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Vodies 13.10.2022 15:27

Dreifarbig Laternen sind nur für Segelboote erlaubt

rg3226 13.10.2022 16:03

Dann muß eben ein Segel an's Rib :ka5:

Lichtmann 13.10.2022 16:46

Nanana Kairos, jetzt zitierst du aber bewusst falsch. Ich wiederhole:

Das Gesetz in der Schweiz besagt für mein Boot:
Motorboote müssen ein Masttopplicht vorn, Seitenlichter und ein Hecklicht haben. Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 Metern können ein weisses Rundumlicht und Seitenlichter haben. Motorboote auf den Grossen Seen dürfen ein weisses Rundumlicht anstelle einer Kombination aus zweitem Masttopplicht und Hecklicht führen. Seitenlichter können zu einem einzigen zweifarbigen Licht kombiniert werden, das in der Mittellinie des Bootes angebracht ist.

Das ist mal Fakt. Meine Anordnung ist gar nicht weit davon entfernt oder entspricht dem sogar.

Zweifarbig zusammen gefasst ist erlaubt, passt.
Weisses Rundumlicht anstatt 2 separate ist erlaubt, wenn auch nur auf den grossen Seen. Passt also auch.
Die Distanz vom Rundumlicht zur rot-grün finde ich nicht definiert. Könnte also auch passen.
Ich finde, meine Beleuchtung ist gemäss Gesetz ganz OK, vorbehältlich Distanz und "Grosse Seen".

Dass mein Prüfer hier das Gesetz umschrieb, ist ein anderes Thema.

Ich erkenne nach wie vor nicht, wo meine Kombi gefährlich sein soll und wie ich damit jemanden gefährden könnte. Bitte kläre mich auf. Ich bin echt gewillt, eine Gefahr zu eliminieren - sofern ich weiss, welche Gefahr das ist.

Lichtmann 13.10.2022 16:49

Zitat:

Zitat von Vodies (Beitrag 531628)
Laut KVR geht entweder, toplicht, hecklicht und rot grün sm Bug oder Seite, oder
Rundumblick und grün rot. Das Rundumlicht muss höher als die grün rot Lichter sein.
Unter sieben Meter und sieben Knoten Max. Geschwindigkeit geht auch nur ein Rundumlicht, wenn seitliche rot grün nicht möglich sind

Ich weiss nicht, was KRV ist. Ich weiss nur, dass in der Schweiz das Schweizer Gesetz gilt. Und ich meine, das sei erfüllt. Wobei mir das nicht wichtig ist. Wichtig ist mir, eine sinnvolle Beleuchtung zu haben. Sinnvoll und Gesetz können deckungsgleich sein, müssen es aber nicht.

rg3226 13.10.2022 17:04

KVR heißt Kollisionsverhütungsregeln.

Ist normalerweise für hohe See und Seeschifffahrtsstrassen.

Hohe See ist ja in der Schweiz nicht aber dafür hohe See'en :futschlac:biere:

Lichtmann 13.10.2022 17:38

Nachdem der Kairos hier bockig tut, bitte ich alle anderen, mir zu erklären, was an meiner Lösung gefährlich sein soll.

Ich betone erneut: ob gesetzeskonform oder nicht ist zwar interessant und es darf durchaus gesetzeskonform sein, aber das Hauptkriterium ist es nicht. Mich interessiert, ob meine Lösung sicher oder gefährlich ist.

Und nein, Kairos hat hier natürlich (bewusst) unrecht: es ist mir mit Google nicht möglich, diese Gefahr zu erkennen. Hierfür benötige ich eure Hilfe.

Ich vermute ja, es gibt gar keine Gefahr, wie sie Kairos hier hochstilisiert und er weigert sich, diese Gefahr zu nennen, weil er selber merkt, dass es keine gibt. Sollte es aber doch eine geben, bin ich sehr, sehr froh um den Hinweis.

Parallel weiterhin meine Frage: gibt es noch andere Lampen mit rot, grün, Rundumlicht. Bestens kleiner, bestens nach unten nicht blendend.

Lichtmann 13.10.2022 17:43

KVR: Ist das Schiff weniger als 20 m lang, dürfen die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne über der Längsachse geführt werden.
[23dI] Ist das Schiff weniger als 12 m lang, dürfen Topplicht und Hecklicht in einem Rundumlicht zusammengefasst sein.
Somit stellt sich noch die Frage, ob Rundumlicht und Seitenlichter zwingend separat sein müssen. Dazu steht in der KVR nicht, zumindest fand ich nichts. Ich vermute mal schwer, sie dürfen zusammen sein, sonst würde das doch explizit verboten.

