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fred_sonnenschein 20.02.2017 13:24

Jetzt muss ich auch mal nachfragen:

In deinem Bootprofil steht: Zar 57

Bei einem Boot unter 6 Meter bekommst du bei uns in Österreich nur einen
FAHRTENBEREICH 1; d.h. 3 Seemeilen vom Festland.

Ich habe kurz im Gockel mal die Entfernung gemessen.
Von Grado nach Umag sind es ca. 20 Kilometer.
Drei Seemeilen sind umgerechnet rund 5,6 Kilometer. Wenn ich jetzt von Italien
5,6 vom Festland und auch von HR 5,6 Kilometer wegrechne, wäre ich
9 Kilometer in einem Bereich für den das Boot keine Zulassung hat.

Wird das nicht kontrolliert beim ein/ausklarieren oder ist das nur eine
Versicherungs-technische Angelegenheit?

http://up.picr.de/28378306xg.jpg

NoWayOut 20.02.2017 13:30

Zitat:

Zitat von fred_sonnenschein (Beitrag 422074)
Jetzt muss ich auch mal nachfragen:

In deinem Bootprofil steht: Zar 57

Bei einem Boot unter 6 Meter bekommst du bei uns in Österreich nur einen
FAHRTENBEREICH 1; d.h. 3 Seemeilen vom Festland.

Ich habe kurz im Gockel mal die Entfernung gemessen.
Von Grado nach Umag sind es ca. 20 Kilometer.
Drei Seemeilen sind umgerechnet rund 5,6 Kilometer. Wenn ich jetzt von Italien
5,6 vom Festland und auch von HR 5,6 Kilometer wegrechne, wäre ich
9 Kilometer in einem Bereich für den das Boot keine Zulassung hat.

Wird das nicht kontrolliert beim ein/ausklarieren oder ist das nur eine
Versicherungs-technische Angelegenheit?

http://up.picr.de/28378306xg.jpg

Fred so genau hab i das noch gar nicht betrachtet!:gruebel:
Hab auch immer nur FB1 bei meiner Zulassung, weil ich mir das ganze Zubehör sparen will!:ka5:
Glaube aber, dass das keinen kratzt da unten weder die Italiener, Slowenen noch die Kroaten!:lachen78::lachen78::lachen78:

wwoody 20.02.2017 13:32

Zitat:

Zitat von NoWayOut (Beitrag 422075)
Glaube aber, dass das keinen kratzt da unten weder die Italiener, Slowenen noch die Kroaten!:lachen78::lachen78::lachen78:

Da bin ich mir - ganz ehrlich - nicht ganz sicher ...

Wenn dich die italienische Guardia Costiera da mitten in der Adria erwischt, wirst die Kuh und das Kalb zahlen und von der kroatischen Küstenwache will ich gar nicht reden.

power 20.02.2017 13:32

Hallo Hans,

wir wollen heuer im Frühjahr (Mitte Mai) ebenfalls ein langes WE in der Lagune machen.
Wir haben vor einen Campingplatz in Punta Sabbioni (Camping Villa Al Mare) als Stützpunkt zu beziehen. Anreise Auto mit Boot, übernachten in Mobilehome.

Ist das so in Ordnung ? Ich hab keine Bootserfahrung in Italien. Wir waren 2x ohne Boot in Venedig und wollen die Gegend jetzt mal auf eigene Faus erkunden.

Gibts bessere Alternativen für uns oder würdest Du das auch so wie wir machen ??

fred_sonnenschein 20.02.2017 13:38

Zitat:

Zitat von NoWayOut (Beitrag 422075)
Fred so genau hab i das noch gar nicht betrachtet!:gruebel:
Hab auch immer nur FB1 bei meiner Zulassung, weil ich mir das ganze Zubehör sparen will!:ka5:
Glaube aber, dass das keinen kratzt da unten weder die Italiener, Slowenen noch die Kroaten!:lachen78::lachen78::lachen78:

Servus Flo,

bei meinem Mariner hatte ich Fahrtenbereich 2.
Als Neuling habe ich natürlich nicht alles gelesen was in
den Papieren von der Landesregierung alles so drinnen stand :cognemur:.

Jetzt, bei der Neuanmeldung von unseren neuen Boot habe ich mich mit dem Herrn
von der Landesregierung ein wenig unterhalten.
Naja, wir sind dann drauf gekommen das ich eigentlich immer "illegal" unterwegs war.
Ich hatte nicht mal den Funk der bei Fahrtenbereich 2 vorgeschrieben ist an Bord.

