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Suzlj80
27.01.2004, 10:34
Hallo

Hilferuf !!!!

Habe mir letztes Jahr ein gebraucht von Privat Quicksilver OS 330 gekauft.
Boot müsste ca 7 Jahre alt sein.

Folgeend Nr. sind auf dem Boot vorhanden
A-AA330Q57N
MPE 23411B797

Nun zum Problem
Habe dass Boot aus Unwissenheit ohne Papiere und CE-Zertifikat gekauft.
Weiters war dass Boot in A auch noch nicht zugelassen.
Leider nichts mit !"Schnell anmelden gehen"

Kann mir hier jemand helfen und mir sagen wie ich zu so einer CE komme,oder hat jemand eine die er einscannen und mir mailen kann.

Bin für jede Hilfe dankbar und bezahle auch gerne was dafür , da ich ansonsten das Boot sowiso wegschmeissen kann.



Mit grüßen aus dem Ländle

dodl
27.01.2004, 10:57
Hallo,

Wenns ein CE Papierl fuer das Modell gibt, dann kriegst du das beim Hersteller. Falls das nicht moeglich ist, muesstest du nur nachweisen, dass das Boot vor dem Verkauf bereits in Verkehr war. Wenn es das war, dann laesst sich das auch recherchieren, je nachdem wo. War das in D oder A?
Bei Booten die nach 98 hergestellt wurden ist die CE auf jeden Fall Pflicht.

Wenn es älter ist kannst du mit folgenden Unterlagen nachweisen, dass es vor 98 schon in Verkehr war. Ich zitiere das von der niederoesterreichischen Zulassungsstelle und hoffe mal, dass das gleichermassen im Ländl gilt :)

Achten Sie beim Kauf eines gebrauchten Bootes darauf, dass es bereits vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht worden ist, da sonst eine Verwendung des Bootes innerhalb der Europäischen Union ausgeschlossen ist.

Bei gebrauchten Booten sind daher zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Behörde vorzulegen:

Nachweis, dass das Boot vor dem 16. Juni 1998 innerhalb der Europäischen Union in Verkehr gebracht wurde (Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge oder Schenkungsverträge, die vor diesem Datum innerhalb der Europäischen Union abgeschlossen wurden, Zollbestätigungen, Zulassungsurkunden, behördliche Seebriefe oder Jachtzertifikate eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes).


In meinem Fall habe ich einen IBS, aus D mit dem ich das nachweisen kann.
Ohne CE und ohne Nachweis kannst du mit dem Boo innerhalb der EU nicht legal fahren. Bist du HR Urlauber ist das (noch) ziemlich wurscht.

cu
martin

F. Rink
27.01.2004, 11:46
Original geschrieben von dodl
Bist du HR Urlauber ist das (noch) ziemlich wurscht.

Martin,
bist Du Dir da ganz sicher ??? :erbost: :erbost:

Ich denke, daß Du in HR ohne eine Zulassungsurkunde in irgendeiner Form wie z.B. IBS kein Permit bekommst !
Denn das muß man beim Lucka Kapetanija vorlegen - auch bei Wiederholungszulassungen !
Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand vom August 2003. :ka5:

Holländer
27.01.2004, 11:49
Hmmmm... s

...B797.. also 1997...
steht da nicht schon zufällig auf dem Typeschild das CE-zeichen?


Frank :)

Fortnox
27.01.2004, 11:50
Da hat Fred Recht.
Zulassung und Versicherungsbestätigung ist bei denen erstes Gebot für ein Permit.

dodl
27.01.2004, 11:51
Hallo,

Das hab ich nur zu knapp formuliert.
Die Zulassung koennen sie dir in A nicht verweigern, egal ob mit oder ohne CE. Nur fahren darfst du damit dann nicht innerhalb der EU. Den Kroaten wiederum ist das schnurz, denn Papiere und Nummer am Boot hast du ja ganz normal wie ueblich. Legales fahren ist dann nur bei uns nicht moeglich.

