren!
Aber ich bezweifle ja generell, dass in D in den Papieren der 80er angeführt ist!

Und nur weil man in D auf der Autobahn mit Hänger nur 80 fahren darf, hat das ja nichts mit den Geschwindigkeiten in Österreich zu tun!

Ich darf zB in D auch nur 80 fahren, obwohl ich in Ö 100 fahren darf, aber mir fehlt eben die Definition der 100km/h für D in meinen Papieren.

Das meine ich die ganze Zeit, man darf nicht die nationalen Bestimmungen (die Geschwindigkeiten auf der Straße) mit den internationalen (bilateral, Bestimmungen der Fahrzeuge selber, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit!) verwechseln.

Also, mal nachgeschaut ihr Deutschen, was steht bei euch so drinnen ?

Pedoli
17.05.2006, 13:48
Hallo Berny bei mir! Ich habe ne 100ter Zulassung:ka5: Aber Deine Kollegen lassen mich nicht so schnell fahren, bloß weil das Hängerle so schwer (1000Kg) beladen werden darf:angel-smi

Erich der Wikinger
17.05.2006, 16:42
Berny, genau so wie Du es geschrieben hast wollte ich es erklären.

Leider bin ich aber nicht fähig genug gewesen, dies mit Worten zu beschreiben. Naja, da kommt halt Dein berufliches Wissen voll zum Tragen.

Wie ist das übrigens in Österreich mit "grob fahrlässig". Ist das auch so wie bei uns siehe mein Beispiel mit dem jugendlichen Raser ?

Das ist übrigens keine Theorie, sondern so ist es tatsächlich gewesen. Ich hatte mir die Eltern des Typen "gegriffen" :schlaumei nachdem ich ihm 2 x bis fast in die Wiese ausgewichen bin, nachdem er die Kurve stark schnitt. :motz_4: Nichts gebracht, bei der Polizei gemeldet, aber 10 Tage später war er tot. :nixweiss:

Gruß Erich

Aladin
17.05.2006, 16:50
Wenn man hier manche Theorien hört, dann überlegt man schon... Es gilt im normalfall (solange keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist) die Regelung bzw. das Gesetz des Landes in dem man sich gerade befindet.
Oder dürfen z.B. Österreicher bei uns auf der Autobahn auch nur 130km/h fahren weil es in Österreich so ist? Die dürfen dann ja wohl auch mal Gas geben (ohne Hänger natürlich)... Oder mit Hänger eben nur 80km/h da ja die 100er Zulassung fehlt...

Gruß Carsten

PS: Ich hab beim Wohnwagen keine max Geschwindigkeit eingetragen, darf aber in Österreich trotzdem nur 80 fahren obwohl ich für D inzwischen eine 100er Zulassung bekommen würde...

OLKA
17.05.2006, 17:46
:cognemur: :cognemur: :cognemur: Ich darf -glaube ich- gar nicht mit dem Trailer fahren :cognemur: :cognemur: :cognemur:

In meinem Fahrzeugschein steht bei Ziffer 6 (Höchstgeschwindigkeit in km/h) ein Strich ( - ) :cognemur: :cognemur:

:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

Dummerweise darf ich trotzdem nur 80 in Ö-Land fahren, weil das Wohnmobil zu schwer ist und ich insgesamt 5 Tonnen auf die Waage bringe. (Nicht jetzt eigentlich ich, sondern Wohnmobil und Boot :ka5: )

@ Rotbart, bist du schonmal mit einem Anhänger gefahren????

Gott ist das ein Durcheinander:
Hallo Berny bei mir! Ich habe ne 100ter Zulassung:ka5: Aber Deine Kollegen lassen mich nicht so schnell fahren, bloß weil das Hängerle so schwer (1000Kg) beladen werden darf:angel-smi

Wieso jetzt das??? Auf Autobahnen darfst du doch trotzdem 100.... oder wie jetzt...?????

DieterM
17.05.2006, 20:27
:...

@ Rotbart, bist du schonmal mit einem Anhänger gefahren????

Gott ist das ein Durcheinander:


Wieso jetzt das??? Auf Autobahnen darfst du doch trotzdem 100.... oder wie jetzt...?????

Im Herbst 2004 habe ich mit Roland und seinem M-Pajero seine Shettland aus Lignano hochgetrailert nach München. Nachdem er jahrelang in leitender Position bei Mitsubishi war und seit langer Zeit nur Pajeros fährt, auch schon andere Boote außer der Shettland hatte, denke ich ist das kein Thema für ihn als erfahrener Trailerfahrer mit großen Anhängegewichten. :biere:

suncamper2005
18.05.2006, 18:46
Jetzt muss ich auch noch meinen Senf dazugeben:

80 KM/h wenn das Eigengewicht des Zugfahrzeuges kleiner als das HzGg des WW ist.

Mein Fall: Eigengewicht auto: 1800 Kg HzGg WW 1400 kg, also 100 KM/h
Natürlich das ganze genau auf 3500 kg typisiert, weil ich ja sonst mal 500 Euronen für den blöden Anhängerschein löhnen dar.

