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Camillo111 15.04.2022 15:48

Was sagt eigentlich der Händler dazu? Wäre echt interessant.

Benni 15.04.2022 16:11

Das Gewicht paßt, ist am nur Typenschein bis 4,4t eingetragen. Wahrscheinlich aufgelastet ??? Der Händler wird sofort nach den Freiertagen was unternehmen. Abholen runtertypisieren lassen etc.

Camillo111 15.04.2022 16:22

“Im Typenschein bis 4,4 Tonnen eingetragen” hätte da nicht die Versicherung bei der Anmeldung automatisch den Spielraum von 3,5 Tonnen Eintragung gehabt?
Blödes Beispiel: bei meinem neuen Trailer für das Boot es handelt sich um einen 1800Kg Trailer … kann ich auch laut Typenschein diesen Trailer ab 1200Kg bis maximal 1800 Kg eintragen lassen, mich hat die Versicherung bei der Zulassung gefragt ob ich das maximal Gewicht eingetragen haben möchte oder weniger. Ich habe mich für 1600 Kg entschieden, somit bleibe ich mit dem Zugfahrzeug und Trailer unter den 3,5 Tonnen und meine Frau könnte im Notfall das Boot auch Ziehen. Ich habe den Führerschein E zu B … meine Frau nicht und das war meine Überlegung.

Benni 15.04.2022 16:45

Die Versicherung hat eh alles auf PKW gemacht. Es ging um die Zulassung, die laut Typenschein jetzt auf 4,4t lautet.

rg3226 15.04.2022 16:45

Hat mich jetzt neugierig gemacht und nachgeschaut.
Diese Fahrzeuge haben alle so um 3t. Basisgewicht.
Obwohl ich Bennis Ausstattung mit der Hecksitzgruppe nicht gefunden habe.

Werden angegeben als zum. Gesamt in 3500 / 4250 / 4400 kg

Bei uns dürfen wir ja mit den alten Scheinen bis 7,5t fahren.

Weiss nicht wie es in Austria ist.

Benni 15.04.2022 16:47

Das gabs und gibt es bei uns leider nicht

Wendigo 15.04.2022 17:06

Zitat:

Zitat von Benni (Beitrag 524630)
Das Gewicht paßt, ist am nur Typenschein bis 4,4t eingetragen. Wahrscheinlich aufgelastet ??? Der Händler wird sofort nach den Freiertagen was unternehmen. Abholen runtertypisieren lassen etc.

Ich würde erst auf eine geeichte Waage fahren bevor er abgelastet wird. Stehen dann mehr als 3.200kg Fahrzeug vor Dir, gibt es leider nur eine Möglichkeit, Rückabwicklung des Kaufvertages. Du wirst sonst nicht glücklich mit dem Fahrzeug oder musst einen LKW Führerschein machen.

Benni 15.04.2022 17:08

Das Gewicht paßt

Visus1.0 15.04.2022 18:56

Und wieviel hat er jetzt, da ja noch nachträglich vieles eingebaut wurde. Nur so eine Markise hat schon 30 bis 40 kg. Zweite Batterie, Wasser, Sprit usw.

Horscht 18.04.2022 20:14

Zitat:

Zitat von Horscht (Beitrag 523907)
Benni geh wiegen…. Dann weißt du mehr 😁

Grüße Horscht

:chapeau: Ich bleib dabei…

Ralf 18.04.2022 21:40

Zitat:

Zitat von Wendigo (Beitrag 524637)
Ich würde erst auf eine geeichte Waage fahren bevor er abgelastet wird. Stehen dann mehr als 3.200kg Fahrzeug vor Dir, gibt es leider nur eine Möglichkeit, Rückabwicklung des Kaufvertages. Du wirst sonst nicht glücklich mit dem Fahrzeug oder musst einen LKW Führerschein machen.