Im uebrigen ginge es dann noch mit fahren unter HR Flagge und so weiter, so weit wollt ich das aber nicht ausfuehren, vielleicht will er ja nur am Bodensee fahren :chapeau:

cu
martin

F. Rink
27.01.2004, 12:28
Original geschrieben von dodl
Die Zulassung koennen sie dir in A nicht verweigern, egal ob mit oder ohne CE. Nur fahren darfst du damit dann nicht innerhalb der EU.
Martin,

das ist doch völlig unlogisch !! :cognemur: :marteau:

Eine österr. Zulassung bekommst Du, darfst aber in Österreich nicht fahren ???????????? :rotekarte
Das wäre doch etwa so, als wenn Du in Ö ein Auto zulassen, es jedoch daselbst nicht fahren darfst !?!?! :marteau: :cognemur:

Willi=Martin
27.01.2004, 12:50
Martin hat aber recht!!!!!!!1
Man bekommt eine Zulassung mit Fahrverbot in der EU

dodl
27.01.2004, 13:10
Hallo,

WilliMartin ist eh schon eingesprungen :)

Im Ernst, so stehts woertlich im pdf des Verkehrsministeriums. Vielleicht wird dir jetzt klar, warum jemand (Ich), der mit solchen Gesetzen aufgewachsen ist, zu allererst immer nach einem Weg sucht eine Vorschrift zu umgehen, anstatt sie zu befolgen :lachen78:

Ich hab mich mit genau dem Fall recht intensiv beschaeftigt, weil ich geglaubt habe, ich hab den IBS fuers Avon verloren. Zum Glueck aber nur vergessen und nachgeschickt bekommen. Sonst haette ich genau diesen Passus genuetzt um mit dem boot zumindest in HR fahren zu koennen :chapeau:

cu
martin

F. Rink
27.01.2004, 13:29
Das verstehe wer will !

Ich nicht ! :moon: :backsite: :cognemur: :cognemur:

dodl
27.01.2004, 13:38
Is ja wurscht, eigentlich eine gute Regelung.
Fuer den Delinquenten bei der Frau Weber (Zulassung in Wien) :)

Fragt sich wie das in 3 jahren aussieht mit HR und CE....

cu
martin

Michel
27.01.2004, 13:39
Also jetzt muss ich noch mal meinen Senf dazugeben.

Was bei Euch in Österreich mit den Bootszulassungen getrieben wird grenzt ja an Schikane.

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Willi=Martin
27.01.2004, 13:50
Lieber Michel!

Ich muß Dir auf das Heftigste widersprechen.
Was mit Zulassungen bei uns getrieben wird grenzt nicht an eine Schikane SONDERN IST EINE UNGLAUBLICHE SCHIKANE

Michel
27.01.2004, 13:56
:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Nein wirklich, bei uns gehst Du mit einem Kaufvertrag, oder den Rechnungen bei Neukauf zum WSA, legst Deinen ausweis hin, wartest 10 Minuten, zahlst ein paar Euro

und nimmst die Zulassung mit nach hause.

Trailer ist übrigens genauso einfach.

Damit zum Tüv, checken lassen fertig.

WAAAAAhnsinn

Ich dachte immer wir deutschen wären bürokratisch

:backsite: :backsite: :backsite:

Holländer
27.01.2004, 14:29
und wie ist das mit denn CE-"Zodiac-halt-mal-die-luft-an-Test" ....
:lachen78::lachen78::lachen78:
:zerschepp:zerschepp:zerschepp:zerschepp


nun ja... mußte sein.. aber weichen wir nicht von Thema ab?

Wie kriegt er jetzt sein Scheinchen..


Frank :)

Suzlj80
27.01.2004, 20:24
Hallo
Vorerst mal vielen Danke für die raschen Antworten !
Im Boot ist leider kein CE-Zeichen drauf , ich probier ob ich vom Hersteller oder sonstwo so ein Zertifikat kriege ( Wer hat eines !?). Ansonsten werde ichs halt so machen wie von Dodl beschrieben. In Kroatien in dem Fall sowiso und sonst halt illeg.....
Allerdings wäre es mir schon sympatischer wenns anderst ginge.
Übrigens am Bodensee werde ich nicht fahren , eigentlich nur im Ausland.
Übrigen wie schaut eigentlich so eine Bootszulassung aus !?

