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ad-mh 28.05.2018 23:10

Moin,

Stichwort "erkennbar".
War der Badebetrieb aufgrund eindeutiger Kennzeichnung/Beschilderung "erkennbar"?

Wasserarbeiter 28.05.2018 23:17

Moin,

ist der Badebetrieb nicht auch eindeutig an Menschen mit Badebekleidung in Wassernähe erkennbar ?

Bleierne Ente 28.05.2018 23:22

Zitat:

Zitat von Bredi (Beitrag 455920)
So habe mal gegoogelt.......hier ein Auszug SeeSchStrO.

A.5
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
Verbot, vor Stellen mit erkennbarem Badebetrieb außerhalb des Fahrwassers in einem Abstand von weniger als 500 m von der jeweiligen Wasserlinie des Ufers mit einer Geschwindigkeit von mehr als 8 km (4,3 sm) in der Stunde (Fahrt durch das Wasser) zu fahren:
Stangen mit einem gelben liegenden Kreuz.

Das heißt ich hätte nur 8 Km/h fahren dürfen ?:gruebel:

Jetzt wo Dus schreibst ... da war was :seaman: ! Ist die Frage, ob das ne Seeschiffahrtsstraße ist.

Bredi 28.05.2018 23:32

Ja in diesem Bereich ist die Weser eine Seeschifffahrtsstraße bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen.

Bleierne Ente 29.05.2018 00:29

Danke, ist nicht meine Ecke!

Dann sind also sogar die angegebenen 12 km/h zu schnell. Was mich hier noch interessiert ist die Frage, wie gemessen wurde :mf_bluesb ... Ich gehe davon aus, dass es eine mündliche und somit kostenneutrale Verwarnung war. Das paßt das.


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