Geeichte Waage? Warum geeicht ? Damit es aufs Gramm passt? Schwachsinn
Rückabwicklung, was heißt das schon wieder?
Soll der Händler das Womo jetzt zurücknehmen, weil der Käufer nicht den geeigneten Führerschein hat oder wie ist das zu verstehen?

hilgoli 18.04.2022 22:33

Jetzt macht da doch kein Drama draus.

Ausgeliefert wurde versehentlich mit zGG von 4,4 to . Mit FS Klasse B begeht man -unabhängig vom tatsächlichen Gewicht- eine Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis . wenn man das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. (Das Video würde ich daher aus dem Netz nehmen.)
Jemand ohne FS C1 bzw nur mit B oder BE darf es erst fahren, wenn es auf 3,5 To zGG abgelastet und neue Papiere und Plakette am Fahrzeug ausgestellt und angebracht wurden
Das sollte kein Problem sein, wenn der Hersteller diese Option anbietet und nicht schon das fahrfertige Gewicht des Fahrzeugs über 3,5 to liegt (was sehr unwahrscheinlich ist)


Das man bei einem Integrierten dieser Größe schnell am 3,5 to Limit ist bekannt und Benny muss halt beim beladen und weiteren Zubehör sehr diszipliniert sein. GGf hilft auch ein Anhänger für das ganze Campinggeraffel, aber eine AHK bringt natürlich auch reichlich Gwicht ans Fahrzeug)

Wendigo 19.04.2022 07:15

Zitat:

Zitat von Ralf (Beitrag 524778)
Geeichte Waage? Warum geeicht ? Damit es aufs Gramm passt? Schwachsinn
Rückabwicklung, was heißt das schon wieder?
Soll der Händler das Womo jetzt zurücknehmen, weil der Käufer nicht den geeigneten Führerschein hat oder wie ist das zu verstehen?

Hallo Ralf, auf einer geichten Waage gibt es einen Wiegeschein z.B. Raifeisenmarkt und kannst mit dem gesamten Fahrzeug drauf. Ungeeichte bekommts du für ein paar Euronen bei Amazon etc. und kannst mit jedem einzelnen Rad rauffahren und dann zusammenrechnen....

Rückabwicklung war eigentlich positiv gemeint, da die 3,5t Variante nicht wirklich zum Reisen taugt.

Leider wurde meine Frage vom 12.März 2021 um 08:18Uhr in diesem Thread ignoriert. Da hatte ich gefragt ob es die 3,5t oder 4,4t Variante ist...

Selber fahre ich, gerade unter dem Hintergrund Gewicht und Anhängelast einen Kastenwagen ( Adria Twin Supreme 640SGX, Maxi Fahrwerk) 3,5t plus 3t AHK. Zuggesamtgewicht liegt bei max. 6,5t. Reisefertig mit zwei Personen auf geeichter Waage = 3,400kg womit 100kg für die Stützlast verbleiben. Nehme ich noch Wasser mit, liege ich über den 3,5t und ich habe keine Markise dafür aber Solarpanele und eine zweite Aufbaubatterie. Durch das Maxifahrwerk könnte ich das Fahrzeug ohne Probleme auflasten, dann verringert sich aber entsprechende die max. Anhängelast. Ferner gibt es dann ein Tempolimit von 100km/h und werde nicht mehr als PKW behandelt.

Ralf 19.04.2022 07:53

Okay, so meinst du das.
Um zu wissen, wo das Fahrzeuggewicht in etwa liegt wäre das mit der Wasge ja egal.
Das mit der Rückabwicklung liest sich für mich immer so, als wenn der Händler schuld wäre.
Im Vertrag wird doch wohl spezifiziert sein, um welches Fahrzeug es sich handelt und da muss ich mir dann selber an die Nase fassen.
Verkauf geht ja momentan sehr gut, die Wartezeit auf den Neuen muss man sich dann halt vertreiben.
Hier besteht ja dann auch die Chance, auch das Gewicht zu achten.

rg3226 19.04.2022 07:54

Zitat:

Zitat von Benni (Beitrag 524638)
Das Gewicht paßt

Hatte Benni doch geschrieben....dann soll es doch gut sein.


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