2 Monate nach dem typisieren, kommt dann eine Neues Gesetz raus, der Hängerschein ist einfacher zu kriegen und das um die 200 Euro, mann war ich angefressen.

Mfg Chri:cognemur:

Pedoli
19.05.2006, 07:39
Gott ist das ein Durcheinander:


Wieso jetzt das??? Auf Autobahnen darfst du doch trotzdem 100.... oder wie jetzt...?????[/QUOTE]


Hallo Olaf,
also mit leichtem Anhänger darf ich 100 mit mehr als 750 Kg nicht.
Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn
Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
(gebremst oder ungebremst)
Siehe Liste Seite 1:chapeau:

Oder gilt das nicht mehr?
Denn Chri (seltsamer Name) schreibt dass er mit dem Zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von über 750Kg doch 100 Km/h fahren darf........

snoopy21
19.05.2006, 14:02
So jetzt mal Schluss mit lustig....

Ich darf auf Autobahnen in Österreich 100 km/h fahren, sofern nicht das zulässige Gespanngesamtgewicht (zul.Ges.gew. PKW + zul.Ges.gew. Wowa)
3500 kg überschreitet.

Da mein Sharan ein zulässiges Gesamtgewicht von 2510 kg und mein Wowa 1600 kg zGG hat, also Summe 4110 kg

-> :smileys13 :sportschi :motz_4: (80km/h!:bawling: )

Hätte ich jetzt einen Passat (2060 kg zGG) und einen 1300kg zGG- Wowa , also 3360 kg Gesamt-zGG, würde ich 100 km/h fahren dürfen.

So geht das für mich aus Rottis Tabelle hervor.

.

OLKA
19.05.2006, 14:12
Hallo Olaf,
also mit leichtem Anhänger darf ich 100 mit mehr als 750 Kg nicht.
Geschwindigkeit mit leichtem Anhänger: 100 km/h Freiland, 100 km/h Autobahn
Leichter Anhänger ist ein Anhänger bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse
(gebremst oder ungebremst)
Siehe Liste Seite 1:chapeau:

Oder gilt das nicht mehr?
Denn Chri (seltsamer Name) schreibt dass er mit dem Zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von über 750Kg doch 100 Km/h fahren darf........

Guckst du noch mal hier: http://static.flickr.com/45/146331281_e6c99bf103_o.jpg
http://static.flickr.com/45/146331281_e6c99bf103_o.jpg

Unter der blauen Zeile und dann gaaanz rechts: Auf Autobahnen 100, sofer dein Gespanngesamtgewicht nicht über 3500 kg ist.

rotbart
19.05.2006, 14:18
So jetzt mal Schluss mit lustig....

Da mein Sharan ein zulässiges Gesamtgewicht von 2510 kg und mein Wowa 1600 kg zGG hat, also Summe 4110 kg

-> :smileys13 :sportschi :motz_4: (80km/h!:bawling: )

Hätte ich jetzt einen Passat (2060 kg zGG) und einen 1300kg zGG- Wowa , also 3360 kg Gesamt-zGG, würde ich 100 km/h fahren dürfen.

So geht das für mich aus Rottis Tabelle hervor.

.

Mal 'ne ketzerische Frage ? was bringen die 20 km/h außer einem deutlich höheren Kraftstoffverbrauch und ein erhöhtes Gefährdungspotential ?

snoopy21
19.05.2006, 15:11
Hallo Roland,

bist du schon mal mit Wohnwagengespann gefahren ???

Und dann mit 80 ??? Hab ich am Anfang gemacht. Ist ein geiles Gefühl ständig von den LKW´s überholt zu werden :naughty: . Oder zwischen zwei LKWs "eingeklemmt" zu werden.
Das habe ich dann recht schnell gelassen. Da reiht man sich doch besser in den Verkehrsfluss ein. Zumeist sind´s dann ca. 90, das geht so einigermaßen.
Und mit kurzzeitig mit 100 kann man dann auch noch mal so einen stinkenden, dieselqualmenden Brummer hinter sich lassen.

.

OLKA
19.05.2006, 15:26
Mal 'ne ketzerische Frage ? was bringen die 20 km/h außer einem deutlich höheren Kraftstoffverbrauch und ein erhöhtes Gefährdungspotential ?

Ja, genau, ein deutlich höherer Kraftstoffberbrauch von ca 1 Liter pro 100 km.