Bei einer Kontrolle vor dem Krker Hafen hat das aber auch niemanden interressiert :biere: (Gott sei dank!!)

Aus den selben Gründen wie du bin ich froh das ich jetzt nur mehr dern Fahrtenbereich 1 habe. :ka5:

.

manerba 20.02.2017 14:13

Manfred, wenn ich mich an an die von Dir genannten Bestimmungen halten würde, dann verkaufe ich auf die Minute das Boot.
Wir fahren jedes jahr mindestens einmal im Urlaub von cres nach rabac bzw. Medulin.
Und das seit jahren. Vielleicht bin ich dahingehend etwas ungehorsam, aber Du hast recht, bei den Italienern weis man ja nie wenn der Klingelbeutel umgeht..
Schlimmstenfalls müssten wir halt ein "U" fahren...

fred_sonnenschein 20.02.2017 14:42

Zitat:

Zitat von manerba (Beitrag 422082)
Manfred, wenn ich mich an an die von Dir genannten Bestimmungen halten würde, dann verkaufe ich auf die Minute das Boot.
Wir fahren jedes jahr mindestens einmal im Urlaub von cres nach rabac bzw. Medulin.
Und das seit jahren. Vielleicht bin ich dahingehend etwas ungehorsam, aber Du hast recht, bei den Italienern weis man ja nie wenn der Klingelbeutel umgeht..
Schlimmstenfalls müssten wir halt ein "U" fahren...

Hallo Hans,

...brauchst das Boot nicht verkaufen.
Laut Google sind es von Rabac zur Insel Cres wenn du den direkten Weg
fährst 10,5 Kilometer.
Bei der Entfernung passt es ja - wenn du aus dem Küstenbereich Rabac
rauskommst dann bist ja wieder im Küstenbereich von Cres.

Also nix verkaufen :biere:


.

manerba 20.02.2017 14:47

Jetzt hat es mir doch keine Ruhe gelassen mit Deinem Seebrief und Fahrtenbereich...
Auch auf die Gefahr hin dass Ihr mich steinigt, aber kann es sein dass es sowas nur in Österreich gibt ?
Ich habe seitens des SBF kein Problem über die Strecke und mit einem Kat B Boot und entsprechender Ausrüstung in erster Abschätzung auch nicht. Gut letzteres ist meine Achillesverse... Die Ausrüstungsvorschriften in IT für diese Entfernungen von der Küste weg müsste ich nochmal studieren...

manerba 20.02.2017 14:55

Na Gottseidank Manfred, :biere:
obwohl ich jetzt mal wirklich die alten Threads von Palagruzza raushole, stellt sich mir die Frage: Hatten die evtl. alle nur Glück dass Sie nicht erwischt wurden?
Ich als absoluter Blauäugiger ging bisher immer maximal von einem Problem mit der Versicherung aus wenn Du da draussen verunfallst- in Richtung Fahrlässigkeit, was eher in Richtung Lizenz geht. Der SKS ist dabei nur eine Zusatzbescheinigung, welcher die Erfahrung attestiert.
Jetzt bin ich schonmal gespannt was noch so alles kommt. Ich bin schon ganz neugierig wie die offizielle Rechtslage aussieht.

fred_sonnenschein 20.02.2017 14:59

Die Ausrüstung richtet sich ja danach ob du Fahrtenbereich 1 oder Fahrtenbereich 2 hast.

Fahrtenbereich 1 gilt bis 3 Seemeilen.
Der Fahrtenbereich 2 gilt bis 20 Seemeilen.

Für einen Seebrief brauchst du in Österreich einen "MESSBRIEF" der von
einem Zivil-Ingenieur erstellt wird.

Für ein Boot unter 6 Meter bekommst du nur den Fahrtenbereich 1.
Ab 6 Meter bekommst du auch den 2er, musst jedoch ein vielfaches an Ausrüstung mitführen.


.

manerba 20.02.2017 15:00

Zitat:

Zitat von power (Beitrag 422077)
Hallo Hans,

wir wollen heuer im Frühjahr (Mitte Mai) ebenfalls ein langes WE in der Lagune machen.
Wir haben vor einen Campingplatz in Punta Sabbioni (Camping Villa Al Mare) als Stützpunkt zu beziehen. Anreise Auto mit Boot, übernachten in Mobilehome.

