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Erich der Wikinger 13.10.2004 09:26

Bootsunfall
 
Hallo,

@ nordy, wie es aussieht, hast Du recht, es waren keine Freunde.

Das ändert aber nix an meiner Meinung, dass der Mitfahrer mit Bootsführerschein kräftigere Abzüge wegen Selbstverschulden bekommen sollte.

Warscheinlich ging es tatsächlich darum, dass die Versicherung nicht zahlte und der Kanditat sich am Käptn schadlos halten wollte.

Aber hier sieht man, dass man sich heute genau überlegen muss, wen man mitnimmt im Boot oder Pkw.

Erich

Neptun 13.10.2004 09:54

Zitat:

Zitat von nordy
Hallo Erich,

Lies bitte den Text von Dieter noch mal genau.
Da ist nur von einer Clique und nicht von Freunden die Rede.

Gruss Nordy

Hi,

trotzdem, auch wenn es eins Clique ist, die sind auch irgendwie in ihrer Freizeit zusammen und auch auf eine Art befreundet, .....
ich wiederhole mich und die anderen, .....
aber das was da passiert ist, mag juristisch in Ordnung sein,
menschlich ist das eine Sauerei, :cognemur: :cognemur: :cognemur:
vielleicht wäre das ja mal eine Möglichkeit, mal wieder einen zünftigen "Erster-Mai-Scherz" anzubringen? :erbost:

Grüße
"Neptun"

daniels 13.10.2004 10:34

Hallöchen,

juristisch ist das leider so :schlaumai . Wir haben so einen ganz ähnlichen Fall einmal beim Pferdesport gehabt. Danach habe ich sogar beim Kutschfahren eine Insassenhaftpflicht abgeschlossen, weil man ja so lieb und nett ist und den ein oder anderen mitnahm.

Aber zuerst haben wir geblecht und sind knapp an einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung vorbeigeschlittert. Strafanzeige oder Schmerzensgeld hießen damals die Möglichkeit.

Das Ganze war mir zu risikohaft, jetzt fahre ich ein kleines Boot und da will keiner mit. :zunge:

Für den gutmütigen Bootsführer ist es in jedem Falle Sch.... !

Gruß Hans

HCC 14.10.2004 22:40

Also - ich kann dem Ganzen nicht so folgen.

Erst einmal möchte ich sagen, dass ich mir aus der Fallbeschreibung kein Urteil erlauben möchte. Die eingängliche Fallbeschreibung enthält soviele Lücken, dass genügend Raum für Spekulationen gelassen werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit gab es Pre-Prozessuale Aktivitäten, die uns im Verborgenen bleiben.

Zweitens ist es merwürdig, dass das Urteil vom OLG gesprochen worden ist. Das ist in einem solchen Fall immerhin die dritte Instanz. Man höre und staune. Dem Kapitän / Schiffsführer wird auch kein Vergehen nach der Seerechtsordnung vorgeworfen. Wäre es so, dann kann man sicher sein, dass der Prozess vor einem Seegericht stattgefunden hätte. Also kann dieses nur ein "banaler" Zivilprozeß gewesen sein.

Aber wie bereits erwähnt, die Fallbeschreibung ist zu schwach und läßt zuviel Raum zur Spekulation.

Christian

Erich der Wikinger 15.10.2004 09:59

Bootsunfall
 
Hallo Christian,

da hast Du genauer gelesen wie ich. Das mit dem OLG ist mir überhaupt nicht aufgefallen. Da wurde ja über weite Strecken prozessiert.

Nach wie vor finde ich aber schwach, wenn man jemand aus seiner Clique jemand hinhängt, obwohl man als Inhaber des Bootsführerschein´s selber hätte schlauer sein müssen.

Leider wissen wir aber nicht, wie sich die Versicherung des Geschädigten verhielt und es für Ihn überlebensnotwendig war.

Gruß Erich

HCC 16.10.2004 15:04

Zitat:

Zitat von Erich der Wikinger
Nach wie vor finde ich aber schwach, wenn man jemand aus seiner Clique jemand hinhängt, obwohl man als Inhaber des Bootsführerschein´s selber hätte schlauer sein müssen.

Warum muss es jemand aus der Clique sein ? Es kann hier genauso gut die Krankenverischerung oder BG der Staatsanwaltschaft einen Hinweis gegeben haben. Oder der Seenotrettungsdienst hat es an die örtliche Polizei weitergeleitet. Und schon wäre eine Ermittlungsinstanz eingeschaltet. Aber wie bereits erwähnt, uns bleiben die Umstände im Verborgenen. Bei diesem Unfall handelt es sich nicht mehr um eine Bagatelle. Es ist ein Mensch verletzt worden. Wie er verletzt worden ist, ist zweitrangig.

Christian

Neptun 16.10.2004 22:14

Muttu genau lesen ....
 
.... und zwar selber genau lesen und nicht anderen unterstellen, sie würden nicht darauf achten, was geschrieben wurde,
lieber Christian,

Zitat:

Zitat von HCC
Warum muss es jemand aus der Clique sein ? Es kann hier genauso gut die Krankenverischerung oder BG der Staatsanwaltschaft einen Hinweis gegeben haben. ......
Christian

.... denn eingangs steht nämlich genau drin, wer wen wo verklagt hat!!!
Zitat:

Vor dem OLG Hamm verklagte er den Bootsführer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mit Erfolg (Urt. v. 13. 9. 2000; 13 U 211/99).
"er" ist der Verletzte,
lies es bitte nochmal nach!!!

So, und ich finde, dass jetzt Schluss sein sollte, denn dass es menschlich eine Sauerei war und rechtlich im großen und ganzen in Ordnung sein dürfte, das wurde hier schon mehrfach gesagt,
und zum Erbsen und Korinthen zählen fehlen hier die weiteren Fakten.

Guten Abend
"Neptun"


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