Berny
27.01.2004, 20:27
1) Also ich denke nicht, daß ich ohne CE-Papiere eine Zulassung bekomme, das ist mir neu!
>>>"Zitat aus dem PDF des Ministeriums: Fahrzeuge müssen fahrtauglich, d.h. betriebs- und verkehrssicher sein. Die Überprüfung erfolgt kommissionell durch die Behörde oder betraute Klassifikationsgesellschaften und Ingenieurkonsulenten. Bei CE-gekennzeichneten Sportfahrzeugen bis 24 m Länge entfällt die Erstüberprüfung. Es ist lediglich die - "Übereinstimmungserklärung für Sportboote" (Konformitätsbescheinigung) des Herstellers oder Importeurs und das - "Handbuch für den Eigner" vorzulegen..." Zitat Ende<<<
Wennst also kein CE hast (zB bei einem Eigenbau) dann mußt du diese Überprüfung machen dann bekommst auch die Bestätigung, die gleichwertig zu der CE ist.
Aber in A ein Boot zulassen, das ich dann in A nicht fahren darf, gibt es nicht ! (Recht hast Fred!)
2) In Deutschland gibts die Forderung nach den CE-Papieren nicht, weshalb viele Hersteller diese bei Auslieferung in D nicht mitschicken. Wenn das Boot in A noch nicht zugelassen wurde, brauchte es auch keine CE-Papiere.
4) Es ist egal, ob das Boot in einem anderen EU-Land zugelassen war, bei der Erst-Anmeldung in A brauchst CE-Papiere.

Das alles gilt natürlich erst ab BJ 1998!

Meine Empfehlung:
Versuche herauszubekommen, welches Baujahr das Boot ist (eventuell anhand der Seriennummer)
Wenns nach 1998 ist, bekommst du vom Hersteller die CE-Zertifizierung nachgereicht, das ist im Regelfall kein Problem.

Willi=Martin
27.01.2004, 20:34
tut mir leid berny, aber: ohne CE oder Erstzulassung im EU-Raum vor 98 keine Fahrterlaubnis aber Zulassung, wenn ich Zeit habe suche ich Dir den Passus heraus

Berny
27.01.2004, 20:52
.. vor 98 .. ???
verschrieben oder wie meinst das ?

dodl
27.01.2004, 21:02
Hallo,

Ohne CE ab 98 oder aber BJ vor 98 und keine nachweisbare Zulassung im EU Raum. Dann gibts Stress. Aber eine Zulassung. Mit EU Fahrverbot halt. Steht in irgendeinem der pdf's zum Thema. Verkehrsministerium oder eine der Landeszulassungsstellen.

cu
martin

Willi=Martin
27.01.2004, 21:08
genau das habe ich gemeint-danke Martin

Berny
27.01.2004, 21:17
Also ganz so recht kapiere ich euch nicht.
Meine Infos lauten, daß Boote mit einem BJ vor 1998 keine CE-Zertifizierung benötigen und deshalb auch zugelassen werden, auch mit EU-Fahrerlaubnis. Erst ab BJ 1998 wird diese Zertifizierung oder die Überprüfung gefordert. Die Frage ist lediglich der Nachweis über das Baujahr. (zB schon vor 1998 zugelassen oder so?)
Es kann natürlich auch sein, daß es nicht um das Baujahr geht, sondern um die Erstzulassung, das weiß ich jetzt leider nicht, .hmmm.....

ghaffy
28.01.2004, 10:20
Erstmal meine Glückwünsche zu diesem Forum, ich bin begeistert und habe gestern und heute damit verbracht, fast alles (auch das Archiv) zu verschlingen. Ich finde Euch super!!!

Zur Zulassungsfrage (mit/ohne CE): ist gut nachlesbar dokumentiert auf den einzelnen Bundesländerhomepages (wien.gv.at., noel.gv.at usw.), dort als Suchbegriff "Schiff" eingeben und man bekommt die Links mit den Zulassungsbestimmungen (zB: http://www.noel.gv.at/SERVICE/WA/WA1/schifffahrt/binnenschiffzulassung_merk.htm)

Der Passus "Zulassung in Österreich aber Fahrverbot in der EU" lautet:
"Hinweis:
Fahrzeugen ohne CE-Kennzeichnung (sowohl neue Boote als auch gebrauchte Boote, die nicht in der EU (EWR) in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind) darf zwar die Zulassung nicht verweigert werden. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch auf österreichischen Wasserstraßen und Seen und Flüsse nicht in Betrieb genommen werden (vgl. hiezu § 11.07 Ziffer 5 Wasserstraßenverkehrsordnung sowie § 15 (2) Seen- und Flussverkehrsordnung)."