Somit vermute ich, meine Lösung entspricht sogar der KVR. Es hat sicher seinen Grund, dass namhafte Hersteller exakt "meine" Lampe verkaufen.

Aber eben, das Gesetzt ist nicht prioritär. Die angebliche Gefahr interessiert mich.

thball 13.10.2022 20:32

Hallo,

ob es den KVR entspricht kann ich Dir nicht sagen. Müsste ich auch nachlesen.

Bei uns am Bodensee gab es immer wieder Lichtmasten. Ich hatte bei meinem ersten Boot auch einen. Das war natürlich auch zugelassen und geprüft. War ein italienischer Hersteller.

Ist schon lange her, aber wichtig war die Höhe des Lichts und die natürlich die Tragweite. Angebracht war es deshalb am Steuerstand.

Die aktuellen Regeln müsste ich auch Nachlesen oder vorsichtshalber mit dem Schifffahrtsamt klären. Oben war natürlich ein weißes Rundumlicht und tiefer die Zweifarbenlaterne.

Lichtmann 14.10.2022 08:21

Tom, wie gross war der Abstand vom weissen Rundumlicht zu den rot-grünen Lampen?

Kannst du mir den italienischen Hersteller nennen? Dann frage ich den an, ob er einen fixfertigen Lichtmast liefern kann, das wäre perfekt. Und dann dürfte die Lampe auch nicht nach unten blenden, ist ja Original für genau den Zweck: am Cockpit, über dem Fahrer. Tönt echt interessant.

Ob es dann bei mir gesetzeskonform ist, ist egal. Jedenfalls ist diese Lösung somit definitiv nicht gefährlich, wie ein Schreiberling hier falsch behauptet hat.

Ralles 14.10.2022 09:32

so ganz hab ichs nicht verstanden, aber ich denke, Du suchst etwa sowas hier?

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Edit: ist nur ein Beispiellink, gibts auch in verschiedenen Ausführungen.

Lichtmann 14.10.2022 10:05

Ralles danke, das wäre es beinahe. Leider nur beinahe. Die Schaltstellungen sind:
- 3farbiges Licht, d.h. rot und grün nach vorne und seitlich, weiss nur nach hinten
- rundes 360 Grad Licht
Somit leider nicht die Funktion, die ich will: rot, grün plus 360 Grad weiss.
Ansonsten wäre das so was von perfekt.
Habe den Hersteller angefragt, ob er es anders verdrahten kann, bin gespannt.

Little1972 14.10.2022 12:35

Und wenn du 2 Railblaza Leuchten übereinander setzt?
Die könntest du nach deinen Bedürfnissen schalten.
Ich selbst fahre Rot und Grün seitlich am Steuerstand und 360Grad auf einem Mast, welcher auch als Flaggenmast dient. Wahrscheinlich auch nicht ganz konform.....

Lichtmann 14.10.2022 14:55

Railblaza scheinen alle batteriebetrieben, das scheidet aus.

thball 14.10.2022 15:05

Zitat:

Zitat von Lichtmann (Beitrag 531661)
Tom, wie gross war der Abstand vom weissen Rundumlicht zu den rot-grünen Lampen?

Kannst du mir den italienischen Hersteller nennen? Dann frage ich den an, ob er einen fixfertigen Lichtmast liefern kann, das wäre perfekt. Und dann dürfte die Lampe auch nicht nach unten blenden, ist ja Original für genau den Zweck: am Cockpit, über dem Fahrer. Tönt echt interessant.

Ob es dann bei mir gesetzeskonform ist, ist egal. Jedenfalls ist diese Lösung somit definitiv nicht gefährlich, wie ein Schreiberling hier falsch behauptet hat.

Hallo,

so etwas meinte ich:

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Lichtmann 14.10.2022 15:12

Das sieht grundsätzlich gut aus aber die Dimensionen stimmen nicht für meinen Bedarf. Das rot-grün-Licht muss zwingend ca. 500mm höher sein als der Sockel, sonst wird es von Menschen verdeckt. Das weisse dann darüber aber gerne nicht allzu weit entfernt, sonst wird alles sehr hoch.

Vielleicht kann man die Höhe des rot-grün-Lichtes verändern? Weiter oben am Stab montieren?

Und dann die Frage der Birnen. Kann man so ein Licht mit LED Birnen betreiben? Grund: über Nacht vor Anker muss das Licht wenig Strom ziehen.


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