Und dass, wo wir doch im Urlaub richtig Sprit sparen, weil das Boot sich doch dann im Urlaub doch auch nur 70 Liter pro 100 km "inhaliert".

Wen interessieren da schon die paar Stunden (Bei 3000 km im Urlaub nur etwa 7 - 8 Stunden) , mit Kindern, in der Sommerhitze auf der Autobahn. Ist ja da auch viel schöner als im Urlaub in der Sonne zu liegen oder mit dem Boot zu fahren.

Wieso antworte ich eigentlich auf die Frage:confused- :ka5:

:futschlac

rotbart
19.05.2006, 15:32
Hallo Roland,

bist du schon mal mit Wohnwagengespann gefahren ???

Und dann mit 80 ??? Hab ich am Anfang gemacht. Ist ein geiles Gefühl ständig von den LKW´s überholt zu werden :naughty: . Oder zwischen zwei LKWs "eingeklemmt" zu werden.
Das habe ich dann recht schnell gelassen. Da reiht man sich doch besser in den Verkehrsfluss ein. Zumeist sind´s dann ca. 90, das geht so einigermaßen.
Und mit kurzzeitig mit 100 kann man dann auch noch mal so einen stinkenden, dieselqualmenden Brummer hinter sich lassen.

.

Hi Thomas
mit WOHNWAGEN noch nicht, aber Kasseler Berge o.ä. mit ca. 2,8t am Pajero, Tempomat rein und das Gespann fährt 80 bergrunter und 80 auch wieder bergrauf.
Bergrunter liefern sich die Brummis ein Rennen, bergauf fahre ich gelassen wieder an die Spitze der Schlange - habe dabei nicht einmal bremsen oder gasgeben müssen - sondern konnte das ganze entspannt betrachten.:ka5: :ka5:
Das Problem ist einen Zug zu haben, der immer (Steigung oder nicht) 80/90/100 hält - das bringt Zeit und Entspannung.

Roland
P.S.: Gilt m.E. auch für Wohnmobil - als Gespann wie gesagt noch nie, aber solo öfter, das entspannteste Fahren war mit dem Winnibago, das mit dem 5,7l 8-Zylinder, kein Berg war ein Hindernis, ruhig und gleichmäßig (auch der Spritverbrauch :-)) )

rotbart
19.05.2006, 15:51
Wen interessieren da schon die paar Stunden (Bei 3000 km im Urlaub nur etwa 7 - 8 Stunden) , mit Kindern, in der Sommerhitze auf der Autobahn. Ist ja da auch viel schöner als im Urlaub in der Sonne zu liegen oder mit dem Boot zu fahren.
:futschlac
Du willst mir aber jetzt nicht erzählen, das Du 30 Stunden lang mit dem Gespann eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 100 km/h erreichst, wenn das Tempolimit 100 ist (und Du es einhälts)

Der nächste Berg, die nächste Baustelle und der Urlaubsstau vernichten diese Illusion aber ganz schnell :schlaumei
Stehst Du auch nur 10 Minuten im Stau müssten Du am Stück 45 Minuten lang 120 fahren um den Verlust aufzuholen.

Oder einfacher 10 Minuten Pause büßt Du mit 17 Minuten längerer Fahrzeit KÖNNTEST Du 100 ständig halten.

suncamper2005
19.05.2006, 16:47
Ausschnitt vom oeamtc:

Höchstgeschwindigkeiten
Kraftfahrzeug Freiland Autobahn
Motorräder und Pkw bis 3,5 t 100 km/h 130 km/h *)
Fahrzeuge mit Anhänger (Anhänger bis 750 kg) 100 km/h 100 km/h
Autobusse 80 km/h 100 km/h **)
Fahrzeuge mit Anhänger über 750 kg: 80 km/h 100 km/h
wobei das höchstzul. Gesamtgewicht d. Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, und das höchstzul. Gesamtgewicht beider 3,5 t nicht übersteigen darf.
Andere 60 km/h 70 km/h
Lkw und Sattelschlepper über 3,5 t ***) 70 km/h ****) 80 km/h

stebn
19.05.2006, 18:02
Du willst mir aber jetzt nicht erzählen, das Du 30 Stunden lang mit dem Gespann eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 100 km/h erreichst, wenn das Tempolimit 100 ist (und Du es einhälts)



Hallo
ich bin schon mit Wohnwagen 1550km in 17,5 Std gefahren mit Pause.
Kein Stau, Kein Warten an der Tanke/Zahlhäuschen und wenig Pause.
Morgens um 7.00 Uhr in Spanien losgefahren und Nachts um 12.30 Uhr zu Hause gewesen.

Durchschnittsgeschwindigkeit 97km/h. Tempomat auf 107 - 109 km/h eingestellt.

Ist also möglich