Mal eine Frage dazu. Mein Feuerlöscher ist noch bis Oktober 2023 gültig und dieses Jahr im August habe ich Bodenseeabnahme, das dürfte doch kein Problem sein, oder brauche ich zur Abnahme einen der länger "Haltbar" ist, da die neue Abnahme ja wieder für 3 Jahre gültig ist?:gruebel::gruebel:
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Hallo Markus,
Abnahme 29.04. und Haltbar bis 30.04. würde reichen. :biere: Aber ein bisschen Restzeit (am besten über die Saison) ist durchaus zu empfehlen. Von daher ist es vielleicht sogar besser immer im November zu warten. |
Wer mir die Löscher schickt ,bekommt dementsprechend einen 5.24 gestempelt. :cool: :banane:
Wie sie zurück kommen......... ist Euer Problem :ka5: :smileys5_ :biere: |
... und Speisesalz
Zitat:
SCNR |
Die nächste/n Woche/n ist wieder der TüV bei mir im Haus-die Feuerlöscher werden getüvt.
Wer seine abgelaufene 2kg Löscher nicht wegwerfen will muß sie mir eben bringen und dann abholen. Der TüV kostet nichts (vielleicht eine Halbe :biere:) Wie immer auch gerne PM :chapeau: |
Brauch kein Tüv.
Aber vielleicht auf ein Bier |
Zitat:
Aber der Punkt ist: nein, es kann sich niemand seinen Reim darüber (noch daraus) machen. Auch nicht, und erst recht nicht, ein Sach- und Fachkundiger. Und insbesondere nicht, wenn der eine toxikologische Einschätzung geben soll. Ich möchte nicht klugscheissen, aber Klarheit ist häufig der Feind von Präzision. Servus, FannTomm |
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