Ist das so in Ordnung ? Ich hab keine Bootserfahrung in Italien. Wir waren 2x ohne Boot in Venedig und wollen die Gegend jetzt mal auf eigene Faus erkunden.

Gibts bessere Alternativen für uns oder würdest Du das auch so wie wir machen ??

Da machst Du nichts falsch mit der Gegend. Am besten bereitest Du Dich vor mit den Büchern von Günter Legninks Lagunengeheimnisse, denn das wichtigste ist, dass Du Dir eine Übersicht machst wo Du fahren kannst/ darfst..
Wir sind ja eher in der Ecke Grado/ Lignano zu finden. Aber Venedig hat schon seinen Reiz... Vielleicht schaffen wir dieses Jahr diese Ecke.

manerba 20.02.2017 15:05

Jetzt sitz ich aber ordentlich auf dem Schlauch... Wir in D haben eine Zulassung des Bootes die ich gleich heute abend das erste mal genau inspiziere... Aber wir haben keinen Seebrief. Daher ist mir das Thema neu (was aber nichts heissen muss...:-)

fred_sonnenschein 20.02.2017 15:06

So, ich habe es noch mal raus gesucht:

Ausrüstung für

FAHRTENBEREICH 1
1.
Ein Anker, eine Ankerkette (Vorlaufkette) und eine Ankerleine: die Masse des Ankers (kg) hat mindestens 1,5 L, die Länge der Ankerkette (m) mindestens L/2 und die Länge der Ankerleine (m) mindestens 4 L zu betragen; eine Befestigungsmöglichkeit auf einem entsprechend festen Punkt (Klampe, Poller) auf dem Vorschiff; ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken;
2.
bei Jachten mit Pantry oder mit Innenbordmotoren: ein vom Deck leicht zugänglicher Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 für die Brandklassen A, B und C mit einer Mindestfüllmenge von 2 kg;
3.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife für jede an Bord befindliche Person;
4.
ein Rettungsring (entsprechend EN 14144:2003 oder entsprechend SOLAS) oder ein Rettungskragen hufeisenförmig mit Leine oder eine Life-Sling;
5.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung (Bordapotheke);
6.
Navigationsmittel (berichtigte Seekarten, Dreieck);
7.
ein Handkompass, der zum Peilen geeignet ist;
8.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten;
9.
ein Handlot oder ein Echolot;
10.
ein Fernglas;
11.
eine wasserdichte Signallampe;
12.
ein Signalhorn;
13.
Werkzeug für kleinere Reparaturen;
14.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.



FAHRTENBEREICH 2:
1.
ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2.
ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3.
die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;
4.
zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;
5.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
6.
bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;
7.
eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
8.
ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;
9.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung'“;
10.
ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
11.
Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
12.
ein Log oder ein Speedometer;
13.
ein Handlot oder ein Echolot;
14.
ein Fernglas;
15.
eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
16.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;
17.
ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;
18.
eine wasserdichte Signallampe;
19.
ein Signalhorn;
20.
Notsignale:
4 Rote Fallschirmsignale
4 Rote Handfackeln
4 Weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition
21.
eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);
22.
ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;
23.
ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, Um Links zu sehen, bitte registrieren (Seestraßenordnung - COLREG);
24.
genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;
25.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.



Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren


.

manerba 20.02.2017 15:09

Miene Befürchtung scheint sich zu bestätigen... Sowas haben wir in D nicht. Ich denke die Ausrüstungspflicht bestimmt das jeweilige Land, in dem Fall Italien und Kroatien. Mag sein dass Sie deshalb Trouble machen (wegen des Klingelbeutels).

fred_sonnenschein 20.02.2017 15:12

Zitat:

Zitat von manerba (Beitrag 422094)
Jetzt sitz ich aber ordentlich auf dem Schlauch... Wir in D haben eine Zulassung des Bootes die ich gleich heute abend das erste mal genau inspiziere... Aber wir haben keinen Seebrief. Daher ist mir das Thema neu (was aber nichts heissen muss...:-)

Das du keinen Seebrief hast wundert mich etwas.
Unser Hafenkapitano will den bei der Bootsanmeldung sehen.

Vielleicht heisst der bei euch in D auch anders.:confused-


.


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