Hallo,
soweit ich weiss, verfällt die c1e also bis 12 Tonnen ab dem 50 zigsten ohne Verlangerung. Ich bin auch gerade dabei zu verlängern. |
Hallo Frank,
nicht ganz richtig! Mein grauer Lappen war von 3.12.57. Der C mit den Unterklassen C1, C1E, CE, und T kamen am 20.5.76 dazu. Davon sind 19.12.04 der C und der CE ausgelaufen wegen der fälligen nicht gemachten Gesundheitsprüfung, die anderen Unterklassen sind weiter gültig. :smileys5_ |
Da möchte ich noch meinen senf dazugeben:
richtig ist das man mit dem umgeschriebenen alten dreier bis 12 tonnen gesamtmasse ziehen darf. falsch ist das es auf eine achse beschränkt ist.Drehschemel ist genau so erlaubt:cool: falsch ist auch das man mit dem alten dreier nur 7,49 tonnen durfte-man durfte auch noch das gleiche mit einem einachser anhänger ziehen. also knapp 15 tonnen.:schlaumei |
Hallo Honky,
Du hast Recht, was den Drehschemelanhänger mit C1E betrifft. Dieter, Du hast Recht: Wer den alten grauen Lappen hat, muss für den C1 und C1E keine Gesundheitsprüfung machen. Die bleiben unbeschränkt stehen. Aber: ganz wichtig! Zitat von Fahrlehrerverband: Eine Umtauschpflicht gibt es nicht, die alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den alten Führerscheinen zählen: Der graue Führerschein (sog. "grauer Lappen"), der rosarote Führerschein, DDR-Führerscheine. Wer allerdings ab dem 50. Lebensjahr die Klassen C1/ C1E oder auch die eingeschränkte Kl. C/ CE 79 weiter behalten möchte, muss den alten Führerschein in den Scheckkartenführerschein umtauschen. Ich hatte das schon vor 4 Jahren gemacht und habe natürlich bei C1 und C1E keine Einschränkungen. Mein alter 1er gilt natürlich von 50 ccm mit 2 PS bis Hayabusa mit knapp 200 PS (V-max 412 km/h - nur Fliegen ist schöner - nein, stimmt nicht, denn die Startgeschwindigkeit der modernen Kampfflugzeuge liegt bei maximal 300 km/h). Grüße Max |
Zitat:
also wirst in die Fahrschule müssen, auch wennst meinst, dass Du fahren kannst - ohne Vorbereitung kannst das heute vergessen, im Übrigen auch damals war es nicht ohne. Ich meine, dass meine vorgeführte Vollbremsung damals daneben ging, mir wurde eine 2. chance in Aussicht gestellt, sollte ich die Prüfungsfahrt *überstehen*. Es begann zu regnen, in Nürnberg laufen Schienen der Straßenbahn z. T. mit in der Fahrbahn. So ein Honk macht vor mir Spurwechsel auf meiner Höhe - ich wechsle unfreiwillig/geistesgegenwärtig eine Spur weiter, der Fahrlehrer hat geschimpft, ich hätt mich runterschubbsen lassen sollen, dem Prüfer hat die Reaktion gefallen - Vollbremsung musste nicht wiederholt werden. Hatte nie eine Maschine, den *1*er hätt ich nicht gebraucht, ebenso hab ich den *2*er nie gebraucht. Das Bild in meinem Führerschein passt nicht und jetzt fängt es zum Bröseln an. Also Neues Scheckkartenformat beantragt, ich fahr bis 3,5to mit Anhänger, mehr brauch nicht, also nur den 3er umschreiben. Da mein 50igster nicht mehr weit ist, wurde mir erklärt, wenn ich alles behalten hätte wollen, hätte ich Sehtest und ärztliche Bescheinigungen 3 Monate vorher herbeischaffen müssen, wegen der Bearbeitungszeit - boa, hab ich da aber *Schwein* gehabt :lachen78: |
update wegen der Bearbeitungszeit: knapp über 3 Wochen später hab ich die Karte in der Tasche - A/C1E/MSLT steht vorne drauf
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Obacht:
Auf ANTRAG wird beim Umschreiben eines alten Lappens (alte Klasse 3 in rosa oder grau) auf Scheckkarte auch die Klasse CE (79) erteilt, hat durchaus so seine Vorteile und sollte man unbedingt drauf achten beim Umschreiben. Mein Straßenverkehrsamt hat das automatisch gemacht. Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
Hallo Gemeinde,
kleine Info aus Bayern. Der alte 3 er, der nun bis 12 Tonnen gilt muß ab dem 50 Geburtstag (besser schon vorher beantragen) verlängert werden. Dazu ist ein Gesundheitszeugnis und Sehtest (bei mir 84 Euro Sehtest) notwendig. Hier gibts nur 3 Monate Zeit, sonst fällt man zurück auf 3,5 to. Am Besten beim Landratsamt oder Fahrschulen erkundigen, denn" wer zu spät kommt den bestraft das Leben" Grüße Dirki |
Moin zusammen, zwei Beiträgen habe ich entnommen das Inhaber des alten Klasse 3 nach Umschreibung bis 12To Fahrzeuggewicht fahren dürfen.
Mein aktueller Wissensstand ist das mit entsprechender Umschreibung Gespanne bis 12 To ohne Achsbegrenzung bewegt werden dürfen. Das Zugfahrzeug darf allerdings nur 7,49To haben. Gespanne über 12 To Gewicht haben dann wieder eine Begrenzung auf 3 Achsen. Das Zugfahrzeug bzw. der Motorwagen darf aber in keinem Falle die 7,5 To knacken. Wenn ich hier falsch liege, klärt mich bitte rechtssicher auf. |
Ausm Netz geholt:
"Beschränkung der Klasse CE aufgrund der (C1E > 12.000 kg, aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden L ≤ 3) Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 kg betragen kann, und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen." Ergo: "Der CE79 erlaubt zum 7,5t Zugfahrzeug einen Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeuggewichtes, sprich 11,25t. Allerdings darf man mit CE79 nur Einachs- bzw. Tandemachanhänger ziehen. Tandemachsen sind auf 11t begrenzt, also ergibt sich ein max. Anhängergewicht von 11t und ein Zuggewicht von 18,5t. " ZUGMASCHINE ALSO ABER NIE MEHR ALS 7,5 TONNEN! (Leider...) |
Zitat:
da muss ich Dir leider wieder sprechen, denn es stimmt so nicht ganz. Und zwar "fällst" Du nicht auf 3,5T zurück, das bleibt bei 7,5t, lediglich die Regelung mit längerem Fahrzeug, mit 12t im Zug, wie "Schlork" beschrieben hat fällt weg. Bei mir war das ja auch und wollte das ändern, habe mich aber auf der Zulassungsstelle informiert. |
Zitat:
Somit ist die Aussage von Zitat:
Zitat:
Grundsätzlich gilt für umgeschriebene alte Klasse 3 Führerscheine. Die LKW dürfen weiterhin lediglich max. 7,5to haben. 12to nur mit Anhänger allerdings ohne Achsbegrenzung. Über 12to mit Begrenzung auf 3 Achsen. Die ganzen Niedlichkeiten, wie Altersbegrenzung, nicht eingetragene Führerscheinklassen, usw., mal nicht beachtet. |
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