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Maxum 19.04.2010 17:20

eventuell
 
Hallo !

Das wär auch ne möglichkeit andere glücklich zu machen so nach dem Slogan

Wir bringen Sie zu Ihrem Boot !!

Ich wißt wie es geht also Fahrkarten,Fähren,Linksverkehr etc pp dolmetschen

kommt auch noch dazu,das richtige Auto habt Ihr auch.

Da gibts bestimmt den einen oder anderen den Ihr (gegen Honorar)

an die Hand nehmen könntet. Haa die Idee!!:stupid: Und das von mir !!

Pahh super!!

Viele Grüße aus Berlin Sven

DieterM 19.04.2010 17:40

Hallo Liane & Bernd,

geschafft! :chapeau: Gratulation!!! :biere:

Udo 19.04.2010 19:41

Hallo ihr beiden ,
Glückwunsch zum Mutterboot :chapeau:
Freut uns das es endlich geklappt hat ,
Gruß Udo & Gaby

Icing 19.04.2010 21:30

Glückwunsch und viel Spaß mit dem schönen neuen Boot.:cool:
Auf den Fotos kommt es nicht ungepflegt rüber. Werden wir dann auf dem Schweizer Treffen mal inspizieren...:chapeau: :biere:

Michel 19.04.2010 22:19

übrigens.....ich seh nur Rumpf, da scheisst sich jede Welle in die Hose:futschlac



da fällt mir ein Chuck Norris Spruch dazu ein:

Chuck Norris´ Boot schneidet nicht die Welle, die Welle teilt sich freiwillig:ka5:

reini0077 20.04.2010 09:26

Hallo ihr Beide
 
Herz was willst du mehr,....tolles Boot, toller Bericht, tolles Wetter, tolle Bilder, tolle Preise,......... :gruebel::ka5::lachen78::lachen78::seaman::seaman:

Hauptsache, das Objekt der Begierde steht Zuhause, alles andere ist nun Nebensache.:chapeau::chapeau::biere::biere:

Ich wünsche euch viel Spass mit dem neuen Teil.

lg Reini

TOSCH 20.04.2010 20:37

Hello you two....
 
Nice Rib, it looks garnich so bad wie du sagst......aber das mit dem schwarzen ungestempelten Kennz am Trailer....uiiiiii uiiiiii:schlaumei

Bin gespannt wenn ich es das erste mal sehe...

Grs TS

LianeundBernd 20.04.2010 22:43

Hallo,

Grundlage ist die FZV §3,Absatz 2,c
Ein solcher Anhänger darf mit einem Wiederholungskennzeichen gefahren werden,genau wie ein Fahrradträger auf der Anhängerkupplung,den Hinweis bekamen wir von einem Juristen des ADAC.

Tatsächlich ist die gängige Praxis anders,auch sind noch einige anderen Regeln zu beachten,aber folgender Satz aus der Verordnung klingt erstmal komisch:
"Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden."

Der Anhänger ist im angekuppelten Zustand mit dem Auto versichert,als Sportanhänger steuerfrei.

Warum diese Lösung mit Wiederholungskennzeichen in der Praxis nicht angewendet wird wüßte ich noch gerne.

hier ganz amtlich:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die entsprechenden Auszüge haben wir mitgeführt.

Monoposti 20.04.2010 23:36

Es steht auch irgendwo noch, das Sportbootanhänger zulassungspflichtig sind , ( frag mich nicht wo ).

Geh doch mal zu Eurem Landratsamt und halt das denen unter die Nase :chapeau:
Das Statement würde mich interessieren, ist das Gleiche wie die Überführungskennzeichen von Italien nach Deutschland.Keiner hat mehr den Durchblick.

Aber ist ja eh schon gegessen, das RIBeye ist hier , Deine Zulasssung für den Trailer hat nun Priorität :chapeau:

LianeundBernd 21.04.2010 00:32

Genau Ralf,

keiner hat den Durchblick,

es ist unglaublich,ich habe mich bemüht herauszufinden wie es richtig ist,das hat mich viele Stunden gekostet und es gab verschiedene Aussagen.

Kurzzeitkennzeichen,Exportkennzeichen GB,erst in D zulassen,so einfach geht das nicht,
dann haben wir ADAC gefragt und 10 min. später rief uns ein freundlicher Mitarbeiter zurück.

Die Zulassungsstelle konnte die Frage garnicht beantworten.
Was soll man da machen ??


Aber der Gesetzestext ist klar formuliert.



Heute waren wir noch mit Boot bei Nicole und Frank,sie haben mich beraten wie Verstärkungsflicken zu setzen sind.
Muß ich jetzt nur noch machen,vorher kommt das Boot nicht ins Wasser.

Der Trailer hat ja neue Reifen,aber auch neue Radlager und Bremsseile,die Auflaufeinrichtung muß aber wohl ersetzt werden.
Letzte Woche hatte ich bereits mit der Trailerfirma telefoniert und vom geplanten Kauf und den damit verbundenen Hürden berichtet,ich wußte,daß die Achse nicht deutsch ist.
Für den Trailer haben wir heute vom Hersteller 33 !!! Seiten A4 bekommen.
Morgen geht es zum ersten Check zum TÜV.

Ein Mitarbeiter des Trailerherstellers hat für uns und eigens für unseren Trailer eine Mappe erstellt mit allen ,wirklich allen Daten und Grundlagen für die technischen Aspekte.
Drei verschiedene eigens erstellte Bestätigungen mit Stempel,Unterschrift und Datum von gestern.
Wir bekommen vom Hersteller sogar ein für den deutschen Staat verändertes neues Typenschild.
Das ist ein unglaublicher Service.