(Diese ganzen Bestimmungen beziehen sich aber meines Wissenstandes nach auf EU-BINNENgewässer. )
Wer in Ö auf Flüssen und Seen fahren möchte, kommt in der Regel mit der sogenannten "Urlaubsregelung" aus:
(Zitat:)
"Verkehrszulassung von Binnenschiffen und Booten:
Fahrzeuge (Schiffe und Boote) auf österreichischen Binnengewässern müssen behördlich zugelassen sein.

Keine (österreichische) Zulassung brauchen

ausländische Fahrzeuge der gewerblichen Schifffahrt, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates oder eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen (Donaukonvention) haben,
im Ausland zugelassene Sportfahrzeuge, die nicht mehr als drei Monate jährlich auf österreichischen Gewässern fahren ("Urlaubsregelung"),
Ruderfahrzeuge bis 20 m Länge,
Segelfahrzeuge mit Kajüte bis 10 m Länge, ohne Kajüte bis 15 m Länge,
Elektroboote mit weniger als 4,4 kW Antriebsleistung,
Beiboote und
Rennboote im Rahmen genehmigter Veranstaltungen."

Wer also sein Boot in Kroatien zugelassen hat, braucht meinem Verständnis nach bis drei Monate (= rund 40 Wochenenden) keine Österreichische Zulassung.

Ich hoffe, ich konnte mit meinem ersten Posting hier zur Verwirrung im Paragraphen-Dschungel noch etwas beitragen:ka5:
Grüsse
Ghaffy

Ferdi
28.01.2004, 11:19
Hallo Gaffy,

herzlich willkommen :zunge: , :chapeau: gratuliere, dass Du uns gefunden hast :chapeau: , und zu Deinem 1. Posting, das endlich Licht ins Dunkel dieses Threads gebracht hat.

lg
Ferdi :captain:

Berny
28.01.2004, 15:25
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=5040&p=1&q=und%28%28%A7%2011.07%20Ziffer%205%20Wasserstra%D Fen-Verkehrsordnung%29%29

Da finde ich leider keine Ziffer 5 !

Unter http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=4941&p=5&q=und%28%28Seen%20verkehrsordnung%29%29
finde ich im Bereich § 15 nur die Bestimmung, daß man die Papiere mitführen muß.

Ich denke mal, daß deine Informationen nochmals genau überprüft gehören.

Nur weil eine Landesregierung eine Info ins Netz stellt, muß das nicht immer richtig sein.
Wer weiß wie alt diese ist und wann das letzte Update erfolgte! Da steht zB ganz am Schluß (letzte Änderung am 20.7.2000) !

In OÖ steht zB
"Jachten ohne CE-Kennzeichnung, die nicht nachweislich vor dem 16. Juni 1998 im EWR in Betrieb gewesen sind oder innerhalb des EWR in Verkehr gebracht worden sind (d.h. verkauft, vermietet, verschenkt oder vererbt) dürfen nicht auf Gewässern des EWR verwendet werden. Ob touristische Kurzbesuche gestattet werden, liegt im Ermessen der einzelnen Staaten."
http://www.ooe.gv.at/formulare/Verkehr/Informationsblatt.pdf
Demnach darf man (laut OÖ-Landesregierung) ein Boot auch ohne CE zulassen, wenn es vor 1998 in EWR-Raum verkauft worden ist. (Sagte ich schon ganz am Anfang) Es steht da nichts von einem Fahrverbot !

