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Berny 22.09.2003 19:59

@Ferdi: Das Küstenpatent habe ich ja, sogar einen eigenen internationalen Führerschein, aber eben nicht das Donaupatent (zumindest noch nicht :grins)

Ferdi 22.09.2003 20:32

Lieber Berny,
meiner Meinung nach (so hab ichs gelernt), darf man genau dort fahren, wozu man im eigenen Land berechtigt ist.
Hast Du das Donaupatent (eigentlich Wasserstrassen), dann darfts Du weltweit auf diesen fahren, also auch auf der deutschen Donau.
Hast Du nur Flüsse und Seen, dann darfst Du auch weltweit nur auf Flüssen & Seen fahren, und nicht auf Wasserstrassen - darfst Du ja in Österreich dann auch nicht, also auch nicht auf der deutschen Donau.

@Ferdi: anscheinend können ja die Österreicher auf der deutschen Donau fahren, oder nicht ?

Aber Du hast schon Recht - ein prinzipielles Verbot für Österreicher gibt es auf der deutschen Donau meines Wissens nicht . :lachen78: :lachen78: :lachen78:

lg
Ferdi :captain:

PS: bin jetzt meiner eigenen Blödheit aufgesessen, weil ich eine Antwort auf die Frage des letzten Beitrages des 1.Teils dieses Threads gegeben habe :marteau: (hab übersehen, dass es ja noch im 2.Teil weitergeht :marteau: ) . Mir ist das eh komisch vorgekommen, weil ich mir eingebildet habe, eine ähnliche Antwort schon gegeben zu haben (siehe weiter oben). Da die Antwort aber prinzipiell nicht falsch ist, lass ich sie stehen. Und der letzte Satz mit den Österreichern auf der deutschen Donau ist mir zu gut zum Löschen :lachen78:

Michael (MUC) 23.09.2003 18:15

aktueller stand
 
hallo,

was ist der aktuelle stand. man sollte sich vor allem infomaterial besorgen.

gibts online infomaterial zum befahren der donau in oesterreich.

brauchen noch leute die infos fuer den gadasee o. ist fuer die donau infomaterial zu besorgen.

eine entscheidung macht natuerlich auch erst sinn, wenn alle wissen, ob sie dort fahren koennen.


gruesse michael (muc)

Michael (MUC) 29.09.2003 13:37

nicht vermuten, fragen
 
hallo,

alle vermutungen u. glaubhaften meinungen helfen da nichts, man muss an behoerdlicher stelle eben mal nachfragen, dann hat man die richtige information.

da jeder ja die telefonnumern u. anschriften der betreffenden stellen usw. kennt (wie von einigen teilnehmern, in einem anderen thread wo ich das hingeschrieben hatte behauptet), duerfte das nachfragen ja ueberhaupt kein problem sein.

also: "es gibt nicht gutes, ausser man tut es!!!!!!"


in diesem sinne michael (muc)

Hansi 29.09.2003 22:48

Hallo Leute

wie schaut das denn bei mir aus ich habe das Deutsche-Küstenpatent gemacht und das als Ösi da staunt Ihr was :lachen78: :lachen78: Also darf ich am Gardasee,Donau Seen in HR und auch in der USA fahren und wo machen wir jetzt das Treffen Freunde:zunge: :zunge:


mfg Hansi:captain:

OLKA 30.09.2003 09:27

Hallo Hansi,

da stimmt aber was nicht :marteau:

Mit dem "Deutschen Küstenpatent" (Sportbootführerschein See) darfst du auf der Donau, Gardasee etc.... nicht fahren. Der Schein gilt nur für Küstengewässer. Aussnahme ist das Ijsselmeer in Holland. Obwohl es ein Binnengewässer ist, ist dort auch der Küstenschein vorgeschrieben.

Gruss Olaf

Michel 30.09.2003 09:35

Und Hansi nochwas,

in den USA brauchst Du gar keinen Führerschein.

:ka5: :ka5: :ka5:

Holländer 30.09.2003 09:45

hier auch nicht...
 
Hallo Jungs,

im England auch nicht..

Fahren wir doch dahin.. Loch Ness oder so.. :D

Fragen wir ob Polymarine uns da ein par Caribe's zu verfügung stellt und fliegen wir gemütlich dorthin.. und legen wir uns mit Nessie an :kämpfer:

Gruß,
Frank :)

Ferdi 30.09.2003 09:47

hallo Michel,
ganz so stimmt das nicht, Du brauchst in den USA einen Autoführerschein :blemblem: , damit Du mit einem Boot fahren darfst.

lg
Ferdi :captain:

Hansi 02.10.2003 21:34

aber hallo moment mal das Donaupatent habe ich ja auch noch na also wo fahren wir jezt:moon: :moon: :moon: :lachen78: :coool: :lachen78: :zunge: :zunge: :zunge:


mfg Hansi:banana:

PS: Sprit habe ich auch noch drinnen:marteau: :marteau:

Gummizwerg 08.10.2003 14:32

hallo alle miteinander!

wollt nur mal kurz was anmerken bezüglich gültigkeitsbereich:

hab vor einem jahr das schiffsführerpatent 10m für wasserstraßen und binnengewässer gemacht.

tja hatte dann bei der letzten messe in tulln ein nettes gespräch mit einer dame der MA 58, und die hat mir erklärt, dass unter der vorraussetzung das dieses patent internationalisiert ist, es ganz offiziell an der Küste gillt, und zwar für den nichtmehr existierenden FB 1 (Fahrtenbereich 1 = 3 sm)

b-schein gibts eben nurmehr für FB 2-4 (hoffe ich täusch mich jetzt nicht)

lg gzwerg

Gummizwerg 08.10.2003 15:15

achja hab noch kurz nachgeschaut,

sonst gibts noch den
FB2 - 20 sm
FB3 - 200 sm
FB4 - weltweite fahrt


@ferdi:

bitte nicht bös sein, so wie die Fr. Weber? mir das damlas gesagt hab ich schon angenommen das passt dann auch----leider anscheinend nicht :cognemur:


lg gzwerg

dodl 08.10.2003 16:24

Hallo,

Zum Thema Fuehrerschein haben wir im boote-forum gerade so schoen gestritten :)

Unterm Strich kam raus, wenn du einen Fuehrerschein See im eigenen Land gemacht hast, dann wird der in der Praxis ueberall anerkannt. Hast du einen Schein im Gastland gemacht, dann gilt der NUR dort. Allerdings, laut oesterreichischem Verkehrsministerium, brauchen die Oesterreicher eigentlich garkeinen Schein fuers Meer, weil in Oesterreich keiner vorgeschrieben ist. Wie auch :)
Man soll sich aber dennoch nicht drauf verlassen, dass das immer gut geht, denn im Zweifelsfall muss man das dann schnell dem Mann von der Wasserpolizei erklaeren....

Jedenfalls gelten kroatische Patente garantiert nicht in D. Und Oesterreicher die in D den Schein gemacht haben, duerfen damit wieder NUR in D fahren. Dass das in der gaengigen Praxis niemanden kratzt ist was anderes.

Oder ums kurz zu machen, wer nicht den Seeschein beim MSVÖ gemacht hat, bewegt sich so irgendwie halblegal, sobald er das fuehrerscheinausstellende Land verlaesst. Damit faellt die Nord und Ostsee wohl fuer 95% der oesterreichischen Forumsmitglieder wohl flach. Obwohl wir rein rechtlich ohne jeden Befaehigungsnachweis rumduesen dürften.

CU
martin

Michel 08.10.2003 19:02

Hallo Dodl / Martin,

meines Wissens nach ist es nicht ganz richtig was Du schreibst:

Wenn ich das vorhin richtig gelesen habe gibt es bei Euch in Österreich wohl ein amtliches Küstenpatent. FB2 oder so?

Fakt ist, dass in Deutschland, von Bootsfahrern aus dem Ausland, genau der Befähigungsnachweis verlangt wird, der im Heimatland vorgeschrieben ist. Und zwar Egal ob das Land eine Küste hat oder nicht.

Dass heisst, dass wenn bei Euch ein amtlicher Küstenführerschein verlangt wird, darf auch nur mit diesem in deutschen Küstengewässern gefahren werden.

Wenn keiner vorgeschrieben ist, wie z.B. in den USA, dort braucht man nur einen Autoführerschein, dürfen amerikanische Staatsbürger auf deutschen Küstengewässern mit einem Autoführerschein ein 5000 PS Boot fahren.

Irre oder :marteau: :marteau:

Nur zum Beispiel, für die Donau gilt das gleiche, da bei Euch in Österreich ein Donaupatent verlangt wird, braucht Ihr auch das Donaupatent um auf der deutschen Donau fahren zu dürfen.

Wenn man mal genau drüber nachdenkt ist das schon ein riesen Schwachsinn, weil wir kein extra Donaupatent brauchen, dürfen wir aber mit einem "normalen" Binnenschein bei Euch auf der Donau fahren.

:captain: :captain: :captain:

Ferdi 08.10.2003 21:13

Hallo Michel,

ganz so wie Du schreibst, ist es bei uns nicht.
Das Donaupatent heisst nämlich nur im Volksmund Donaupatent.
In Wahrheit ist es das Wasserstrassenpatent.
In Österreich gibt es also 2 Patente für Binnengewässer:

1) Flüsse&Seen
2) Wasserstrassen

Um in Österreich auf der Donau=Wasserstrasse fahren zu dürfen, brauchst Du also die Deutsche Befähigung und den entsprechenden deutschen Schein für Wasserstrassen, was auch immer das bei Euch ist (vermute irgendwas mit Rhein oder so).

lg
Ferdi :captain:


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