Die Krönung ist ein Deckblatt mit Europaflagge und der deutschen Flagge.
Wir sind echt gerührt.

Von der Firma Ribeye erwarten wir noch ein neues Typenschild fürs Boot als Ersatz.
Die Papiere für das Boot müßten alle komplett sein.

Der Verkäufer/Händler hat uns auch noch zum Kaufvertrag eine extra Rechnung geschrieben.

Das Boot ist von Beginn an lückenlos dokumentiert,mit Bedienungsanleitungen,Originalrechnungen und datatag-Registrierung.

Morgen wissen wir wieder mehr.

dievoggis 21.04.2010 06:51

Servus Ihr Zwei :chapeau::chapeau:,

obwohl Ihr jetzt schon einen Schritt weiter bei der Trailerzulassung seid (wie immer wiehert der deutsche und der europäische Amtsschimmel :cognemur:),

darf ich Euch zu Eurem neuen Schlauchboot gratulieren.:chapeau::chapeau:
Der Rumpf hat schon was :chapeau::chapeau:. Sieht (zumindest auf den Fotos) alles doch gut aus.

Viel Spaß damit.:chapeau::chapeau::chapeau::chapeau:

Gruß Peter

Andyfabi 21.04.2010 08:34

Hi, Ihr beiden

Von uns auch noch Glückwunsch zu Eurem schönen Boot.:chapeau:
Der Bericht ist Top mit schönen Bildern zum rein versetzen:cool:
Bin schon auf die nächsten gespannt, wenn das Boot im Wasser ist:seaman:

trolldich 21.04.2010 08:48

Hallo Bernd,

zum Thema Trailer scheint in der Tat die linke Hand nicht zu wissen, was die rechte tut. Zudem ist es wohl auch noch von Bundesland zu Bundesland, von Amt zu Amt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Wenn du da mit der falschen Nummer an den falschen Polizisten im falschen Bundesland gerätst, der nicht unbedingt die gleiche Meinung, wie der Sachbearbeiter vertritt, wird es kompliziert.

Ich hatte meinen Trailer neu aus GB. Leider hat der Hersteller es nicht fertig gebracht richtige Papiere dazu zu geben. Bin dann mit dem Trailer zum TÜV und habe eine Vollabnahme für ca. 150,-- machen lassen. Wichtig war die E1-No. auf der Kupplung (die war vorhanden) Alles andere hat keinen Menschen im blauen Kittel interessiert. Der Rest war eine Angelegenheit von 1 Stunde und dann hatte ich Papiere und das grüne Kennzeichen.
Geholt habe ich den Trailer mit einem Überführungskennzeichen. Wobei mir da, wie dir auch, jeder was anderes erzählt hat. Irgendwann hatte ich die Schn.... voll und hab halt ein Überführungskennzeichen besorgt - fertig.
Anmeldung beim WSA das gleiche Spiel. Nie wollte da einer CE-Papiere oder was anderes sehen. Die Rechnung vom Kauf hat vollkommen ausgereicht.

Geeintes Europa - wenn der Beamte im STVA schon keinen Plan hat, was denn nun richtig ist und was nicht!

TOSCH 21.04.2010 10:05

Überführungskennzeichen
 
Moinsen zusamme,

es geht bei dem ganzen Thema mit dem Überführungskennzeichen lediglich darum das die Versicherung auch für Fahrten im Ausland Deckung erteilt.

Thats all.

Was soll der ausländische Polizist wollen .....meine Deutsche Zulassung nicht anerkennen....? Habe das Thema auch noch einmal bei uns auf der Zulassung angesprochen.....

Tenor war: "Geht uns nix an, wohin der Halter mit den Kurzzeitkennzeichen hinfährt die Schilder sind ordnungsgemäß in D registriert es ist allein eine Frage der Versicherungshaftung im Ausland."

Mache das übrigens bei allen Fahrzeugen die uns Ausland verkauft werden so, gehe mit dem Kunden (nur gültig für EU Bürger) auf die Zulassung und er holt sich ein Kurzzeitkennz (Deckungskarte beim Schilderdienst nebenan für 88 EUR) und los gehts. Bürger Außerhalb der EU brauchen ein sogenanntes Zoll Kennzeichen wurde mir gesagt hab ich noch nicht gemacht.

Trailer:
Bekommen ein grünes Kennzeichen sind Steuer & Versicherungsfrei. Müßen allerdings zum TÜV......Folgekennzeichen gab es mal ist aber schon bestimmt 20 Jahre her.....

aaaber wie schon gesagt das kann von Bundesland, Landkreis, Zulassungstelle, Sachbearbeiter usw. unterschiedlich sein.....was bei uns Recht ist muß wo anders nicht gelten......oder halt umgekehrt.

Ein ungestempeltes Folgekennzeichen kann eigentlich keinen amtlichen Segen haben da dem Amt sprich Zulassungsstelle garnicht bekannt.

Insofern wäre das fahren ohne gültige Zulassung...

Bei uns bekommt man als Privatmann auch nicht ohne weiteres ein Kennzeichen gemacht.....

TS

TOSCH 21.04.2010 10:14

Gesetzestext
 
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.folgende Kraftfahrzeugarten:
a)selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b)einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c)Leichtkrafträder,
d)zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e)motorisierte Krankenfahrstühle,
f)vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g)Elektronische Mobilitätshilfe,
2.folgende Arten von Anhängern:
a)Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b)Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c)fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d)Arbeitsmaschinen,
e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,f)einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g)Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h)land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i)hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
(4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist.
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Ist ein Boot ein Sportgerät...denke schon.....stellt sich nur noch die Frage nach TÜV und Kennzeichen....

TS


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