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OLKA 28.03.2022 16:29

So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein.

Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit dem Boot unterwegs sein.

Bredi 28.03.2022 17:52

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 523689)
So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein.

Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit den Boot unterwegs sein.

Sehe ich auch so. Bei uns sind auch viele Jollen unterwegs die über 7 Knoten schnell sind, die haben auch keine Beleuchtung.

OLKA 28.03.2022 18:13

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 523689)
So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein.

Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit dem Boot unterwegs sein.

Das hat mir keine Ruhe grlassen, also nachgelesen:

Zitat:

Zitat von „ BSH“
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die aufgrund der Bauart keine Lichter wie o. g. führen können, z. B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder kleine Boote mit Motoren ohne Lichtmaschine, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren – es sei denn, es liegt ein Notstand vor….


Knox 16.05.2022 13:04

Zitat:

Zitat von OLKA (Beitrag 523689)
So wie ich das sehe:
Wenn Lichter montiert sind, müssen sie zugelassen sein.

Wenn keine da sind, darf man von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter nicht mit dem Boot unterwegs sein.

Weiß jemand, wie das auf dem Bodensee ist (Motorboot mit 7,4 kW)? Benötige ich für die Zulassung/Nachuntersuchung diese Lichter? Oder nur, wenn ich im Dunklen/bei unsichitigem Wetter unterwegs bin?

In der BSO finde ich unter den Bauvorschriften keinen Hinweis, dass Lichter erforderlich sind.

Knox 16.05.2022 14:34

Ich antworte mal selbst. Auskunft vom Schifffahrtsamt KN:
> 6 PS müssen Lichter vorhanden sein, auch bei guter Sicht.

carandi27 16.05.2022 15:20

So ist es. Auf der Internetseite des Bodenseekreises sind die Informationen rund um die Zulassung gut zusammengefasst. Es gibt dort auch einen Punkt speziell für Schlauchboote.

Gruß
Andreas

carandi27 16.05.2022 15:24

Ergänzung: Du brauchst auf dem Bodensee aber keine Leuchten mit BSH-Zulassung oder Steuerradsymbol. Die Leichten müssen aber die erforderliche Tragweite haben. Ich habe bei. Ihr damals vor dem Kauf beim Landratsamt per Mail nachgefragt, ob eine bestimmte Lampe in Ordnung ist (ich meine, es war die von Railblaza) und hatte von dort die Bestätigung bekommen. Das macht es aus meiner Sicht auf Schlauchbooten deutlich einfacher.

Gruß
Andreas

Knox 16.05.2022 15:33

Vorsicht bei Neuzulassungen/Erstzulassung auf dem Bodensee ab 01.04.2022: da haben sich die Sichtweiten deutlich erhöht!

carandi27 16.05.2022 15:45

Das ist richtig, aber die typischen LED-Leuchten, wie die von Railblaza haben bereits die 2 Seemeilen Tragweite. Die sind oft nach US Coast Guard Standard zertifiziert und da hat man wohl schon immer „ganze“ Seemeilen verwendet, während es auf dem Bodensee bisher Kilometerangaben waren.

Gruß
Andreas


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