Schlauchbootforum

Schlauchbootforum (https://schlauchboot-online.com/index.php)
-   Batterie, Beleuchtung, GPS, Elektronik (https://schlauchboot-online.com/forumdisplay.php?f=16)
-   -   Beleuchtung an Kleinfahrzeugen (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=18366)

rotbart 27.03.2009 15:04

Zitat:

Zitat von Gumminudel (Beitrag 194614)
ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert.

:chapeau::chapeau::chapeau::chapeau::chapeau:

(Für Berufsschiffe gibt es das schon !!! )

cutman 14.11.2011 20:36

Hallo Jungs,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ich will mit meinem 260er Schlauchi im E-Motor-Betrieb auf ein Gewässer, an dem die Binnenschifffahrtsordnung Gültigkeit hat.
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass ich bei einer Fahrt non unter 7 Knoten lediglich eine weiße Rundumleuchte anbringen muss.

Könnt Ihr das bestätigen?

Danke.

Berny 14.11.2011 21:16

Guck mal hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren


Seite 30

Wie genau das jetzt auf einen E-Motor zu beziehen ist, weiß ich leider auch nicht, aber da wird sich sicherlich bald jemand von der DE-Fraktion dazu melden.

Wundern würde mich übrigens die Angabe in kn, da diese in der Binnenschiffahrt unüblich ist, ich denke also, dass die Bestimmung, die du meinst, von zB Kroatien ist....

cutman 15.11.2011 14:11

Hi Berny,

danke schon mal für den Link.
Es ist wirklich ein heiden Durcheinander mit diesen ganzen Bestimmungen.

Ich kann nur nicht glauben, dass ich auf meinem kleinen Schlauchboot vier Lampen anbringen muss. :stupid:

Die Angabe mit den kn habe ich hier aufgeschnappt:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Bei Schiffslänge unter 7 Metern.

Aber gilt das auch für Binnenschifffahrtsstraßen? :gruebel:

Berny 15.11.2011 16:37

Mal ehrlich, hast du dir das überhaupt genau durchgelesen?

"Ein Boot unter 7 m braucht die vorgeschriebenen Leuchten,
ein Boot unter 12 mindestens ein weißes Licht."

Irgendwie widerspricht sich diese Ausführung etwas :confused-

Außerdem schreiben die vom Segeln auf See, nicht auf Binnengewässer...

Von dem abgesehen stammt das von mir genannte pdf von der Seite des Um Links zu sehen, bitte registrieren, ich denke, diese Ausführungen sollten stimmen :ka5:
Zitat:

Impressum
Herausgeber:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
Telefon: (0 30) 18 300 -0
Fax: (0 30) 18 300 -1942
Stand: Januar 2011

Du solltest dir angewöhnen, etwas zu differenzieren, woher Informationen stammen, gilt übrigens auch für dieses Forum hier :ka5: (Ist ja auch nur ein Forum, nicht mehr und nicht weniger :biere: )

cutman 15.11.2011 16:51

Immer mit der Ruhe. Darum habe ich ja auch geschrieben: aufgeschnappt! Und bin dann direkt zu Euch, um mir vernünftigen Rat zu holen. Was ist daran jetzt schlimm?

Ich habe heute auch noch mal beim Amt angerufen, wo mir das aus Deinem Link bestätigt wurde.
Was der nette Herr mit allerdings nicht sagen konnte: Wie ich das alles am Schlauchboot montiere. :lachen:

Wie habt Ihr denn das gelöst?

Aladin 15.11.2011 17:25

Weißes Rundumlicht Binnen NUR bei Ruderbooten...

Quelle: Buch Sportbootführerschein Binnen Motor :chapeau:


Weißes Rundumlicht KANN im Seebereich bei Booten unter 7m mit einer HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT von 7kn anstelle der Festbeleuchtung gesetzt werden.

Quelle: Buch Sportbootführerschein See


Ach ja, nachdem ich mir grad die Bilder in den Büchern angeschaut hab muss ich sagen das wohl kaum ein Schlauchi die richtige Lichterführung hat... Rundumleuchte nur in Verbindung mit 2farbiger Bugleuchte... :confused-
Ich gebe zu das ich am Ribchen auch falsche Lichterführung hatte...

Gruß Carsten

daniels 15.11.2011 17:49

Hallöchen,

nach meiner Meinung - schon seit Jahren - regelt die Beleuchtung folgende Regelwerke.

- europäische Verordnung (EG) 764_2008, Anerkennung von Produkten aus anderen EU Ländern

- BinSchStrO. hier z.Z. Seite 14 (Punkt 26) Begriffsbestimmung §1.01 und § 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt (S.67)

- Bordlichterverordnung, hier §3 Ausnahmen


Hier ist auch geregelt ob Lampen aus anderen EU Mitgliedsländern anerkannt werden müssen.

Die BinSchStrO unterscheidet in D nicht zwischen E-Motor und Verbrennungsmotor, sondern zwischen Segel, Maschinenantrieb und Muskelantrieb. Damit gilt für den E-Motor das selbe wie für den Verbrennungsmotor. Es gibt eine Ausnahme. Motoren die nur für Rangierarbeiten (kleinen Ortsveränderungen) genutzt werden.

Hans

Jörg 07 15.11.2011 20:20

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268710)
,


Ach ja, nachdem ich mir grad die Bilder in den Büchern angeschaut hab muss ich sagen das wohl kaum ein Schlauchi die richtige Lichterführung hat... Rundumleuchte nur in Verbindung mit 2farbiger Bugleuchte... :confused-


Gruß Carsten

Also ein mein kleines rote Gummiboot, hab ich mir so etwas gebaut. Sollte

gesetzeskonform sein :ka5: :


http://up.picr.de/8767601rrt.jpg

http://up.picr.de/8767602uhz.jpg

cutman 15.11.2011 20:33

Danke für die weiteren Antworten. :chapeau:

Ich blicke jetzt durch! :biere:

Sieht gut aus, @Jörg! So stelle ich mir das auch vor.
Wäre für Schlauchboote nicht das hier eine gute Lösung?

Rundumlicht:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zweifarbenlaterne:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Aladin 15.11.2011 21:51

Zitat:

Zitat von cutman (Beitrag 268726)
Danke für die weiteren Antworten. :chapeau:

Ich blicke jetzt durch! :biere:

Sieht gut aus, @Jörg! So stelle ich mir das auch vor.
Wäre für Schlauchboote nicht das hier eine gute Lösung?

Rundumlicht:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zweifarbenlaterne:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

In D darfst du die BSH Zulassung nicht aus den Augen verlieren :ka5: Macht den Spaß gleich mal ungleich teurer...

Übrigens: WARUM möchtest du Licht am Boot? Solange du nur bei gutem Wetter im hellen fährst brauchst du kein Licht :ka5::ka5::ka5:

Die meisten die hier Licht am Boot haben fahren auch mal bei "unsichtigem Wetter"... Also auch mal im dunkeln...

Gruß Carsten

cutman 16.11.2011 14:51

Ach, die olle BSH... :motz_4:
Was die anbieten lässt sich alles sehr schlecht auf einem Schlauchboot montieren.
Mehr als guten Willen kann man der WSP kaum zeigen. Irgendwann ist ja auch mal gut.

Ich bin Angler und viel bei Nebel unterwegs und u.U. kann einem auch schnell mal ein Regenschauer überraschen. Diese Anschaffung macht also schon Sinn.

daniels 16.11.2011 16:22

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268735)
In D darfst du die BSH Zulassung nicht aus den Augen verlieren

Dann les mal hier : Um Links zu sehen, bitte registrieren unter § 3 Ausnahmen Pkt. 3

Gruß Hans

Aladin 16.11.2011 17:17

Moin Hans,

die ganz billigen Leuchten haben meist überhaupt kein Prüfzeichen/Zulassung.

Gruß Carsten

daniels 16.11.2011 17:52

Zitat:

Zitat von Aladin (Beitrag 268754)
Moin Hans,

die ganz billigen Leuchten haben meist überhaupt kein Prüfzeichen/Zulassung.

Gruß Carsten


.....da gebe ich Dir ja recht. Aber du bezogst Dich auf BSH und ich bin der Meinung, dass auf Grund von EU Richtlinien zum Beispiel RINA auch in D zugelassen sind. Die haben ein europäisches Prüfzeichen.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Nur leider liest man in allen Broschüren immer was von zugelassenen Lampen und bezieht das auf BSH. Leider kennen auch nur viele Weißhemde/BlauHosen die ersten Sätze in der BinSchStrO und kennen die Verordnung (EG) Nr. 764/2008 nicht, geschweige dann die BordlichterV-Bin.

Wie bereits gesagt, ich bin der Meinung, dass Leuchten mit anderen europäischen Zulassungen auch in D Zulassung haben. Beziehe mich halt auf die BordlichterV-Bin.
Habe aber eben einmal eine offizielle Anfrage an das zuständige Ministerium gesandt.

Wer doch gelacht, wenn wir kein Licht in die Dunkelheit bekämen. :chapeau:

Gruß Hans


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:33 Uhr.

Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com