Ferdi
28.01.2004, 15:58
:cognemur: :cognemur: :cognemur:

F. Rink
28.01.2004, 16:07
Tja Ferdi, jetzt herrscht wohl Verwirrung in höchster Potenz !!

Wie gesagt, ich kann mir beim allerbesten Willen nicht vorstellen, daß man für ein Fahrzeug (absichtlich so formuliert) in Österreich zwar eine Zulassung bekommt, es dann aber nicht dort fahren darf ..... :furz: :rotekarte



Ich bin zwar von diesem Thema nicht betroffen, verfolge es jedoch weiterhin mit Interesse ..... :banana:

Ferdi
28.01.2004, 16:36
Hi,
Also, soviel ich als NICHTJURIST verstanden habe:

Mit einem Boot mit Zulassung vor 98 in einem EU-Land bzw. mit einem neueren mit CE hat man keine Probleme. Bei anderen Booten, im Zweifel - Hände weg, oder ? :zunge:

lg
Ferdi :captain:

reini0077
28.01.2004, 16:44
Hallo Berny,

auf dieser Seite
http://www.ooe.gv.at/verkehr/schifffahrt/sportboote/

findest du alle Informationen die du brauchst um ein Boot in O.Ö. anzumelden (gilt wahrscheinlich für ganz Österreich).

Für Bootsanmeldungen von Booten mit dem Bj. vor 98 gilt:

Das Boot wird in Österreich für die Binnenschifffahrt zugelassen wen es schon nachweislich einmal angemeldet war. Sonst kann es zwar angemeldet werden aber man darf in Österreich nicht fahren (?):cognemur:

Für Bootsanmeldungen von Booten mit dem Bj. nach 98 gilt:

Boot und Motor müssen ein CE - Zertifikat nachweisen (Konformitätserklärung). sonst wird nicht Angemeldet!

ich hoffe das ich euch weiterhelfen konnte.

lg Reini

dodl
28.01.2004, 17:34
Berny, dein Link ist aber deutlich aelter als der von der Landesregierung :)

Fakt ist, entweder BJ ab 98 und CE, oder vor 98 aber dann muss es vorher schon mal angemeldet gewesen sein.

Und die niederoesterreichische Landesregierung behauptet mal ganz salopp, dass sie auch Boote zulassen, die keine der Vorraussetzungen erfuellen. Dann halt mit Fahrverbot zumindest in A.

Um das mal in Kurzform zusammen zu fassen.
BTW, mir is das eh wurscht, ich meld das Boot von mir aus in Kasachstan an, wenn das einfacher ist als hier.

Generell wuerd ich es schick finden mit der HR Flagge zu fahren. Aber da scheint es Probleme zu geben. Falls das aber fuer SuzlJ80 eine Hilfe ist, koennte man das ja mal bei Mato von Aquamarin recherchieren :)
Fred? Hast du Lust? :liebhaben :alleswird

cu
martin

F. Rink
28.01.2004, 18:14
Original geschrieben von dodl
Fred? Hast du Lust? :liebhaben :alleswird

Nö !

Ich erinnere an meine letzte Recherche bezüglich Limski ....... :moon:

:ka5: :ka5: :ka5: :ka5:

Berny
28.01.2004, 21:32
OK, habs gefunden:

für alle nach dem 16. Juni 1998 fertiggestellten Sportboote
Alle nach dem 16.Juni 1998 fertiggestellten Sportboote dürfen auf "EU"- Gewässern
nur dann betrieben werden, wenn sie auch die im EU-Inland vorgeschriebene "CE"-
Kennzeichnung nachweisen können! Neue Boote ohne "CE"-Kennzeichnung können
zwar zugelassen werden, sie dürfen aber auf "EU"- Gewässern nicht eingesetzt werden!
(ein diesbezüglicher Vermerk erfolgt in der Zulassungsurkunde)
Österreich hat dieser Richtlinie durch Erlassung der „Sportboote-
Sicherheitsverordnung“ (verlautbart im Bundesgesetzblatt Nr. 19 vom 16.Jänner
1996) entsprochen!

http://www.ooe.gv.at/formulare/verkehr/Infoblatt_sportboote.pdf

Dies heißt aber auch, daß das ganze für die Boote vor Bj 1998 nicht gilt. Sprich Kaufvertrag, Zulassung oder anderer Nachweis, daß das Boot älter ist.

F. Rink
28.01.2004, 22:17
Da wird dann ja mancher sein Boot älter machen (lassen), als es tatsächlich ist ...... :lachen78: :lachen78: :coool:

Logisch ! :cognemur: :cognemur: :cognemur: :marteau: :marteau: