So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein. Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit dem Boot unterwegs sein. |
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
In der BSO finde ich unter den Bauvorschriften keinen Hinweis, dass Lichter erforderlich sind. |
Ich antworte mal selbst. Auskunft vom Schifffahrtsamt KN:
> 6 PS müssen Lichter vorhanden sein, auch bei guter Sicht. |
So ist es. Auf der Internetseite des Bodenseekreises sind die Informationen rund um die Zulassung gut zusammengefasst. Es gibt dort auch einen Punkt speziell für Schlauchboote.
Gruß Andreas |
Ergänzung: Du brauchst auf dem Bodensee aber keine Leuchten mit BSH-Zulassung oder Steuerradsymbol. Die Leichten müssen aber die erforderliche Tragweite haben. Ich habe bei. Ihr damals vor dem Kauf beim Landratsamt per Mail nachgefragt, ob eine bestimmte Lampe in Ordnung ist (ich meine, es war die von Railblaza) und hatte von dort die Bestätigung bekommen. Das macht es aus meiner Sicht auf Schlauchbooten deutlich einfacher.
Gruß Andreas |
Vorsicht bei Neuzulassungen/Erstzulassung auf dem Bodensee ab 01.04.2022: da haben sich die Sichtweiten deutlich erhöht!
|
Das ist richtig, aber die typischen LED-Leuchten, wie die von Railblaza haben bereits die 2 Seemeilen Tragweite. Die sind oft nach US Coast Guard Standard zertifiziert und da hat man wohl schon immer „ganze“ Seemeilen verwendet, während es auf dem Bodensee bisher Kilometerangaben waren.
Gruß Andreas |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:23 Uhr. |
Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com